Betriebliche Altersvorsorge in Köln
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Betriebliche Alters­vorsorge

Eine ganzheitliche Betreuung für Sie persönlich und eine einheitliche Beratung im Betrieb sind hierbei wichtige Bestandteile.

— Was das in Köln bedeutet

Um Fachkräfte konkurrieren Kölner Betriebe mit Konzernen, die ganze Benefit-Abteilungen haben. Betriebliche Vorsorge ist deshalb hier weniger ein Kostenthema als ein Argument im Bewerbungs­gespräch — vorausgesetzt, sie ist so gebaut, dass Mitarbeitende sie auch verstehen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn es darum geht, die betriebliche Alters­vorsorge im Betrieb umzusetzen, fallen häufig die Begriffe Direkt­versicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse.
  • Die betriebliche Alters­vorsorge scheitert selten am Produkt und häufig an der Verwaltung.
  • Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) zahlen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Alters­vorsorge ( bAV ), meist in eine Direkt­versicherung.
Was der Betrieb dafür tun muss (1 von 2)5 Abschnitte

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Alters­vorsorge anzubieten?

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung und kann sich so eine Zusatzrente aufbauen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet , dem Wunsch nach Entgeltumwandlung nachzukommen. Allerdings kann der Arbeitgeber selbst entscheiden , welche Anlageform bzw. welchen Durch­führungsweg dem Arbeitnehmer anbietet, um die Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Dieser Anspruch steht auch Minijobbern und Geringverdienern zu.

Das wichtigste Gesetzt im Rahmen der bAV ist das Betriebs­rentenstärkungs­gesetz .

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber noch?

Das Nachweisgesetz , welches im August 2022 mit neuen Regelungen in Kraft getreten ist, berührt auch die betriebliche Alters­vorsorge in folgenden Punkten:

Höhe und Fälligkeit der Versorgungsbeiträge,
Höhe oder Berechnung der Versorgungs­leistungen,
Angabe der abgesicherten Risiken (Tod, Invalidität, Alter),
Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalles und
Benennung des gewählten Durch­führungswegs

Insolvenz­absicherung über den Pensions­sicherungsverein (PSVaG):

Nicht insolvenzfähige Arbeitgeber im öffentlichen Dienst generell vom gesetzlichen Insolvenzschutz befreit.

Generell kann man sagen, dass die Durch­führungswege Direktzusage, Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds insolvenz­sicherungspflichtig sind. Direkt­versicherungen sind hiervon solange befreit, solange das Bezugsrecht unwiderruflich ist und die Ansprüche aus der Direkt­versicherung nicht durch Beleihung, Verpfändung oder Abtretung wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Andernfalls ist die Direktzusage ebenfalls gegen Insolvenz abzusichern. Seit dem 01.01.2022 sind gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen über regulierte Pensionskassen ebenfalls über den PSVaG sicherungspflichtig.

Betriebliche Alters­vorsorge GF / GGF

Betriebliche Alters­vorsorge für Geschäftsführer & Gesellschafter Geschäftsführer: Welche steuerfreien Mglichkeiten gibt es? Welche Grenzen existieren? Für welche Rechtsform ist dies möglich? Was wird empfohlen? Auslagerung von Pensionszusagen? u.v.m.

Wir sind Ihr BAV Berater

Mit Hilfe des Chefs fürs Alter vorzusorgen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem diese später eine Rente ausgezahlt bekamen.

Mittlerweile können auch Arbeitnehmer Beiträge aus ihrem Bruttogehalt nehmen und beispielsweise in eine Renten­versicherung einzahlen, die der Chef für sie abschließt. Dabei sparen sie sich die Steuern und Sozial­versicherungsabgaben auf die Beiträge.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Dies sollte möglichst in einer Versorgungs­ordnung geregelt sein.

Wenn es darum geht, die betriebliche Alters­vorsorge im Betrieb umzusetzen, fallen häufig die Begriffe Direkt­versicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Dabei handelt es sich um sogenannte Durch­führungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die 5 Wege sind:

Unterstützungskasse ( U-Kasse )

Alternativ fließen die Beiträge des Arbeitgebers an eine rechtlich selbst­ständige Einrichtung, die Unterstützungskasse. Sie verwaltet das Geld im Sinne des Arbeitgebers und hat die Aufgabe, es möglichst gewinnbringend anzulegen. Unterstützungskassen können die bAV-Beiträge vergleichsweise frei beispielsweise in Wertpapiere oder Immobilien anlegen oder sich bei einem Versicherer eine Rück­deckungs­versicherung einkaufen.

Was der Betrieb dafür tun muss (2 von 2)4 Abschnitte

Direkt­versicherung

Darauf greifen häufig Firmen zurück, die keinem Tarifvertrag angehören. Sie suchen sich, in der Regel mit Hilfe eines Beraters, einen großen Versicherer aus und nehmen eine bestimmte Anzahl Verträge für die Belegschaft ab.

Im Gegensatz zu Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind die Durch­führungswege der Direkt­versicherung und der Pensionskasse häufig (zunächst) arbeit­nehmerfinanziert. Sie gehören zu den externen Durch­führungswegen und sind für den Arbeitgeber deutlich pflegeleichter als direkte Zusagen.

Vereinfacht gesagt stecken hinter den Durch­führungswegen Direkt­versicherung und Pensionskasse oft große Lebensversicherer, die sich um Anlage und Verwaltung der bAV-Beiträge kümmern. Oft bieten sie günstigere Tarife für die komplette Belegschaft an. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in diese „bAV-Lebens­versicherung“ einzahlen (Entgeltumwandlung).

Pensionskasse

Darauf greifen gern tarifgebundene Unternehmen zurück. Es gibt Pensionskassen, die sich traditionell an bestimmte Branchen oder Berufsgruppen wenden, zum Beispiel an die Bauwirtschaft, die Finanzwirtschaft, an genossenschaftlich orientierte Unternehmen oder Kirchenmitarbeiter.

Im Gegensatz zu Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind die Durch­führungswege der Direkt­versicherung und der Pensionskasse häufig (zunächst) arbeit­nehmerfinanziert. Sie gehören zu den externen Durch­führungswegen und sind für den Arbeitgeber deutlich pflegeleichter als direkte Zusagen.

Vereinfacht gesagt stecken hinter den Durch­führungswegen Direkt­versicherung und Pensionskasse oft große Lebensversicherer, die sich um Anlage und Verwaltung der bAV-Beiträge kümmern. Oft bieten sie günstigere Tarife für die komplette Belegschaft an. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in diese „bAV-Lebens­versicherung“ einzahlen (Entgeltumwandlung).

Weitere Informationen zur Betrieblichen Alters­vorsorge finden Sie u.a. auf arbeitsrechte.de

Kann der Arbeitnehmer jeden Durch­führungsweg verlangen?

Wenn der Arbeitgeber von sich aus keinen Durch­führungsweg anbietet, kann der Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direkt­versicherung verlangen . Eine Versorgung über eine Pensionszusage oder Unterstützungskasse ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Welcher Durch­führungsweg für die betriebliche Altersversorgung in einem Betrieb bzw. Unternehmen genutzt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzel­vertraglich, betrieblich oder tariflich fest.

Unsere Tipps zur Umsetzung der betrieblichen Alters­vorsorge

Lassen Sie sich am besten beraten
Erstellen Sie eine Versorgungs­ordnung (dies kann der Berater für Sie tun)
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch einen Berater aufklären
Lassen Sie sich vom Mitarbeiter die Aufklärung und ein eventuelles Nicht-Interesse gegenzeichnen (dies kann der Berater in den Gesprächen ebenfalls übernehmen)
Lassen Sie nur einen Durch­führungsweg bei einem Versorgungsträger mit einem Produkt zu
Übernehmen Sie keine Altverträge, wenn Mitarbeiter neu zu Ihnen kommen, da sich so ein unkalkulierbares Risiko für Sie ergibt
Wählen Sie als Durch­führungsweg für Ihre Mitarbeiter möglichst eine Direkt­versicherung und beachten Sie hierbei die Punkte zur Vermeidung der Insolvenz­sicherungspflicht
Beachten Sie eventuelle Nachhaltigkeits­kriterien, z.B., wenn Sie ab 2023 zu den Unternehmen mit der Berichtspflicht nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) gehören.
Beachten Sie das Nachweisgesetz und seien Sie möglichst transparent Ihren Mitarbeitern gegenüber
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt (1 von 2)4 Abschnitte

Betriebliche Altersversorgung mit einer betrieblichen Renten­versicherung

stellt einen wichtigen Baustein der privaten Alters­vorsorge da.

Durch­führungswege der bAV

Wir erklären Ihnen die möglichen Durch­führungswege der bAV.

Entgeltumwandlung in der bAV

Wir erklären Ihnen die das Prinzip der Entgeltumwandlung / Gehaltsumwandlung in der bAV.

Welche Grenzen gibt es? Welche Durch­führungswege sind hier geeignet?

Die Pflicht zur bAV

Arbeitgeber sind verpflichtet ein bAV-Angebot zu haben. Erfahren Sie hier mehr zu den existierenden Regelungen und Tipps für Arbeitgeber.

Nachhaltige betriebliche Alters­vorsorge

Die betriebliche Alters­vorsorge geht auch nachhaltig: Imagegewinn, passender für die Ansprüche vieler ihrer Mitarbeiter und ein Punkt auf dem Weg zur Nachhaltigkeit des eigenen Unternehmens.

Digitale bAV-Verwaltung

Lernen Sie unsere komplett digitale Beratungsstrecke sowie die von uns für Sie zur Verfügung gestellte kostenfreie digitale Verwaltungssoftware kennen.

Auslagerung von Pensionszusagen

Pensionszusagen und Direktzusagen in der betrieblichen Alters­vorsorge von Geschäftsführern haben diverse Nachteile. Wieso empfiehlt sich eine Auslagerung? Was bedeutet Auslagerung überhaupt? Wie geht man vor?

Direktzusage

In diesem Fall kümmert sich der Chef selbst um die Anlage des Geldes. Er kann es zum Beispiel in unternehmensinterne Projekte stecken, von denen er sich eine gute Rendite verspricht. Mancher Arbeitgeber zahlt einen Teil der Beiträge auch in eine sogenannte Rück­deckungs­versicherung – eine Art Lebens­versicherung – ein und sichert sich einen Teil der angestrebten Rendite.

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt (2 von 2)4 Abschnitte

Betriebliche Alters­vorsorge mit Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) zahlen Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Alters­vorsorge ( bAV ), meist in eine Direkt­versicherung . Diese Beträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozial­versicherungsbefreit. Zusätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet ebenfalls ie bAV mit mindestens 15% zu fördern (dies ergibt sich aus den gesparten Arbeitgeberabgaben). Der Risikoträger (Versicherung) legt dann die Beiträge an, um im Alter eine Rentenzahlung an den ehemaligen Arbeitnehmer zu leisten (die Auszahlung ist dann steuerpflichtiges Einkommen).

Pensionsfonds

Wieder andere Unternehmen geben die Verantwortung, Beiträge zur bAV gewinnbringend anzulegen, lieber an eine externe Einrichtung ab – an den sogenannten Pensionsfonds. Pensionsfonds sind in ihrer Anlage relativ frei. Manche legen recht konservativ einen größeren Anteil des Geldes in Anleihefonds an. Manche orientieren sich bei der Anlage danach, wie lange eine Mitarbeiterkohorte noch im Unternehmen arbeitet. Anfangs ist der größere Teil des Guthabens in Aktienfonds investiert. Vor der Rente wird das Guthaben dann in sichere Anlagen umgeschichtet.

Nachhaltige betriebliche Alters­vorsorge

Als zertifizierte Nachhaltigkeits­berater sind wir auch in der Lage Sie und Ihre Mitarbeiter/innen bzw. Kollegen/innen im Bereich der nachhaltigen betrieblichen Alters­vorsorge zu beraten. So kann ganz nebenbei ein weiterer Beitrag zum ökologischen Wandel der Wirtschaft und dessen Finanzierung geleistet werden.

Muss der Arbeitgeber etwas zur betrieblichen Alters­vorsorge zuzahlen?

Kurz: Ja, in den meisten Fällen!

Seit 2019 ist bei Neuverträgen für die betriebliche Alters­vorsorge ein Zuschuss der Arbeitgeber Pflicht. Leisten sich Beschäftigte per Entgeltumwandlung eine bAV, müssen die Chefs mindestens 15 Prozent der Summe dazugeben.

Seit 2022 gilt diese Pflicht zum Zuschuss auch bei bestehenden Altverträgen .

Der Zuschuss für die betriebliche Alters­vorsorge ist für Arbeitgeber nur Pflicht, wenn ein Beschäftigter in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist. Er gilt für Verträge bei Direkt­versicherungen, Pensionskassen sowie Pensionsfonds.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • EntgeltumwandlungBeiträge aus dem Brutto, steuer- und sozialabgabenfrei in Grenzen.
  • Arbeitgeberzuschussseit 2022 für alle Entgeltumwandlungen Pflicht, wenn Sozialabgaben gespart werden.
  • Durch­führungswegeDirekt­versicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse.
  • Mitnahme beim Arbeitgeber­wechselÜbertragung möglich.

Für Betriebe ein Instrument der Mitarbeiterbindung — für Mitarbeiter eine Rechnung, die wir mit ihnen durchgehen.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Betriebliche Alters­vorsorge — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Betriebliche Alters­vorsorge im Detail.

Wie betriebliche Alters­vorsorge funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung wandeln Mitarbeitende einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Alters­vorsorge um. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben — der Nettoaufwand ist geringer als der eingezahlte Betrag. Arbeitgeber sind verpflichtet, den ersparten Sozial­versicherungsanteil in bestimmtem Umfang weiterzugeben.

Für den Betrieb ist die Zusage ein Instrument der Mitarbeiterbindung, für die Mitarbeitenden eine Vorsorge, die auch bei einem Arbeitgeber­wechsel bestehen bleiben kann. Welcher Durch­führungsweg gewählt wird, entscheidet über Aufwand und Haftung.

Die Durch­führungswege im Überblick

Direkt­versicherungeinfachste Form, geringer Verwaltungs­aufwand, übertragbar bei Arbeitgeber­wechsel.
Pensionskasse und Pensionsfondskollektive Lösungen mit eigener Aufsichtsstruktur.
Unterstützungskassevor allem für höhere Beiträge und Führungskräfte.
Direktzusage: der Betrieb sagt die Leistung selbst zubilanzwirksam und mit Insolvenz­sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein.

Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direkt­versicherung in der Regel der praktikabelste Weg, weil sie den geringsten Verwaltungs­aufwand verursacht und die Haftung überschaubar hält.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Die Zusage bleibt eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch wenn ein Versicherer die Leistung erbringt. Deshalb sind Auswahl des Anbieters, klare Versorgungs­ordnung und saubere Dokumentation wichtig — sonst entstehen später Haftungsfragen.

Ebenso wichtig ist die Kommunikation: Eine betriebliche Vorsorge wirkt nur dann als Argument im Bewerbungs­gespräch, wenn Mitarbeitende verstehen, was sie bekommen. Ein unerklärtes Angebot bleibt ein Kostenpunkt ohne Wirkung.

Pflichten des Arbeitgebers im Überblick

Die betriebliche Alters­vorsorge ist der einzige Bereich betrieblicher Zusatz­leistungen mit einem gesetzlichen Anspruch: Beschäftigte können Entgeltumwandlung verlangen, und der Arbeitgeber muss den ersparten Sozial­versicherungsanteil in gesetzlich festgelegtem Umfang weitergeben. Wer das nicht umsetzt, hat keine Wahl getroffen, sondern eine Pflicht versäumt.

Anspruch auf Entgeltumwandlung erfüllen und den Weg dafür benennen.
Den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss weitergebenfür neue wie für bestehende Zusagen.
Eine Versorgungs­ordnung führen, die Zugang, Höhe, Wartezeiten und Ausnahmen beschreibt.
Auskunft erteilen, wenn Beschäftigte den Stand ihrer Anwartschaft wissen wollen.
Unverfallbarkeit und Portabilität beachtenAnwartschaften bleiben nach den gesetzlichen Fristen bestehen und sind unter Voraussetzungen übertragbar.
Die Einstandspflicht kennenDer Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung, auch wenn ein Versorgungsträger sie erbringt.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und zugleich der am wenigsten bekannte. Die Auswahl des Anbieters, die Dokumentation der Zusage und die Überprüfung der Entwicklung sind deshalb keine Serviceaufgaben, sondern Teil der Haftung.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Weitere Abschnitte im Detail

2 Abschnitte

Was sich beim Wechsel und beim Ausscheiden ändert

Betriebliche Zusagen begleiten Beschäftigte über Arbeitgeber­wechsel hinweg — aber nicht automatisch und nicht in jedem Durch­führungsweg gleich. Wer die Übergänge kennt, vermeidet die Fragen, die Jahre später als Beschwerde zurückkommen.

UnverfallbarkeitNach den gesetzlichen Fristen bleibt die Anwartschaft bestehen, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Fortführung mit eigenen BeiträgenIn den versicherungsförmigen Wegen ist sie möglich und sollte beim Austritt angeboten werden.
Übertragung auf den neuen Arbeitgeberunter Voraussetzungen möglich, in der Praxis vor allem bei Direkt­versicherung und Pensionskasse.
Ruhen der Beiträge bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaubdie Regelung gehört in die Versorgungs­ordnung.
Abfindung kleiner Anwartschaftennur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig.
Auskunftsanspruch: Beschäftigte können den Stand ihrer Anwartschaft verlangeneine klare Ablage erspart Nachfragen.

Typische Fehler in der Verwaltung

Die betriebliche Alters­vorsorge scheitert selten am Produkt und häufig an der Verwaltung. Weil die Zusage über Jahrzehnte läuft, wirken kleine Versäumnisse lange nach — und fallen meist erst bei einer Prüfung oder beim Austritt auf.

Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss wird nicht oder nicht in voller Höhe weitergegeben.
Die Versorgungs­ordnung fehlt oder beschreibt eine Praxis, die so nicht mehr gelebt wird.
Änderungen der Entgeltumwandlung werden in der Lohnabrechnung, aber nicht beim Versorgungsträger nachgeführt.
Beim Ausscheiden wird die Fort­führungs­möglichkeit nicht angeboten.
Neue Beschäftigte werden nicht auf ihren Anspruch hingewiesendie Informationspflicht bleibt beim Arbeitgeber.
Die Entwicklung der Verträge wird über Jahre nicht überprüft, obwohl die Einstandspflicht des Arbeitgebers fortbesteht.

Typische Schadenfälle

  • Ein Mitarbeiter wechselt und will seine Zusage mitnehmen.
  • Ein Versorgungsträger senkt die Überschuss­beteiligung.
  • Bei einer Betriebsprüfung wird die Ausgestaltung beanstandet.
  • Ein Mitarbeiter verlangt Auskunft über seine Anwartschaft.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Durch­führungsweg ließ eine Übertragung nicht ohne Weiteres zu.
  • Die Versorgungs­ordnung war unvollständig dokumentiert.
  • Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss wurde nicht in voller Höhe weitergegeben.
  • Die Haftung des Arbeitgebers für die Zusage war nicht bewusst.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Betriebliche Alters­vorsorge — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Müssen wir als Arbeitgeber etwas dazuzahlen?

Bei Entgeltumwandlung ist ein Zuschuss in Höhe der ersparten Sozialabgaben gesetzlich vorgeschrieben, begrenzt auf einen festgelegten Anteil des umgewandelten Betrags. Viele Betriebe geben freiwillig mehr, weil es als Argument im Bewerbungs­gespräch wirkt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt?

Die erworbene Anwartschaft bleibt bestehen. Ob sie mitgenommen werden kann, hängt vom Durch­führungsweg ab — bei einer Direkt­versicherung ist das meist unkompliziert möglich.

Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.

— UND JETZT?
Betriebliche Alters­vorsorge: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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