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Bauherren & Bauleistung
Bevor Sie selber rechnen, empfehlen wir Ihnen sich unsere Informationen zum Thema Bauleistungsversicherung durchzulesen.
Kölner Betriebe sind selten reine Lehrbuchfälle: Die Agentur hat ein Lager im Keller, der Handwerksbetrieb arbeitet auch mal auf Denkmalschutz-Baustellen, die Praxis teilt sich Räume. Für den Schutz zählt deshalb weniger die Branchenschublade als die Frage, welche Tätigkeiten tatsächlich im Vertrag stehen — und welche eben nicht.
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- Die häufigste Lücke der Bauleistungsversicherung liegt nicht im Umfang, sondern am Ende ihrer Laufzeit.
- Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt.
- Für den Schutz zählt deshalb weniger die Branchenschublade als die Frage, welche Tätigkeiten tatsächlich im Vertrag stehen — und welche eben nicht.
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Bevor es ins Detail geht: Erzählen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist — wir sagen Ihnen, was zählt.
- Die eigene Bauleistung bis zur Abnahmegegen unvorhergesehene Schäden, Sturm, Diebstahl eingebauter Teile.
- Bauherren und Auftragnehmerje nach Vertrag versichert.
- Ungewöhnliche WitterungStarkregen und Frost am Rohbau.
- Vandalismus auf der Baustelle.
- Diebstahl nicht eingebauter Materialiennur mit Einschluss.
- Mängel der eigenen ArbeitGewährleistung ist nicht versichert.
- Schäden nach Abnahmedann gilt die Gebäudeversicherung.
- Normale WitterungRegen im Herbst ist kein unvorhergesehenes Ereignis.
Auf der Baustelle trägt der Auftragnehmer das Risiko bis zur Abnahme — die Bauleistungsversicherung schließt genau diese Zeit.
Was macht der Betrieb heute wirklich — und steht das so im Vertrag?
Tätigkeitsschäden, Außenversicherung, Betriebsunterbrechung: wir prüfen Bedingungen, nicht Beiträge.
Sie entscheiden. Was passt, bleibt — auch beim bisherigen Versicherer.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die Courtage — keine Zusatzkosten für den Betrieb.
Bauherren & Bauleistung im Detail.
Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht
Die Bauleistungsversicherung schützt das entstehende Bauwerk selbst — gegen unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit, etwa durch Sturm, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit. Sie endet mit der Abnahme.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt einen anderen Fall ab: Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen. Als Bauherr haften Sie für die Verkehrssicherung, auch wenn Sie die Arbeiten vergeben haben — Stolperfallen, herabfallende Teile und Schäden am Nachbargrundstück sind die typischen Fälle.
Was während der Bauzeit oft übersehen wird
Feuerschäden am Rohbau sind in der Bauleistungsversicherung meist nicht enthalten; dafür gibt es die Feuerrohbauversicherung, die häufig beitragsfrei in der späteren Gebäudeversicherung enthalten ist — vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig beantragt.
Ebenfalls wichtig: Eigenleistungen. Wer selbst mitarbeitet, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert und sollte sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden sowie privat absichern.
Wer versichert und wer zahlt
Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherrn oder vom Unternehmer abgeschlossen werden. Üblich ist, dass der Bauherr versichert und die Kosten anteilig auf die beteiligten Unternehmen umlegt — das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.
Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen der Bauleistung: Sturm, Starkregen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit, Diebstahl fest eingebauter Teile. Nicht versichert sind Mängel der Bauleistung selbst — dafür haftet der ausführende Betrieb.
Zeitraum und Schnittstellen
Der Schutz beginnt mit Baubeginn und endet mit der Abnahme. Danach übernimmt die Wohngebäude- oder Firmengebäudeversicherung. Genau an dieser Schnittstelle entstehen Lücken, wenn die Abnahme sich verzögert oder das Gebäude vorher genutzt wird.
Bei längeren Bauphasen gehört außerdem geklärt, wie mit Winterpausen und Baustillstand umgegangen wird — viele Verträge sehen dafür eigene Regelungen oder Meldepflichten vor.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
3 Abschnitte
Was regelmäßig nicht gedeckt ist
Die letzten beiden Punkte sind die praktisch wichtigsten, weil sie zeitliche Lücken beschreiben. Der Schutz beginnt nicht automatisch mit dem ersten Spatenstich und endet nicht automatisch mit dem Einzug — beides hängt an Vereinbarungen, die vor Baubeginn getroffen werden müssen.
Versicherungssumme und Selbstbehalt
Die Versicherungssumme entspricht der Bausumme einschließlich aller Leistungen, die in das Bauwerk eingehen — auch der Eigenleistungen und der vom Bauherrn beigestellten Materialien. Wer nur die Auftragssummen der beauftragten Betriebe addiert, unterschreitet die tatsächliche Summe regelmäßig und riskiert eine anteilige Kürzung.
Weil sich Bausummen während der Bauzeit ändern, sehen viele Verträge eine Anpassung nach Fertigstellung vor: Die endgültige Summe wird nachgemeldet und der Beitrag korrigiert. Diese Nachmeldung ist Pflicht, nicht Option.
Ein Selbstbehalt je Schadenfall ist in dieser Sparte üblich und sinnvoll. Er hält die kleinen, auf jeder Baustelle vorkommenden Beschädigungen aus der Abwicklung heraus. Wichtig ist die Frage, ob der Selbstbehalt je Schadenereignis oder je betroffenem Gewerk anfällt — bei einem Sturmschaden über mehrere Gewerke macht das einen Unterschied.
Schnittstellen: wer trägt welchen Teil des Bauvorhabens
Was der Betrieb dafür tun muss
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Obliegenheiten auf der Baustelle
Die Bauleistungsversicherung ist eine der wenigen Sparten, in denen die Obliegenheiten täglich sichtbar sind. Sie betreffen nicht Papier, sondern die Organisation der Baustelle — und sie werden nach einem Schaden mit Fotos und Bautagebuch abgeglichen.
Ab welchem Vorhaben sich der Schutz lohnt
Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine Bauleistungsversicherung. Maßgeblich ist weniger die Bausumme als die Frage, wie viel unfertige Leistung über welchen Zeitraum ungeschützt auf einer Fläche steht, zu der Dritte Zugang haben. Ein Innenausbau in geschlossenen Räumen ist ein anderes Risiko als ein Rohbau, der über den Winter offen steht.
Wer als Versicherungsnehmer auftritt — und warum das zählt
In der Bauleistungsversicherung fallen Versicherungsnehmer und Geschädigter häufig auseinander. Versichert ist das Bauwerk, aber wirtschaftlich betroffen sind je nach Bauphase der Bauherr, die ausführenden Betriebe oder beide. Wer den Vertrag abschließt, bestimmt deshalb auch, wer im Schadenfall verhandelt und wer das Geld erhält.
Üblich sind zwei Modelle. Beim Bauherrenmodell versichert der Bauherr das gesamte Vorhaben und legt die Kosten auf die beteiligten Betriebe um. Das hat den Vorteil, dass es nur einen Vertrag gibt, keine Lücken zwischen den Gewerken entstehen und der Streit darüber entfällt, wer welchen Schaden verursacht hat. Beim Unternehmermodell versichert der ausführende Betrieb seine eigene Leistung — einfacher für ihn, aber lückenanfällig, sobald mehrere Betriebe beteiligt sind.
Im Schadenfall und beim Vertrag
3 Abschnitte
Nach einem Schaden auf der Baustelle
Bauschäden werden häufig zu spät gemeldet, weil sie zunächst wie eine Frage zwischen Bauherr und ausführendem Betrieb aussehen. Bis geklärt ist, wer sie verursacht hat, sind Spuren beseitigt und Fristen abgelaufen.
Typische Fehler bei Abschluss und Abwicklung
Der Übergang zur Gebäudeversicherung
Die häufigste Lücke der Bauleistungsversicherung liegt nicht im Umfang, sondern am Ende ihrer Laufzeit. Sie endet mit der Abnahme oder dem Bezug — die Gebäudeversicherung beginnt aber nicht automatisch am selben Tag.
Leistung, Bedingungen und Alltag
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Eigenleistungen und Bauhelfer
Wer selbst mitarbeitet oder Helfer einsetzt, verändert die Risikolage auf der Baustelle — versicherungstechnisch und rechtlich. Beides wird regelmäßig übersehen, weil es unentgeltlich geschieht.
Was genau versichert ist — und was der Begriff unvorhergesehen bedeutet
Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen der Bauleistung. Der Begriff ist juristisch enger, als er klingt: Unvorhergesehen ist, was die Beteiligten mit der im Bauwesen üblichen Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennen konnten. Ein Schaden, der sich aus einer bekannten Schwachstelle ergibt, fällt nicht darunter.
Aus dieser Definition folgt die wichtigste Abgrenzung der Sparte: Die Bauleistungsversicherung ist keine Gewährleistung. Mängel der Arbeit selbst — die falsch gesetzte Wand, die undichte Abdichtung, das fehlerhafte Gewerk — bleiben beim ausführenden Betrieb. Versichert ist der unvorhergesehene Schaden am Werk, nicht die Nachbesserung des Werks.
Typische Schadenfälle
- Starkregen setzt den Rohbau unter Wasser.
- Baumaterial wird von der Baustelle gestohlen.
- Vandalismus beschädigt frisch verputzte Wände.
- Ein Sturm wirft das Gerüst um und beschädigt die Fassade.
Woran die Deckung im Schadenfall scheitert
Nicht der Beitrag entscheidet, sondern die Bedingungen. Diese Gründe tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Der Versicherungsschutz endete mit der Abnahme, der Schaden trat danach ein.
- Diebstahl war nur für fest eingebaute Teile gedeckt.
- Mängel der Bauleistung selbst sind nie versichert — dafür haftet der Betrieb.
- Der Baustillstand über den Winter war nicht gemeldet.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Ihr Betrieb steht, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Der Vergleichsrechner, den wir auch nutzen.
Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an innosystems.net. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.
Beim Öffnen wird der Rechner von innosystems.net (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.
Häufige Fragen.
Was kostet die Gewerbeberatung?
Für Ihren Betrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ein Honorar vereinbaren wir nur ausdrücklich und schriftlich — das ist die Ausnahme.
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Meist der Bauherr, der die Kosten anteilig auf die beteiligten Betriebe umlegt. Das vermeidet Streit darüber, wer für welchen Schaden aufkommt.
Sind Mängel der Bauleistung mitversichert?
Nein. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen von außen. Für Mängel der eigenen Leistung haftet der ausführende Betrieb — dafür gibt es keine Versicherung.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Vieles ist solide und bleibt einfach. Gewechselt wird da, wo Ihr Betrieb einen erkennbaren Vorteil hat — und nie, bevor der neue Schutz wirklich steht.
Kommen Sie auch zu uns in den Betrieb?
Ja. Meist geht es online per Video am schnellsten; wenn es sinnvoll ist, sich Räume, Lager oder Abläufe selbst anzusehen, kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. Was besser passt, entscheiden Sie — fachlich macht es keinen Unterschied.
