Absicherung des Unternehmers in Köln
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Absicherung des Unternehmers

Absicherung für Inhaber und Geschäftsführer in Köln: D&O, Firmen­rechts­schutz, Betriebs­unter­brechung und Vorsorge, unabhängig verglichen.

— Was das in Köln bedeutet

Kölner Betriebe sind selten reine Lehrbuchfälle: Die Agentur hat ein Lager im Keller, der Handwerks­betrieb arbeitet auch mal auf Denkmalschutz-Baustellen, die Praxis teilt sich Räume. Für den Schutz zählt deshalb weniger die Branchenschublade als die Frage, welche Tätigkeiten tatsächlich im Vertrag stehen — und welche eben nicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wer zuerst die Alters­vorsorge regelt und die Arbeits­kraft offen lässt, sichert das entferntere Risiko und lässt das nähere ungedeckt.
  • Absicherung für Inhaber und Geschäftsführer in Köln: D&O, Firmen­rechts­schutz, Betriebs­unter­brechung und Vorsorge, unabhängig verglichen.
  • Der Betrieb hängt am Inhaber — seine Absicherung ist die erste Betriebs­versicherung.
Private Haft­pflicht­versicherung

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privat­haft­pflicht­versicherung kann auch in Ihre Betriebs­haft­pflicht­versicherung integriert werden.

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Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Besonders wichtig ist außerdem die Berufsunfähigkeits­versicherung , vor allem dann, wenn Sie wie viele Selbstständige keinen Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung haben.

Eine private Absicherung tut also not, damit bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall zumindest eine sichere Einnahme fließt, und das bis zum Beginn des Rentenalters. Außerdem gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertrags­abschluss sind, desto günstiger bekommen Sie den Schutz. Auch das spricht dafür, diese Versicherung so bald wie möglich abzuschließen.

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

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Rechts­schutz­versicherung

Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

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Schutz für den Betrieb

Je nachdem, welchen Beruf Sie selbstständig ausüben, sind spezielle Versicherungen für Ihre Tätigkeit und Ihre Geschäftsräume unbedingt sinnvoll. Manche sind sogar Pflicht.

Beispielsweise sollte ein Handwerker auf jeden Fall Angebote für eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung einholen, da er für sämtliche Schäden, die er selbst oder einer seiner Mitarbeiter im Zuge seiner Tätigkeit anrichtet, geradestehen muss. Für manche Berufe sind Haft­pflicht­versicherungen sogar ohnehin obligatorisch. Das Versicherungs­unternehmen springt ein für Schäden, für die der Unternehmer haftet.

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, sondern kümmern Sie sich auch um den nötigen Schutz für Ihre Ware, Ihre Fahrzeuge und alles, was Sie sonst für Ihr Unternehmen benötigen.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert

Der Betrieb hängt am Inhaber — seine Absicherung ist die erste Betriebs­versicherung.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Absicherung des Unternehmers — unabhängig eingeordnet.
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Absicherung des Unternehmers im Detail.

Warum Betrieb und Person zusammengehören

In kleinen und mittleren Betrieben hängt der Erfolg an wenigen Personen. Fällt die Inhaberin oder der Inhaber aus, steht nicht nur eine Arbeits­kraft still, sondern häufig der gesamte Betrieb — mit laufenden Kosten und offenen Verpflichtungen.

Deshalb gehört die persönliche Absicherung zur betrieblichen Planung: Arbeits­kraft, Krankentagegeld, Alters­vorsorge und die Frage, was im Todesfall mit Betrieb, Krediten und Familie geschieht.

Krankentagegeld und Betriebsausfall

Selbst­ständige haben keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zur Rückkehr; entscheidend sind die Karenzzeit und die Höhe, die zum tatsächlichen Bedarf passen muss — nicht zum Gewinn des besten Jahres.

Ergänzend kommt die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit in Betracht: Sie trägt die fortlaufenden Kosten des Betriebs, während das Krankentagegeld den privaten Lebensunterhalt sichert. Beides zusammen ergibt erst ein vollständiges Bild.

Die vier Risiken, an denen ein Betrieb hängt

Unter­nehmer­absicherung ist kein einzelner Vertrag, sondern eine Reihenfolge. Vier Ereignisse können einen inhabergeführten Betrieb aus der Bahn werfen, und sie unterscheiden sich in Wahrscheinlichkeit und Wirkung erheblich. Wer sie in der richtigen Reihenfolge angeht, hat mit wenigen Verträgen das Wesentliche geregelt.

Vorübergehender Ausfall durch Krankheit oder Unfalldas wahrscheinlichste Ereignis, mit sofortiger Wirkung auf Einnahmen und Betrieb.
Dauerhafter Verlust der Arbeits­kraftseltener, aber wirtschaftlich das schwerste Ereignis, weil es Einkommen und Alters­vorsorge zugleich beendet.
Tod: trifft Familie und Betrieb gleichzeitigKredite, Bürgschaften und die Nachfolge werden am selben Tag fällig.
Haftung aus der eigenen Tätigkeitkann als einziges dieser Risiken auch das Privatvermögen erfassen, je nach Rechtsform.
Ergänzend: das Ende der Erwerbstätigkeit ohne Betriebsverkaufder häufigste Fall in der Praxis, weil Betriebe seltener verkäuflich sind als angenommen.

Diese Reihenfolge ist bewusst nicht nach Beitragshöhe sortiert, sondern nach Wirkung. Wer zuerst die Alters­vorsorge regelt und die Arbeits­kraft offen lässt, sichert das entferntere Risiko und lässt das nähere ungedeckt.

Rechtsform entscheidet, wer haftet und wer versichert wird

Ob Privatvermögen im Feuer steht, hängt nicht vom Vertrag ab, sondern von der Rechtsform. Diese Unterscheidung wird in der Beratung häufig übersprungen, obwohl sie die Reihenfolge der Absicherung bestimmt.

Einzelunternehmen: Betriebs- und Privatvermögen sind rechtlich dasselbejede betriebliche Verbindlichkeit reicht bis ins Private.
Personen­gesellschaftDie Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich; Sonderformen begrenzen die Haftung einzelner Beteiligter.
GmbH und UG: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenztbis die Geschäfts­führung eine Pflicht verletzt oder persönlich bürgt.
Bürgschaften gegenüber Banken heben die Haftungsbegrenzung praktisch wieder auf; sie werden bei der Absicherung regelmäßig vergessen.
Sozial­versicherungsstatusOb Sie als selbstständig oder als abhängig beschäftigt gelten, entscheidet über Pflicht­versicherung und Wahlfreiheit.

Für die Absicherung folgt daraus: Bei Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften ist die Trennung zwischen privatem und betrieblichem Schutz künstlich — dort zählt die Gesamtsicht. Bei einer GmbH liegt der Schwerpunkt anders, weil dort die persönliche Haftung der Geschäfts­führung und die Bürgschaften den kritischen Punkt bilden.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Im Schadenfall und beim Vertrag

4 Abschnitte

Die häufigsten Fehler in der Unter­nehmer­absicherung

Der Betrieb ist gut versichert, die Person nichtSachwerte lassen sich ersetzen, die Arbeits­kraft nicht.
Die Absicherung stammt aus der Gründungszeit und passt zu einem Einkommen, das es so nicht mehr gibt.
Krankentagegeld ohne Betriebs­unter­brechungDer Lebensunterhalt ist gedeckt, der Betrieb steht trotzdem still.
Bürgschaften gegenüber Banken sind in keiner Absicherung abgebildet, obwohl sie die persönliche Haftung wiederherstellen.
Die Nachfolge ist besprochen, aber nicht vertraglich geregelteine Absichts­erklärung trägt im Ernstfall nicht.
Verträge laufen nebeneinander, ohne dass jemand prüft, ob Karenz- und Haftzeiten ineinandergreifen.

Sinnvoll ist ein fester Termin einmal im Jahr, an dem drei Zahlen abgeglichen werden: das tatsächliche Einkommen, die offenen betrieblichen Verbindlichkeiten und die Fixkosten des Betriebs pro Monat. Aus diesen drei Werten ergibt sich, ob die bestehenden Verträge noch passen — alles andere ist Detailarbeit.

Der jährliche Kassensturz für die eigene Absicherung

Unter­nehmer­absicherung veraltet leise. Ein fester Termin einmal im Jahr, idealerweise mit dem Jahresabschluss, hält sie aktuell — mit fünf Zahlen und einer Frage.

Tatsächliches Nettoeinkommen der letzten zwölf MonateGrundlage für Krankentagegeld und Arbeits­kraft­absicherung.
Monatliche Fixkosten des BetriebsGrundlage für die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit.
Offene betriebliche Verbindlichkeiten und BürgschaftenGrundlage für die Todesfall­absicherung.
Erwartete Versorgungs­lücke im Alter, ohne den Verkaufserlös des Betriebs einzurechnen.
Liquide Rücklage außerhalb des BetriebsSie bestimmt, welche Karenzzeiten vertretbar sind.
Die Frage zum Schluss: Was passiert im Betrieb, wenn ich morgen für sechs Monate ausfalleund wer entscheidet dann?

Notfallmappe für den Betrieb

Wenn die Inhaberin oder der Inhaber unvorbereitet ausfällt, fehlt dem Betrieb meist nicht das Geld, sondern der Zugang: zu Konten, Systemen, Verträgen und Informationen. Eine Notfallmappe schließt diese Lücke und kostet einen Nachmittag.

Vollmachten für Bank, Behörden und laufende Geschäfteschriftlich, hinterlegt und den Beteiligten bekannt.
Zugangsdaten zu kritischen Systemen sicher verwahrt, mit einer klaren Regel, wer sie wann erhält.
Übersicht der laufenden Verträge, Kredite, Bürgschaften und Kündigungsfristen.
Liste der wichtigsten Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner.
Wer entscheidet waseine benannte Vertretung mit klarem Rahmen.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsie wirken früher und weiter als jeder Versicherungs­vertrag.

Trennung von Betriebs- und Privatvermögen

Je enger Betrieb und Person verflochten sind, desto wichtiger ist eine bewusste Trennung. Sie ist kein Misstrauensvotum gegen das eigene Unternehmen, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Rückschlag nicht die private Existenz mitnimmt.

Private Rücklagen außerhalb des Betriebs aufbauensie sind im Ernstfall die einzige unabhängige Reserve.
Alters­vorsorge so gestalten, dass sie nicht am Verkauf des Betriebs hängt.
Bürgschaften begrenzenUmfang, Laufzeit und Wegfall nach Tilgung schriftlich vereinbaren.
Vermögensgegenstände klar zuordnenWas gehört dem Betrieb, was der Person, was der Familie?
Bei Immobilien prüfen, ob eine Trennung von Eigentum und Betrieb sinnvoll iststeuerlich und haftungs­rechtlich.
Eheverträge und Güterstand mitdenkenSie wirken auf Betrieb und Nachfolge, nicht nur auf die Privatsphäre.

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt

3 Abschnitte

Krankentagegeld: Karenzzeit, Höhe und die typische Fehleinstellung

Das Krankentagegeld ersetzt das Einkommen ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsun­fähigkeit. Zwei Größen bestimmen, ob es im Ernstfall passt: die Karenzzeit und die Höhe.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, den Sie selbst tragen. Wer sie lang wählt, spart Beitrag und deckt nur die längeren Ausfälle — sinnvoll, wenn Rücklagen vorhanden sind. Wer knapp kalkuliert, sollte sie kurz halten, weil die ersten Wochen die sind, in denen der Betrieb weiterläuft, ohne etwas einzubringen.

Bei der Höhe ist die verbreitete Fehleinstellung, den besten Jahresgewinn anzusetzen. Versichert werden kann in der Regel nur das tatsächliche Nettoeinkommen; wer zu hoch abschließt, zahlt Beitrag für eine Leistung, die im Leistungsfall gekürzt wird. Umgekehrt bleibt eine zu niedrige Absicherung stehen, wenn das Einkommen über die Jahre gestiegen ist — die Anpassung erfolgt nicht automatisch.

Zu unterscheiden ist das Krankentagegeld vom Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung: Freiwillig Versicherte können den Anspruch über eine Wahlerklärung erwerben, dann beginnt die Leistung allerdings erst nach einer gesetzlich festgelegten Frist. Wer diese Lücke schließen will, kombiniert beides.

Arbeits­kraft: die Absicherung, die vor allen anderen kommt

Für Selbst­ständige gibt es keine Lohnfortzahlung und in den meisten Berufen auch keine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente von nennenswertem Umfang. Wer die Arbeits­kraft verliert, verliert das Einkommen vollständig — und häufig zugleich die Möglichkeit, den Betrieb zu verkaufen, weil dessen Wert an der Person hängt.

Die Berufs­unfähig­keits­versicherung ist deshalb für Selbst­ständige nicht der Luxusbaustein, sondern der erste. Bei der Ausgestaltung gibt es allerdings Besonderheiten, die für Angestellte keine Rolle spielen.

Verzicht auf abstrakte VerweisungOhne ihn kann auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden, die Sie theoretisch ausüben könnten.
Umorganisations­klausel: Bei Selbst­ständigen wird geprüft, ob der Betrieb so umgebaut werden kann, dass Sie ihn weiterführendie Regelung dazu gehört gelesen, bevor unterschrieben wird.
Nach­versicherungsgarantien ohne erneute Gesundheits­prüfung, weil das Einkommen Selbst­ständiger stärker schwankt.
Leistung bereits bei teilweiser Berufs­unfähig­keitein Betrieb lässt sich selten zur Hälfte weiterführen.
Beitragsdynamik und Stundungs­möglichkeiten für Phasen mit schwacher Auftragslage.
Alternativen prüfen, wenn der Gesundheitszu­stand keine Berufs­unfähig­keits­versicherung zulässt: Erwerbs­unfähig­keit, Grund­fähigkeiten oder schwere Krankheiten decken weniger ab, aber mehr als nichts.

Alters­vorsorge ohne Betriebsverkauf denken

Viele Betriebe sind faktisch die Alters­vorsorge ihrer Inhaber. Das ist eine Wette auf zwei Annahmen: dass der Betrieb zum gewünschten Zeitpunkt verkäuflich ist und dass der Preis reicht. Beides ist bei stark personenbezogenen Betrieben unsicher, weil der Wert mit der Person geht.

Deshalb gehört zur Unter­nehmer­absicherung eine Vorsorge, die unabhängig vom Betrieb funktioniert. Welche Form passt, hängt von Rechtsform, Sozial­versicherungsstatus und steuerlicher Situation ab — die Bandbreite reicht von der Basisrente über betriebliche Wege bei einer GmbH bis zu Vermögensaufbau außerhalb jeder Vertragsform.

Eine Größe wird dabei regelmäßig unterschätzt: Selbst­ständige tragen die Kranken­versicherung im Alter vollständig selbst, ohne Zuschuss eines Renten­versicherungsträgers in der Höhe, die Angestellte kennen. Wer die Versorgungs­lücke ausrechnet, sollte diesen Posten von Anfang an einplanen.

Leistung, Bedingungen und Alltag

3 Abschnitte

Betrieb und Familie zusammendenken: Kredite, Bürgschaften, Nachfolge

Der Todesfall ist der Punkt, an dem sich betriebliche und private Fragen nicht mehr trennen lassen. Banken kündigen Kredite, Bürgschaften werden fällig, Lieferanten werden vorsichtig, und die Familie muss innerhalb weniger Wochen Entscheidungen treffen, für die es keine Vorbereitung gibt.

Eine Risiko­lebens­versicherung in Höhe der betrieblichen Verbindlichkeiten ist hier das einfachste Werkzeug — vorausgesetzt, sie ist so gestaltet, dass das Geld bei den richtigen Personen ankommt. Bezugsrecht, Beitragszahler und Versicherungs­nehmer bestimmen, ob die Leistung steuerlich und erbrechtlich sauber ist. Diese Konstruktion gehört mit Steuerberatung abgestimmt, nicht nebenbei angekreuzt.

Betriebliche Verbindlichkeiten und Bürgschaften summieren und als Zielgröße verwendennicht ein Vielfaches des Jahreseinkommens.
Bezugsrecht bewusst setzenWer soll das Geld erhalten, damit es die Verbindlichkeit auch tilgen kann?
Gesellschafts­vertrag und Versicherungs­schutz abgleichenNachfolge­klauseln und Abfindungs­regelungen brauchen Liquidität.
Vollmachten für den Betrieb hinterlegenOhne Zugriff auf Konten und Systeme steht der Betrieb, bevor die Erbfolge geklärt ist.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören dazusie greifen früher als jeder Erbfall.
Regelmäßig prüfenKredite werden getilgt, neue kommen dazu, die Absicherungshöhe ändert sich mit.

Was die persönlichen Verträge nicht abdecken

Krankentagegeld und Berufs­unfähig­keits­rente sichern den privaten Lebensunterhalt. Der Betrieb ist damit noch nicht versorgt — er hat eigene Kosten, die unabhängig davon weiterlaufen.

Fortlaufende Betriebskosten während des Ausfalls: Miete, Personal, Leasing und Kreditedafür ist die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit zuständig.
Vertretungs­kostenWas eine fachlich gleichwertige Vertretung kostet, ist ein eigener Posten und übersteigt das eigene Gehalt regelmäßig.
Kosten der Nachfolge und der Übergabe, wenn die Rückkehr nicht gelingt.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, die im Todesfall sofort fällig werden.
Ansprüche von Mitgesellschaftern und Erben, wenn kein Gesellschafts­vertrag regelt, was mit dem Anteil geschieht.
Der Wertverlust des Betriebs während einer längeren Abwesenheiter lässt sich nicht versichern, aber durch Vertretungs­regelungen begrenzen.

Der Sozial­versicherungsstatus und was er entscheidet

Bevor über Verträge gesprochen wird, ist zu klären, wie der Betrieb sozial­versicherungs­rechtlich eingeordnet ist. Diese Einordnung entscheidet darüber, welche Absicherung überhaupt frei wählbar ist und welche vorgegeben wird — und sie ist nicht überall so, wie die Beteiligten annehmen.

Selbst­ständige in bestimmten Berufsgruppen sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert, ohne es zu wissen.
Mitarbeitende Gesellschafter-Geschäftsführer: Ob sie abhängig beschäftigt sind, hängt an Beteiligung und Weisungs­freiheitein Statusfeststellungsverfahren schafft Klarheit.
Mitarbeitende FamilienangehörigeIhr Status ist häufig strittig und wird oft erst bei einer Prüfung geklärt.
Kranken­versicherungDer Wechsel zwischen gesetzlich und privat ist für Selbst­ständige eine Entscheidung mit langfristiger Bindung.
Künstlersozialkasse und Versorgungswerkeeigene Systeme mit eigenen Regeln für bestimmte Berufe.
Der Status kann sich ändern, wenn sich Beteiligung oder Tätigkeit änderneine Neubewertung gehört zu jeder Umstrukturierung.

Für die Praxis heißt das: Eine falsche Annahme über den Status führt entweder zu Beitragsnach­forderungen oder zu einer Lücke in der Absicherung. Beides fällt typischerweise erst nach Jahren auf und lässt sich dann nur noch teuer korrigieren.

Typische Schadenfälle

  • Der Inhaber fällt nach einem Unfall monatelang aus, der Betrieb steht.
  • Eine längere Erkrankung führt zu Einnahmeausfall bei laufenden Fixkosten.
  • Im Todesfall müssen Kredite bedient und die Nachfolge geregelt werden.
  • Die Bank verlangt für einen Betriebskredit eine Absicherung der Person.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Es gab kein Krankentagegeld oder die Karenzzeit war zu lang gewählt.
  • Die Betriebs­unter­brechung wegen Krankheit war nicht mitversichert.
  • Die Absicherung stammte aus der Gründungszeit und passte nicht mehr zum heutigen Einkommen.
  • Für die Nachfolge gab es keine vertragliche Regelung, nur eine Absichts­erklärung.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Keyman-Versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Was ist wichtiger — Krankentagegeld oder Betriebs­unter­brechung?

Beides deckt Unterschiedliches ab: Das Krankentagegeld sichert Ihren privaten Lebensunterhalt, die Betriebs­unter­brechung die laufenden Kosten des Betriebs. Wer nur eines hat, schließt die halbe Lücke.

Ab wann sollte das Krankentagegeld zahlen?

So früh, wie es Ihre Rücklagen erfordern. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag — wer mehrere Monate überbrücken kann, spart hier spürbar.

Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.

— UND JETZT?
Absicherung des Unternehmers: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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