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Gewerbeversicherungen 2026: Beiträge steigen weiter — was Betriebe jetzt tun können

Die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung — dazu gehören Inhalts-, Gebäude-, Haftpflicht- und Kfz-Flottenversicherung — sind 2025 um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro gestiegen. Für 2026 rechnet der Gesamtverband der Versicherer mit einem weiteren Plus von 5,2 Prozent. Die Kfz-Versicherung legte 2025 allein um 13,4 Prozent zu, getrieben von Nachholeffekten der Inflation und steigenden Reparaturkosten.
Quelle: GDV, Medieninformation „Versicherungswirtschaft wächst 2025 deutlich — gedämpfter Ausblick auf 2026“ vom 04.02.2026.
Wo es Betriebe trifft.
- Inhaltsversicherung: Viele Verträge enthalten eine Anpassungsklausel, die die Versicherungssumme und damit den Beitrag an die Preisentwicklung koppelt.
- Gewerbliche Gebäudeversicherung: Der Beitrag folgt dem Baupreisindex — für 2026 liegt der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung bei 27,63 (Vorjahr 26,51), gewerbliche Gebäude werden nach vergleichbaren Indizes angepasst.
- Kfz-Flotte: Reparatur- und Ersatzteilpreise treiben die Schadenkosten; die Prämienverhandlungen zum 1. Januar 2026 fielen entsprechend aus.
Kündigen oder anpassen?
Eine Erhöhung über eine vereinbarte Anpassungsklausel begründet kein Sonderkündigungsrecht, ein regulärer Ausstieg ist nur zur Hauptfälligkeit möglich. Wer einer Summenanpassung widerspricht, verliert in der Regel den Unterversicherungsverzicht — im Schadenfall der teurere Weg.
Was Sie jetzt tun können.
- Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist je Vertrag feststellen — meist drei Monate vor Ablauf.
- Versicherungssummen prüfen: Zu hohe Summen kosten Beitrag, zu niedrige kosten im Schadenfall.
- Selbstbehalte und Schadenverlauf nutzen: In der Flotte senkt ein sauberer Verlauf die Prämie spürbar.
- Sparten bündeln: Ein Anbieter für Haftpflicht, Inhalt und Gebäude ist oft günstiger als drei Einzelverträge.
Wir prüfen Ihre Gewerbeverträge unabhängig, stellen die Hauptfälligkeiten fest und vergleichen den Markt — damit Sie zur nächsten Fälligkeit entscheiden können, statt die Erhöhung nur hinzunehmen.
| Vertreter | Vergleichsportal | Makler | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Das Versicherungsunternehmen | Das Portal selbst, finanziert über Abschlüsse | Sie — nach § 34d Abs. 1 GewO |
| Auswahl | Die Tarife des eigenen Hauses | Die Anbieter, die dort gelistet sind | Der gesamte Markt |
| Sortiert nach | Was das Haus im Programm hat | Meist nach Preis, selten nach Bedingungen | Bedingungen und Ihrem Bedarf |
| Beratungshaftung | Beim Unternehmen | In der Regel keine — Sie entscheiden allein | Beim Makler, mit Vermögensschaden-Haftpflicht |
| Im Schadenfall | Ansprechpartner des Versicherers | Kein persönlicher Ansprechpartner | Wir — auf Ihrer Seite des Tisches |
| Was es Sie kostet | Die Vergütung steckt im Beitrag | Die Vergütung steckt ebenfalls im Beitrag | Dieselbe Courtage, kein Aufpreis |
Der dritte Weg ist der Makler: im Auftrag des Kunden, aus dem gesamten Markt, mit Haftung für die Empfehlung — vergütet über die Courtage, die in nahezu jedem Tarif ohnehin einkalkuliert ist.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 5. September 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wie läuft das bei Ihnen ab?
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem vor allem Sie reden: Was haben Sie, was ist Ihnen wichtig, wovor haben Sie Respekt. Danach sehen wir uns Ihre Verträge an und vergleichen den Markt. Am Ende steht eine Empfehlung mit Begründung — die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Warum ein Makler und nicht ein Vergleichsportal?
Weil ein Portal Ihnen einen Preis zeigt und danach niemanden, der Sie kennt. Eine Vertretung wiederum arbeitet für ein einzelnes Unternehmen. Wir sind als Makler gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, suchen im für Sie relevanten Markt und bleiben Ansprechpartner, wenn es einmal ernst wird.
Muss ich alles umstellen, was ich habe?
Nein. Erfahrungsgemäß ist ein guter Teil Ihrer Verträge völlig in Ordnung und bleibt einfach bestehen. Gewechselt wird da, wo es Ihnen etwas bringt, und auch nur mit Ihrem Ja — der alte Schutz endet nie, bevor der neue läuft.
Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?
Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.
Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?
Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementarbaustein in Gebäude- und Hausratversicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.
