Cyberversicherung in Köln
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Gewerbe & Selbst­ständige · Köln

Cyber­versicherung

Cyber­versicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.

— Was das in Köln bedeutet

In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Selbstbehalt wird in der Cyber­versicherung oft nicht nur als Betrag, sondern auch als Zeitraum vereinbart.
  • Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyber­versicherung unterschieden.
  • Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
Was der Betrieb dafür tun muss3 Abschnitte

Zusammenarbeit IT-Dienstleister

Erfahren Sie hier wie wir mit Ihrem IT-Dienstleister zusammenarbeiten können. Oder sind Sie auf der Suche nach einem IT-Dienstleister, der Sie fit für die Cyber­versicherung macht und mit uns Hand-in-Hand arbeitet?

IT-Security

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Informationen zur Cyber­versicherung

Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäfts­prozessen sowie vermehrtem Homeoffice nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Hackerangriffe und Cyberkriminalität sind für viele Unternehmen leider bereits Alltag geworden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfällig für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein.

Und, egal welche Größe Ihr Unternehmen hat:

Zu Ihrer Pflicht als Geschäftsführer gehört ein Risiko­management und Cyber-Angriffe sowie Datenschutz sind signifikante Risiken für alle Unternehmen. Dieses Risiko sollte mit einer Cyber-Versicherung ausgelagert werden. Kümmert sich ein Geschäftsführer um diese Art von Risiko nicht, begeht er schnell eine Pflicht­verletzung und haftet sogar unter Umständen privat gegenüber dem Unternehmen und den Gesellschaftern.

Damit einem die Risikolage und die mögliche Bedrohung bewusst werden kann helfen Fakten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt hierfür regelmäßige Lageberichte. Im folgenden Bild erhalten Sie eine Übersicht zur Lage ( klicken Sie hier, um beim BSI den gesamten Bericht einsehen ):

Was leistet die Cyber­versicherung / Cyber-Risk-Versicherung?

Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyber­versicherung unterschieden.

Benachrichtigungs-kosten

Die Cyber­versicherung übernimmt Kosten, die für die Benachrichtigung von Kunden nach Daten­schutz­verletzungen entstehen.

Betriebsunter-brechungskosten

Die Cyber­versicherung übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten und entschädigt für Ihren entgangenen Gewinn

Wiederherstellungs-kosten & Mehrkosten durch IT-Ausfall

Die Cyber­versicherung übernimmt Ihre Wiederherstellungs­kosten der IT sowie eventuelle Mehrkosten die durch einen IT-Ausfall oder den Missbrauch einer Telefonanlage entstehen

IT-Forensik

Die Cyber-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten der IT-Forensik nach einem Cyberangriff

Ansprüche des Kunden

...als Folge des Diebstahls von Kundendaten

Third-Party-Recovery

...z.B., wenn Kunden- oder Kreditkartendaten verloren gehen, können Banken das Neuausstellen der Kreditkarten geltend machen

Kreditüberwachung

Kosten für die Beobachtung, Beurteilung & Auswertung von Kreditrisiken

Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte

Individueller Vergleich & unabhängige Beratung

Cyber­versicherung in Kürze

Schutz vor Cyberkriminalität
Deckt Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen
Schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter und Eigenschäden

Informationen

Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Cyber­versicherung.

Schadenbeispiele

Bekommen Sie mit echten Schadenbeispielen eine Idee verschiedenen Bedrohungslagen für Unternehmen

Arten von Cyberangriffen

Erhalten Sie einen kurzen Überblick an möglichen Bedrohungen für Ihr Unternehmen durch die unterschiedlichen Arten von Cyberattacken.

Unsere besondere Leistung für Sie!

Aufgrund unserer hohen IT-Expertise können wir mit Ihrem IT-Dienstleister eng zusammenarbeiten, sodass Sie den Prozess hin zur Cyber-Versicherung nicht detailliert begleiten müssen - Wir sprechen mit Ihnen über die Ergebnisse, sodass Sie keinen Aufwand haben.

Sollten Sie das wünschen, können wir Ihnen auch mit unserem kooperierenden IT-Dienstleister in Sachen IT-Sicherheit und IT-Audit einen bewährten Partner an Ihre Seite stellen.

Zusätzlich können wir bei Ihnen Phishing- und Web-Security-Tests kostenfrei selbst durchführen.

Sie möchten Ihre Cyber­versicherung selber bei uns unabhängig vergleichen?

Gerne! Nutzen Sie ganz einfach unseren Vergleich für die Cyber­versicherung!

Bei Fragen sind wir natürlich weiterhin gerne für Sie persönlich da.

IT-Sicherheit-Tests melden und mit uns den Weg hin zu Ihrer Cyber-Versicherung gehen!

0221 16829452

Whatsapp

Oder: info@cologne-insurance.de

Awareness-Schulungen

Awareness ist eine der Säulen der IT-Sicherheit und meint die Aufmerksamkeit der Benutzer vor möglichen Fallen mit denen man Angreifern die Türen ins eigene Netzwerk ermöglicht. Die Versicherungen bieten daher oft inkludiert in Ihren Tarifen standardisierte Schulungen an. Darüber hinaus kann mit Ihrem oder unserem IT-Dienstleister eine individuelle IT-Sicherheits-Schulung für Ihre Mitarbeiter vereinbart werden.

Phishing-Test / Web-Security-Check / Pentest

Test ihrer IT-Sicherheit im Rahmen des Abschlusses einer Cyber­versicherung und regelmäßigen IT-Audits werden je nach Versicherung ebenfalls angeboten.

Soforthilfe

Im Falle eines Angriffs stellen die Versicherungen Notfall-Hotlines 24/7 zur Verfügung.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Eigenschäden nach AngriffDatenwiederherstellung, IT-Forensik, Systemreinigung.
  • Betriebs­unter­brechung durch Cybervorfallder Stillstand nach Verschlüsselung.
  • DrittschädenAnsprüche von Kunden nach Datenverlust oder Daten­schutzverstoß.
  • KrisenhilfeRechtsberatung, Kommunikation, Meldung an Behörden binnen 72 Stunden.

Cyberversicherer stellen Obliegenheiten — wir prüfen, ob der Betrieb sie im Alltag erfüllt.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Cyber­versicherung — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
Termin buchenAnfrage senden

Cyber­versicherung im Detail.

202,4 Mrd. €
GESCHÄTZTER SCHADEN
So hoch beziffert das BKA den jährlichen Schaden für die deutsche Wirtschaft durch Cybercrime.
1.041
RANSOMWARE-ANGRIFFE
So viele wurden in einem Jahr angezeigt — zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
2 von 3
AUS DEM AUSLAND
207.888 der Taten kamen aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten. Wiederholung ist wahrscheinlicher als Aufklärung.

BKA, Bundeslagebild Cybercrime, Zahlen für 2025, abgerufen 10.09.2026.

Was ein Cyberschaden im Betrieb bedeutet

Der typische Fall ist nicht der spektakuläre Datendiebstahl, sondern ein verschlüsseltes System nach einem Klick auf einen Anhang: Der Betrieb steht, Aufträge sind nicht abrufbar, die Buchhaltung ist blockiert. Neben der Wiederherstellung entstehen Kosten für Forensik, Krisenkommunikation und häufig auch Meldepflichten nach Daten­schutz­recht.

Eine Cyber­versicherung deckt üblicherweise drei Bereiche ab: die eigenen Kosten der Wiederherstellung, die Haftung gegenüber Dritten, deren Daten betroffen sind, und Dienst­leistungen im Ernstfall — IT-Forensik, Rechtsberatung und Kommunikationsunterstützung.

Welche Voraussetzungen Versicherer erwarten

Cyberschutz gibt es nicht ohne Mitwirkung des Betriebs. Üblich sind Anforderungen an regelmäßige Daten­sicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen.

Werden diese Obliegenheiten nicht eingehalten, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Antrag ist deshalb auch eine nützliche Bestands­aufnahme: Er zeigt, wo die eigene IT tatsächlich steht.

Was Cyberschutz nicht leistet

Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch bekannte, aber nicht geschlossene Sicherheits­lücken, Vorsatz durch eigene Mitarbeitende und rein technische Erneuerungen, die ohnehin fällig gewesen wären. Auch Bußgelder sind nur versicherbar, soweit die Rechtsordnung das zulässt.

Die Versicherung ersetzt außerdem keine IT-Sicherheit. Sie federt ab, was trotz vernünftiger Vorkehrungen passiert — der Schutz selbst bleibt Aufgabe des Betriebs.

Ab wann ein Betrieb sie braucht

Die Frage, ob ein Betrieb ein lohnendes Ziel ist, geht am Thema vorbei. Die überwiegende Zahl der Angriffe ist nicht ausgesucht, sondern automatisiert: Schadsoftware sucht offene Zugänge, ohne zu wissen, wen sie trifft. Ein Handwerks­betrieb mit einem schlecht gesicherten Fernzugang ist damit genauso betroffen wie ein Industrieunternehmen — nur trifft ihn der Ausfall härter, weil er keine eigene IT-Abteilung hat.

Der zweite Grund ist rechtlicher Natur: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das tut jeder Betrieb mit Kunden und Beschäftigten —, greifen Melde- und Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Sie gelten unabhängig von der Betriebsgröße und laufen in kurzen Fristen.

Ab dem ersten FernzugangHomeoffice, Wartungszugänge von Dienstleistern und mobile Geräte öffnen den Betrieb nach außen.
Ab der ersten digitalen KundendateiKundendaten, Gesundheitsdaten oder Zahlungsdaten lösen im Verlustfall eigene Pflichten aus.
Ab dem ersten Onlineshop oder BuchungssystemAusfall bedeutet unmittelbaren Umsatzverlust, nicht nur Unannehmlichkeit.
Ab der ersten vernetzten MaschineProduktions­steuerungen hängen häufiger am Betriebsnetz, als den Betrieben bewusst ist.
Ab dem ersten Auftraggeber mit Sicherheitsan­forderungenGrößere Kunden verlangen den Nachweis zunehmend im Vertrag.
Ab der ersten Zahlung per ÜberweisungRechnungsbetrug funktioniert ohne jeden technischen Angriff.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

4 Abschnitte

Die drei Bausteine und ihre Grenzen

Cyberverträge sind modular aufgebaut, und die Bezeichnungen ähneln sich stärker als die Inhalte. Wer vergleicht, sollte die drei Bausteine getrennt betrachten, weil sie unabhängig voneinander stark oder schwach ausgestaltet sein können.

EigenschadenWiederherstellung von Daten und Systemen, Forensik, Ertragsausfall während des Stillstands, Mehrkosten für Notbetrieb.
DrittschadenAnsprüche von Kunden, Lieferanten und Betroffenen, deren Daten abgeflossen sind, einschließlich Abwehr unberechtigter Forderungen.
Service­leistungenNotfallnummer, IT-Forensik, Rechtsberatung zur Meldepflicht, Krisenkommunikation, Verhandlungsunterstützung bei Erpressung.
Vertrauens­schaden: Betrug durch eigene Beschäftigtehäufig ein eigener Baustein, nicht Teil der Grunddeckung.
Betrugsschäden ohne technischen Angriffgefälschte Zahlungsanweisungen und manipulierte Rechnungen brauchen eine ausdrückliche Regelung.
Wiederherstellung von ReputationÖffentlichkeitsarbeit nach einem Vorfall ist nur mit vereinbartem Budget gedeckt.

Der praktisch wichtigste Baustein ist für viele Betriebe der dritte. Die Wiederherstellung scheitert selten am Geld, sondern an fehlender Erfahrung in den ersten Stunden. Ob eine Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar ist und wie schnell ein Forensikteam vor Ort sein kann, unterscheidet Verträge deutlicher als die Deckungssumme.

Wartezeiten, Rückwärts­deckung und die Frage des Zeitpunkts

Cyberschäden haben eine Eigenheit: Zwischen dem Eindringen in ein System und dem sichtbaren Schaden liegen oft Wochen. Angreifer sehen sich um, bevor sie verschlüsseln. Für den Versicherungs­schutz ist deshalb entscheidend, welcher Zeitpunkt zählt — der des Eindringens oder der der Entdeckung.

Viele Verträge stellen auf die erstmalige Entdeckung ab und schließen Vorfälle aus, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt. Eine Rückwärts­deckung für einen begrenzten Zeitraum vor Vertragsbeginn schließt diese Lücke, setzt aber voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses nichts bekannt war. Wer den Vertrag abschließt, während bereits Auffälligkeiten im Netz bestehen, erhält dafür keine Deckung.

Ebenfalls zu beachten ist die Wartezeit bei der Betriebs­unter­brechung: Der Ertragsausfall wird häufig erst nach einer vereinbarten Stundenzahl ersetzt. Bei Betrieben, deren Systeme innerhalb eines Tages wieder laufen, kann das dazu führen, dass der Ausfall zwar spürbar ist, aber unter der Grenze bleibt.

Was Cyberverträge regelmäßig ausschließen

Die Ausschlüsse sind in diesem Markt weniger einheitlich als in klassischen Sparten. Vier davon tauchen jedoch fast immer auf und sollten vor Abschluss verstanden sein.

Bekannte, aber nicht geschlossene Sicherheits­lückenWenn ein Update seit Monaten verfügbar war und nicht eingespielt wurde, wird gekürzt.
Ausfall externer Dienstleister und Rechenzentrennur mit ausdrücklichem Einschluss, obwohl die Abhängigkeit für viele Betriebe größer ist als die eigene IT.
Schäden an HardwareEin defektes Gerät ist Sache der Elektronik­versicherung, nicht der Cyberdeckung.
Ohnehin fällige ErneuerungenWas der Betrieb nach dem Vorfall besser macht als vorher, ist Investition und nicht Schaden.
Kriegsähnliche und staatlich zurechenbare Angriffeeine in der Praxis schwierige Abgrenzung, die zunehmend präzisiert wird.
Bußgelder, soweit die Rechtsordnung ihre Versicherbarkeit nicht zulässtdie Bewertung unterscheidet sich je nach Rechtsgrundlage.

Deckungssumme, Sublimits und Selbstbehalt

Anders als in der Sach­versicherung gibt es keinen Versicherungswert, an dem sich die Summe ausrichten ließe. Maßgeblich ist eine Schätzung: Was kostet es, den Betrieb vollständig neu aufzusetzen, wie lange stünde er dabei still, und welche Ansprüche könnten Betroffene stellen?

Wichtiger als die Gesamtsumme sind in diesem Vertrag die Sublimits — eigene Grenzen für einzelne Positionen. Krisenkommunikation, Betriebs­unter­brechung, Lösegeld­zahlungen und Wiederherstellungs­kosten haben häufig getrennte Deckel. Eine hohe Gesamtsumme nützt wenig, wenn der Teil, der im eigenen Betrieb wahrscheinlich ist, eng begrenzt wurde.

Der Selbstbehalt wird in der Cyber­versicherung oft nicht nur als Betrag, sondern auch als Zeitraum vereinbart. Beides zusammen entscheidet, ob ein mittlerer Vorfall überhaupt zu einer Leistung führt. Wer einen hohen Selbstbehalt wählt, sollte prüfen, ob die Service­leistungen davon unberührt bleiben — sie sind bei kleineren Vorfällen der eigentliche Wert.

Was der Betrieb dafür tun muss

4 Abschnitte

Obliegenheiten: der Antrag ist die eigentliche Prüfung

Kein anderer Vertrag knüpft die Leistung so eng an nachweisbares Verhalten. Die Fragen im Antrag sind zugleich die Bedingungen des Vertrags: Wer sie bejaht, sichert einen Zustand zu, der im Schadenfall überprüft wird. Deshalb ist der Antrag ehrlich auszufüllen, auch wenn eine ehrliche Antwort den Abschluss verzögert.

Datensicherung nach dem Drei-Wege-Prinzipmehrere Kopien, mindestens eine davon getrennt vom Netz und eine außer Haus.
Wiederherstellung testen, nicht nur sichernEine Sicherung, die sich nicht zurückspielen lässt, ist keine.
Mehr-Faktor-Anmeldung für alle Fernzugänge, Verwaltungskonten und Cloud-Dienste.
Getrennte Konten für Verwaltung und Alltagsarbeitkein Tagesgeschäft mit Administrator­rechten.
Updates zeitnah einspielen und dokumentieren, wann was aktualisiert wurde.
Beschäftigte regelmäßig schulenDer häufigste Einstiegsweg bleibt eine geöffnete Anlage, nicht eine technische Lücke.
Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen und bei Änderungen von Bankverbindungen.

Diese Liste ist kein Verkaufsargument, sondern die Grundlage des Vertrags. Der praktische Nebeneffekt: Wer sie abarbeitet, senkt sein Risiko unabhängig davon, ob er am Ende abschließt.

Der Notfallplan, den der Vertrag voraussetzt

Cyberverträge verlangen zunehmend nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch organisatorische Vorbereitung. Der Grund ist praktisch: Die Höhe des Schadens hängt fast vollständig davon ab, wie schnell und wie geordnet die ersten Stunden ablaufen.

Eine schriftliche Notfallkarte, die auch ohne Zugriff auf die eigenen Systeme erreichbar istausgedruckt, nicht nur im Dateiablage.
Benannte Entscheider und Vertretungen mit privaten Erreichbarkeiten.
Ausweichkommunikation festlegenWenn Mail und Telefonanlage betroffen sind, braucht es einen zweiten Weg.
Wiederanlaufreihenfolge definierenWelches System muss zuerst laufen, damit gearbeitet werden kann?
Sicherungen regelmäßig testweise zurückspielen und die Dauer messensie ist die realistische Ausfallzeit.
Einmal jährlich durchspielenEine Übung von zwei Stunden zeigt mehr Lücken als jede Checkliste.

Abhängigkeit von Dienstleistern

Für die meisten Betriebe liegt das größere Risiko nicht in den eigenen Systemen, sondern bei den Dienstleistern, an denen sie hängen: Rechenzentren, Cloud-Dienste, Warenwirtschaft, Buchhaltungssoftware, Telefonanlage. Fällt einer davon aus, steht der Betrieb, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Eine Liste der kritischen Dienste führen, mit Ausfallwirkung und Wiederanlaufzeit.
Vertraglich zugesicherte Verfügbarkeiten und Wiederherstellungs­zeiten kennensie sind meist niedriger als erwartet.
Prüfen, ob der Cyberschutz den Ausfall externer Dienstleister einschließt.
Eigene Sicherungskopien der Daten aus fremden Systemen vorhalten, nicht nur die des Anbieters.
Auftragsverarbeitungsverträge aktuell haltensie sind zugleich Daten­schutzpflicht und Nachweis.
Ausstiegs­fähigkeit prüfenWie kämen die eigenen Daten zurück, wenn der Anbieter ausfällt?

Melde- und Informationspflichten nach einem Datenvorfall

Neben dem technischen Schaden entstehen rechtliche Pflichten, die unabhängig vom Versicherungs­schutz gelten und mit kurzen Fristen laufen. Sie werden im Trubel der Wiederherstellung regelmäßig übersehen.

Meldung an die Aufsichtsbehörde bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Datendie Frist läuft ab Kenntnis.
Information der Betroffenen, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte besteht.
Dokumentation des Vorfalls und der getroffenen Maßnahmen, unabhängig davon, ob gemeldet wurde.
Vertragliche Meldepflichten gegenüber Auftraggebern beachtensie sind oft kürzer als die gesetzlichen.
Branchenspezifische Meldewege prüfen, etwa im Gesundheitswesen oder bei kritischen Dienst­leistungen.

Im Schadenfall und beim Vertrag

3 Abschnitte

Die ersten Stunden nach einem Vorfall

Bei einem Cybervorfall ist die instinktive Reaktion — Rechner ausschalten und aufräumen — häufig falsch. Beim Herunterfahren gehen Spuren verloren, die für die Ursachenklärung und für die Meldung an die Aufsichtsbehörde gebraucht werden.

Betroffene Systeme vom Netz trennen, aber nicht ausschaltenTrennen stoppt die Ausbreitung, Ausschalten löscht Beweise.
Die Notfallnummer des Versicherers vor dem eigenen IT-Dienstleister anrufen: Eigenmächtig beauftragte Kosten werden nicht immer übernommen.
Keine Kommunikation über die möglicherweise kompromittierten SystemeAngreifer lesen mit.
Nicht selbst mit Erpressern verhandelnVerhandlung und Bewertung gehören zu den Service­leistungen des Vertrags.
Die Meldefrist an die Aufsichtsbehörde im Blick behaltenSie ist kurz und läuft ab Kenntnis, nicht ab vollständiger Aufklärung.
Alles protokollierenZeitpunkte, Auffälligkeiten, Entscheidungen und wer sie getroffen hat.

Typische Fehler bei Abschluss und Verlängerung

Der Antrag wird optimistisch ausgefüllt, weil die Sicherheitsmaßnahmen gerade in Arbeit sindim Schadenfall zählt der Zustand am Stichtag.
Die Abhängigkeit von Cloud-Diensten und externen Rechenzentren wird nicht abgebildet, obwohl dort der wahrscheinlichste Ausfall liegt.
Nur der Eigenschaden wird versichert, die Haftung gegenüber betroffenen Kunden bleibt offen.
Der Vertrag wird nach einer IT-Umstellung nicht angepasstneue Systeme, neue Standorte und neue Dienstleister verändern das Risiko.
Betrugsschäden ohne technischen Angriff werden als mitversichert angenommen, ohne dass der Baustein vereinbart wurde.
Die Notfallnummer ist im Betrieb niemandem bekanntim Ernstfall sucht jemand die Police, statt anzurufen.

Die Verlängerung ist der Zeitpunkt, an dem sich der Antrag noch einmal lohnt: Was hat sich seit dem letzten Jahr an der IT verändert, welche Zusagen aus dem damaligen Antrag gelten heute noch? Diese Prüfung ist unbequem und im Schadenfall die entscheidende.

Schnittstellen zu anderen Verträgen

Zur Vertrauens­schaden­versicherungVorsätzliche Handlungen eigener Beschäftigter sind dort zu Hause.
Zur Vermögens­schaden­haftpflicht: Fehler, die Sie bei Kunden verursachen, gehören dorthindie Cyberdeckung betrifft das eigene Haus.
Zur Elektronik­versicherungPhysische Beschädigung von Geräten und Anlagen.
Zur Betriebs­unter­brechungDer klassische Vertrag verlangt einen Sachschaden und greift beim reinen Cybervorfall nicht.
Zur D&O-VersicherungVorwürfe gegen die Geschäfts­führung, die IT-Sicherheit vernachlässigt zu haben.
Zur Rechts­schutz­versicherungAuseinandersetzungen mit Dienstleistern, deren Systeme betroffen waren.

Typische Schadenfälle

  • Eine Mitarbeiterin öffnet einen Anhang; am nächsten Morgen sind alle Dateien verschlüsselt.
  • Über einen kompromittierten Fernzugang werden Kundendaten abgezogen.
  • Nach einer gefälschten Rechnungsmail überweist die Buchhaltung an ein fremdes Konto.
  • Ein Angriff legt das Warenwirtschaftssystem lahm; Aufträge sind tagelang nicht abrufbar.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die vereinbarten Mindestan­forderungen an Datensicherung oder Mehr-Faktor-Anmeldung waren nicht umgesetzt.
  • Bekannte Sicherheits­lücken wurden über Monate nicht geschlossen.
  • Der Vorfall wurde erst nach Tagen gemeldet, obwohl der Vertrag eine sofortige Meldung verlangt.
  • Der Schaden entstand durch Betrug ohne technischen Angriff — dafür braucht es einen eigenen Baustein.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • BSIIT-Grundschutz und aktuelle Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — die Basis der Obliegenheiten im Cybervertrag.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Cyber­versicherung für Unternehmen — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an cyberdirekt.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von cyberdirekt.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Was müssen wir technisch erfüllen, damit der Schutz greift?

Üblich sind regelmäßige Daten­sicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen. Diese Punkte stehen als Obliegenheiten im Vertrag und werden im Schadenfall geprüft.

Zahlt die Versicherung auch Lösegeld?

Manche Tarife sehen das vor, viele schließen es aus, und rechtlich ist es heikel. Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.

Wir sind klein — lohnt sich das überhaupt?

Gerade kleine Betriebe trifft ein Ausfall hart, weil es keine IT-Abteilung gibt, die den Vorfall auffängt. Entscheidend ist weniger die Größe als die Frage, wie lange Sie ohne Ihre Systeme arbeiten könnten.

Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.

— UND JETZT?
Cyber­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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