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Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist Pflicht für alle – entweder gesetzlich oder privat. Das Risiko „Pflegefall“ sollten auch Jüngere nicht aus den Augen verlieren.
- Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.
- Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.
- Eng verbunden mit der Frage des Krankenversicherungsschutzes ist die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird 2027 spürbar teurer.
Beide Grenzen steigen um rund 8,7 % — deutlich kräftiger als in den Jahren davor. Was das für Ihren Beitrag bedeutet und ab wann der Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt zur Wahl steht.
Angekündigte Werte für 2027 — die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 wird erst im Herbst 2026 beschlossen und kann davon abweichen. Vergleichswerte 2026: 77.400 € und 69.750 € (SV-Rechengrößenverordnung 2026).
| 2026 | 2027 (angekündigt) | |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze im Jahr | 77.400 € | 84.100 € (+8,7 %) |
| Beitragsbemessungsgrenze im Jahr | 69.750 € | 76.000 € (+9,0 %) |
| Beitragsbemessungsgrenze im Monat | 5.812,50 € | 6.333,33 € |
| Höchstbeitrag ohne Kinder je Monat | — | bis 1.540 € |
Für wen sich daraus ein Wechsel rechnet, hängt nicht an der Grenze allein, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung — und am Beitrag im Ruhestand. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis lautet: gesetzlich bleiben.
Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte
Nicht nur der Preis entscheidet
Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen:
Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatzleistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.
Warum GKV nicht gleich GKV ist...
Gesetzliche Krankenversicherung
Wir unterstützen Sie beim Vergleich und der Auswahl.
Unabhängige Beratung von Ihrem Versicherungsmakler in Köln
Doch über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt es einige Extras, die die Kassen bieten und mit denen es ihnen auch gelingt, sich von ihren Mitbewerbern abzusetzen: So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die für die ausführlichen Arztgespräche im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ein Honorar zahlen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen zahlen für Reiseschutzimpfungen, andere tun dies nicht. Mehrere Kassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Osteopathen, andere nicht. Manche Kassen zahlen einmal im Jahr für eine ausgiebige Hautkrebsvorsorge unabhängig vom Alter des Patienten, andere zahlen nur für die Vorsorge von mindestens 35-Jährigen alle zwei Jahre, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Liste lässt sich problemlos verlängern. Auf den ersten Blick erscheinen diese Zusatzleistungen jede für sich manchem Versicherten als Kleinkram, doch in der Summe oder je nach Lebenssituation können sie ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl einer Kasse sein.
Zusatzbeiträge Die gesetzlichen Krankenkassen können zusätzlich zum Basisbeitragssatz i.H.v. 14,6% vom Bruttolohn (je 7,3% entfallen dabei auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. DIeser liegt je nach Kasse aktuell zwischen 0,35% bei den günstigsten und 2,5% bei den teuersten Kassen.
Services Die gesetzlichen Krankenkassen bieten unterschiedliche Unterstützungen an: Facharzttermine, fachärztliche Auskünfte, Organisation von Medikamenten bei Lieferengpässen, u.v.m.
Vorsorge Die Krankenkassen unterstützen unterschiedliche viele Präventionen und Früherkennungen.
Bonusprogramme Wer etwas für seine Gesundheit tut kann je nach Kasse dafür unterschiedlich belohnt werden.
Zusatzversicherungen EInige Krankenkassen bieten die Abschluss von passenden Zusatzversicherungen für Ihre Versicherten an. Hier raten wir aber generell zu einer unabhängigen Beratung und einem individuellem Vergleich.
Vorsorge für den Pflegefall
Eng verbunden mit der Frage des Krankenversicherungsschutzes ist die Frage nach der Absicherung für den Pflegefall. Alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sorgen über die soziale Pflegeversicherung vor. Für die privat Krankenversicherten besteht die Pflicht zur Absicherung über die private Pflegepflichtversicherung.
Die Pflichtabsicherung bietet ein gewisses Maß an Schutz, doch ihre Leistungen reichen nicht aus, sollte es im Alter nicht ohne die Hilfe von Pflegedienst oder Pflegeheimpersonal gehen: Die Ausgaben können weit über die Beträge hinausgehen, die Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig auch für diesen Ernstfall vorzusorgen – entweder durch regelmäßiges Sparen oder in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung
Aufnahme, Wechsel und Kündigung2 Abschnitte
Kassen vergleichen und wechseln
Vergleichen Sie die Leistungen Ihrer Kasse mit denen anderer Krankenkassen, kommen Sie vielleicht zu dem Schluss, dass es einen Anbieter gibt, der besser zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Dann kann sich ein Wechsel lohnen.
Neben den Leistungsmerkmalen bestimmen weitere Kriterien die Wahl – zum Beispiel die Erreichbarkeit. Besonders die großen Krankenkassen betreiben ein ausgedehntes Geschäftsstellennetz, sodass die Versicherten häufig Ansprechpartner direkt vor Ort haben. Dazu kommen Service-Hotlines oder auch eine medizinische Beratung am Telefon, die bei manchen Kassen rund um die Uhr erreichbar ist.
Weitere Service-Extras können Hilfe bei der Vereinbarung von Facharztterminen und eine Hotline für Urlaubsreisende im Ausland sein. Für Versicherte, die nicht mehr in der Lage sind, bei Fragen in die Geschäftsstelle der Kasse zu kommen, bieten die Versicherer zum Teil Besuche zuhause an.
Wechsel in jedem Alter möglich
Es gibt sie also, die Unterscheidungskriterien zwischen den mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen. Die große Mehrzahl von ihnen steht allen gesetzlich Versicherten offen oder zumindest Versicherten aus mehreren Bundesländern. Nur wenige Kassen wenden sich ausschließlich an Mitarbeiter bestimmter Unternehmen.
Wenn Sie in eine andere, Ihnen offen stehende Krankenkasse wechseln wollen, kann die Kasse Sie nicht ablehnen, etwa weil Sie zu alt sind oder Vorerkrankungen haben. Damit kommt der Wechsel auch für Rentner oder chronisch kranke Menschen infrage – anders als übrigens ein Wechsel des privaten Krankenversicherers. Für den Kassenwechsel gibt es aber einige Vorgaben:
Leistung, Bedingungen und Alltag2 Abschnitte
Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich.
Der Vergleich, den Sie von unserer bisherigen Seite kennen — direkt hier. Zusatzbeitrag, Leistungen und Bonusprogramme aller gesetzlichen Kassen, Stand tagesaktuell. Der Rechner kommt von vgk24.de und wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an den Anbieter.
Beim Öffnen wird der Vergleichsrechner von vgk24.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lieber mit uns durchgehen? Anfrage senden — wir vergleichen die Kassen mit Ihnen und sagen, welche zu Ihrer Lage passt.
GKV-Vergleich
Der Besuch beim Hausarzt , Medikamente, eventuell ein Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha: All das kostet Geld. Die Kosten für die Behandlung eines Schnupfens oder einer Mandelentzündung könnte ein Normalverdiener sicher noch aus eigener Tasche bezahlen, doch was ist mit den Ausgaben für eine Operation oder für eine Krebsbehandlung? Da jeder die Möglichkeit haben soll, die Behandlung zu bekommen, die medizinisch notwendig ist, gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert – der überwiegende Teil als Pflichtversicherte. Selbstständige, gut verdienende Angestellte oder auch manche Rentner als freiwillig Versicherte. Sie alle haben als gesetzlich Versicherte die Gewissheit, dass im Krankheitsfall zum Beispiel die Ausgaben für den Arztbesuch, bestimmte vom Arzt verordnete Medikamente und eine notwendige Operation übernommen werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in einem Katalog festgelegt. Rund 95 Prozent aller Kassenleistungen sind identisch. Darüber hinaus Siërfen die Kassen Extras anbieten, die über das gesetzliche Maß hinausreichen und für die Wahl der Kasse entscheidend sein können.
Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sich um Versicherungsschutz bei einem privaten Krankenversicherer kümmern. Die privaten Versicherer bieten dem Kunden Schutz auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Ihre Leistungen gehen an den meisten Stellen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, zum Beispiel für die Behandlung im Krankenhaus.
Viele von den in Deutschland in der GKV versicherten Bürger sind beitragszahlende Mitglieder, für Kinder und Ehepartner besteht die Chance, sich kostenfrei mitzuversichern. Bei den Leistungen macht das fast keinen Unterschied. Nur wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann: In dem Fall haben beitragszahlende Mitglieder Anspruch auf Krankengeld, Familienversicherte nicht.
Mit der Kasse über Leistungen streiten
Ein weiterer Grund für den Wunsch nach einem Kassenwechsel kann sein, dass die Krankenkasse sich weigert, die Ausgaben für eine bestimmte Leistung zu übernehmen – etwa für eine Mutter-Kind-Kur oder für ein leis- tungsstärkeres Hörgerät. Ist der Kunde mit der Entscheidung der Kasse unzufrieden, kann das der Auslöser für den Wechsel sein.
Ohne Gegenwehr müssen Sie eine Ablehnung der Kasse aber nicht akzeptieren: Ein Versicherter hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Kasse Widerspruch einzulegen. Was dabei zu beachten ist, zeigt die Checkliste „So wehren Sie sich, wenn die Kasse nicht zahlt“ auf der folgenden Seite.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Gesetzliche Krankenversicherung im Detail.
Wie sich die Kassen unterscheiden
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu rund neunzig Prozent gesetzlich vorgegeben und bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei den freiwilligen Satzungsleistungen und beim Service.
Satzungsleistungen sind der eigentliche Vergleichspunkt: Zuschüsse zu professioneller Zahnreinigung, osteopathischen Behandlungen, alternativen Heilmethoden, Reiseimpfungen oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Wer diese Leistungen nutzt, spart mehr, als ein niedrigerer Zusatzbeitrag bringt.
Wechsel und Bindungsfristen
Ein Kassenwechsel ist nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig von der Bindungsfrist.
Wer an einem Wahltarif teilnimmt, bindet sich in der Regel länger. Das gehört vor der Zustimmung geprüft, weil solche Tarife den Wechsel für Jahre blockieren können.
Wo die gesetzliche Versorgung endet
Diese Lücken lassen sich gezielt mit Zusatzversicherungen schließen — meist günstiger und flexibler als ein Wechsel des gesamten Systems.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- GKV-SpitzenverbandOffizielle Informationen der gesetzlichen Krankenkassen, inklusive Beitrags- und Leistungsgrundlagen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.
Lohnt sich ein Kassenwechsel?
Der Leistungskatalog ist zu rund neunzig Prozent gesetzlich vorgegeben und überall gleich. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Satzungsleistungen — dort lohnt der Vergleich, wenn Sie diese Leistungen nutzen.
Wie schnell kann ich wechseln?
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Bindungsfrist.
Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?
Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.
Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?
Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementarbaustein in Gebäude- und Hausratversicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.
