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Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) kann bessere Leistungen bieten als die gesetzliche – von der freien Arztwahl über Chefarztbehandlung bis zu Zahnersatz. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Situation ab: Einkommen, Beruf, Familienplanung und – wichtig – wie sich der Beitrag im Alter entwickelt. Wir ordnen das ehrlich ein, statt Ihnen einen Tarif zu verkaufen.
Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bundesregierung); durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 nach Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums im Bundesanzeiger — 2,9 Prozent, plus 0,4 Punkte gegenüber 2025. Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest.
- Alle, die als Angestellte oder Selbstständige die Wahl haben zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen.
- Wer die private Versicherung wählt, sollte deshalb einplanen, dass der Beitrag im Ruhestand einen spürbaren Teil der Rente ausmacht.
- Private Beiträge werden nicht nach Belieben erhöht, sondern nach einem im Versicherungsvertragsgesetz geregelten Verfahren.
Was die Private Krankenversicherung wirklich abdeckt.
Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.
- Beitrag nach Einkommenwer mehr verdient, zahlt mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Familie beitragsfrei mitversichertKinder und Partner ohne eigenes Einkommen kosten nichts extra.
- Leistungen per Gesetzder Katalog kann sich ändern, für alle Versicherten gleich.
- Rückkehr jederzeit möglichsolange Versicherungspflicht besteht.
- Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
- Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
- Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
- Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.
Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebensentscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.
Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.
IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKTEin- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.
LEISTUNG VOR KOMFORTDie private Pflegepflichtversicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.
PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLESWorauf es bei der Privaten Krankenversicherung in Köln ankommt.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt6 Abschnitte
Organisation, Preise und Leistungen im Vergleich
Organisatorisch gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Systemen Kasse und privat.
Während Kassenpatienten ihre medizinischen Leistungen etwa beim Arztbesuch über Chipkarte abrechnen, erhalten Privatpatienten eine Rechnung , die sie erst aus eigener Tasche begleichen, um sich anschließend das Geld von ihrem privaten Versicherer zurückzuholen. Ein solches Vorgehen erleben Kassenpatienten nur in wenigen Situationen, wenn sie etwa mit ihrem Baby einen Osteopathen aufsuchen und sich das Geld anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen wollen. Diese Zusatzleistung haben aber nicht alle Kassen im Angebot.
Alle, die als Angestellte oder Selbstständige die Wahl haben zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, sollten sich die nächsten Schritte gut überlegen. Ein Blick auf die Leistungen zeigt, dass die private Krankenversicherung an vielen Stellen Leistungsvorteile bietet. Das gilt zum Beispiel bei der Krankenhausbehandlung: Privat Versicherte haben in den meisten Tarifen Anspruch darauf, die Klinik selbst auszusuchen und vom Chefarzt behandelt zu werden. Gesetzlich Versicherte müssen sich im nächstgelegenen für sie geeigneten Krankenhaus behandeln lassen, für sie ist der jeweils diensthabende Arzt zuständig.
Sie sollten aber nicht nur auf die Leistungen schauen, sondern sich auch über die Beiträge Gedanken machen. Die Beitragshöhe für gesetzlich und für privat Versicherte wird komplett unterschiedlich ermittelt . Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens, bei privat Versicherten nicht.
Selbstständige , die sich freiwillig für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, zahlen ihren Beitrag meist komplett selbst.
So läuft die PKV-Beratung ab — Schritt für Schritt
Informationen
Erfahren Sie hier alles rund um die private Krankenversicherung!
Beratung
Sie wollen sich beraten lassen? Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!
Ab welchem Gehalt kann man sich privat versichern?
77.400 € Jahr Versicherungspflichtgrenze 2026: Ab diesem Jahresbruttoeinkommen gelten Angestellte als freiwillig gesetzlich versichert und können sich privat versichern.
Was kostet eine Private Krankenversicherung?
Beste private Krankenversicherung / Beste PKV
Grundsätzlich ist dies immer eine individuelle Betrachtung.
Wie definieren wir "beste" bei unserer PKV Beratung für Köln?
Für uns ist vor allem die Regulierung der Versicherungsgesellschaften gegenüber Ihren Versicherten wichtig. Dies erfahren wir nicht nur durch Servicevalue-Auswertungen, sondern vor allem auch durch unsere Erfahrung und das Feedback unserer Kunden. Zusätzlich fließen neben den individuellen Kriterien unserer Kunden, die sich in der Beratung ergeben, folgende Überlegungen und Auswertungen mit ein:
Private Krankenversicherung Köln: Wie sieht eine Beratung bei uns aus?
Kennenlernen
Kennenlernen und Abklärung der gegenseitigen Erwartungen zur Beratung als Grundlage unserer zukünftigen Zusammenarbeit
Gewünschte Leistungen
Besprechung & Auswahl der gewünschten Leistung inkl. Erläuterung der Absicherung vom Standard Schutz bis zum Premium Schutz
Gesundheitszustand
Prüfung des Gesundheitszustandes
Sonstige Risikoabsicherung
Abklärung Ihrer bisherigen sonstigen Risikoabsicherung. Hierzu erhalten Sie von uns einen digitalgestützten Selbstcheck, den Sie dann in Ruhe zuhause ausfüllen können. Uns geht es dabei nicht ums “Verkaufen”, sondern um die Einhaltung der DIN Norm für die Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte (DIN 77230) und damit auch die Übernahme der Verantwortung als Ihr unabhängiger Berater, denn als Versicherungsmakler sind wir ihr Berater und Vertreter und haften für unsere Beratungsleistung.
Ergebnisse
Wir haben eine anonyme Ausschreibung gestartet und möchten mit Ihnen das Ergebnis besprechen: Ist für Sie ein Wechsel in die PKV möglich und sinnvoll?
Leistungsvergleich
Leistungsvergleich mit der aktuellen Versicherung
Kostenvergleich
Berechnung eventueller Beitragsersparnis in der PKV
Ihre individuelle Empfehlung
Antragsstellung
Sie haben sich den Wechsel gut überlegt. Wir klären letzte Fragen mit Ihnen und stellen gemeinsam den Antrag.
Antragsprozess
Es kann trotz Voranfragen zu erneuten Rückfragen der Versicherer kommen. Wir begleiten Sie während des gesamten Antragsprozesses. Mit uns haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner.
Weitere Risikoabsicherung
Wir besprechen die weitere Risikoabsicherung und das Ergebnis aus Ihrem Checkup.
Warum die PKV Beratung / Beratung zur privaten Krankenversicherung essenziell ist?
Es sind viele Faktoren entscheidend für den passenden Schutz für Sie. Diese hohe Komplexität, die bei jedem individuell ist, muss bei der Tarifauswahl berücksichtigt werden und im Rahmen von anonymen Ausschreibungen bei den Gesellschaften angefragt werden. Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Diese können durch unsere unabhängige Beratung " Private Krankenversicherung Köln" von Experten mit entsprechendem Fachwissen vermieden werden. Und sollte doch ein Fehler passieren, haften wir für unsere Beratung. Dies ist überall dort nicht der Fall wo Sie sich selbst kümmern und damit auch selbstverantwortlich sind.
Zu den Faktoren die berücksichtigt werden müssen und jede Entscheidung individuell werden lässt, gehören Fragen, wie:
Sie werden durch uns nicht nur durch den Prozess durchgeleitet und erhalten so eine individuell passende Absicherung durch unsere unabhängige PKV Beratung in Köln, sondern auch die spätere Betreuung durch uns als unabhängige Fachberater und die ganzheitliche Einbindung Ihrer gesamten Absicherung durch den Check-Up.
Private Krankenversicherung. Was wirklich zählt.
Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.
Gesetzlich oder privat: die eigentliche Entscheidung
Die private Krankenversicherung ist kein besserer Tarif, sondern ein anderes System. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang — und jede Person zahlt einen eigenen Beitrag.
Wer wechseln darf, ist gesetzlich geregelt: Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist ab einem bestimmten Alter faktisch verschlossen — deshalb ist die Entscheidung langfristig.
Was im PKV-Tarif geprüft gehört
Der Leistungsumfang steht im Vertrag und gilt lebenslang. Nachträgliche Verschlechterungen sind dem Versicherer nicht erlaubt, Verbesserungen aber auch nicht ohne Weiteres möglich. Deshalb entscheidet die Tarifwahl heute darüber, was in dreißig Jahren erstattet wird.
Beitragsentwicklung im Alter
Private Beiträge steigen im Laufe der Zeit, weil medizinische Leistungen teurer werden und die Lebenserwartung wächst. Altersrückstellungen dämpfen diesen Anstieg, verhindern ihn aber nicht. Wer die private Versicherung wählt, sollte deshalb einplanen, dass der Beitrag im Ruhestand einen spürbaren Teil der Rente ausmacht.
Gegensteuern lässt sich mit einem Beitragsentlastungstarif, mit dem Standard- oder Basistarif als Rückfalloption und mit einem Anbieter, dessen Beitragsverlauf in der Vergangenheit stabil war. Ein sehr niedriger Einstiegsbeitrag ist eher ein Warnsignal als ein Vorteil.

| Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) | |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | Prozentsatz vom Einkommen, bis zur Bemessungsgrenze | Nach Alter, Gesundheit und Tarifumfang — einkommensunabhängig |
| Abrechnung beim Arzt | Versichertenkarte, Kasse rechnet direkt ab | Rechnung an Sie, Erstattung durch den Versicherer |
| Familie | Kinder und Partner ohne Einkommen beitragsfrei | Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag |
| Leistungsumfang | Gesetzlicher Katalog, für alle gleich, änderbar | Vertraglich garantiert, lebenslang, tarifabhängig |
| Krankenhaus | Regelleistung | Wahlleistungen wie Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt je Tarif |
| Beitrag im Alter | Folgt dem Renteneinkommen | Altersrückstellungen dämpfen, ersetzen Planung aber nicht |
| Rückkehr | — | Ab 55 in die GKV faktisch verschlossen |
Vereinfachte Gegenüberstellung — was im Einzelfall gilt, hängt von Tarif und Lebenslage ab. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird 2027 spürbar teurer.
Beide Grenzen steigen um rund 8,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt zur Wahl steht.
Angekündigte Werte für 2027 — die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 beschlossen und kann davon abweichen. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößenverordnung 2026).
| 2026 | 2027 (angekündigt) | |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze im Jahr | 77.400 € | 84.100 € (+8,7 %) |
| Beitragsbemessungsgrenze im Jahr | 69.750 € | 76.000 € (+9,0 %) |
| Beitragsbemessungsgrenze im Monat | 5.812,50 € | 6.333,33 € |
| Höchstbeitrag ohne Kinder je Monat | — | bis 1.540 € |
Für wen sich daraus ein Wechsel rechnet, hängt nicht an der Grenze allein, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung — und am Beitrag im Ruhestand. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis lautet: gesetzlich bleiben.
Für wen die private Versicherung selten passt
Bei Familien mit einem Verdiener und mehreren Kindern ist die gesetzliche Versicherung wegen der beitragsfreien Familienversicherung oft günstiger. Auch wer plant, in Teilzeit zu gehen, eine Selbstständigkeit zu beenden oder dessen Einkommen schwankt, sollte die Entscheidung nüchtern rechnen.
Wer gesetzlich versichert bleibt, kann gezielt einzelne Lücken schließen — mit Zusatzversicherungen für Zähne, stationäre Behandlung oder Sehhilfen. Das ist in vielen Fällen die ehrlichere Lösung als ein Systemwechsel.
Der Rest ist nach Themen sortiert — aufklappen, was Sie betrifft.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
3 Abschnitte
Wartezeiten: wann der Schutz tatsächlich greift
Zwischen Vertragsbeginn und vollem Leistungsanspruch liegen in der privaten Krankenversicherung üblicherweise Wartezeiten. Die Musterbedingungen kennen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und besondere Wartezeiten von acht Monaten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Was in Ihrem Tarif gilt, steht in den Bedingungen — abweichen dürfen Versicherer nur zu Ihren Gunsten.
Unfälle sind von der Wartezeit regelmäßig ausgenommen: Wer in der ersten Woche stürzt, ist versichert. Ebenso lassen sich Wartezeiten häufig durch eine ärztliche Untersuchung vor Vertragsbeginn erlassen — der Versicherer weiß dann, was er versichert, und verzichtet auf die Schutzfrist.
Praktisch wichtig wird das beim Systemwechsel und beim Wechsel des Versicherers: Wer die alte Absicherung zum Monatsende beendet und die neue erst danach beginnen lässt, kann in eine Lücke laufen, in der weder das eine noch das andere trägt. Der neue Vertrag gehört deshalb policiert, bevor der alte gekündigt wird — nicht umgekehrt.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: das Prinzip
Beide Instrumente belohnen dasselbe Verhalten — wenige eingereichte Rechnungen — und funktionieren doch grundverschieden. Der Selbstbehalt senkt den Beitrag sofort und dauerhaft; Sie tragen bis zu einer vereinbarten Grenze jedes Jahr selbst. Die Beitragsrückerstattung senkt den Beitrag nicht, sondern zahlt am Jahresende Beiträge zurück, wenn Sie im Vorjahr keine Erstattung in Anspruch genommen haben.
Damit die Rechnung aufgeht, sind vier Punkte zu klären:
Die eigentliche Frage ist nicht, ob sich das rechnet, sondern ab wann es kippt: Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für Menschen mit stabiler Gesundheit und Rücklagen. Wer regelmäßig Behandlungen braucht, zahlt zweimal — erst den Selbstbehalt, dann den Beitrag, der wegen der Leistungsausgaben ohnehin steigt.
Ambulant, stationär, Zahn: was die Bausteine wirklich regeln
Ein Volltarif setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die getrennt kalkuliert und getrennt gelesen werden sollten. Im ambulanten Teil entscheidet vor allem, wie weit die Erstattung über den Regelsatz der ärztlichen Gebührenordnung hinausgeht, ob der Hilfsmittelkatalog offen oder abschließend ist und wie Psychotherapie geregelt wird — nach Sitzungszahl, nach Genehmigungsvorbehalt oder ohne Begrenzung.
Der Begriff des offenen Hilfsmittelkatalogs ist dabei mehr als ein Detail: Steht im Tarif eine abschließende Liste, ist alles nicht Genannte nicht versichert — auch Hilfsmittel, die es bei Vertragsschluss noch gar nicht gab. Bei einem Vertrag, der Jahrzehnte laufen soll, ist das eine der folgenreichsten Klauseln überhaupt.
Im stationären Teil geht es weniger um Komfort als um Zugang: freie Wahl unter den Krankenhäusern, Erstattung auch in Häusern ohne Versorgungsvertrag und die Regelung zu gemischten Anstalten. Kliniken, die zugleich Kuren und Rehabilitation anbieten, sind in vielen Bedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers versichert — eine Klausel, die im Ernstfall über die gesamte Rechnung entscheidet.
Beim Zahnbaustein ist der Prozentsatz der Erstattung nur die halbe Antwort. Genauso wichtig sind die Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren, die Behandlung bereits fehlender Zähne und die Frage, ob Kieferorthopädie für Kinder eingeschlossen ist und bis zu welchem Alter.
Nicht zu vergessen: Auslandsschutz. Innerhalb Europas ist die Erstattung meist unbefristet, außerhalb häufig auf einen Zeitraum je Reise begrenzt und um einen Rücktransport ergänzt oder eben nicht. Wer beruflich viel unterwegs ist, prüft diesen Abschnitt zuerst.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt
6 Abschnitte
Warum der Beitrag steigt: die Mechanik der Beitragsanpassung
Private Beiträge werden nicht nach Belieben erhöht, sondern nach einem im Versicherungsvertragsgesetz geregelten Verfahren. Der Versicherer vergleicht jährlich die kalkulierten mit den tatsächlichen Werten — im Kern die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeit. Weicht ein solcher auslösender Faktor stärker ab, als in den Bedingungen zugelassen, muss neu kalkuliert werden. Ein unabhängiger Treuhänder prüft und stimmt zu, bevor eine Anpassung wirksam wird.
Daraus folgt eine Eigenart, die viele Versicherte überrascht: Beiträge steigen nicht in kleinen jährlichen Schritten, sondern springen. Zwischen zwei Anpassungen können Jahre liegen, dafür fällt der Sprung dann größer aus. Ein Anbieter, der lange nicht angepasst hat, ist deshalb nicht automatisch der günstigere.
Was den Anstieg treibt, liegt zum großen Teil außerhalb des Vertrags: teurere Medizin, mehr Behandlungen, höhere Lebenserwartung. Hinzu kommt der Zinsanteil — Alterungsrückstellungen werden verzinst kalkuliert, und wenn die erzielbare Verzinsung sinkt, fehlt Kapital, das über den Beitrag nachfinanziert werden muss. Deshalb sagt der Einstiegsbeitrag wenig über den Verlauf aus.
Für die Auswahl heißt das: Prüfen Sie den Beitragsverlauf des Anbieters über einen längeren Zeitraum und die Größe des Versichertenbestands im gewählten Tarif. Ein kleiner, geschlossener Bestand, in dem keine jungen Versicherten mehr nachkommen, trägt Anpassungen schlechter. Eine Garantie ist auch das nicht — die Vergangenheit ist ein Hinweis, keine Zusage.
Was gegen den Beitrag im Alter wirklich hilft
Gegen steigende Beiträge gibt es keine Wunderlösung, aber mehrere Hebel, die sich unterschiedlich weit tragen. Sie wirken am besten, wenn sie früh kombiniert werden — im Ruhestand ist der Handlungsspielraum klein.
Was nicht hilft: erst im Ruhestand anzufangen. Die Beitragsentlastung wird umso teurer, je später sie beginnt, und ein Tarifwechsel bringt weniger, wenn die Alternativen im eigenen Haus bereits ausgeschöpft sind.
Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif: die Auffangnetze
Für den Fall, dass der Beitrag nicht mehr tragbar ist, kennt das System drei Auffangtarife. Sie sind kein Sparmodell, sondern eine Notlösung — wer sie wählt, verliert Leistungen, die er im normalen Tarif hatte.
Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, deren Vertrag aus der Zeit vor der Einführung des Basistarifs stammt, und knüpft an Alter und Vorversicherungszeit an. Sein Leistungsumfang orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung, sein Beitrag ist nach oben begrenzt.
Der Basistarif ist für alle privat Versicherten zugänglich. Auch hier entsprechen die Leistungen im Wesentlichen dem gesetzlichen Niveau, und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Wer hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze wird, zahlt höchstens die Hälfte. Der Preis dafür: Wahlleistungen entfallen, und nicht jeder Arzt rechnet zu den dort geltenden Sätzen ab.
Der Notlagentarif greift automatisch, wenn Beiträge über längere Zeit nicht gezahlt werden. Er deckt nur noch akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schwangerschaft. Sobald die Rückstände beglichen sind, lebt der ursprüngliche Tarif wieder auf — die Alterungsrückstellungen bleiben in dieser Zeit erhalten.
Wichtig zu wissen: In allen drei Fällen bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen. Die Auffangtarife sind deshalb ein Argument gegen die Panik, aber kein Argument dafür, die Beitragsentwicklung nicht zu planen.
Krankentagegeld: die Einkommenslücke für Selbstständige
Wer privat versichert und selbstständig ist, bekommt im Krankheitsfall von niemandem Lohnfortzahlung. Diese Lücke schließt das Krankentagegeld: ein vereinbarter Tagessatz ab einem festgelegten Tag der Arbeitsunfähigkeit, gezahlt, solange Sie krankgeschrieben sind. Angestellte brauchen es erst nach dem Ende der Entgeltfortzahlung, Selbstständige oft schon deutlich früher.
Die Höhe darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen — eine Absicherung über Bedarf ist nicht möglich, und sie wäre auch nicht klug: Sinkt das Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer den Tagessatz und damit den Beitrag herabsetzen. Umgekehrt gilt: Steigt Ihr Einkommen, wächst der Tagessatz nicht von allein mit. Eine Erhöhung ist zu beantragen, häufig mit Nachweisen und manchmal mit Gesundheitsfragen.
Der wichtigste Fallstrick steht am Ende des Bedingungswerks: Das Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Es überbrückt also die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und keinen Dauerzustand. Genau an dieser Stelle muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung anschließen — sonst entsteht eine Lücke in dem Moment, in dem beide Verträge ihre Zuständigkeit verneinen.
Selbstständige sollten außerdem auf die Karenzzeit achten. Ein früher Leistungsbeginn kostet spürbar mehr, ist aber sinnvoll, wenn der Betrieb ohne Sie stillsteht. Wer Mitarbeiter hat und einige Wochen überbrücken kann, wählt einen späteren Beginn und legt die Ersparnis zurück.
Bedingungsqualität statt Preis: was ein Tarif garantieren muss
Der Beitrag ist der einzige Bestandteil eines PKV-Vertrags, der sich später sicher ändert. Alles andere steht fest — zu Ihren Gunsten wie zu Ihren Lasten. Deshalb entscheidet die Bedingungsqualität über den Wert des Vertrags, nicht der Preis im ersten Jahr. Diese Zusagen sollten schriftlich im Tarif stehen und nicht im Verkaufsgespräch:
Ein Tarif, der an einer dieser Stellen offen bleibt, ist nicht automatisch schlecht. Er ist aber nur so gut wie die Auslegung im Streitfall — und die kennen Sie erst, wenn Sie sie brauchen.
Der Alltag im Kostenerstattungsprinzip
Privat versichert zu sein verändert die Abläufe beim Arzt. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung, begleichen sie und reichen sie beim Versicherer ein. Zahlungspflichtig sind zunächst Sie, nicht der Versicherer — wer größere Behandlungen vor sich hat, kann eine Kostenzusage einholen oder mit dem Arzt eine Zahlung nach Erstattung vereinbaren.
Die Rechnung selbst lohnt einen zweiten Blick. Ärztliche Leistungen werden mit einem Steigerungssatz abgerechnet, der über dem Regelsatz liegen darf, wenn Aufwand oder Schwierigkeit es rechtfertigen. Ob Ihr Tarif diese Sätze vollständig trägt, ist eine Kernfrage der Tarifqualität — und der häufigste Grund, warum ein Teil der Rechnung offen bleibt.
Der zweite Streitpunkt ist die medizinische Notwendigkeit. Erstattet wird eine Heilbehandlung, die medizinisch notwendig ist; über diesen Begriff lässt sich streiten, insbesondere bei neuen Verfahren, bei Behandlungen ohne allgemein anerkannten Standard und bei sehr langen Therapien. Kommt es dazu, hilft eine ärztliche Begründung mehr als jeder Widerspruch ohne Unterlagen.
Aufnahme, Wechsel und Kündigung
5 Abschnitte
Gesundheitsprüfung und anonyme Risikovoranfrage
Vor dem Vertrag steht die Gesundheitsprüfung. Gefragt wird nach Behandlungen, Diagnosen und Beschwerden eines zurückliegenden Zeitraums, der je nach Bereich unterschiedlich lang ist: Für ambulante Behandlungen ist der Zeitraum meist kürzer als für stationäre Aufenthalte und für psychotherapeutische Behandlungen. Was gefragt wird, muss beantwortet werden — was nicht gefragt wird, muss nicht von sich aus ergänzt werden.
Die Antworten entscheiden über mehr als die Annahme. Möglich sind ein Risikozuschlag auf den Beitrag, ein dauerhafter Leistungsausschluss für eine bestimmte Erkrankung, eine Zurückstellung oder die Ablehnung. Weil eine Ablehnung im Antragsverfahren dokumentiert wird und andere Versicherer danach fragen, ist die Reihenfolge wichtig: erst klären, dann beantragen.
Dafür gibt es die anonyme Risikovoranfrage. Der Gesundheitszustand wird ohne Namensnennung geschildert, die Versicherer antworten unverbindlich mit ihrer voraussichtlichen Entscheidung. Der Vorteil ist nicht nur der Vergleich der Bedingungen: Ein Vorgang, der nie zu einem Antrag geführt hat, hinterlässt auch keine Spur. Verbindlich wird eine Voranfrage allerdings erst mit der Antragsannahme — sie ersetzt die spätere vollständige Erklärung nicht.
Vor dem Ausfüllen lohnt es sich, die eigene Krankenakte zu kennen. Die Krankenkasse gibt auf Anfrage eine Aufstellung der abgerechneten Diagnosen heraus, Ärzte geben Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Erinnerungslücken sind der häufigste Grund für falsche Angaben — und im Streitfall hilft der gute Glaube nur begrenzt.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Alterungsrückstellungen mitnehmen
Wer in der privaten Krankenversicherung zu viel zahlt, muss nicht den Versicherer wechseln. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt in § 204 einen Anspruch auf den Wechsel in jeden anderen Tarif desselben Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz — und die angesammelten Alterungsrückstellungen gehen mit. Genau darin liegt der Unterschied zum Anbieterwechsel, bei dem ein großer Teil dieses Kapitals im Bestand bleibt.
Der Anspruch ist an Bedingungen geknüpft, die man kennen sollte:
Vor jedem Wechsel gehört der Zieltarif gelesen, nicht die Ersparnis gerechnet. Ein niedrigerer Beitrag entsteht fast immer durch weniger Leistung, einen höheren Selbstbehalt oder eine andere Kalkulationsgrundlage. Ein Wechsel, der heute Geld spart und die Erstattung für Hilfsmittel oder Psychotherapie streicht, kann in fünfzehn Jahren die teurere Entscheidung gewesen sein.
Ebenfalls zu prüfen: Ob der Zieltarif noch offen ist und wie sich sein Bestand entwickelt. Ein Wechsel in einen Tarif, in den keine neuen Versicherten mehr aufgenommen werden, verlagert das Anpassungsproblem nur.
Rückkehr in die gesetzliche Versicherung
Der Weg zurück ist keine Frage des Wunsches, sondern der Versicherungspflicht. Gesetzlich versichert wird, wer versicherungspflichtig ist — als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, als Bezieher von Arbeitslosengeld, als Student oder über die Familienversicherung eines Ehepartners. Eine freiwillige Rückkehr ohne einen solchen Anlass sieht das Gesetz nicht vor.
Ab dem 55. Lebensjahr wird es faktisch endgültig: Wer in den Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt auch dann außen vor, wenn er wieder angestellt arbeitet und wenig verdient. Diese Sperre ist der eigentliche Grund, warum die Systementscheidung mit vierzig anders zu bewerten ist als mit achtundzwanzig.
Vor dem 55. Geburtstag gibt es Wege, die aber alle eine echte Änderung der Lebenssituation voraussetzen: Reduzierung der Arbeitszeit, Aufgabe der Selbstständigkeit zugunsten einer Anstellung, Familienversicherung über den Ehepartner. Konstruktionen, die nur auf dem Papier stattfinden, prüfen die Krankenkassen — und rückabgewickelt wird eine Aufnahme dann in dem Moment, in dem sie gebraucht wird.
Wer die Rückkehr ernsthaft erwägt, sollte die Alterungsrückstellungen mitdenken: Sie verbleiben beim Versicherer und sind verloren, sobald der Vertrag endet. Eine Anwartschaftsversicherung hält die Tür in die private Versicherung offen und erhält den Gesundheitszustand des Abschlusszeitpunkts — gegen einen kleinen laufenden Beitrag.
Anwartschaft: den Vertrag ruhen lassen, ohne ihn zu verlieren
Es gibt Lebensphasen, in denen der volle Beitrag nicht sinnvoll ist: ein längerer Auslandsaufenthalt, eine Elternzeit mit Rückkehr in die gesetzliche Versicherungspflicht, ein befristetes Angestelltenverhältnis unterhalb der Pflichtgrenze. Für diese Fälle gibt es die Anwartschaftsversicherung.
Die kleine Anwartschaft erhält gegen einen geringen Beitrag den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung: Bei Rückkehr wird nicht neu geprüft, das Eintrittsalter steigt aber mit. Die große Anwartschaft kostet mehr und friert zusätzlich das Eintrittsalter ein, indem die Alterungsrückstellung weiter aufgebaut wird — sinnvoll bei langen Unterbrechungen.
Wichtig ist die Frist: Eine Anwartschaft muss vor der Unterbrechung vereinbart werden, nicht danach. Wer den Vertrag kündigt und später zurückwill, steht wie ein Neukunde da — mit dem heutigen Alter und der heutigen Krankengeschichte.
Typische Fallen beim Wechsel in die private Versicherung
Die meisten Enttäuschungen entstehen nicht im Leistungsfall, sondern schon beim Abschluss. Diese Punkte tauchen immer wieder auf:
Die private Krankenversicherung ist für viele die bessere Absicherung — und für manche die teuerste Entscheidung ihres Lebens. Der Unterschied liegt selten am Anbieter und fast immer daran, ob vorher gerechnet wurde, was in dreißig Jahren gilt.
Leistung, Bedingungen und Alltag
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Beihilfe und Öffnungsaktion: die Lage für Beamte
Beamtinnen und Beamte sind ein Sonderfall, weil der Dienstherr im Krankheitsfall einen Anteil der Kosten übernimmt. Versichert wird deshalb nicht der volle Aufwand, sondern nur der Rest — über einen Beihilfeergänzungstarif, der prozentual auf den Beihilfesatz abgestimmt ist. Wie hoch dieser Satz ist, richtet sich nach Dienstherr und Familienstand und unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern.
Weil nur der Restanteil versichert wird, fällt der Beitrag deutlich niedriger aus als bei Angestellten mit vergleichbarem Tarif. Das macht die private Absicherung für Beamte in aller Regel zum Normalfall — nicht aus Überzeugung, sondern aus Systemlogik: In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten sie den vollen Beitrag zahlen und könnten die Beihilfe nur eingeschränkt nutzen. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung leistet. Die Entscheidung dafür ist meist unwiderruflich und will durchgerechnet sein.
Für den Einstieg gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer sich innerhalb einer festgelegten Frist nach der Verbeamtung meldet, wird unabhängig vom Gesundheitszustand aufgenommen: Ablehnungen sind ausgeschlossen, Risikozuschläge sind der Höhe nach gedeckelt und Leistungsausschlüsse für einzelne Erkrankungen unzulässig. Die Aktion gilt nicht für jeden Tarif und nicht zeitlich unbegrenzt — die Frist ist der kritische Punkt.
Auch mit Beihilfe bleiben zwei Fragen offen, die zum Dienstantritt selten gestellt werden: Wie verändert sich der Beihilfesatz im Ruhestand, und was passiert bei einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder beim Wechsel in die freie Wirtschaft? Der Ergänzungstarif muss sich dann anpassen lassen, ohne dass erneut geprüft wird.
Familie: der entscheidende Unterschied zwischen den Systemen
Kein anderer Punkt verschiebt die Rechnung so stark wie die Familie. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag — auch der Säugling.
Für Kinder gilt eine wichtige Schutzregel: Sie können ohne Gesundheitsprüfung in den Vertrag eines Elternteils aufgenommen werden, wenn die Anmeldung innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist nach der Geburt erfolgt und der Elternteil bereits eine Mindestzeit versichert ist. Üblich sind zwei Monate — die Frist ist kurz, und sie läuft in einer Zeit, in der niemand an Versicherungspost denkt. Wird sie versäumt, gelten die normalen Gesundheitsfragen, und eine Vorerkrankung des Kindes wird zum Problem.
Umgekehrt kann die private Versicherung eines Elternteils die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Kasse ausschließen: Ist der privat versicherte Elternteil derjenige mit dem regelmäßig höheren Einkommen und liegt dieses über der Versicherungspflichtgrenze, entfällt die Familienversicherung. Das Kind muss dann eigenständig versichert werden — privat oder freiwillig gesetzlich.
Diese Konstellation ist der Grund, warum eine Systementscheidung ohne Familienplanung unvollständig bleibt. Sie muss nicht gegen die private Versicherung sprechen, aber sie gehört gerechnet, bevor sie eintritt — nicht danach.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- BundesgesundheitsministeriumAmtliche Informationen zum Krankenversicherungssystem und zur Versicherungspflicht.
- VerbraucherzentraleNeutrale Einordnung der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung.
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich angepasst), Selbstständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.
Wird die PKV im Alter unbezahlbar?
Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.
Lohnt sich für mich eher ein Kranken-Zusatz?
Häufig ja – gerade für gesetzlich Versicherte, die nur einzelne Lücken (z. B. Zahn) schließen wollen. Wir vergleichen ehrlich beide Wege.
Wie läuft die PKV mit Beihilfe für Beamte in Köln?
Beamte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur die Restkosten privat — dafür gibt es eigene Beihilfetarife. Was im Einzelfall passt, hängt von Besoldung und Familie ab; wir rechnen beides durch, auch gegen die freiwillige GKV.
Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?
Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.
Das gehört dazu.
Ratgeber aus der Praxis.
Selbstständig oder eigener Betrieb? Auf unserer Gewerbe-Seite geht es um Betrieb, Mitarbeiter und Inhaber.
