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Unfall­versicherung

Wenn Verletzungen so schwer sind, dass dauerhafte Beeinträchtigungen bleiben mildert eine private Unfall­versicherung dann zumindest die finanziellen Folgen.

Arbeit, Weg, Schule
mehr deckt die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ab — Haushalt, Sport und Urlaub sind privat
754.660
meldepflichtige Arbeitsunfälle im Jahr — nur diese fallen in die gesetzliche Zuständigkeit
173.483
Wegeunfälle im selben Jahr — der Weg zur Arbeit zählt mit, der Weg zum Sportplatz nicht
— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wichtig zu wissen: Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall.
  • Die große Summe, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfall­versicherung.
  • Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall.
Unfall­versicherung

Informationen

Kurze Momente der Unachtsamkeit können das ganze Leben verändern!

Die Versicherung zahlt unabhängig davon, ob ein Unfall beim Fahrradausflug am Sonntag, beim Wandern in den österreichischen Alpen oder auf der Fahrt zur Arbeit passiert ist.

Der Versicherte erhält eine vorab vereinbarte Summe, wenn er infolge eines plötzlich von außen auf seinen Körper wirkenden Ereignisses unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dauerhaft heißt in der Regel „für mindestens drei Jahre“. In dem Fall zahlt der Unfallversicherer eine größere Summe, die helfen kann, das Zuhause behindertenge­recht umzubauen und weitere organisatorische Vorkehrungen zu treffen.

Sollte ein Versicherter, der einen Unfall hat, bereits größere Vorschädigungen (mehr als 25 Prozent) haben, kann es ebenfalls sein, dass er nicht so viel Geld wie erwartet aus der Versicherung bekommt. Denn Vorschädigungen werden auf die durch den Unfall entstandenen Beeinträchtigungen angerechnet.

Das bietet die gesetzliche Unfall­versicherung

Warum privater Schutz – es gibt doch auch die gesetzliche Unfall­versicherung , denkt sich manch einer vielleicht. Während der Arbeits- oder Ausbildungszeit genießen Kinder, Jugendliche und Erwachsene tatsächlich den Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung . Die Beiträge für diesen Zweig der gesetzlichen Sozial­versicherung zahlen Arbeitgeber, Schulen und Hochschulen.

Bei Selbstständigen ist die Situation etwas anders: Je nach Beruf müssen sie in die gesetzliche Unfall­versicherung einzahlen, oder sie können sich über die für sie zuständige Berufsgenossenschaft freiwillig gesetzlich versichern.

Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur für Unfälle in Büro oder Werkstatt. Auch der Arbeitsweg fällt unter den Schutz, aber es zählt nur der direkte Weg – ein kurzer Abstecher zur Post oder in die Bäckerei beendet den Versicherungs­schutz. Abgesichert sind hingegen Veranstaltungen Ihres Arbeitgebers wie Betriebssport oder Betriebsausflug. Auch auf dem direkten Weg dorthin sind Sie geschützt.

Versichert sind Sie ebenfalls während einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Ohne gesetzlichen Unfallschutz sind hingegen Hausfrauen, Rentner und Kinder, die nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen.

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist bei solchen Unfällen und bei Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Außerdem unterstützt sie den Verunglückten so weit, dass er wenn möglich wieder in den Beruf und das soziale Umfeld integriert werden kann. Um den Lebensunterhalt in dieser Phase zu sichern, zahlen die Versicherungsträger Verletzten- beziehungsweise Übergangsgeld.

Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“, sodass erst alles versucht wird, eine Wiedereingliederung in den Beruf zu schaffen, ehe eine lebenslange Rente gezahlt wird. Eine Rente zahlen die Unfallversicherer im Übrigen erst, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Private Unfall­versicherung

Alle, die sich abseits von Arbeitsplatz, Schule und Ehrenamt vor den Folgen eines Unfalls schützen wollen, benötigen dafür eine private Unfall­versicherung. Neben den normalen privaten Unfall­versicherungen für Erwachsene gibt es Unfall­versicherungen für Kinder sowie Produkte für Senioren, bei denen die Versicherer spezielle Hilfeleistungen nach einem Unfall anbieten.

Die normale private Unfall­versicherung zahlt dem Versicherten eine größere Summe aus, wenn er durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen davonträgt, also invalide wird. Je nachdem, wie hoch der Invaliditätsgrad ist, zahlen die Versicherer einen Anteil der Versicherungs­summe. Den Invaliditätsgrad legen die Versicherer nach einer Liste der Körperteile ( Gliedertaxe ) fest.

Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entspricht zum Beispiel der Verlust der Funktionsfähigkeit eines Daumens einer Invalidität von 20 Prozent. Aber: Nicht bei jedem Versicherer erhalten Sie gleich viel für den gleichen Invaliditätsgrad. Gute zahlen mehr, als in den Musterbedingungen empfohlen ist.

Stellen die Ärzte eine Invalidität von 20 Prozent fest, könnten Sie also bei einer Versicherungs­summe von 100.000 Euro 20.000 Euro ausgezahlt bekommen. Die Versicherungs­summe sollte mindestens 100 000 Euro betragen. Die Versicherten können aber noch deutlich mehr bekommen, wenn sie sich für einen Tarif mit Progression entscheiden. Enthält der Vertrag beispielsweise eine Progression von 500 Prozent, würde der Versicherte bei einer Invalidität von 100 Prozent – etwa durch Querschnittslähmung – 500 000 Euro erhalten. Eine solche Summe kann eine riesige Hilfe sein, wenn zum Beispiel das Haus behindertenge­recht umgebaut und ein rollstuhlgeeignetes Fahrzeug angeschafft werden muss, um sich auf das neue Leben mit einer Behinderung vorzubereiten.

Die große Summe, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfall­versicherung. Zwar können Sie darüber hinaus weitere Leistungen vereinbaren, etwa die Zahlung eines Krankentagegeldes oder eines Kranken­haustagegeldes infolge eines Unfalls. Diese Leistungen sollten aber nicht ausschlaggebend für Ihre Wahl sein.

Unfall­versicherung

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Invalidität nach Unfallweltweit, rund um die Uhr, auch in der Freizeit.
  • Gliedertaxedie Entschädigung richtet sich nach Art und Grad der Beeinträchtigung.
  • Bergungskostenvon der Skipiste bis zur Wanderung.
  • Kosmetische Operationen und Rehaje nach Tarif eingeschlossen.

Die Unfall­versicherung ergänzt die Arbeits­kraft­absicherung — sie ersetzt sie nicht.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Unfall­versicherung im Detail.

Was die private Unfall­versicherung leistet

Sie zahlt, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Maßgeblich ist der Invaliditätsgrad, der nach der sogenannten Gliedertaxe bemessen wird: Für den Verlust oder die Funktionsun­fähigkeit bestimmter Körperteile sind feste Prozentsätze vorgesehen.

Die Leistung berechnet sich aus Versicherungs­summe, Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progression. Eine Progression sorgt dafür, dass bei schweren Beeinträchtigungen überproportional mehr gezahlt wird — dort, wo der finanzielle Bedarf am größten ist.

Worauf im Vertrag zu achten ist

✓
Verbesserte Gliedertaxe mit höheren Sätzen als der Standard.
✓
Progression von mindestens 225 Prozent.
✓
Einschluss von Eigenbewegungen, Zeckenbissen und Infektionen.
✓
Meldefristendie Invalidität muss innerhalb bestimmter Fristen festgestellt und geltend gemacht werden.
✓
Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungenje höher die Grenze, desto besser.
✓
Unfallrente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.

Für wen sie besonders sinnvoll ist

Für Kinder, weil sie über die gesetzliche Unfall­versicherung nur in Kindergarten und Schule geschützt sind. Für Menschen, die keine Berufs­unfähig­keits­versicherung bekommen — dort ist die Unfall­versicherung eine Teillösung, allerdings nur für Unfälle, nicht für Krankheit.

Wichtig zu wissen: Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Die Unfall­versicherung ersetzt deshalb keine Arbeits­kraft­absicherung, sondern ergänzt sie.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

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Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Ersetzt die Unfall­versicherung eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Nein. Die meisten Fälle von Berufs­unfähig­keit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Die Unfall­versicherung ergänzt, ersetzt aber nicht.

Wofür ist sie besonders sinnvoll?

Für Kinder, die gesetzlich nur in Kindergarten und Schule geschützt sind, und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufs­unfähig­keits­versicherung bekommen.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

— UND JETZT?
Unfall­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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