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D&O für Geschäftsführer
bei Ihrem Versicherungsmakler in Köln und Umgebung Eine D&O-Versicherung gehört zu den empfohlenen Versicherungen für Unternehmen um die Führungskräfte vor Forderungen aus Vermögensschäden im Innen- und Außenverhältnis zu schützen. Die D&O-Versicherung kann entweder persönlich oder für das gesamte Unternehmen und seine Führungskräfte abgeschlossen werden.
In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.
- Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt und auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
- Die Vertrauenschadenversicherung stellt eine Eigenschadendeckung dar und ist daher eine sinnvolle Ergänzung der D&O-Versicherung als Haftpflichtschadendeckung.
- Gerade in kleinen Gesellschaften fehlt oft das Vermögen, um eine Inanspruchnahme aufzufangen.
Im Schadenfall und beim Vertrag6 Abschnitte
Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung
Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen
Persönliche D&O-Versicherung in Kürze
- Zuverlässiger Versicherungsschutz für Führungskräfte
- Ermöglicht es Führungskräften, ihren Versicherungsschutz selbst und unabhängig vom Arbeitgeber in die Hand zu nehmen
Schadensbeispiele für eine D&O-Versicherung
Persönliche D&O-Versicherung
- Ein Geschäftsführer führte vor Anmietung von Büroräumen keine schulmäßige Personal- und Bürobedarfsanalyse durch, weshalb rund 500 Quadratmeter des repräsentativen Gebäudes in den folgenden Jahren nicht benutzt wurden. Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer für die am Bedarf vorbeigehenden Kosten persönlich in Anspruch. Die persönliche D&O-Versicherung des Geschäftsführers übernimmt die Forderungen.
- Eine Firmen-Akquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt. Die D&O-Versicherung des verantwortlichen Managers steht für den Anteil des zu hohen Kaufpreises ein.
Vertrauensschadenversicherung ergänzen
Die Vertrauenschadenversicherung stellt eine Eigenschadendeckung dar und ist daher eine sinnvolle Ergänzung der D&O-Versicherung als Haftpflichtschadendeckung.
Doch die Vertrauensschadenversicherung sollte nicht einfach losgelöst von der D&O-Versicherung "blind" erworben werden, damit beide Versicherungen auch bei den gewünschten Versicherungsfällen sinnvoll ineinandergreifen und Misch-Schadenfälle abgedeckt sind.
Allgemeine Informationen
Individueller Vergleich & unabhängige Beratung
D&O Versicherung für Unternehmen in Kürze
- Versicherungsschutz für sämtliche Führungskräfte eines Unternehmens.
- Deckung bei Forderungen aus Vermögensschäden im Innen- und Außenverhältnis.
Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen Die Directors & Officers (D&O)-Versicherung für Unternehmen wird vom Unternehmen stellvertretend für sämtliche Führungskräfte abgeschlossen. Führt eine Pflichtverletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögensschaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an Dritten (Außenhaftung), kommt die Versicherung für den Schaden auf. Hierbei teilt sich die festgelegte Deckungssumme auf alle versicherten Personen auf. Das private Vermögen der versicherten Personen ist dadurch vor Schadensforderungen gesichert.
Allgemeine Informationen
Persönlichen D&O-Versicherung Die persönliche Directors & Officers (D&O)-Versicherung ist eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Manager und weitere Führungskräfte. Die Versicherung dient als Schutz für persönliches Vermögen und greift, wenn der Versicherungsnehmer in Folge einer Pflichtverletzung Schadensersatz leisten muss.
Anders als bei der D&O-Versicherung für Unternehmen, steht die festgelegte Versicherungssumme im Schadenfall alleinig der versicherten Person zur Verfügung und muss nicht geteilt werden. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall sowohl die Überprüfung der Forderungsberechtigung, als auch die Schadensbegleichung für berechtigte Forderungen. Werden unberechtigte Forderungen gestellt, wehrt der Versicherer diese im Rahmen des inkludierten passiven Rechtsschutzes ab.
Unser Highlight - Warum mit uns?
Wir können Ihnen eine D&O-Versicherung bieten die direkt mit einer Vertrauensschadenversicherung kombiniert ist.
Darüber hinaus beinhaltet der VSV-Baustein - einmalig am Markt - die Mitversicherung von wissentlicher Pflichtverletzung (z.B. Absicherung von Untreue, Unterschlagung, etc.)
Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständenmit dem Privatvermögen.
- Abwehr unberechtigter Ansprücheauch aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung).
- RechtskostenAnwälte, Gutachter, Gericht, oft der größte Posten.
- NachmeldefristAnsprüche nach dem Ausscheiden, wenn vereinbart.
- Vorsätzliche Pflichtverletzungwissentliches Handeln ist ausgeschlossen.
- Schäden durch das Unternehmen selbstdafür ist die Betriebshaftpflicht da.
- Bußgeldernur begrenzt und nur, wo zulässig.
- Zu niedrige SummeInnenhaftungsfälle erreichen schnell sechsstellige Beträge.
Auch der Geschäftsführer einer kleinen GmbH haftet persönlich — das ist keine Konzernfrage.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
D&O für Geschäftsführer im Detail.
Warum Geschäftsführer persönlich haften
Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt und auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Typische Anlässe sind verspätete Insolvenzanträge, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Verstöße gegen Compliance-Pflichten oder Fehlentscheidungen bei Investitionen.
Die D&O-Versicherung übernimmt diese Ansprüche und wehrt unbegründete Forderungen ab. Wichtig: Sie schützt die handelnde Person, auch wenn das Unternehmen selbst die Ansprüche stellt — der häufigste Fall in der Praxis.
Worauf im D&O-Vertrag zu achten ist
Wer sie braucht — nicht nur der Konzernvorstand
Die D&O-Versicherung gilt vielen als Thema großer Gesellschaften. Tatsächlich ist das Haftungsrisiko in kleinen und mittleren Unternehmen oft höher, weil dort weniger Kontrollmechanismen greifen und eine Person mehrere Funktionen ausfüllt. Die Haftung selbst kennt keine Größengrenze.
Die Haftungslage: Beweislastumkehr und Innenhaftung
Zwei Besonderheiten machen die Organhaftung härter, als sie auf den ersten Blick wirkt. Die erste ist die Beweislast: Bei einem Vorwurf muss nicht die Gesellschaft beweisen, dass die Geschäftsführung falsch gehandelt hat — die Geschäftsführung muss darlegen, dass sie sorgfältig gehandelt hat. Wer das Jahre später nicht mehr belegen kann, verliert.
Die zweite ist die Richtung des Anspruchs. Der praktisch häufigste Fall ist die Innenhaftung: Die eigene Gesellschaft nimmt ihre Geschäftsführung in Anspruch — getrieben von neuen Gesellschaftern, einem Nachfolger im Amt oder einem Insolvenzverwalter. Das ist unangenehm, weil Anspruchsteller und Arbeitgeber dieselbe Person sein können.
Entlastend wirkt der Grundsatz unternehmerischen Ermessens: Eine Entscheidung, die auf angemessener Informationsgrundlage und zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurde, ist auch dann nicht pflichtwidrig, wenn sie sich als falsch erweist. Der Schutz greift allerdings nur, wenn sich die Informationsgrundlage belegen lässt — ein weiteres Argument für Protokolle und Beschlussdokumentation.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
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Deckungssumme, Selbstbehalt und die Konkurrenz um dieselbe Summe
Die Deckungssumme steht in der Regel für alle versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Wird gegen mehrere Organmitglieder vorgegangen, teilen sie sich eine Summe — und die Verteidigungskosten zehren daran, bevor über den Schaden entschieden ist.
Deshalb sind drei Punkte wichtig: Werden Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet oder zusätzlich gezahlt? Gibt es eine Wiederauffüllung nach einem Schadenfall? Und wie werden Interessenkonflikte behandelt, wenn mehrere Versicherte unterschiedliche Positionen vertreten?
Der Selbstbehalt ist bei Aktiengesellschaften für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich privat absichern; bei GmbH-Geschäftsführungen ist er frei vereinbar. Wer ihn hoch ansetzt, sollte bedenken, dass er persönlich zu tragen ist — nicht von der Gesellschaft.
Anspruchserhebungsprinzip: warum der Zeitpunkt alles bestimmt
Anders als die Betriebshaftpflicht folgt die D&O-Versicherung dem Anspruchserhebungsprinzip: Versichert ist der Vertrag, der besteht, wenn der Anspruch erhoben wird — nicht der, der bestand, als der Fehler passierte. Daraus folgen zwei Bausteine, ohne die der Schutz löchrig ist.
Was die Geschäftsführung dokumentieren sollte
Weil die Beweislast bei der Organhaftung weitgehend bei der Geschäftsführung liegt, ist Dokumentation der wirksamste Selbstschutz — wirksamer als jede Vertragsklausel. Sie muss nicht aufwendig sein, aber sie muss existieren, bevor ein Vorwurf im Raum steht.
Ehrenamtliche Vorstände in Vereinen und Stiftungen
Ehrenamtliche Leitungsorgane haften nach denselben Grundsätzen wie bezahlte Geschäftsführungen, auch wenn sie unentgeltlich tätig sind. Gesetzliche Haftungserleichterungen greifen nur eingeschränkt und nicht gegenüber Dritten.
Im Schadenfall und beim Vertrag
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Schnittstellen und typische Fehler
Die typischen Fehler sind zeitlicher Natur: Der Vertrag wird abgeschlossen, nachdem sich ein Konflikt abzeichnet. Beim Ausscheiden wird gekündigt, ohne Nachmeldefrist. Beim Wechsel wird nur der Beitrag verglichen, nicht die Rückwärtsdeckung. Und die Deckungssumme orientiert sich am Eigenkapital, obwohl der Anspruch aus einem einzelnen Vorgang entsteht, der damit nichts zu tun hat.
Was ausgeschlossen ist
Ein wichtiger Sonderfall sind nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Sie sind der praktisch häufigste Anspruchsgrund gegen Geschäftsführungen kleiner Gesellschaften — und die Frage, ob und in welchem Umfang sie gedeckt sind, gehört vor Abschluss ausdrücklich geklärt.
Wer den Vertrag abschließt und wer geschützt ist
Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung für fremde Rechnung: Der Vertrag wird von der Gesellschaft abgeschlossen, geschützt sind die handelnden Personen. Diese Konstruktion hat Folgen, die vor Abschluss zu klären sind.
Typische Schadenfälle
- Die Gesellschaft nimmt den Geschäftsführer wegen einer Fehlentscheidung in Anspruch.
- Sozialversicherungsbeiträge wurden in der Krise nicht rechtzeitig abgeführt.
- Ein Insolvenzverwalter macht Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geltend.
- Ein Vertragspartner wirft der Geschäftsführung eine Pflichtverletzung vor.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Vertrag begann erst nach der Pflichtverletzung, eine Rückwärtsversicherung fehlte.
- Der Anspruch wurde nach dem Ausscheiden erhoben, ohne vereinbarte Nachmeldefrist.
- Ansprüche der eigenen Gesellschaft waren nicht mitversichert.
- Die Deckungssumme reichte nicht für Verteidigung und Schadenersatz zusammen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.
Brauchen auch kleine GmbHs eine D&O-Versicherung?
Die Haftung trifft jeden Geschäftsführer persönlich, unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade in kleinen Gesellschaften fehlt oft das Vermögen, um eine Inanspruchnahme aufzufangen.
Wer stellt die Ansprüche in der Praxis?
Am häufigsten die eigene Gesellschaft — etwa nach einem Gesellschafterwechsel oder in der Insolvenz durch den Verwalter. Deshalb ist die sogenannte Innenhaftung der wichtigste Teil der Deckung.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.
Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?
Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.
