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Betriebsunterbrechung
Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer entsprechenden Entschädigung ein, die möglichst individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten sein sollte, da nur so ein echter Versicherungsschutz existieren kann.
In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.
- Wer weiß, welche Ausweichmöglichkeit er im Ernstfall nutzen würde, sollte prüfen, ob die vereinbarte Grenze dafür reicht.
- Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
- Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Im Schadenfall und beim Vertrag (1 von 2)4 Abschnitte
Schadensminderungskosten
Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
Kleine, mittlere & große Betriebsunterbrechungsversicherung,
Wichtige Fragestellungen sind daher beispielsweise: Von welcher Art ist ihr Betrieb? Welche Risiken bestehen? Wie viel Umsatz geht bei einem Stillstand verloren? Wie lange soll die Versicherung im Schadensfall leisten? ...
Betriebsunterbrechungsversicherung in Kürze
Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinander gekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Erfahren Sie hier mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung
Im Schadenfall und beim Vertrag (2 von 2)4 Abschnitte
Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung kann ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Überversicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.
Große Betriebsunterbrechungsversicherung
Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhaltsversicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.
Betriebsschließungsversicherung
Bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungsversicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung die wirtschaftliche Existenz retten.
Jedoch muss hier stark auf die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen geachtet werden.
Vorteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Entgangener Gewinn und laufende KostenMiete, Gehälter, Leasing — nach einem versicherten Sachschaden.
- Haftzeit nach Wahldie Monate, in denen der Betrieb still steht oder wieder anläuft.
- MehrkostenAusweichräume, Ersatzmaschinen, Fremdvergabe, um den Betrieb am Laufen zu halten.
- RückwirkungsschädenAusfall eines Zulieferers oder Kunden, wenn vereinbart.
- Ausfall ohne SachschadenKrankheit des Inhabers ist Berufsunfähigkeit, kein BU-Vertrag.
- CyberangriffStillstand nach Verschlüsselung deckt die Cyberversicherung.
- Zu kurze Haftzeitzwölf Monate reichen nach einem Brand oft nicht bis zur Wiedereröffnung.
- Karenztagedie ersten Tage des Stillstands bleiben je nach Tarif unversichert.
Der Stillstand kostet oft mehr als der Sachschaden — die Haftzeit ist die entscheidende Zahl.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Betriebsunterbrechung im Detail.
Warum der Sachschaden nicht das Hauptproblem ist
Nach einem Brand oder größeren Wasserschaden ist das Gebäude versichert, die Einrichtung ebenfalls. Was fehlt, ist der Umsatz während des Stillstands — während Miete, Löhne, Leasingraten und Kredite weiterlaufen. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Ersetzt werden die fortlaufenden Kosten und der entgangene Betriebsgewinn für die vereinbarte Haftzeit. Diese Haftzeit ist die wichtigste Stellschraube: Sie muss lang genug sein, um Wiederaufbau, Behördengenehmigungen und die Rückkehr der Kundschaft abzudecken.
Haftzeit realistisch bemessen
Zwölf Monate klingen großzügig, sind es aber oft nicht. Wer eine Spezialmaschine mit langer Lieferzeit einsetzt, ein denkmalgeschütztes Gebäude nutzt oder auf behördliche Genehmigungen angewiesen ist, braucht länger. Bei saisonabhängigen Betrieben kommt hinzu, dass eine verpasste Saison nicht nachgeholt werden kann.
Ebenfalls zu bedenken: Kundschaft, die während des Stillstands zur Konkurrenz wechselt, kommt nicht am Tag der Wiedereröffnung zurück. Die Haftzeit sollte auch diese Anlaufphase abdecken.
Rückwirkungs- und Zulieferschäden
Ein Betrieb kann auch stillstehen, ohne selbst einen Schaden zu haben — etwa wenn der einzige Zulieferer ausfällt oder ein wichtiger Abnehmer nicht mehr abnehmen kann. Solche Rückwirkungsschäden sind nur mit gesondertem Einschluss gedeckt.
Wer von wenigen Lieferanten oder Kunden abhängt, sollte diesen Baustein prüfen. Er ist der Grund, warum manche Betriebe eine Störung überstehen und andere nicht.
Für welche Betriebe sie zwingend ist — und für welche nicht
Die Betriebsunterbrechungsversicherung lohnt sich nicht überall gleich. Maßgeblich ist eine einfache Frage: Wie lange kann der Betrieb ohne Einnahmen weiterlaufen, bevor er seine Verpflichtungen nicht mehr bedienen kann? Wer innerhalb weniger Tage an einem anderen Ort weiterarbeiten kann und kaum gebundene Kosten hat, braucht sie weniger dringend als ein Betrieb, der an Standort, Anlagen oder Genehmigungen hängt.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
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Was genau ersetzt wird — und wie sich die Summe bestimmt
Versichert ist nicht der Umsatz und nicht der Gewinn im steuerlichen Sinn, sondern der sogenannte Versicherungswert: die fortlaufenden Kosten, die trotz Stillstand anfallen, zuzüglich des Betriebsgewinns, der in dieser Zeit erwirtschaftet worden wäre. Was mit dem Betrieb wegfällt — Materialeinkauf, umsatzabhängige Provisionen, Energie für die Produktion — gehört nicht hinein.
Genau an dieser Abgrenzung entstehen die meisten Unterversicherungen. Wer bei der Berechnung nur an Miete und Gehälter denkt, vergisst regelmäßig Positionen, die im Alltag nicht als Fixkosten wahrgenommen werden.
Weil sich diese Größen von Jahr zu Jahr verschieben, arbeiten viele Verträge mit einer nachträglichen Anpassung: Die Summe wird vorläufig festgelegt und nach Vorlage des Abschlusses korrigiert. Das schützt vor Unterversicherung, verlangt aber die Meldung — bleibt sie aus, gilt die alte, meist zu niedrige Summe.
Haftzeit, Karenz und Entschädigungsgrenzen
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den geleistet wird — gerechnet ab Eintritt des Sachschadens, nicht ab dem Ende der Reparatur. Sie läuft also bereits, während noch Gutachter kommen, Angebote eingeholt und Genehmigungen abgewartet werden. Wer die Haftzeit an der reinen Bauzeit bemisst, unterschätzt sie systematisch.
Die Karenzzeit ist das Gegenstück am Anfang: eine vereinbarte Zeitspanne, für die noch nicht geleistet wird. Sie senkt den Beitrag und ist bei Betrieben vertretbar, die kurze Ausfälle aus eigener Kraft überbrücken. Bei knapper Liquidität ist sie das falsche Sparfeld, weil die ersten Tage die teuersten sind.
Neben Haftzeit und Karenz gibt es Positionen mit eigenen Grenzen: Mehrkosten zur Schadenminderung etwa — Anmietung von Ersatzflächen, Auslagerung an Dritte, Überstunden, Eilfracht. Diese Aufwendungen verkürzen den Stillstand und sind deshalb im Interesse beider Seiten, im Vertrag aber häufig gedeckelt. Wer weiß, welche Ausweichmöglichkeit er im Ernstfall nutzen würde, sollte prüfen, ob die vereinbarte Grenze dafür reicht.
Was regelmäßig nicht ersetzt wird
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ausfall, nicht die Folgen unternehmerischer Entscheidungen. Diese Trennung führt regelmäßig zu Streit, weil sich beides im Rückblick schwer auseinanderhalten lässt.
Die kleine Betriebsunterbrechung im Gewerbepaket
Viele Gewerbepakete enthalten eine Ertragsausfalldeckung als Nebenposition. Sie ist besser als nichts, wird aber regelmäßig für eine vollwertige Betriebsunterbrechungsversicherung gehalten — und das ist sie nicht.
Die Entscheidung lässt sich mit einer Rechnung treffen: Fixkosten pro Monat mal der realistischen Stillstandsdauer. Liegt das Ergebnis über der Grenze der Paketlösung, ist eine eigenständige Deckung nötig.
Was der Betrieb dafür tun muss
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Obliegenheiten: Unterlagen sind hier die halbe Leistung
Kein anderer Vertrag hängt so stark an der Buchhaltung. Der Schaden wird nicht besichtigt, sondern gerechnet — aus Zahlen, die der Betrieb liefern muss. Wer sie nach einem Brand nicht mehr hat, steht vor einem doppelten Problem.
Ohne Notfallplan bleibt die Haftzeit Theorie
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Geld, keine Zeit. Wie lange der Stillstand dauert, entscheidet der Betrieb selbst — und zwar überwiegend in den ersten Tagen. Genau deshalb gehört zu diesem Vertrag ein Notfallplan, der nicht erst im Ernstfall geschrieben wird.
Ein brauchbarer Plan ist kurz. Er beantwortet, wer im Schadenfall entscheidet, wo im Zweifel weitergearbeitet werden kann, welche Anlagen zuerst wieder laufen müssen und welche Lieferanten kurzfristig einspringen können. Wer diese vier Punkte im Voraus geklärt hat, verkürzt den Stillstand messbar — und senkt damit auch den Schaden, den der Versicherer trägt.
Versicherer honorieren solche Vorbereitung nicht immer im Beitrag, aber immer im Ergebnis: Ein Betrieb mit Plan ist nach Ablauf der Haftzeit wieder am Markt, einer ohne Plan häufig noch mitten im Wiederaufbau.
Schnittstellen: welche Police welchen Teil trägt
Nach einem größeren Schaden sind fast immer mehrere Verträge betroffen. Wer die Zuständigkeiten vorher kennt, verliert im Ernstfall keine Zeit mit der Frage, wer zuerst zahlt.
Wie die Haftzeit realistisch geschätzt wird
Die Haftzeit lässt sich nicht aus dem Bauch bestimmen. Sie ergibt sich aus einer Kette von Schritten, die nacheinander ablaufen und sich nicht verkürzen lassen.
Im Schadenfall und beim Vertrag
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Wann der Schutz beginnt: das Erfordernis des Sachschadens
Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung ist an einen Sachschaden gekoppelt. Sie leistet, wenn der Betrieb steht, weil versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr beschädigt wurden — Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, je nach Vertrag auch Elementargefahren, Einbruch oder technische Schäden.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Ein Stillstand ohne Sachschaden ist im Grundvertrag nicht versichert. Fällt der Strom im ganzen Viertel aus, sperrt eine Behörde die Zufahrt oder bleiben Kunden wegen einer Baustelle weg, liegt kein Sachschaden am eigenen Betrieb vor. Für solche Fälle braucht es ausdrückliche Erweiterungen.
Die ersten Stunden und die ersten Wochen
Nach einem Großschaden entscheidet die Reihenfolge. Der Fehler, den Betriebe am häufigsten machen, ist ein zu schnelles Aufräumen: Es zerstört die Grundlage für die Bewertung und kostet später mehr, als es bringt.
Typische Fehler bei Abschluss und Verlängerung
Die Verlängerung ist der richtige Zeitpunkt für diese Prüfung, weil dann ohnehin der Jahresabschluss vorliegt. Ein Abgleich zwischen Abschluss und Versicherungssumme dauert eine knappe Stunde und ist die wirksamste Einzelmaßnahme, um den häufigsten Kürzungsgrund auszuschließen.
Was sich vorab festhalten lässt
Weil der Unterbrechungsschaden gerechnet und nicht besichtigt wird, entscheidet die Vorbereitung über die Dauer der Regulierung. Vier Unterlagen gehören außerhalb des Betriebs abgelegt.
Typische Schadenfälle
- Nach einem Leitungswasserschaden ist die Produktionshalle wochenlang nicht nutzbar.
- Ein Brand im Nachbargebäude führt zur behördlichen Sperrung des eigenen Betriebs.
- Nach einem Blitzeinschlag fällt die zentrale Steuerung aus; Ersatzteile haben Lieferzeit.
- Ein Wasserrohrbruch im Lager macht die gesamte Ware unbrauchbar.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Die Haftzeit ist zu kurz bemessen und endet, bevor der Betrieb wieder läuft.
- Der versicherte Betriebsgewinn wurde auf Basis eines schwachen Jahres kalkuliert.
- Rückwirkungsschäden sind nicht eingeschlossen, obwohl der Ausfall beim Zulieferer entstand.
- Die fortlaufenden Kosten wurden zu niedrig angesetzt, weil Personalkosten unvollständig erfasst waren.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.
Wie lange sollte die Haftzeit sein?
So lange, wie der Betrieb realistisch braucht, um wieder auf dem alten Stand zu sein — inklusive Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen, Genehmigungen und der Zeit, bis Kundschaft zurückkommt. Zwölf Monate sind oft zu knapp gerechnet.
Was wird eigentlich ersetzt?
Die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Zinsen sowie der entgangene Betriebsgewinn. Nicht ersetzt werden Kosten, die während des Stillstands ohnehin wegfallen — etwa Material, das nicht verbraucht wird.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.
Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?
Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.
