Private Krankenversicherung in Köln
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Gesundheit · Köln

Private Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung (PKV) kann bessere Leistungen bieten als die gesetzliche – von der freien Arztwahl über Chefarztbehandlung bis zu Zahnersatz. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Situation ab: Einkommen, Beruf, Familienplanung und – wichtig – wie sich der Beitrag im Alter entwickelt. Wir ordnen das ehrlich ein, statt Ihnen einen Tarif zu verkaufen.

17,5 %
GKV-BEITRAG 2026
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag — die Zahl, die Angestellte auf der Abrechnung sehen.
77.400 €
WECHSELGRENZE 2026
Ab diesem Jahresbrutto können Angestellte in die PKV wechseln (Versicherungspflicht­grenze).
69.750 €
GKV-BEITRAGSDECKEL 2026
Bis zu dieser Beitragsbemessungs­grenze wird das Einkommen in der GKV verbeitragt.

Quellen: Sozial­versicherungs-Rechengrößen­verordnung 2026 (Bundesregierung); durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 nach Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums im Bundesanzeiger — 2,9 Prozent, plus 0,4 Punkte gegenüber 2025. Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest.

Das Wichtigste in Kürze
  • Alle, die als Angestellte oder Selbstständige die Wahl haben zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen.
  • Wer die private Versicherung wählt, sollte deshalb einplanen, dass der Beitrag im Ruhestand einen spürbaren Teil der Rente ausmacht.
  • Private Beiträge werden nicht nach Belieben erhöht, sondern nach einem im Versicherungs­vertrags­gesetz geregelten Verfahren.

Was die Private Kranken­versicherung wirklich abdeckt.

Leistungsumfang, den Sie selbst festlegen (ambulant, stationär, Zahn)
Für Beamte besonders attraktiv über die Beihilfe
Freie Arzt- und Krankenhauswahl je nach Tarif
Beitrag richtet sich nach Leistung und Gesundheit, nicht nach Einkommen

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

ZWEI SYSTEME — NICHT ZWEI TARIFE
Private Kranken­versicherung
  • Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
  • Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
  • Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
  • Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.

Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebens­entscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.

Zähne

Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.

IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKT
Klinik

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.

LEISTUNG VOR KOMFORT
Pflege

Die private Pflegepflicht­versicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.

PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLES

Worauf es bei der Privaten Kranken­versicherung in Köln ankommt.

Ein Wechsel in die PKV ist eine langfristige Entscheidung. Entscheidend sind nicht nur die Leistungen heute, sondern Beitragsstabilität und Ihre Lebensplanung. Genau das prüfen wir unabhängig – inklusive der Frage, ob ein Zusatz zur gesetzlichen Kasse für Sie sinnvoller ist.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Köln
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt6 Abschnitte

Organisation, Preise und Leistungen im Vergleich

Organisatorisch gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Systemen Kasse und privat.

Während Kassenpatienten ihre medizinischen Leistungen etwa beim Arztbesuch über Chipkarte abrechnen, erhalten Privatpatienten eine Rechnung , die sie erst aus eigener Tasche begleichen, um sich anschließend das Geld von ihrem privaten Versicherer zurückzuholen. Ein solches Vorgehen erleben Kassenpatienten nur in wenigen Situationen, wenn sie etwa mit ihrem Baby einen Osteopathen aufsuchen und sich das Geld anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen wollen. Diese Zusatzleistung haben aber nicht alle Kassen im Angebot.

Alle, die als Angestellte oder Selbstständige die Wahl haben zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen. Ein Blick auf die Leistungen zeigt, dass die private Kranken­versicherung an vielen Stellen Leistungsvorteile bietet. Das gilt zum Beispiel bei der Kranken­hausbehandlung: Privat Versicherte haben in den meisten Tarifen Anspruch darauf, die Klinik selbst auszusuchen und vom Chefarzt behandelt zu werden. Gesetzlich Versicherte müssen sich im nächstgelegenen für sie geeigneten Krankenhaus behandeln lassen, für sie ist der jeweils diensthabende Arzt zuständig.

Sie sollten aber nicht nur auf die Leistungen schauen, sondern sich auch über die Beiträge Gedanken machen. Die Beitragshöhe für gesetzlich und für privat Versicherte wird komplett unterschiedlich ermittelt . Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens, bei privat Versicherten nicht.

Selbstständige , die sich freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, zahlen ihren Beitrag meist komplett selbst.

So läuft die PKV-Beratung ab — Schritt für Schritt

Informationen

Erfahren Sie hier alles rund um die private Kranken­versicherung!

Beratung

Sie wollen sich beraten lassen? Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!

Ab welchem Gehalt kann man sich privat versichern?

77.400 € Jahr Versicherungspflicht­grenze 2026: Ab diesem Jahresbruttoeinkommen gelten Angestellte als freiwillig gesetzlich versichert und können sich privat versichern.

Was kostet eine Private Kranken­versicherung?

Eintrittsalter
Gesundheitszu­stand
Leistungskatalog

Beste private Kranken­versicherung / Beste PKV

Grundsätzlich ist dies immer eine individuelle Betrachtung.

Wie definieren wir "beste" bei unserer PKV Beratung für Köln?

Für uns ist vor allem die Regulierung der Versicherungs­gesellschaften gegenüber Ihren Versicherten wichtig. Dies erfahren wir nicht nur durch Servicevalue-Auswertungen, sondern vor allem auch durch unsere Erfahrung und das Feedback unserer Kunden. Zusätzlich fließen neben den individuellen Kriterien unserer Kunden, die sich in der Beratung ergeben, folgende Überlegungen und Auswertungen mit ein:

Ratings der Gesellschaften (s.o.)
Bilanzkennzahlen der Gesellschaften
Bestandsentwicklung der Gesellschaften
Die letzten 10 Jahre der Tarifentwicklung als Prognose für die Stabilität in der Zukunft
Professionelle & unabhängige Vergleichstools
Erfahrungswerte aus der Praxis und Feedback unserer Kunden
Dauerhafte Marktbeobachtungen
Erfahrung aus verschiedensten Versicherern, Maklerhäusern, Rück­versicherung und Bausparkasse
Steuertipps zur PKV
Richtige Formulierung für Arbeitgeberzuschuss in ihrem Arbeitsvertrag

Private Kranken­versicherung Köln: Wie sieht eine Beratung bei uns aus?

Kennenlernen

Kennenlernen und Abklärung der gegenseitigen Erwartungen zur Beratung als Grundlage unserer zukünftigen Zusammenarbeit

Gewünschte Leistungen

Besprechung & Auswahl der gewünschten Leistung inkl. Erläuterung der Absicherung vom Standard Schutz bis zum Premium Schutz

Gesundheitszu­stand

Prüfung des Gesundheitszu­standes

Sonstige Risiko­absicherung

Abklärung Ihrer bisherigen sonstigen Risiko­absicherung. Hierzu erhalten Sie von uns einen digitalgestützten Selbstcheck, den Sie dann in Ruhe zuhause ausfüllen können. Uns geht es dabei nicht ums “Verkaufen”, sondern um die Einhaltung der DIN Norm für die Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte (DIN 77230) und damit auch die Übernahme der Verantwortung als Ihr unabhängiger Berater, denn als Versicherungs­makler sind wir ihr Berater und Vertreter und haften für unsere Beratungs­leistung.

Ergebnisse

Wir haben eine anonyme Ausschreibung gestartet und möchten mit Ihnen das Ergebnis besprechen: Ist für Sie ein Wechsel in die PKV möglich und sinnvoll?

Leistungs­vergleich

Leistungs­vergleich mit der aktuellen Versicherung

Kostenvergleich

Berechnung eventueller Beitragsersparnis in der PKV

Ihre individuelle Empfehlung

Antragsstellung

Sie haben sich den Wechsel gut überlegt. Wir klären letzte Fragen mit Ihnen und stellen gemeinsam den Antrag.

Antragsprozess

Es kann trotz Voranfragen zu erneuten Rückfragen der Versicherer kommen. Wir begleiten Sie während des gesamten Antrags­prozesses. Mit uns haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner.

Weitere Risiko­absicherung

Wir besprechen die weitere Risiko­absicherung und das Ergebnis aus Ihrem Checkup.

Warum die PKV Beratung / Beratung zur privaten Kranken­versicherung essenziell ist?

Es sind viele Faktoren entscheidend für den passenden Schutz für Sie. Diese hohe Komplexität, die bei jedem individuell ist, muss bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden und im Rahmen von anonymen Ausschreibungen bei den Gesellschaften angefragt werden. Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Diese können durch unsere unabhängige Beratung " Private Kranken­versicherung Köln" von Experten mit entsprechendem Fachwissen vermieden werden. Und sollte doch ein Fehler passieren, haften wir für unsere Beratung. Dies ist überall dort nicht der Fall wo Sie sich selbst kümmern und damit auch selbstverantwortlich sind.

Zu den Faktoren die berücksichtigt werden müssen und jede Entscheidung individuell werden lässt, gehören Fragen, wie:

Angestellter oder Selbst­ständiger/Freiberufler?
Beamter mit Beihilfe?
Beamtenanwärter oder Referendar?
Individuelle Leistungswünsche?
Gesundheitszu­stand in diversen Rubriken, wiePsyche, Chronische Krankheiten, Kranken­hausaufenthalte, Verletzungen, Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen, usw.

Sie werden durch uns nicht nur durch den Prozess durchgeleitet und erhalten so eine individuell passende Absicherung durch unsere unabhängige PKV Beratung in Köln, sondern auch die spätere Betreuung durch uns als unabhängige Fachberater und die ganzheitliche Einbindung Ihrer gesamten Absicherung durch den Check-Up.

Private Kranken­versicherung in Köln – unabhängig geprüft.
Wir vergleichen für Sie den Markt und beraten im Auftrag des Kunden.
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— IM DETAIL

Private Kranken­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Gesetzlich oder privat: die eigentliche Entscheidung

Die private Kranken­versicherung ist kein besserer Tarif, sondern ein anderes System. In der gesetzlichen Kranken­versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der privaten Kranken­versicherung richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheitszu­stand und gewähltem Leistungsumfang — und jede Person zahlt einen eigenen Beitrag.

Wer wechseln darf, ist gesetzlich geregelt: Angestellte oberhalb der Versicherungspflicht­grenze, Selbst­ständige, Freiberufler und Beamte. Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist ab einem bestimmten Alter faktisch verschlossen — deshalb ist die Entscheidung langfristig.

Was im PKV-Tarif geprüft gehört

Der Leistungsumfang steht im Vertrag und gilt lebenslang. Nachträgliche Verschlechterungen sind dem Versicherer nicht erlaubt, Verbesserungen aber auch nicht ohne Weiteres möglich. Deshalb entscheidet die Tarifwahl heute darüber, was in dreißig Jahren erstattet wird.

Erstattung für ambulante Behandlung, Heilmittel und Hilfsmittelmit oder ohne offenen Katalog.
ZahnleistungenHöhe der Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Stationäre Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt.
Regelungen zur Psychotherapie, die sich zwischen Tarifen stark unterscheiden.
Beitragsentlastung im Alter und die Frage, wie der Versicherer kalkuliert.
Selbst­beteiligung und ihre Wirkung auf Beitrag und Erstattung.

Beitragsentwicklung im Alter

Private Beiträge steigen im Laufe der Zeit, weil medizinische Leistungen teurer werden und die Lebenserwartung wächst. Altersrückstellungen dämpfen diesen Anstieg, verhindern ihn aber nicht. Wer die private Versicherung wählt, sollte deshalb einplanen, dass der Beitrag im Ruhestand einen spürbaren Teil der Rente ausmacht.

Gegensteuern lässt sich mit einem Beitragsentlastungs­tarif, mit dem Standard- oder Basistarif als Rückfalloption und mit einem Anbieter, dessen Beitragsverlauf in der Vergangenheit stabil war. Ein sehr niedriger Einstiegsbeitrag ist eher ein Warnsignal als ein Vorteil.

Ein älteres Paar geht Hand in Hand einen Waldweg entlang, Herbstnachmittag, im Hintergrund eine Bank
Der Beitrag im Ruhestand entscheidet, ob die Rechnung aufgeht — nicht der Einstiegsbeitrag mit dreißig.
GKV UND PKV IM DIREKTEN VERGLEICH
Gesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Beitragsbe­rechnungProzentsatz vom Einkommen, bis zur Bemessungs­grenzeNach Alter, Gesundheit und Tarifumfang — einkommens­unabhängig
Abrechnung beim ArztVersichertenkarte, Kasse rechnet direkt abRechnung an Sie, Erstattung durch den Versicherer
FamilieKinder und Partner ohne Einkommen beitragsfreiJede Person zahlt einen eigenen Beitrag
LeistungsumfangGesetzlicher Katalog, für alle gleich, änderbarVertraglich garantiert, lebenslang, tarifabhängig
KrankenhausRegelleistungWahlleistungen wie Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt je Tarif
Beitrag im AlterFolgt dem RenteneinkommenAltersrückstellungen dämpfen, ersetzen Planung aber nicht
RückkehrAb 55 in die GKV faktisch verschlossen

Vereinfachte Gegenüberstellung — was im Einzelfall gilt, hängt von Tarif und Lebenslage ab. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch.

— AUSBLICK 2027

Die gesetzliche Kranken­versicherung wird 2027 spürbar teurer.

Beide Grenzen steigen um rund 8,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Kranken­versicherung überhaupt zur Wahl steht.

84.100 €
WECHSELGRENZE 2027
Ab diesem Jahresbrutto steht Angestellten die PKV offen. Das sind 6.700 € mehr als 2026 (8,7 %).
76.000 €
GKV-BEITRAGSDECKEL 2027
Bis hierher wird das Einkommen verbeitragt — 6.333,33 € pro Monat. Plus 6.250 € gegenüber 2026 (9,0 %).
bis 1.540 €
HÖCHSTBEITRAG JE MONAT
Voraussichtlicher Spitzenwert für Kinderlose inklusive Pflege — abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.

Angekündigte Werte für 2027 — die Sozial­versicherungs-Rechengrößen­verordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 beschlossen und kann davon abweichen. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößen­verordnung 2026).

WAS SICH VON 2026 AUF 2027 ÄNDERT
20262027 (angekündigt)
Versicherungspflicht­grenze im Jahr77.400 €84.100 € (+8,7 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Jahr69.750 €76.000 € (+9,0 %)
Beitragsbemessungs­grenze im Monat5.812,50 €6.333,33 €
Höchstbeitrag ohne Kinder je Monatbis 1.540 €

Für wen sich daraus ein Wechsel rechnet, hängt nicht an der Grenze allein, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung — und am Beitrag im Ruhestand. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis lautet: gesetzlich bleiben.

Für wen die private Versicherung selten passt

Bei Familien mit einem Verdiener und mehreren Kindern ist die gesetzliche Versicherung wegen der beitragsfreien Familien­versicherung oft günstiger. Auch wer plant, in Teilzeit zu gehen, eine Selbst­ständig­keit zu beenden oder dessen Einkommen schwankt, sollte die Entscheidung nüchtern rechnen.

Wer gesetzlich versichert bleibt, kann gezielt einzelne Lücken schließen — mit Zusatz­versicherungen für Zähne, stationäre Behandlung oder Sehhilfen. Das ist in vielen Fällen die ehrlichere Lösung als ein Systemwechsel.

Der Rest ist nach Themen sortiert — aufklappen, was Sie betrifft.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

3 Abschnitte

Wartezeiten: wann der Schutz tatsächlich greift

Zwischen Vertragsbeginn und vollem Leistungsanspruch liegen in der privaten Kranken­versicherung üblicherweise Wartezeiten. Die Musterbedingungen kennen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und besondere Wartezeiten von acht Monaten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Was in Ihrem Tarif gilt, steht in den Bedingungen — abweichen dürfen Versicherer nur zu Ihren Gunsten.

Unfälle sind von der Wartezeit regelmäßig ausgenommen: Wer in der ersten Woche stürzt, ist versichert. Ebenso lassen sich Wartezeiten häufig durch eine ärztliche Untersuchung vor Vertragsbeginn erlassen — der Versicherer weiß dann, was er versichert, und verzichtet auf die Schutzfrist.

Praktisch wichtig wird das beim Systemwechsel und beim Wechsel des Versicherers: Wer die alte Absicherung zum Monatsende beendet und die neue erst danach beginnen lässt, kann in eine Lücke laufen, in der weder das eine noch das andere trägt. Der neue Vertrag gehört deshalb policiert, bevor der alte gekündigt wird — nicht umgekehrt.

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: das Prinzip

Beide Instrumente belohnen dasselbe Verhalten — wenige eingereichte Rechnungen — und funktionieren doch grundverschieden. Der Selbstbehalt senkt den Beitrag sofort und dauerhaft; Sie tragen bis zu einer vereinbarten Grenze jedes Jahr selbst. Die Beitragsrückerstattung senkt den Beitrag nicht, sondern zahlt am Jahresende Beiträge zurück, wenn Sie im Vorjahr keine Erstattung in Anspruch genommen haben.

Damit die Rechnung aufgeht, sind vier Punkte zu klären:

Der Selbstbehalt gilt jedes Jahr neuauch in Jahren mit hohen Kosten und auch im Ruhestand, wenn das Einkommen niedriger ist als heute.
Die Beitragsrückerstattung ist in aller Regel freiwilligDer Versicherer legt jährlich fest, ob und wie viel ausgeschüttet wird. Eine zugesagte Erstattung steht im Tarif, eine erwartete steht in der Werbung.
Steuerlich wirkt beides gegen SieBeiträge zur Basis­absicherung mindern als Sonderausgaben die Steuerlast, eine Rückerstattung mindert diesen Abzug. Selbst getragene Rechnungen sind keine Beiträge und nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen relevant.
Vorsorgeuntersuchungen sind in vielen Tarifen erstattungsunschädlichwer sie aus Sorge um die Rückerstattung nicht wahrnimmt, spart am falschen Ende.

Die eigentliche Frage ist nicht, ob sich das rechnet, sondern ab wann es kippt: Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für Menschen mit stabiler Gesundheit und Rücklagen. Wer regelmäßig Behandlungen braucht, zahlt zweimal — erst den Selbstbehalt, dann den Beitrag, der wegen der Leistungsausgaben ohnehin steigt.

Ambulant, stationär, Zahn: was die Bausteine wirklich regeln

Ein Volltarif setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die getrennt kalkuliert und getrennt gelesen werden sollten. Im ambulanten Teil entscheidet vor allem, wie weit die Erstattung über den Regelsatz der ärztlichen Gebührenordnung hinausgeht, ob der Hilfsmittelkatalog offen oder abschließend ist und wie Psychotherapie geregelt wird — nach Sitzungszahl, nach Genehmigungsvorbehalt oder ohne Begrenzung.

Der Begriff des offenen Hilfsmittelkatalogs ist dabei mehr als ein Detail: Steht im Tarif eine abschließende Liste, ist alles nicht Genannte nicht versichert — auch Hilfsmittel, die es bei Vertragsschluss noch gar nicht gab. Bei einem Vertrag, der Jahrzehnte laufen soll, ist das eine der folgenreichsten Klauseln überhaupt.

Im stationären Teil geht es weniger um Komfort als um Zugang: freie Wahl unter den Krankenhäusern, Erstattung auch in Häusern ohne Versorgungs­vertrag und die Regelung zu gemischten Anstalten. Kliniken, die zugleich Kuren und Rehabilitation anbieten, sind in vielen Bedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers versichert — eine Klausel, die im Ernstfall über die gesamte Rechnung entscheidet.

Beim Zahnbaustein ist der Prozentsatz der Erstattung nur die halbe Antwort. Genauso wichtig sind die Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren, die Behandlung bereits fehlender Zähne und die Frage, ob Kieferorthopädie für Kinder eingeschlossen ist und bis zu welchem Alter.

Nicht zu vergessen: Auslandsschutz. Innerhalb Europas ist die Erstattung meist unbefristet, außerhalb häufig auf einen Zeitraum je Reise begrenzt und um einen Rücktransport ergänzt oder eben nicht. Wer beruflich viel unterwegs ist, prüft diesen Abschnitt zuerst.

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt

6 Abschnitte

Warum der Beitrag steigt: die Mechanik der Beitragsanpassung

Private Beiträge werden nicht nach Belieben erhöht, sondern nach einem im Versicherungs­vertrags­gesetz geregelten Verfahren. Der Versicherer vergleicht jährlich die kalkulierten mit den tatsächlichen Werten — im Kern die Versicherungs­leistungen und die Sterbewahrscheinlichkeit. Weicht ein solcher auslösender Faktor stärker ab, als in den Bedingungen zugelassen, muss neu kalkuliert werden. Ein unabhängiger Treuhänder prüft und stimmt zu, bevor eine Anpassung wirksam wird.

Daraus folgt eine Eigenart, die viele Versicherte überrascht: Beiträge steigen nicht in kleinen jährlichen Schritten, sondern springen. Zwischen zwei Anpassungen können Jahre liegen, dafür fällt der Sprung dann größer aus. Ein Anbieter, der lange nicht angepasst hat, ist deshalb nicht automatisch der günstigere.

Was den Anstieg treibt, liegt zum großen Teil außerhalb des Vertrags: teurere Medizin, mehr Behandlungen, höhere Lebenserwartung. Hinzu kommt der Zinsanteil — Alterungsrückstellungen werden verzinst kalkuliert, und wenn die erzielbare Verzinsung sinkt, fehlt Kapital, das über den Beitrag nachfinanziert werden muss. Deshalb sagt der Einstiegsbeitrag wenig über den Verlauf aus.

Für die Auswahl heißt das: Prüfen Sie den Beitragsverlauf des Anbieters über einen längeren Zeitraum und die Größe des Versicherten­bestands im gewählten Tarif. Ein kleiner, geschlossener Bestand, in dem keine jungen Versicherten mehr nachkommen, trägt Anpassungen schlechter. Eine Garantie ist auch das nicht — die Vergangenheit ist ein Hinweis, keine Zusage.

Was gegen den Beitrag im Alter wirklich hilft

Gegen steigende Beiträge gibt es keine Wunderlösung, aber mehrere Hebel, die sich unterschiedlich weit tragen. Sie wirken am besten, wenn sie früh kombiniert werden — im Ruhestand ist der Handlungsspielraum klein.

Beitragsentlastungskomponente: Sie zahlen heute einen zusätzlichen Betrag, der ab einem festgelegten Alter den Beitrag dauerhaft senkt. Die Entlastung ist vertraglich zugesagt, der Betrag also planbarsie schützt aber nicht vor künftigen Anpassungen, sie setzt nur den Sockel tiefer.
Gesetzlicher ZuschlagFür einen Teil der Versicherten wird über Jahre ein Aufschlag erhoben, der ausschließlich der Beitragsdämpfung im Alter dient. Er läuft automatisch mit und endet mit dem Rentenalter.
Arbeitgeberzuschuss und Rentenzuschuss: Angestellte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber, Rentner einen Beitragszuschuss der Renten­versicherung. Beide sind gedeckeltsie mindern die Last, sie beseitigen sie nicht.
Tarifwechsel im eigenen HausDer Wechsel in einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers nimmt die Alterungsrückstellungen mit. Er ist der wirksamste Hebel, wenn der eigene Tarif teuer geworden ist.
Selbstbehalt erhöhenSenkt den Beitrag sofort und dauerhaft, verlagert aber Kosten in genau die Lebensphase, in der mehr Rechnungen anfallen.
Leistungs­bausteine reduzierenWer im Alter auf Wahlleistungen im Krankenhaus verzichtet, spart spürbar. Zurück geht es später nur mit erneuter Gesundheits­prüfung.

Was nicht hilft: erst im Ruhestand anzufangen. Die Beitragsentlastung wird umso teurer, je später sie beginnt, und ein Tarifwechsel bringt weniger, wenn die Alternativen im eigenen Haus bereits ausgeschöpft sind.

Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif: die Auffangnetze

Für den Fall, dass der Beitrag nicht mehr tragbar ist, kennt das System drei Auffangtarife. Sie sind kein Sparmodell, sondern eine Notlösung — wer sie wählt, verliert Leistungen, die er im normalen Tarif hatte.

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, deren Vertrag aus der Zeit vor der Einführung des Basistarifs stammt, und knüpft an Alter und Vorver­sicherungszeit an. Sein Leistungsumfang orientiert sich an der gesetzlichen Kranken­versicherung, sein Beitrag ist nach oben begrenzt.

Der Basistarif ist für alle privat Versicherten zugänglich. Auch hier entsprechen die Leistungen im Wesentlichen dem gesetzlichen Niveau, und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht übersteigen. Wer hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze wird, zahlt höchstens die Hälfte. Der Preis dafür: Wahlleistungen entfallen, und nicht jeder Arzt rechnet zu den dort geltenden Sätzen ab.

Der Notlagentarif greift automatisch, wenn Beiträge über längere Zeit nicht gezahlt werden. Er deckt nur noch akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schwangerschaft. Sobald die Rückstände beglichen sind, lebt der ursprüngliche Tarif wieder auf — die Alterungsrückstellungen bleiben in dieser Zeit erhalten.

Wichtig zu wissen: In allen drei Fällen bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen. Die Auffangtarife sind deshalb ein Argument gegen die Panik, aber kein Argument dafür, die Beitragsentwicklung nicht zu planen.

Krankentagegeld: die Einkommenslücke für Selbst­ständige

Wer privat versichert und selbstständig ist, bekommt im Krankheitsfall von niemandem Lohnfortzahlung. Diese Lücke schließt das Krankentagegeld: ein vereinbarter Tagessatz ab einem festgelegten Tag der Arbeitsun­fähigkeit, gezahlt, solange Sie krankgeschrieben sind. Angestellte brauchen es erst nach dem Ende der Entgeltfort­zahlung, Selbst­ständige oft schon deutlich früher.

Die Höhe darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen — eine Absicherung über Bedarf ist nicht möglich, und sie wäre auch nicht klug: Sinkt das Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer den Tagessatz und damit den Beitrag herabsetzen. Umgekehrt gilt: Steigt Ihr Einkommen, wächst der Tagessatz nicht von allein mit. Eine Erhöhung ist zu beantragen, häufig mit Nachweisen und manchmal mit Gesundheits­fragen.

Der wichtigste Fallstrick steht am Ende des Bedingungswerks: Das Krankentagegeld endet, wenn Berufs­unfähig­keit festgestellt wird. Es überbrückt also die vorübergehende Arbeitsun­fähigkeit und keinen Dauerzustand. Genau an dieser Stelle muss die Berufs­unfähig­keits­absicherung anschließen — sonst entsteht eine Lücke in dem Moment, in dem beide Verträge ihre Zuständigkeit verneinen.

Selbst­ständige sollten außerdem auf die Karenzzeit achten. Ein früher Leistungsbeginn kostet spürbar mehr, ist aber sinnvoll, wenn der Betrieb ohne Sie stillsteht. Wer Mitarbeiter hat und einige Wochen überbrücken kann, wählt einen späteren Beginn und legt die Ersparnis zurück.

Bedingungs­qualität statt Preis: was ein Tarif garantieren muss

Der Beitrag ist der einzige Bestandteil eines PKV-Vertrags, der sich später sicher ändert. Alles andere steht fest — zu Ihren Gunsten wie zu Ihren Lasten. Deshalb entscheidet die Bedingungs­qualität über den Wert des Vertrags, nicht der Preis im ersten Jahr. Diese Zusagen sollten schriftlich im Tarif stehen und nicht im Verkaufs­gespräch:

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherersbei Krankheits­kosten­tarifen gesetzlich vorgesehen, bei Zusatz­bausteinen nachzulesen.
Erstattung ambulanter Leistungen über den Regelhöchstsatz der Gebühren­ordnungen hinaus, wenn die Behandlung es rechtfertigt.
Offener Hilfsmittelkatalog statt abschließender Aufzählung.
Psychotherapie ohne enge Sitzungsbegrenzung und ohne Ausschluss anerkannter Verfahren.
Freie Krankenhauswahl einschließlich der Regelung zu gemischten Anstalten.
Kein Verzicht auf das Recht auf Tarifwechsel und keine Erschwernis gegenüber der gesetzlichen Regelung.
Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.
Klare Regelung, wann eine Leistung als medizinisch notwendig giltder häufigste Streitpunkt zwischen Versicherern und Versicherten.

Ein Tarif, der an einer dieser Stellen offen bleibt, ist nicht automatisch schlecht. Er ist aber nur so gut wie die Auslegung im Streitfall — und die kennen Sie erst, wenn Sie sie brauchen.

Der Alltag im Kostenerstattungsprinzip

Privat versichert zu sein verändert die Abläufe beim Arzt. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung, begleichen sie und reichen sie beim Versicherer ein. Zahlungspflichtig sind zunächst Sie, nicht der Versicherer — wer größere Behandlungen vor sich hat, kann eine Kostenzusage einholen oder mit dem Arzt eine Zahlung nach Erstattung vereinbaren.

Die Rechnung selbst lohnt einen zweiten Blick. Ärztliche Leistungen werden mit einem Steigerungssatz abgerechnet, der über dem Regelsatz liegen darf, wenn Aufwand oder Schwierigkeit es rechtfertigen. Ob Ihr Tarif diese Sätze vollständig trägt, ist eine Kernfrage der Tarifqualität — und der häufigste Grund, warum ein Teil der Rechnung offen bleibt.

Der zweite Streitpunkt ist die medizinische Notwendigkeit. Erstattet wird eine Heilbehandlung, die medizinisch notwendig ist; über diesen Begriff lässt sich streiten, insbesondere bei neuen Verfahren, bei Behandlungen ohne allgemein anerkannten Standard und bei sehr langen Therapien. Kommt es dazu, hilft eine ärztliche Begründung mehr als jeder Widerspruch ohne Unterlagen.

Rechnungen zeitnah einreichenAnsprüche verjähren, und die Fristen des Versicherers stehen in den Bedingungen.
Bei vereinbartem Selbstbehalt am Jahresende prüfen, ob sich das Einreichen überhaupt lohntund die Belege trotzdem aufbewahren.
Beihilfebe­rechtigte reichen doppelt eineinmal bei der Beihilfestelle, einmal beim Versicherer. Die Fristen unterscheiden sich.
Arzneimittelrezepte gehören zur Rechnungohne sie fehlt die Zuordnung.
Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen und die konkrete Bedingungsstelle nennen lassen.

Aufnahme, Wechsel und Kündigung

5 Abschnitte

Gesundheits­prüfung und anonyme Risikovoran­frage

Vor dem Vertrag steht die Gesundheits­prüfung. Gefragt wird nach Behandlungen, Diagnosen und Beschwerden eines zurückliegenden Zeitraums, der je nach Bereich unterschiedlich lang ist: Für ambulante Behandlungen ist der Zeitraum meist kürzer als für stationäre Aufenthalte und für psychotherapeutische Behandlungen. Was gefragt wird, muss beantwortet werden — was nicht gefragt wird, muss nicht von sich aus ergänzt werden.

Die Antworten entscheiden über mehr als die Annahme. Möglich sind ein Risikozuschlag auf den Beitrag, ein dauerhafter Leistungsausschluss für eine bestimmte Erkrankung, eine Zurückstellung oder die Ablehnung. Weil eine Ablehnung im Antragsverfahren dokumentiert wird und andere Versicherer danach fragen, ist die Reihenfolge wichtig: erst klären, dann beantragen.

Dafür gibt es die anonyme Risikovoran­frage. Der Gesundheitszu­stand wird ohne Namensnennung geschildert, die Versicherer antworten unverbindlich mit ihrer voraussichtlichen Entscheidung. Der Vorteil ist nicht nur der Vergleich der Bedingungen: Ein Vorgang, der nie zu einem Antrag geführt hat, hinterlässt auch keine Spur. Verbindlich wird eine Voranfrage allerdings erst mit der Antragsannahme — sie ersetzt die spätere vollständige Erklärung nicht.

Vor dem Ausfüllen lohnt es sich, die eigene Krankenakte zu kennen. Die Krankenkasse gibt auf Anfrage eine Aufstellung der abgerechneten Diagnosen heraus, Ärzte geben Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Erinnerungs­lücken sind der häufigste Grund für falsche Angaben — und im Streitfall hilft der gute Glaube nur begrenzt.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Alterungsrückstellungen mitnehmen

Wer in der privaten Kranken­versicherung zu viel zahlt, muss nicht den Versicherer wechseln. Das Versicherungs­vertrags­gesetz gibt in § 204 einen Anspruch auf den Wechsel in jeden anderen Tarif desselben Unternehmens mit gleichartigem Versicherungs­schutz — und die angesammelten Alterungsrückstellungen gehen mit. Genau darin liegt der Unterschied zum Anbieterwechsel, bei dem ein großer Teil dieses Kapitals im Bestand bleibt.

Der Anspruch ist an Bedingungen geknüpft, die man kennen sollte:

Gleichartig heißtderselbe Zweck, nicht derselbe Umfang. Ein Krankheits­kostenvoll­tarif kann in einen anderen Volltarif gewechselt werden, nicht in eine Zusatz­versicherung.
Für Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif darf der Versicherer eine Risikoprüfung verlangenund daraufhin einen Zuschlag erheben oder einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Wer auf die Mehrleistung verzichtet, hat den Wechsel ohne erneute Gesundheits­prüfung.Der Verzicht muss ausdrücklich erklärt werden.
Bereits erfüllte Wartezeiten werden angerechnet, nicht neu gestartet.
Ein Beratungsanspruch bestehtDer Versicherer muss auf Verlangen über wechselfähige Tarife informieren. Eine vollständige Liste von sich aus liefert er in der Praxis selten.

Vor jedem Wechsel gehört der Zieltarif gelesen, nicht die Ersparnis gerechnet. Ein niedrigerer Beitrag entsteht fast immer durch weniger Leistung, einen höheren Selbstbehalt oder eine andere Kalkulations­grundlage. Ein Wechsel, der heute Geld spart und die Erstattung für Hilfsmittel oder Psychotherapie streicht, kann in fünfzehn Jahren die teurere Entscheidung gewesen sein.

Ebenfalls zu prüfen: Ob der Zieltarif noch offen ist und wie sich sein Bestand entwickelt. Ein Wechsel in einen Tarif, in den keine neuen Versicherten mehr aufgenommen werden, verlagert das Anpassungs­problem nur.

Rückkehr in die gesetzliche Versicherung

Der Weg zurück ist keine Frage des Wunsches, sondern der Versicherungspflicht. Gesetzlich versichert wird, wer versicherungspflichtig ist — als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflicht­grenze, als Bezieher von Arbeitslosengeld, als Student oder über die Familien­versicherung eines Ehepartners. Eine freiwillige Rückkehr ohne einen solchen Anlass sieht das Gesetz nicht vor.

Ab dem 55. Lebensjahr wird es faktisch endgültig: Wer in den Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt auch dann außen vor, wenn er wieder angestellt arbeitet und wenig verdient. Diese Sperre ist der eigentliche Grund, warum die System­entscheidung mit vierzig anders zu bewerten ist als mit achtundzwanzig.

Vor dem 55. Geburtstag gibt es Wege, die aber alle eine echte Änderung der Lebenssituation voraussetzen: Reduzierung der Arbeitszeit, Aufgabe der Selbst­ständig­keit zugunsten einer Anstellung, Familien­versicherung über den Ehepartner. Konstruktionen, die nur auf dem Papier stattfinden, prüfen die Krankenkassen — und rückabgewickelt wird eine Aufnahme dann in dem Moment, in dem sie gebraucht wird.

Wer die Rückkehr ernsthaft erwägt, sollte die Alterungsrückstellungen mitdenken: Sie verbleiben beim Versicherer und sind verloren, sobald der Vertrag endet. Eine Anwartschafts­versicherung hält die Tür in die private Versicherung offen und erhält den Gesundheitszu­stand des Abschlusszeitpunkts — gegen einen kleinen laufenden Beitrag.

Anwartschaft: den Vertrag ruhen lassen, ohne ihn zu verlieren

Es gibt Lebensphasen, in denen der volle Beitrag nicht sinnvoll ist: ein längerer Auslandsaufenthalt, eine Elternzeit mit Rückkehr in die gesetzliche Versicherungspflicht, ein befristetes Angestelltenverhältnis unterhalb der Pflichtgrenze. Für diese Fälle gibt es die Anwartschafts­versicherung.

Die kleine Anwartschaft erhält gegen einen geringen Beitrag den Gesundheitszu­stand zum Zeitpunkt der Vereinbarung: Bei Rückkehr wird nicht neu geprüft, das Eintrittsalter steigt aber mit. Die große Anwartschaft kostet mehr und friert zusätzlich das Eintrittsalter ein, indem die Alterungsrückstellung weiter aufgebaut wird — sinnvoll bei langen Unterbrechungen.

Wichtig ist die Frist: Eine Anwartschaft muss vor der Unterbrechung vereinbart werden, nicht danach. Wer den Vertrag kündigt und später zurückwill, steht wie ein Neukunde da — mit dem heutigen Alter und der heutigen Krankengeschichte.

Typische Fallen beim Wechsel in die private Versicherung

Die meisten Enttäuschungen entstehen nicht im Leistungsfall, sondern schon beim Abschluss. Diese Punkte tauchen immer wieder auf:

Nur den Einstiegsbeitrag verglichenTarife für junge, gesunde Menschen sind günstig zu kalkulieren. Entscheidend ist der Verlauf über Jahrzehnte.
Gesundheits­fragen aus dem Gedächtnis beantwortet, ohne die eigenen Unterlagen zu prüfender klassische Weg in den Streit über eine Anzeigepflicht­verletzung.
Den alten Vertrag gekündigt, bevor der neue policiert war.
Die Familienplanung ausgeklammert und die Kinderfrage erst nach der Geburt gestellt.
Den Beitrag im Ruhestand nicht gerechnetweder mit Rentenzuschuss noch ohne.
Keine Anwartschaft vereinbart, obwohl ein Auslandsaufenthalt oder eine Elternzeit absehbar war.
Auf eine Beitragsrückerstattung gesetzt, die der Versicherer jedes Jahr neu beschließt.

Die private Kranken­versicherung ist für viele die bessere Absicherung — und für manche die teuerste Entscheidung ihres Lebens. Der Unterschied liegt selten am Anbieter und fast immer daran, ob vorher gerechnet wurde, was in dreißig Jahren gilt.

Leistung, Bedingungen und Alltag

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Beihilfe und Öffnungsaktion: die Lage für Beamte

Beamtinnen und Beamte sind ein Sonderfall, weil der Dienstherr im Krankheitsfall einen Anteil der Kosten übernimmt. Versichert wird deshalb nicht der volle Aufwand, sondern nur der Rest — über einen Beihilfeergänzungs­tarif, der prozentual auf den Beihilfesatz abgestimmt ist. Wie hoch dieser Satz ist, richtet sich nach Dienstherr und Familienstand und unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern.

Weil nur der Restanteil versichert wird, fällt der Beitrag deutlich niedriger aus als bei Angestellten mit vergleichbarem Tarif. Das macht die private Absicherung für Beamte in aller Regel zum Normalfall — nicht aus Überzeugung, sondern aus Systemlogik: In der gesetzlichen Kranken­versicherung müssten sie den vollen Beitrag zahlen und könnten die Beihilfe nur eingeschränkt nutzen. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung leistet. Die Entscheidung dafür ist meist unwiderruflich und will durchgerechnet sein.

Für den Einstieg gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer sich innerhalb einer festgelegten Frist nach der Verbeamtung meldet, wird unabhängig vom Gesundheitszu­stand aufgenommen: Ablehnungen sind ausgeschlossen, Risikozuschläge sind der Höhe nach gedeckelt und Leistungsausschlüsse für einzelne Erkrankungen unzulässig. Die Aktion gilt nicht für jeden Tarif und nicht zeitlich unbegrenzt — die Frist ist der kritische Punkt.

Auch mit Beihilfe bleiben zwei Fragen offen, die zum Dienstantritt selten gestellt werden: Wie verändert sich der Beihilfesatz im Ruhestand, und was passiert bei einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder beim Wechsel in die freie Wirtschaft? Der Ergänzungstarif muss sich dann anpassen lassen, ohne dass erneut geprüft wird.

Familie: der entscheidende Unterschied zwischen den Systemen

Kein anderer Punkt verschiebt die Rechnung so stark wie die Familie. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der privaten Kranken­versicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag — auch der Säugling.

Für Kinder gilt eine wichtige Schutzregel: Sie können ohne Gesundheits­prüfung in den Vertrag eines Elternteils aufgenommen werden, wenn die Anmeldung innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist nach der Geburt erfolgt und der Elternteil bereits eine Mindestzeit versichert ist. Üblich sind zwei Monate — die Frist ist kurz, und sie läuft in einer Zeit, in der niemand an Versicherungspost denkt. Wird sie versäumt, gelten die normalen Gesundheits­fragen, und eine Vorerkrankung des Kindes wird zum Problem.

Umgekehrt kann die private Versicherung eines Elternteils die beitragsfreie Familien­versicherung des Kindes in der gesetzlichen Kasse ausschließen: Ist der privat versicherte Elternteil derjenige mit dem regelmäßig höheren Einkommen und liegt dieses über der Versicherungspflicht­grenze, entfällt die Familien­versicherung. Das Kind muss dann eigenständig versichert werden — privat oder freiwillig gesetzlich.

Diese Konstellation ist der Grund, warum eine System­entscheidung ohne Familienplanung unvollständig bleibt. Sie muss nicht gegen die private Versicherung sprechen, aber sie gehört gerechnet, bevor sie eintritt — nicht danach.

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Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Häufige Fragen zur Privaten Kranken­versicherung.

Wer kann in die private Kranken­versicherung wechseln?

Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze (jährlich angepasst), Selbst­ständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.

Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.

Lohnt sich für mich eher ein Kranken-Zusatz?

Häufig ja – gerade für gesetzlich Versicherte, die nur einzelne Lücken (z. B. Zahn) schließen wollen. Wir vergleichen ehrlich beide Wege.

Wie läuft die PKV mit Beihilfe für Beamte in Köln?

Beamte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur die Restkosten privat — dafür gibt es eigene Beihilfetarife. Was im Einzelfall passt, hängt von Besoldung und Familie ab; wir rechnen beides durch, auch gegen die freiwillige GKV.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

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