Dienstreise-Kasko in Köln
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Dienstreise-Kasko

Dienstreise-Kasko in Köln: Privatwagen der Mitarbeitenden auf Dienstfahrten versichern — Kasko, Rückstufung, Selbstbehalt. Unabhängig verglichen.

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Dienstreise-Kasko ist eine Kasko­versicherung, die der Arbeitgeber für die privaten Autos seiner Mitarbeitenden abschließt — gültig für Dienstfahrten, in der Regel nicht für den Weg zur Arbeit. Je nach Tarif ersetzt sie den Schaden am Privatwagen direkt oder gleicht Selbst­beteiligung und Rückstufungs­schaden aus, damit ein Schaden auf einer versicherten Dienstfahrt nicht an den Mitarbeitenden hängen bleibt.

Wer haftet?

Nutzen Mitarbeitende ihren Privatwagen mit Billigung des Betriebs für dessen Zwecke, muss der Arbeitgeber Unfallschäden nach der Rechtsprechung grundsätzlich ersetzen.

DAS RISIKO LIEGT OFT BEIM BETRIEB
Was die Police übernimmt

Den Kaskoschaden am Privatwagen, je nach Tarif auch Selbst­beteiligung und Rückstufung — der private Vertrag bleibt unberührt oder wird ausgeglichen.

DIENSTLICH BLEIBT DIENSTLICH
Was sie nicht ist

In der Regel kein Schutz für den Weg zur Arbeit, keine Haftpflicht für Schäden anderer und kein Ersatz für die Flotten­versicherung der Firmenwagen.

ARBEITSWEG MEIST AUSGESCHLOSSEN
— Was das in Köln bedeutet

Wo in Köln kein Firmenwagen vor der Tür steht, fahren Mitarbeitende mit dem eigenen Auto — zum Patienten ins Veedel, zur Baustelle nach Hürth, zum Kunden nach Bergisch Gladbach. Kommt es dabei zum Schaden, stellt sich eine Frage, die viele Betriebe erst hinterher klären: Wer trägt ihn? Wir ordnen ein, wie Ihr Betrieb heute fährt, und vergleichen, welcher Tarif dazu passt.

Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Kaskoschaden am Privatwagender Unfall auf der Dienstfahrt, je nach Tarif als Voll- oder Teilkasko.
  • Rückstufungs­schadender höhere Beitrag nach Verlust der Schaden­freiheits­klasse, je nach Tarif in Kasko und Kfz-Haftpflicht.
  • Selbst­beteiligung der Mitarbeitendenwenn der Schaden über deren eigene Kasko läuft.
  • Teilkasko-Gefahren unterwegsetwa Glasbruch, Sturm, Diebstahl oder Wild, Umfang nach Bedingungen.

Vorrang oder Nachrang zur privaten Kasko, Rückstufung, Selbst­beteiligung: Das regelt jeder Tarif anders — deshalb vergleichen wir Bedingungen, nicht nur Beiträge.

SO LÄUFT DER GEWERBE-CHECK
1Termin — online oder im Betrieb

Sie buchen einen Termin; auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.

2Betriebs­beschreibung lesen

Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?

3Lücken und Doppeltes

Tätigkeits­schäden, Außen­versicherung, Betriebs­unter­brechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.

Dienstreise-Kasko — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
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Das Wichtigste in Kürze
  • Für jeden Betrieb, in dem Mitarbeitende regelmäßig mit dem eigenen Auto dienstlich unterwegs sind und es dafür keinen Firmenwagen gibt.
  • Dienstreise-Kasko in Köln: Privatwagen der Mitarbeitenden auf Dienstfahrten versichern — Kasko, Rückstufung, Selbstbehalt.
  • Die Dienstreise-Kasko trennt beides, je nach Tarif vorrangig oder durch Ersatz von Selbst­beteiligung und Rückstufung.

Dienstreise-Kasko im Detail.

§ 670
BGB ENTSPRECHEND
Nutzt ein Mitarbeiter seinen Privatwagen mit Billigung des Arbeitgebers für dessen Zwecke, muss der Arbeitgeber Unfallschäden grundsätzlich ersetzen (BAG, 8 AZR 647/09).
0,30 €
JE DIENSTKILOMETER
Steuerfreier Kilometersatz bei Auswärtstätigkeit — seit dem BMF-Schreiben vom 9.9.2015 ungekürzt, auch mit Dienstreise-Kasko.
keine
GESETZLICHE PFLICHT
Eine Pflicht zur Dienstreise-Kasko gibt es nicht — sie sichert das Erstattungs­risiko des Betriebs freiwillig ab.

BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 647/09; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG i. V. m. § 5 Abs. 2 BRKG; BMF-Schreiben vom 09.09.2015, H 9.5 LStH. Abgerufen 29.09.2026.

Was ist eine Dienstreise-Kasko?

Eine Dienstreise-Kasko ist eine Kasko­versicherung, die der Arbeitgeber für die privaten Fahrzeuge seiner Mitarbeitenden abschließt — gültig für Fahrten, die der Betrieb veranlasst hat. Wer mit dem eigenen Auto zum Kunden, zur Baustelle oder zum nächsten Patienten fährt, ist damit für Schäden am eigenen Wagen abgesichert — je nach Tarif so, dass der private Vertrag unberührt bleibt, oder so, dass Selbst­beteiligung und Rückstufung dort anschließend ausgeglichen werden.

Versichert ist nicht der Betrieb und nicht ein bestimmtes Fahrzeug, sondern die dienstliche Fahrt mit dem Privatwagen. Das unterscheidet die Dienstreise-Kasko von der Flotten­versicherung, die die Fahrzeuge des Betriebs selbst versichert, und von der privaten Kfz-Versicherung, die der Halter für sein Auto abschließt.

Warum ist das ein Thema für den Arbeitgeber?

Weil der Schaden ohne Regelung oft beim Betrieb landet. Setzt ein Mitarbeiter seinen Privatwagen mit Billigung des Arbeitgebers für dessen Zwecke ein, muss der Arbeitgeber Unfallschäden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich ersetzen — in entsprechender Anwendung von § 670 BGB (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 647/09). Das gilt dann, wenn der Betrieb ohne den Privatwagen ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen und dessen Unfallrisiko hätte tragen müssen.

Ganz ohne Grenze ist das nicht: Hat der Mitarbeiter den Unfall grob fahrlässig verursacht, entfällt der Anspruch in der Regel; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden anteilig verteilt. Und ob eine gezahlte Kilometerpauschale das Unfallrisiko schon abdeckt, hängt von der Vereinbarung und vom Einzelfall ab. Eine Pflicht, eine Dienstreise-Kasko abzuschließen, gibt es nicht — sie ist die freiwillige Absicherung genau dieses Erstattungs­risikos.

Dazu kommt die menschliche Seite: Wer für den Betrieb fährt und danach Selbst­beteiligung und Beitragserhöhung im eigenen Vertrag trägt, fühlt sich zu Recht schlecht behandelt. Eine klare Regelung vor dem ersten Schaden erspart beiden Seiten die Diskussion. Wichtig: Das ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung — im Streitfall entscheidet der konkrete Arbeitsvertrag.

Dienstfahrten in Köln: kurze Wege, viele kleine Schäden

In der Stadt ist die Dienstfahrt selten lang, aber dicht: Pflegedienste mit vielen Einsätzen am Tag, Handwerks­betriebe zwischen Altbau-Baustellen, Außendienst mit Terminen in der Innenstadt und im Umland. Zu prüfen ist dann weniger der große Unfall als der Kratzer beim Einparken in der engen Straße oder der Rempler in der Ladezone.

Genau diese kleinen Schäden sind tückisch. Einzeln können sie kaum höher sein als die Selbst­beteiligung — laufen sie aber über den privaten Vertrag, kostet jeder davon die Mitarbeiterin ein Stück Schaden­freiheits­klasse. Für Kölner Betriebe mit vielen kurzen Fahrten lohnt deshalb der Blick darauf, ob ein Tarif auch kleine Schäden ohne Rückstufung abwickelt und wie die Selbst­beteiligung geregelt ist.

BEISPIELRECHNUNG — RÜCKSTUFUNGSSCHADEN (FIKTIVE WERTE)

Das Szenario: Eine Mitarbeiterin fährt mit dem eigenen Wagen zum Kunden und setzt beim Rangieren mit dem Unterboden auf einer hohen Bordsteinkante auf. Beschädigt ist nur ihr eigener Wagen, die Reparatur läuft über ihre private Vollkasko — die Schaden­freiheits­klasse sinkt. Rückstufungs­schaden = Beitragsdifferenzen der Folgejahre + Selbst­beteiligung. In einem angenommenen Tarif sähe das so aus:

Postenohne Unfallnach RückstufungMehrkosten
Jahr 1570 €780 €210 €
Jahr 2550 €740 €190 €
Jahr 3530 €700 €170 €
Selbst­beteiligung Vollkasko—300 €300 €
Summe nach drei Jahren870 €
870 € in drei Jahren entstehen zunächst im privaten Vertrag der Mitarbeiterin — für eine Fahrt, die der Betrieb veranlasst hat. Ob der Betrieb sie ersetzen muss, ist ohne Regelung oft Streitfrage.

Reines Rechenbeispiel, nicht repräsentativ: alle Beträge angenommen, kein Tarif und kein Angebot. Wie stark und wie lange ein Beitrag nach einem Schaden steigt, hängt von Versicherer, Schaden­freiheits­klasse und Rückstufungstabelle ab. Ob eine Dienstreise-Kasko den Kaskoschaden direkt übernimmt oder Selbst­beteiligung und Rückstufung ersetzt, regelt der jeweilige Tarif.

ABGRENZUNG — WELCHER VERTRAG GREIFT WANN?
MerkmalDienstreise-KaskoFlotten­versicherungPrivate Kfz-Versicherung
Welches Fahrzeug?Privatwagen der MitarbeitendenFahrzeuge des Betriebs, auch Dienstwagendas eigene Auto
Wer schließt ab?ArbeitgeberArbeitgeberHalter
Welche Fahrten?Dienstfahrten, regelmäßig ohne Arbeitswegnach Vertrag alle Fahrtenalle Fahrten, auch dienstliche
Schäden anderer?nein — Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugsja, Kfz-Haftpflichtja, Kfz-Haftpflicht
Folge für Mitarbeitendeje nach Tarif keine oder ausgeglichenkeineSelbst­beteiligung und Rückstufung im eigenen Vertrag

Vereinfachte Übersicht; im Einzelfall entscheiden die Vertragsbedingungen.

Was ist versichert — und was ausdrücklich nicht?

Kern ist der Kaskoschaden am Privatwagen während der Dienstfahrt: der selbst verursachte Unfall, je nach Tarif auch Teilkasko-Gefahren wie Glasbruch, Sturm, Diebstahl oder der Zusammenstoß mit Wild. Tarife können außerdem den Rückstufungs­schaden übernehmen — also den höheren Beitrag, der entsteht, wenn der Schaden doch über den privaten Vertrag läuft und die Schaden­freiheits­klasse sinkt — und die Selbst­beteiligung des Mitarbeiters.

✓
In der Regel nicht versichert: der Weg zur ArbeitFahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind in den Bedingungen, die wir kennen, ausgeschlossen; arbeits­rechtlich sind sie grundsätzlich Sache der Mitarbeitenden (BAG, 8 AZR 102/10).
✓
Nicht versichert: Schäden andererdie zahlt die Kfz-Haftpflicht des genutzten Fahrzeugs, nicht die Dienstreise-Kasko.
✓
Nicht versichert: Firmen- und Dienstwagensie gehören in die Flotten­versicherung.
✓
Je nach Tarif begrenztgrob fahrlässig verursachte Schäden.

Worauf es im Vergleich am meisten ankommt, ist die Reihenfolge: Manche Tarife leisten vorrangig, der private Vertrag bleibt dann unberührt. Andere leisten nur nachrangig und ersetzen Selbst­beteiligung und Rückstufung, nachdem der private Versicherer gezahlt hat. Beides kann passen — man sollte nur wissen, welches Modell man kauft. Und was gilt, wenn jemand gar keine eigene Vollkasko hat? Auch das regelt der Tarif: Manche leisten dann selbst, andere nur im Rahmen dessen, was eine eigene Kasko gezahlt hätte.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Weitere Abschnitte im Detail

3 Abschnitte

Für wen lohnt sich die Dienstreise-Kasko?

Für jeden Betrieb, in dem Mitarbeitende regelmäßig mit dem eigenen Auto dienstlich unterwegs sind und es dafür keinen Firmenwagen gibt. Typisch sind Außendienst und Vertrieb, ambulante Pflegedienste, Handwerks­betriebe mit wechselnden Einsatzorten, Haus­verwaltungen, Praxen mit Hausbesuchen, soziale Träger, Vereine und Kommunen — im öffentlichen Bereich teils über kommunale Schaden­ausgleiche organisiert.

Weniger dringend ist sie, wo alle dienstlichen Fahrten mit Firmenfahrzeugen laufen oder wo die Nutzung privater Autos ausdrücklich untersagt ist und das auch so gelebt wird. Dazwischen liegt der häufigste Fall: ein paar Firmenwagen und dazu die gelegentliche Fahrt aus Buchhaltung, Technik oder Verwaltung mit dem eigenen Wagen. Genau diese gelegentlichen Fahrten sind es, die im Schadenfall niemand geregelt hat.

Was kostet sie, und worauf kommt es beim Abschluss an?

Angeboten werden unter anderem zwei Beitragsmodelle. Beim Pauschaltarif richtet sich der Beitrag nach der Zahl der Mitarbeitenden oder Fahrzeuge, die dienstlich fahren dürfen — einfach zu verwalten, passend, wenn viele Menschen gelegentlich fahren. Beim Kilometertarif meldet der Betrieb die tatsächlich gefahrenen Dienstkilometer, meist einmal im Jahr, oft nach einer Vorauszahlung — passend, wenn wenige Personen viel fahren und die Kilometer ohnehin erfasst werden.

Welches Modell günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen; es hängt an Fahrleistung, Personenkreis, Selbst­beteiligung und Umfang. Wir rechnen beide Varianten mit den Zahlen Ihres Betriebs durch, bevor Sie sich festlegen.

✓
Vorrangig oder nachrangigbleibt der private Vertrag unberührt, oder wird nur ausgeglichen?
✓
Rückstufungs­schaden in Kasko und Kfz-Haftpflichtund für wie viele Jahre?
✓
Selbst­beteiligung im Vertrag und Übernahme der privaten Selbst­beteiligung.
✓
PersonenkreisMitarbeitende, Auszubildende, Aushilfen, Inhaber, Ehrenamtliche.
✓
Fahrzeugarten und GeltungsbereichPkw, Motorrad, Mietwagen, Ausland.
✓
Grobe Fahrlässigkeiteingeschlossen, begrenzt oder ausgeschlossen?

Keiner dieser Punkte steht im Namen des Produkts — alle stehen in den Bedingungen. Genau deshalb vergleichen wir Bedingungen und nicht nur Beiträge.

Und im Schadenfall muss feststehen, dass die Fahrt dienstlich war. Üblich sind die Reise­kostenab­rechnung, ein Fahrten- oder Dienstfahrtenbuch oder der Einsatzplan mit Datum, Ziel und Anlass. Welcher Nachweis genau verlangt wird, steht in den Bedingungen — ein lückenloses Fahrtenbuch im steuerlichen Sinn ist nicht immer nötig, ein belastbarer Beleg für den dienstlichen Anlass aber in jedem Fall hilfreich.

✓
Dienstfahrten schriftlich anordnen oder genehmigen lassenper Mail genügt oft.
✓
Kilometer, Ziel und Anlass zeitnah festhalten, beim Kilometertarif ohnehin nötig.
✓
Den versicherten Personenkreis aktuell haltenNeue Mitarbeitende, Aushilfen, Auszubildende.

Was ist steuerlich zu beachten?

Zwei Punkte sind durch die Finanz­verwaltung klar geregelt. Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Dienstreise-Kasko sind für die Mitarbeitenden kein Arbeitslohn (Hinweis H 9.5 der Lohnsteuer-Hinweise). Und der pauschale Kilometersatz von 0,30 Euro je Kilometer, den der Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit steuerfrei erstatten kann (§ 3 Nr. 16 EStG), gilt unvermindert — auch dann, wenn der Betrieb eine Dienstreise-Kasko abgeschlossen hat (BMF-Schreiben vom 9. September 2015).

Alles Weitere gehört zu Ihrer Steuerberatung, die wir nicht leisten dürfen. Wir sagen, was versicherungsseitig möglich ist.

Typische Schadenfälle

  • Beim Einparken vor dem Kundentermin setzt eine Außendienstmitarbeiterin ihren Privatwagen gegen einen Poller.
  • Ein Mitarbeiter eines ambulanten Dienstes verursacht zwischen zwei Patientenbesuchen einen Auffahrunfall.
  • Auf dem Weg zur Baustelle schlägt ein Stein die Wind­schutzscheibe des privaten Kombis.
  • Ein Monteur stößt auf der Landstraße mit einem Reh zusammen.

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert

Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Die Fahrt war der tägliche Weg zur Arbeit und damit keine versicherte Dienstfahrt.
  • Der dienstliche Anlass ließ sich nicht belegen, weil Reise­kostenab­rechnung oder Fahrtenbuch fehlten.
  • Der Unfall war grob fahrlässig verursacht, und der Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit aus.
  • Das Fahrzeug war ein Firmen- oder Leasingwagen des Betriebs und gehörte in die Flotte.
Noch tiefer im Detail. Für dieses Thema führt unsere Gewerbe-Spezialeinheit B Insurance eine ausführliche Fachseite: Dienstreise-Kasko­versicherung — mit Schadenbeispielen, Ausschlüssen und Prüfpunkten im Volltext. Die Beratung selbst läuft weiter über uns, direkt vor Ort.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Gewerbeberatung?

Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.

Was kostet eine Dienstreise-Kasko?

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem Tarifmodell — pauschal je Mitarbeitendem oder Fahrzeug oder nach den tatsächlich gefahrenen Dienstkilometern — sowie nach Selbst­beteiligung und Umfang, etwa ob Rückstufung und Teilkasko eingeschlossen sind. Wir rechnen die Modelle mit der Fahrleistung Ihres Betriebs durch, bevor Sie sich festlegen.

Muss der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kasko abschließen?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, Unfallschäden am Privatwagen zu ersetzen, wenn der Wagen mit seiner Billigung für betriebliche Fahrten genutzt wurde (8 AZR 647/09). Die Dienstreise-Kasko sichert genau dieses Risiko freiwillig ab. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Ist der Weg zur Arbeit mitversichert?

In der Regel nicht. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind in den Bedingungen, die wir kennen, ausgeschlossen, und arbeits­rechtlich sind sie grundsätzlich Sache der Mitarbeitenden — Ausnahmen gibt es etwa bei Rufbereitschaft (BAG, 8 AZR 102/10). Versichert sind Dienstfahrten, also Fahrten, die der Betrieb veranlasst hat — etwa zum Kunden, zur Baustelle oder zum Patienten.

Unsere Mitarbeitenden haben eine eigene Vollkasko — reicht das nicht?

Für die Reparatur vielleicht, für die Folgen nicht: Läuft der Schaden über den privaten Vertrag, tragen die Mitarbeitenden Selbst­beteiligung und Rückstufung, obwohl die Fahrt dienstlich war — und der Betrieb kann zum Ersatz verpflichtet sein. Die Dienstreise-Kasko trennt beides, je nach Tarif vorrangig oder durch Ersatz von Selbst­beteiligung und Rückstufung.

Beraten Sie Kölner Betriebe auch vor Ort zur Dienstreise-Kasko?

Ja. Auf Wunsch kommen wir in den Betrieb, in Köln ebenso wie in Hürth, Frechen, Leverkusen oder Bergisch Gladbach; oft reicht ein Video-Termin. Hilfreich ist, wenn Sie wissen, wie viele Mitarbeitende mit dem eigenen Auto dienstlich fahren und wie die Fahrten heute abgerechnet werden.

Lohnt sich eine Dienstreise-Kasko für einen Kölner Pflegedienst mit vielen kurzen Fahrten?

Oft ja, wenn die Einsätze mit Privatwagen gefahren werden. Bei vielen kurzen Fahrten im Stadtverkehr können Park- und Rangierschäden relevant werden, die sonst im privaten Vertrag der Pflegekräfte landen. Ob ein Pauschal- oder ein Kilometertarif günstiger ist, hängt davon ab, wie viele Personen fahren und wie genau die Fahrten schon erfasst werden.

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Dienstreise-Kasko: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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