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Cyberversicherung
Cyberversicherungen gehören zu den empfohlen Versicherungen für Unternehmen, da die Gefahren der digitalen Welt inzwischen fast jedes Unternehmen betreffen.
In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.
- Der Selbstbehalt wird in der Cyberversicherung oft nicht nur als Betrag, sondern auch als Zeitraum vereinbart.
- Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyberversicherung unterschieden.
- Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
Was der Betrieb dafür tun muss3 Abschnitte
Zusammenarbeit IT-Dienstleister
Erfahren Sie hier wie wir mit Ihrem IT-Dienstleister zusammenarbeiten können. Oder sind Sie auf der Suche nach einem IT-Dienstleister, der Sie fit für die Cyberversicherung macht und mit uns Hand-in-Hand arbeitet?
IT-Security
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Informationen zur Cyberversicherung
Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen sowie vermehrtem Homeoffice nehmen die Risiken für Unternehmen zu. Hackerangriffe und Cyberkriminalität sind für viele Unternehmen leider bereits Alltag geworden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger betroffen. Sie sind anfällig für Cyber-Attacken, Sabotage und Datenverlust. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können schnell existenzbedrohend sein.
Und, egal welche Größe Ihr Unternehmen hat:
Zu Ihrer Pflicht als Geschäftsführer gehört ein Risikomanagement und Cyber-Angriffe sowie Datenschutz sind signifikante Risiken für alle Unternehmen. Dieses Risiko sollte mit einer Cyber-Versicherung ausgelagert werden. Kümmert sich ein Geschäftsführer um diese Art von Risiko nicht, begeht er schnell eine Pflichtverletzung und haftet sogar unter Umständen privat gegenüber dem Unternehmen und den Gesellschaftern.
Damit einem die Risikolage und die mögliche Bedrohung bewusst werden kann helfen Fakten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt hierfür regelmäßige Lageberichte. Im folgenden Bild erhalten Sie eine Übersicht zur Lage ( klicken Sie hier, um beim BSI den gesamten Bericht einsehen ):
Was leistet die Cyberversicherung / Cyber-Risk-Versicherung?
Grundsätzlich wird zwischen Eigen- und Drittschäden in der Cyberversicherung unterschieden.
Benachrichtigungs-kosten
Die Cyberversicherung übernimmt Kosten, die für die Benachrichtigung von Kunden nach Datenschutzverletzungen entstehen.
Betriebsunter-brechungskosten
Die Cyberversicherung übernimmt Ihre fortlaufenden Kosten und entschädigt für Ihren entgangenen Gewinn
Wiederherstellungs-kosten & Mehrkosten durch IT-Ausfall
Die Cyberversicherung übernimmt Ihre Wiederherstellungskosten der IT sowie eventuelle Mehrkosten die durch einen IT-Ausfall oder den Missbrauch einer Telefonanlage entstehen
IT-Forensik
Die Cyber-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten der IT-Forensik nach einem Cyberangriff
Ansprüche des Kunden
...als Folge des Diebstahls von Kundendaten
Third-Party-Recovery
...z.B., wenn Kunden- oder Kreditkartendaten verloren gehen, können Banken das Neuausstellen der Kreditkarten geltend machen
Kreditüberwachung
Kosten für die Beobachtung, Beurteilung & Auswertung von Kreditrisiken
Leistung, Bedingungen und Alltag3 Abschnitte
Individueller Vergleich & unabhängige Beratung
Cyberversicherung in Kürze
Informationen
Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Cyberversicherung.
Schadenbeispiele
Bekommen Sie mit echten Schadenbeispielen eine Idee verschiedenen Bedrohungslagen für Unternehmen
Arten von Cyberangriffen
Erhalten Sie einen kurzen Überblick an möglichen Bedrohungen für Ihr Unternehmen durch die unterschiedlichen Arten von Cyberattacken.
Unsere besondere Leistung für Sie!
Aufgrund unserer hohen IT-Expertise können wir mit Ihrem IT-Dienstleister eng zusammenarbeiten, sodass Sie den Prozess hin zur Cyber-Versicherung nicht detailliert begleiten müssen - Wir sprechen mit Ihnen über die Ergebnisse, sodass Sie keinen Aufwand haben.
Sollten Sie das wünschen, können wir Ihnen auch mit unserem kooperierenden IT-Dienstleister in Sachen IT-Sicherheit und IT-Audit einen bewährten Partner an Ihre Seite stellen.
Zusätzlich können wir bei Ihnen Phishing- und Web-Security-Tests kostenfrei selbst durchführen.
Sie möchten Ihre Cyberversicherung selber bei uns unabhängig vergleichen?
Gerne! Nutzen Sie ganz einfach unseren Vergleich für die Cyberversicherung!
Bei Fragen sind wir natürlich weiterhin gerne für Sie persönlich da.
IT-Sicherheit-Tests melden und mit uns den Weg hin zu Ihrer Cyber-Versicherung gehen!
0221 16829452
Oder: info@cologne-insurance.de
Awareness-Schulungen
Awareness ist eine der Säulen der IT-Sicherheit und meint die Aufmerksamkeit der Benutzer vor möglichen Fallen mit denen man Angreifern die Türen ins eigene Netzwerk ermöglicht. Die Versicherungen bieten daher oft inkludiert in Ihren Tarifen standardisierte Schulungen an. Darüber hinaus kann mit Ihrem oder unserem IT-Dienstleister eine individuelle IT-Sicherheits-Schulung für Ihre Mitarbeiter vereinbart werden.
Phishing-Test / Web-Security-Check / Pentest
Test ihrer IT-Sicherheit im Rahmen des Abschlusses einer Cyberversicherung und regelmäßigen IT-Audits werden je nach Versicherung ebenfalls angeboten.
Soforthilfe
Im Falle eines Angriffs stellen die Versicherungen Notfall-Hotlines 24/7 zur Verfügung.
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Eigenschäden nach AngriffDatenwiederherstellung, IT-Forensik, Systemreinigung.
- Betriebsunterbrechung durch Cybervorfallder Stillstand nach Verschlüsselung.
- DrittschädenAnsprüche von Kunden nach Datenverlust oder Datenschutzverstoß.
- KrisenhilfeRechtsberatung, Kommunikation, Meldung an Behörden binnen 72 Stunden.
- Lösegeldnur in Tarifen mit ausdrücklichem Einschluss und nur unter Auflagen.
- Fehlende Grundsicherungohne Backups, Updates und Zwei-Faktor kürzt der Versicherer.
- Betrug ohne SystemeinbruchCEO-Fraud und Fake-Rechnungen nur als Zusatzbaustein.
- Vertragsstrafen und Bußgelderversicherbar nur, soweit rechtlich zulässig.
Cyberversicherer stellen Obliegenheiten — wir prüfen, ob der Betrieb sie im Alltag erfüllt.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Cyberversicherung im Detail.
BKA, Bundeslagebild Cybercrime, Zahlen für 2025, abgerufen 10.09.2026.
Was ein Cyberschaden im Betrieb bedeutet
Der typische Fall ist nicht der spektakuläre Datendiebstahl, sondern ein verschlüsseltes System nach einem Klick auf einen Anhang: Der Betrieb steht, Aufträge sind nicht abrufbar, die Buchhaltung ist blockiert. Neben der Wiederherstellung entstehen Kosten für Forensik, Krisenkommunikation und häufig auch Meldepflichten nach Datenschutzrecht.
Eine Cyberversicherung deckt üblicherweise drei Bereiche ab: die eigenen Kosten der Wiederherstellung, die Haftung gegenüber Dritten, deren Daten betroffen sind, und Dienstleistungen im Ernstfall — IT-Forensik, Rechtsberatung und Kommunikationsunterstützung.
Welche Voraussetzungen Versicherer erwarten
Cyberschutz gibt es nicht ohne Mitwirkung des Betriebs. Üblich sind Anforderungen an regelmäßige Datensicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen.
Werden diese Obliegenheiten nicht eingehalten, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Antrag ist deshalb auch eine nützliche Bestandsaufnahme: Er zeigt, wo die eigene IT tatsächlich steht.
Was Cyberschutz nicht leistet
Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch bekannte, aber nicht geschlossene Sicherheitslücken, Vorsatz durch eigene Mitarbeitende und rein technische Erneuerungen, die ohnehin fällig gewesen wären. Auch Bußgelder sind nur versicherbar, soweit die Rechtsordnung das zulässt.
Die Versicherung ersetzt außerdem keine IT-Sicherheit. Sie federt ab, was trotz vernünftiger Vorkehrungen passiert — der Schutz selbst bleibt Aufgabe des Betriebs.
Ab wann ein Betrieb sie braucht
Die Frage, ob ein Betrieb ein lohnendes Ziel ist, geht am Thema vorbei. Die überwiegende Zahl der Angriffe ist nicht ausgesucht, sondern automatisiert: Schadsoftware sucht offene Zugänge, ohne zu wissen, wen sie trifft. Ein Handwerksbetrieb mit einem schlecht gesicherten Fernzugang ist damit genauso betroffen wie ein Industrieunternehmen — nur trifft ihn der Ausfall härter, weil er keine eigene IT-Abteilung hat.
Der zweite Grund ist rechtlicher Natur: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das tut jeder Betrieb mit Kunden und Beschäftigten —, greifen Melde- und Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Sie gelten unabhängig von der Betriebsgröße und laufen in kurzen Fristen.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
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Die drei Bausteine und ihre Grenzen
Cyberverträge sind modular aufgebaut, und die Bezeichnungen ähneln sich stärker als die Inhalte. Wer vergleicht, sollte die drei Bausteine getrennt betrachten, weil sie unabhängig voneinander stark oder schwach ausgestaltet sein können.
Der praktisch wichtigste Baustein ist für viele Betriebe der dritte. Die Wiederherstellung scheitert selten am Geld, sondern an fehlender Erfahrung in den ersten Stunden. Ob eine Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar ist und wie schnell ein Forensikteam vor Ort sein kann, unterscheidet Verträge deutlicher als die Deckungssumme.
Wartezeiten, Rückwärtsdeckung und die Frage des Zeitpunkts
Cyberschäden haben eine Eigenheit: Zwischen dem Eindringen in ein System und dem sichtbaren Schaden liegen oft Wochen. Angreifer sehen sich um, bevor sie verschlüsseln. Für den Versicherungsschutz ist deshalb entscheidend, welcher Zeitpunkt zählt — der des Eindringens oder der der Entdeckung.
Viele Verträge stellen auf die erstmalige Entdeckung ab und schließen Vorfälle aus, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt. Eine Rückwärtsdeckung für einen begrenzten Zeitraum vor Vertragsbeginn schließt diese Lücke, setzt aber voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses nichts bekannt war. Wer den Vertrag abschließt, während bereits Auffälligkeiten im Netz bestehen, erhält dafür keine Deckung.
Ebenfalls zu beachten ist die Wartezeit bei der Betriebsunterbrechung: Der Ertragsausfall wird häufig erst nach einer vereinbarten Stundenzahl ersetzt. Bei Betrieben, deren Systeme innerhalb eines Tages wieder laufen, kann das dazu führen, dass der Ausfall zwar spürbar ist, aber unter der Grenze bleibt.
Was Cyberverträge regelmäßig ausschließen
Die Ausschlüsse sind in diesem Markt weniger einheitlich als in klassischen Sparten. Vier davon tauchen jedoch fast immer auf und sollten vor Abschluss verstanden sein.
Deckungssumme, Sublimits und Selbstbehalt
Anders als in der Sachversicherung gibt es keinen Versicherungswert, an dem sich die Summe ausrichten ließe. Maßgeblich ist eine Schätzung: Was kostet es, den Betrieb vollständig neu aufzusetzen, wie lange stünde er dabei still, und welche Ansprüche könnten Betroffene stellen?
Wichtiger als die Gesamtsumme sind in diesem Vertrag die Sublimits — eigene Grenzen für einzelne Positionen. Krisenkommunikation, Betriebsunterbrechung, Lösegeldzahlungen und Wiederherstellungskosten haben häufig getrennte Deckel. Eine hohe Gesamtsumme nützt wenig, wenn der Teil, der im eigenen Betrieb wahrscheinlich ist, eng begrenzt wurde.
Der Selbstbehalt wird in der Cyberversicherung oft nicht nur als Betrag, sondern auch als Zeitraum vereinbart. Beides zusammen entscheidet, ob ein mittlerer Vorfall überhaupt zu einer Leistung führt. Wer einen hohen Selbstbehalt wählt, sollte prüfen, ob die Serviceleistungen davon unberührt bleiben — sie sind bei kleineren Vorfällen der eigentliche Wert.
Was der Betrieb dafür tun muss
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Obliegenheiten: der Antrag ist die eigentliche Prüfung
Kein anderer Vertrag knüpft die Leistung so eng an nachweisbares Verhalten. Die Fragen im Antrag sind zugleich die Bedingungen des Vertrags: Wer sie bejaht, sichert einen Zustand zu, der im Schadenfall überprüft wird. Deshalb ist der Antrag ehrlich auszufüllen, auch wenn eine ehrliche Antwort den Abschluss verzögert.
Diese Liste ist kein Verkaufsargument, sondern die Grundlage des Vertrags. Der praktische Nebeneffekt: Wer sie abarbeitet, senkt sein Risiko unabhängig davon, ob er am Ende abschließt.
Der Notfallplan, den der Vertrag voraussetzt
Cyberverträge verlangen zunehmend nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch organisatorische Vorbereitung. Der Grund ist praktisch: Die Höhe des Schadens hängt fast vollständig davon ab, wie schnell und wie geordnet die ersten Stunden ablaufen.
Abhängigkeit von Dienstleistern
Für die meisten Betriebe liegt das größere Risiko nicht in den eigenen Systemen, sondern bei den Dienstleistern, an denen sie hängen: Rechenzentren, Cloud-Dienste, Warenwirtschaft, Buchhaltungssoftware, Telefonanlage. Fällt einer davon aus, steht der Betrieb, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Melde- und Informationspflichten nach einem Datenvorfall
Neben dem technischen Schaden entstehen rechtliche Pflichten, die unabhängig vom Versicherungsschutz gelten und mit kurzen Fristen laufen. Sie werden im Trubel der Wiederherstellung regelmäßig übersehen.
Im Schadenfall und beim Vertrag
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Die ersten Stunden nach einem Vorfall
Bei einem Cybervorfall ist die instinktive Reaktion — Rechner ausschalten und aufräumen — häufig falsch. Beim Herunterfahren gehen Spuren verloren, die für die Ursachenklärung und für die Meldung an die Aufsichtsbehörde gebraucht werden.
Typische Fehler bei Abschluss und Verlängerung
Die Verlängerung ist der Zeitpunkt, an dem sich der Antrag noch einmal lohnt: Was hat sich seit dem letzten Jahr an der IT verändert, welche Zusagen aus dem damaligen Antrag gelten heute noch? Diese Prüfung ist unbequem und im Schadenfall die entscheidende.
Schnittstellen zu anderen Verträgen
Typische Schadenfälle
- Eine Mitarbeiterin öffnet einen Anhang; am nächsten Morgen sind alle Dateien verschlüsselt.
- Über einen kompromittierten Fernzugang werden Kundendaten abgezogen.
- Nach einer gefälschten Rechnungsmail überweist die Buchhaltung an ein fremdes Konto.
- Ein Angriff legt das Warenwirtschaftssystem lahm; Aufträge sind tagelang nicht abrufbar.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die vereinbarten Mindestanforderungen an Datensicherung oder Mehr-Faktor-Anmeldung waren nicht umgesetzt.
- Bekannte Sicherheitslücken wurden über Monate nicht geschlossen.
- Der Vorfall wurde erst nach Tagen gemeldet, obwohl der Vertrag eine sofortige Meldung verlangt.
- Der Schaden entstand durch Betrug ohne technischen Angriff — dafür braucht es einen eigenen Baustein.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- BSIIT-Grundschutz und aktuelle Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — die Basis der Obliegenheiten im Cybervertrag.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an cyberdirekt.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von cyberdirekt.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.
Was müssen wir technisch erfüllen, damit der Schutz greift?
Üblich sind regelmäßige Datensicherungen, aktuelle Systeme, Virenschutz, getrennte Administratorkonten und Mehr-Faktor-Anmeldung bei Fernzugriffen. Diese Punkte stehen als Obliegenheiten im Vertrag und werden im Schadenfall geprüft.
Zahlt die Versicherung auch Lösegeld?
Manche Tarife sehen das vor, viele schließen es aus, und rechtlich ist es heikel. Wichtiger ist ohnehin die Wiederherstellung: Wer funktionierende Sicherungen hat, braucht in aller Regel gar nicht über Lösegeld nachzudenken.
Wir sind klein — lohnt sich das überhaupt?
Gerade kleine Betriebe trifft ein Ausfall hart, weil es keine IT-Abteilung gibt, die den Vorfall auffängt. Entscheidend ist weniger die Größe als die Frage, wie lange Sie ohne Ihre Systeme arbeiten könnten.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.
Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?
Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.
