D&O für Geschäftsführer in Köln
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D&O für Geschäftsführer

bei Ihrem Versicherungs­makler in Köln und Umgebung Eine D&O-Versicherung gehört zu den empfohlenen Versicherungen für Unternehmen um die Führungskräfte vor Forderungen aus Vermögens­schäden im Innen- und Außenverhältnis zu schützen. Die D&O-Versicherung kann entweder persönlich oder für das gesamte Unternehmen und seine Führungskräfte abgeschlossen werden.

— Was das in Köln bedeutet

In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.

Das Wichtigste in Kürze
  • Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflicht­verletzungen mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt und auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
  • Die Vertrauen­schaden­versicherung stellt eine Eigen­schaden­deckung dar und ist daher eine sinnvolle Ergänzung der D&O-Versicherung als Haftpflicht­schaden­deckung.
  • Gerade in kleinen Gesellschaften fehlt oft das Vermögen, um eine Inanspruchnahme aufzufangen.
Im Schadenfall und beim Vertrag6 Abschnitte

Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung

Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen

Durch eine überdimensionierte und unverhältnismäßig teuren Erneuerung eines produzierenden Unternehmens entsteht eine Finanzierungs­lücke, welche nur mit hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann.Für die finanziellen Mehraufwendungen wird der verantwortliche Geschäftsführer vom Unternehmen persönlich in Anspruch genommen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Bezahlung der Forderung.
Der Vorstand eines Vereins versäumt eine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages für das Vereinsgelände zu den bisherigen Konditionen.Daraufhin erhöht der Verpächter die Pacht. Der Verein beschließt daraufhin den Vorstand auf die Mehrkosten zu verklagen. Die D&O-Versicherung kommt für den Schaden auf.
Der Geschäftsführer einer Firma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuert ist.Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungs­kosten. Die D&O-Versicherung übernimmt die Schadens­ersatz­forderungen.

Persönliche D&O-Versicherung in Kürze

  • Zuverlässiger Versicherungs­schutz für Führungskräfte
  • Ermöglicht es Führungskräften, ihren Versicherungs­schutz selbst und unabhängig vom Arbeitgeber in die Hand zu nehmen

Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung

Persönliche D&O-Versicherung

  • Ein Geschäftsführer führte vor Anmietung von Büroräumen keine schulmäßige Personal- und Büro­bedarfs­analyse durch, weshalb rund 500 Quadratmeter des repräsentativen Gebäudes in den folgenden Jahren nicht benutzt wurden. Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer für die am Bedarf vorbeigehenden Kosten persönlich in Anspruch. Die persönliche D&O-Versicherung des Geschäftsführers übernimmt die Forderungen.
  • Eine Firmen-Akquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt. Die D&O-Versicherung des verantwortlichen Managers steht für den Anteil des zu hohen Kaufpreises ein.

Vertrauens­schaden­versicherung ergänzen

Die Vertrauen­schaden­versicherung stellt eine Eigen­schaden­deckung dar und ist daher eine sinnvolle Ergänzung der D&O-Versicherung als Haftpflicht­schaden­deckung.

Doch die Vertrauens­schaden­versicherung sollte nicht einfach losgelöst von der D&O-Versicherung "blind" erworben werden, damit beide Versicherungen auch bei den gewünschten Versicherungsfällen sinnvoll ineinandergreifen und Misch-Schadenfälle abgedeckt sind.

Allgemeine Informationen

Individueller Vergleich & unabhängige Beratung

D&O Versicherung für Unternehmen in Kürze

  • Versicherungs­schutz für sämtliche Führungskräfte eines Unternehmens.
  • Deckung bei Forderungen aus Vermögens­schäden im Innen- und Außenverhältnis.

Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen Die Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen wird vom Unternehmen stellvertretend für sämtliche Führungskräfte abgeschlossen. Führt eine Pflicht­verletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögens­schaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an Dritten (Außenhaftung), kommt die Versicherung für den Schaden auf. Hierbei teilt sich die festgelegte Deckungssumme auf alle versicherten Personen auf. Das private Vermögen der versicherten Personen ist dadurch vor Schadens­forderungen gesichert.

Allgemeine Informationen

Persönlichen D&O-Versicherung Die persönliche Directors & Officers (D&O)-Versicherung ist eine Art Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Manager und weitere Führungskräfte. Die Versicherung dient als Schutz für persönliches Vermögen und greift, wenn der Versicherungs­nehmer in Folge einer Pflicht­verletzung Schadensersatz leisten muss.

Anders als bei der D&O-Versicherung für Unternehmen, steht die festgelegte Versicherungs­summe im Schadenfall alleinig der versicherten Person zur Verfügung und muss nicht geteilt werden. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall sowohl die Überprüfung der Forderungsbe­rechtigung, als auch die Schadensbegleichung für berechtigte Forderungen. Werden unberechtigte Forderungen gestellt, wehrt der Versicherer diese im Rahmen des inkludierten passiven Rechtsschutzes ab.

Unser Highlight - Warum mit uns?

Wir können Ihnen eine D&O-Versicherung bieten die direkt mit einer Vertrauens­schaden­versicherung kombiniert ist.

Darüber hinaus beinhaltet der VSV-Baustein - einmalig am Markt - die Mitversicherung von wissentlicher Pflicht­verletzung (z.B. Absicherung von Untreue, Unterschlagung, etc.)

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständenmit dem Privatvermögen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprücheauch aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
  • RechtskostenAnwälte, Gutachter, Gericht, oft der größte Posten.
  • NachmeldefristAnsprüche nach dem Ausscheiden, wenn vereinbart.

Auch der Geschäftsführer einer kleinen GmbH haftet persönlich — das ist keine Konzernfrage.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

D&O für Geschäftsführer — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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D&O für Geschäftsführer im Detail.

Warum Geschäftsführer persönlich haften

Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflicht­verletzungen mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt und auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Typische Anlässe sind verspätete Insolvenzanträge, nicht abgeführte Sozial­versicherungsbeiträge, Verstöße gegen Compliance-Pflichten oder Fehl­entscheidungen bei Investitionen.

Die D&O-Versicherung übernimmt diese Ansprüche und wehrt unbegründete Forderungen ab. Wichtig: Sie schützt die handelnde Person, auch wenn das Unternehmen selbst die Ansprüche stellt — der häufigste Fall in der Praxis.

Worauf im D&O-Vertrag zu achten ist

Rückwärts­versicherung für Pflicht­verletzungen aus der Zeit vor Abschluss.
Nachmeldefrist nach Ausscheiden aus dem AmtAnsprüche kommen oft Jahre später.
Eigen­schaden­deckung für Ansprüche der eigenen Gesellschaft.
Mitversicherung von Aufsichtsrat, Prokuristen und leitenden Angestellten.
Klare Regelung, wer die Verteidigungs­kosten trägt und ab wann.

Wer sie braucht — nicht nur der Konzernvorstand

Die D&O-Versicherung gilt vielen als Thema großer Gesellschaften. Tatsächlich ist das Haftungsrisiko in kleinen und mittleren Unternehmen oft höher, weil dort weniger Kontrollmechanismen greifen und eine Person mehrere Funktionen ausfüllt. Die Haftung selbst kennt keine Größengrenze.

Geschäfts­führung einer GmbHauch der Allein­gesellschafter-Geschäftsführer, sobald ein Insolvenzverwalter ins Spiel kommt.
Vorstand und Aufsichtsrat von Aktien­gesellschaften und Genossenschaften.
Ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und StiftungenSie haften nach denselben Grundsätzen, oft ohne es zu wissen.
Beiräte und Aufsichtsgremien mittelständischer Unternehmen.
Angestellte in Leitungsfunktion mit eigenen Entscheidungsbefugnissen, soweit der Vertrag sie einbezieht.
Komplementär-Gesellschaften und ihre Geschäfts­führung bei Kommandit­gesellschaften.

Die Haftungslage: Beweislastumkehr und Innenhaftung

Zwei Besonderheiten machen die Organhaftung härter, als sie auf den ersten Blick wirkt. Die erste ist die Beweislast: Bei einem Vorwurf muss nicht die Gesellschaft beweisen, dass die Geschäfts­führung falsch gehandelt hat — die Geschäfts­führung muss darlegen, dass sie sorgfältig gehandelt hat. Wer das Jahre später nicht mehr belegen kann, verliert.

Die zweite ist die Richtung des Anspruchs. Der praktisch häufigste Fall ist die Innenhaftung: Die eigene Gesellschaft nimmt ihre Geschäfts­führung in Anspruch — getrieben von neuen Gesellschaftern, einem Nachfolger im Amt oder einem Insolvenzverwalter. Das ist unangenehm, weil Anspruchsteller und Arbeitgeber dieselbe Person sein können.

Entlastend wirkt der Grundsatz unter­nehmerischen Ermessens: Eine Entscheidung, die auf angemessener Informations­grundlage und zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurde, ist auch dann nicht pflichtwidrig, wenn sie sich als falsch erweist. Der Schutz greift allerdings nur, wenn sich die Informations­grundlage belegen lässt — ein weiteres Argument für Protokolle und Beschlussdokumentation.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

4 Abschnitte

Deckungssumme, Selbstbehalt und die Konkurrenz um dieselbe Summe

Die Deckungssumme steht in der Regel für alle versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Wird gegen mehrere Organmitglieder vorgegangen, teilen sie sich eine Summe — und die Verteidigungs­kosten zehren daran, bevor über den Schaden entschieden ist.

Deshalb sind drei Punkte wichtig: Werden Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet oder zusätzlich gezahlt? Gibt es eine Wiederauffüllung nach einem Schadenfall? Und wie werden Interessenkonflikte behandelt, wenn mehrere Versicherte unterschiedliche Positionen vertreten?

Der Selbstbehalt ist bei Aktien­gesellschaften für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich privat absichern; bei GmbH-Geschäfts­führungen ist er frei vereinbar. Wer ihn hoch ansetzt, sollte bedenken, dass er persönlich zu tragen ist — nicht von der Gesellschaft.

Anspruchserhebungsprinzip: warum der Zeitpunkt alles bestimmt

Anders als die Betriebs­haft­pflicht folgt die D&O-Versicherung dem Anspruchserhebungsprinzip: Versichert ist der Vertrag, der besteht, wenn der Anspruch erhoben wird — nicht der, der bestand, als der Fehler passierte. Daraus folgen zwei Bausteine, ohne die der Schutz löchrig ist.

Rückwärts­versicherungSie erstreckt den Schutz auf Pflicht­verletzungen vor Vertragsbeginn, sofern sie bei Abschluss nicht bekannt waren.
Nachmeldefrist: Sie erlaubt die Meldung von Ansprüchen nach Vertragsende, die sich auf die Vertragszeit beziehenentscheidend beim Ausscheiden aus dem Amt.
Umstandsmeldung: Die Möglichkeit, Sachverhalte zu melden, die noch kein Anspruch sindsie sichert die Zuordnung zum laufenden Vertrag.
Fortführung nach AusscheidenOhne eigene Regelung endet der Schutz für ehemalige Organe, obwohl die Verjährung noch läuft.
Bei Verkauf der GesellschaftEine Nachhaftungs­deckung für die abgebende Geschäfts­führung gehört in den Kaufvertrag.
Bei Wechsel des VersicherersRückwärts­deckung und alte Nachmeldefrist aufeinander abstimmen, sonst entsteht genau dazwischen die Lücke.

Was die Geschäfts­führung dokumentieren sollte

Weil die Beweislast bei der Organhaftung weitgehend bei der Geschäfts­führung liegt, ist Dokumentation der wirksamste Selbstschutz — wirksamer als jede Vertragsklausel. Sie muss nicht aufwendig sein, aber sie muss existieren, bevor ein Vorwurf im Raum steht.

Wesentliche Entscheidungen protokollierenAnlass, Informations­grundlage, Alternativen, Ergebnis.
Externe Beratung dokumentierenWer wurde gefragt, was wurde geraten, was wurde daraus gemacht?
Gesellschafterbeschlüsse einholen, wo sie vorgesehen sindeine mündliche Zustimmung entlastet später nicht.
Liquiditätsüberwachung nachweisbar führenIn der Krise ist der Zeitpunkt der Zahlungsun­fähigkeit die entscheidende Frage.
Ressortverteilung schriftlich regeln, wenn mehrere Personen die Geschäfts­führung bildensie begrenzt die Verantwortung, hebt sie aber nicht auf.
Compliance-Pflichten abbilden: Steuern, Sozialabgaben, Arbeitsschutz, Datenschutzmit benannten Zuständigkeiten.

Ehrenamtliche Vorstände in Vereinen und Stiftungen

Ehrenamtliche Leitungsorgane haften nach denselben Grundsätzen wie bezahlte Geschäfts­führungen, auch wenn sie unentgeltlich tätig sind. Gesetzliche Haftungserleichterungen greifen nur eingeschränkt und nicht gegenüber Dritten.

Vereinssatzung und Geschäfts­ordnung auf Zuständigkeiten prüfensie bestimmen, wer wofür einsteht.
Steuerliche und sozial­versicherungs­rechtliche Pflichten sind der häufigste Anspruchsgrund.
Eine Vereins-D&O deckt den Vorstand, eine Vereins­haftpflicht die Schäden an Dritten.
Amtswechsel dokumentierenDer Zeitpunkt der Bestellung und der Abberufung entscheidet über die Zuordnung.
Nachhaftung auch hier vereinbarenAnsprüche erreichen ehemalige Vorstände oft Jahre später.

Im Schadenfall und beim Vertrag

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Schnittstellen und typische Fehler

Zur Betriebs­haft­pflichtPersonen- und Sachschäden gegenüber Dritten.
Zur Vermögens­schaden­haftpflichtFehler aus der Leistungserbringung gegenüber Kunden, nicht aus der Leitung des Unternehmens.
Zur Vertrauens­schaden­versicherungvorsätzliche Schädigung durch Beschäftigte und Organe zum Nachteil des Unternehmens.
Zur Straf­rechts­schutz­deckungVerteidigung in Ermittlungsverfahren, die parallel laufen.
Zur Cyber­versicherungVorwürfe unzureichender IT-Sicherheit treffen die Geschäfts­führung persönlich.
Zur Rechts­schutz­versicherung des UnternehmensSie deckt Ansprüche des Unternehmens, nicht die Verteidigung seiner Organe.

Die typischen Fehler sind zeitlicher Natur: Der Vertrag wird abgeschlossen, nachdem sich ein Konflikt abzeichnet. Beim Ausscheiden wird gekündigt, ohne Nachmeldefrist. Beim Wechsel wird nur der Beitrag verglichen, nicht die Rückwärts­deckung. Und die Deckungssumme orientiert sich am Eigenkapital, obwohl der Anspruch aus einem einzelnen Vorgang entsteht, der damit nichts zu tun hat.

Was ausgeschlossen ist

Vorsätzliche Pflicht­verletzungen und wissentliches Handelnder Schutz entfällt, sobald es feststeht, die Abwehr wird bis dahin geführt.
Eigen­bereicherung und Vorteilsnahme.
Ansprüche zwischen verbundenen Unternehmen, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen.
Vertragsstrafen, Bußgelder und Sanktionen, soweit rechtlich nicht versicherbar.
Personen- und Sachschädensie gehören in die Betriebs­haft­pflicht.
Ansprüche, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits bekannt oder absehbar waren.

Ein wichtiger Sonderfall sind nicht abgeführte Sozial­versicherungsbeiträge und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Sie sind der praktisch häufigste Anspruchsgrund gegen Geschäfts­führungen kleiner Gesellschaften — und die Frage, ob und in welchem Umfang sie gedeckt sind, gehört vor Abschluss ausdrücklich geklärt.

Wer den Vertrag abschließt und wer geschützt ist

Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung für fremde Rechnung: Der Vertrag wird von der Gesellschaft abgeschlossen, geschützt sind die handelnden Personen. Diese Konstruktion hat Folgen, die vor Abschluss zu klären sind.

Die Gesellschaft zahlt den Beitrag, kann den Vertrag aber auch kündigen oder nicht verlängerndie versicherten Personen erfahren davon nicht zwingend.
Bei einem Streit zwischen Gesellschaft und Organ stehen beide Seiten gegenüber, obwohl eine den Vertrag hält.
Ausgeschiedene Organe bleiben nur geschützt, soweit Nachmeldefristen und Fortführung geregelt sind.
Neue Organmitglieder sind meist automatisch eingeschlossender Zeitpunkt der Bestellung sollte trotzdem dokumentiert sein.
Tochter­gesellschaften sind nur bei ausdrücklicher Mitversicherung erfasst; Neugründungen und Zukäufe brauchen eine Meldung.
Eine persönliche Zusatzdeckung kann sinnvoll sein, wenn die Gesellschaft den Vertrag allein steuert.

Typische Schadenfälle

  • Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer wegen einer Fehl­entscheidung in Anspruch.
  • Sozial­versicherungsbeiträge wurden in der Krise nicht rechtzeitig abgeführt.
  • Ein Insolvenzverwalter macht Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsun­fähigkeit geltend.
  • Ein Vertragspartner wirft der Geschäfts­führung eine Pflicht­verletzung vor.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Der Vertrag begann erst nach der Pflicht­verletzung, eine Rückwärts­versicherung fehlte.
  • Der Anspruch wurde nach dem Ausscheiden erhoben, ohne vereinbarte Nachmeldefrist.
  • Ansprüche der eigenen Gesellschaft waren nicht mitversichert.
  • Die Deckungssumme reichte nicht für Verteidigung und Schadenersatz zusammen.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: D&O-Versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Brauchen auch kleine GmbHs eine D&O-Versicherung?

Die Haftung trifft jeden Geschäftsführer persönlich, unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade in kleinen Gesellschaften fehlt oft das Vermögen, um eine Inanspruchnahme aufzufangen.

Wer stellt die Ansprüche in der Praxis?

Am häufigsten die eigene Gesellschaft — etwa nach einem Gesellschafter­wechsel oder in der Insolvenz durch den Verwalter. Deshalb ist die sogenannte Innenhaftung der wichtigste Teil der Deckung.

Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?

Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.

Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?

Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.

— UND JETZT?
D&O für Geschäftsführer: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

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