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Regress­versicherung für Ärzte

Ein Regress trifft ohne Schaden am Patienten: Die Wirtschaftlichkeits­prüfung nach § 106 SGB V fordert Verordnungs­kosten vom Vertragsarzt persönlich zurück — Jahre später, nach Statistik. Die Berufs­haftpflicht deckt das nicht; die Regress­versicherung schon.

— Was das in Köln bedeutet

In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.

Das Wichtigste in Kürze
  • ✔ Angestellte Ärzte in MVZ oder Klinikambulanzen Viele MVZ reichen Regress­forderungen bei grober Fahrlässigkeit weiter.
  • Versicherer prüfen daher individuell, ob erhöhtes Risiko durch Verordnungen, Laborleistungen oder besondere Praxisstrukturen besteht – und passen die Beiträge entsprechend an.
  • Selbst kleine Dokumentationsfehler oder nicht belegbare Praxisbesonderheiten können zu erheblichen Forderungen führen.
Im Schadenfall und beim Vertrag3 Abschnitte

Typische Schadenbeispiele

Verordnung eines teureren Präparats trotz vorhandener Generika
Überweisungen ohne ausreichende dokumentierte Begründung
Laborleistungen über Richtgröße
Nicht erklärbare Kosten­steigerungen
Praxisbesonderheiten nicht nachweisbar

Warum ist eine Regress­versicherung für Ärzte notwendig?

Die KV prüft Ärzte regelmäßig auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§12 SGB V). Werden Verordnungen, Überweisungen oder diagnostische Maßnahmen als unwirtschaftlich bewertet, drohen Rückforderungen:

Arzneimittelregresse
Labor- und Diagnostikregresse
Heil‑ und Hilfsmittelregresse
Regresse bei Auftrags­leistungen oder Überweisungen

Selbst kleine Dokumentationsfehler oder nicht belegbare Praxisbesonderheiten können zu erheblichen Forderungen führen.

Das leistet die Regress­versicherung

Übernahme von Regress­forderungen der KV
Abwehr unberechtigter Regress­forderungen
Übernahme von Anwalts‑, Gutachter‑ und Gerichtskosten
Schutz bei:
unwirtschaftlicher Verordnungsweise
unwirtschaftlichen Auftrags­leistungen
falsch kalkulierten Diagnostik‑ oder Laborleistungen
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte

Warum variieren die Preise so stark?

Regressrisiken unterscheiden sich erheblich zwischen den Fachrichtungen. Beispiele:

Hausärzte & Internistenhohes Risiko durch Arzneimittelregresse
Orthopäden / RadiologenRisiko bei Diagnostik & Veranlassungs­leistungen
Psychotherapeutengeringeres Regressrisiko

Versicherer prüfen daher individuell, ob erhöhtes Risiko durch Verordnungen, Laborleistungen oder besondere Praxisstrukturen besteht – und passen die Beiträge entsprechend an.

Unsere Empfehlung für Ärzte zur Regress­versicherung

  • Mindestens 100.000 € Deckungssumme
  • Für größere Praxen und MVZ 150.000–250.000 €

Für wen ist die Regress­versicherung geeignet?

✔ Niedergelassene Ärzte Hauptzielgruppe – da sie persönlich regresspflichtig sind.

✔ Gemeinschaftspraxen & BAG Alle Ärzte müssen versichert werden.

✔ Angestellte Ärzte in MVZ oder Klinikambulanzen Viele MVZ reichen Regress­forderungen bei grober Fahrlässigkeit weiter.

✔ Kranken­hausärzte (optional) Besonders wichtig bei dokumentationsintensiven Fächern.

Arzt-Typ Warum?

✔ Ja KV-Regresse können existenzbedrohend sein Gemeinschaftspraxen ✔ Ja, alle Ärzte gemeinsam gesetzlich & vertraglich MVZ‑Angestellte ✔ oft sinnvoll Arbeitgeber kann bei grober Fahrlässigkeit regressieren Kranken­hausärzte ✔ teilweise je nach Vertrag & Arbeitgeber-Regress Privatärzte ohne GKV-Bezug ✖ eher nein kein KV‑Wirtschaftlichkeitsregress

Was kostet eine Regress­versicherung für Ärzte?

Die Regress­versicherung ist eine spezialisierte Absicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte , die vor finanziellen Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen schützt. Da Regress­forderungen schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich steigen können, zählt diese Police zu den wichtigsten zusätzlichen Berufsschutz-Bausteinen im Gesundheitswesen.

Die Kosten einer Regress­versicherung für Ärzte werden nicht öffentlich als feste Preisliste kommuniziert, weil Versicherer die Beiträge individuell kalkulieren – abhängig von:

Fachrichtung
Fallzahlen und Verordnungsverhalten
persönlichem Risikoprofil
gewünschter Deckungssumme

Daher geben Anbieter die genauen Prämien nur auf Anfrage heraus.

Allerdings lässt sich aus Branchenangaben folgendes ableiten:

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

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Regress­versicherung für Ärzte im Detail.

Was ein Regress ist — und warum er anders trifft als ein Haftpflichtfall

Ein Haftpflicht­schaden entsteht, wenn ein Patient zu Schaden kommt. Ein Regress entsteht, wenn niemand zu Schaden kommt: Die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung prüfen nach § 106 SGB V, ob die Verordnungen eines Vertragsarztes wirtschaftlich waren — Arzneimittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Sprechstunden­bedarf. Stellt das Prüfgremium fest, dass das Verordnungsvolumen die Vergleichs­gruppe ohne anerkannte Praxisbesonderheit überschreitet, fordert es die Differenz zurück — vom Arzt persönlich.

Das Besondere: Die Forderung kommt Jahre nach der Verordnung, sie kann sich auf ganze Quartale beziehen, und sie richtet sich nicht nach einem Fehler im Einzelfall, sondern nach Statistik. Eine Praxis mit vielen chronisch kranken oder älteren Patienten ist schneller betroffen als eine mit jungen — nicht weil sie schlechter behandelt, sondern weil sie mehr verordnet. Die Berufs­haftpflicht deckt diesen Fall nicht, denn es fehlt der Schaden am Patienten.

Betroffen sind Vertragsärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassungnicht die Privatpraxis.
Geprüft werden Verordnungen, nicht die BehandlungArznei-, Heil-, Hilfsmittel, Sprechstunden­bedarf.
Praxisbesonderheiten müssen der Arzt oder die Praxis darlegenmit Dokumentation aus dem geprüften Zeitraum.

Was die Regress­versicherung übernimmt

Die Regress­versicherung ersetzt die festgesetzte Rückforderung aus der Wirtschaftlichkeits­prüfung bis zur vereinbarten Summe — und, mindestens ebenso wichtig, die Kosten des Verfahrens: Stellungnahmen gegenüber dem Prüfgremium, anwaltliche Vertretung, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht. Viele Regresse werden im Verfahren deutlich reduziert oder ganz abgewendet, weil Praxisbesonderheiten nachträglich anerkannt werden; dafür braucht es Zeit, Fachwissen und Beratung, die sonst aus eigener Tasche bezahlt würde.

Nicht versichert ist, was kein Regress ist: die vorsätzlich falsche Abrechnung, die Honorarkürzung wegen Plausibilitäts­prüfung und der Haftpflicht­schaden am Patienten — dafür gibt es die Berufs­haftpflicht und den Straf­rechts­schutz. Und wie überall gilt: Was vor Vertragsbeginn bereits angekündigt oder bekannt war, ist nicht mehr versicherbar.

Worauf es im Vertrag ankommt

Weil Prüfungen Jahre zurückreichen, ist die zeitliche Deckung entscheidend: Der Vertrag muss regeln, ob der Zeitpunkt der Verordnung, der Prüfung oder der Festsetzung zählt, und wie lange nach Vertragsende noch gemeldet werden darf (Nachhaftung). Wer die Versicherung wechselt oder die Praxis abgibt, sollte die Lücke zwischen altem und neuem Vertrag schließen — sonst trifft der Regress für ein längst vergangenes Quartal genau in diese Lücke.

Die Versicherungs­summe richtet sich nach dem Verordnungsvolumen und der Fachgruppe: Hausärzte mit vielen Chronikern, Orthopäden mit hohem Heilmittelanteil, Onkologen mit teuren Arzneimitteln brauchen andere Summen als eine Praxis mit wenigen Verordnungen. Selbstbehalt, Mitversicherung angestellter Ärzte, Praxisgemeinschaft oder MVZ und die Frage, ob Sprechstunden­bedarf eingeschlossen ist, gehören ebenfalls geprüft — jede dieser Klauseln entscheidet im Ernstfall über die Leistung.

Zeitliche DeckungVerordnungs- oder Festsetzungsprinzip, Nachhaftung nach Vertragsende.
Summe nach Fachgruppe und Verordnungsvolumenjährlich mit der Praxis wachsen lassen.
Verfahrens­kosten ausdrücklich eingeschlossenStellungnahme, Widerspruch, Sozialgericht.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.

— UND JETZT?
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