Pflegezusatzversicherung in Köln
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Vorsorge · Köln

Pflegezusatz­versicherung

Pflege ist teuer – und die gesetzliche Pflege­versicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Die Lücke tragen Betroffene und oft ihre Angehörigen. Eine private Pflegezusatz­versicherung schließt diese Lücke und schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie.

3.364 €
zahlen Pflegebedürftige im ersten Heimjahr durchschnittlich im Monat aus eigener Tasche — die Pflegekasse trägt den Rest, nicht die Kosten
+256 €
mehr als ein Jahr zuvor — der Eigenanteil lag im Juli 2025 noch bei 3.108 Euro
2.891 – 3.761 €
Spanne zwischen den Bundesländern, von Sachsen-Anhalt bis Bremen — wo jemand gepflegt wird, entscheidet mit
Das Wichtigste in Kürze
  • Sinnvoll ist nicht der Betrag, der die gesamten Pflegekosten deckt — der wäre für die meisten unbezahlbar.
  • Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflege­leistungen bieten nur eine Teil­kosten­lösung.
  • Die gesetzliche Pflege zahlt nur Zuschüsse – gerade im Heim bleiben oft mehrere Tausend Euro pro Monat offen, die selbst zu tragen sind.

Was die Pflegezusatz­versicherung wirklich abdeckt.

Zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Pflege hinaus
Varianten wie Pflegetagegeld oder Pflege­kosten­versicherung
Leistung je nach vereinbartem Pflegegrad
Früher Abschluss sichert günstige Beiträge und Gesundheitszu­stand

Sie wollen wissen, ob das auf Ihre Lage passt? Fragen Sie kurz — wir antworten auch auf die halbe Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Pflegegeld je Pflegegradzusätzlich zur gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Freie Verwendungfür Angehörige, Pflegedienste oder Umbauten.
  • Ambulant und stationärje nach Tarif in beiden Welten.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefallder Vertrag trägt sich dann selbst.

Je früher der Abschluss, desto niedriger der Beitrag — die Gesundheits­fragen kommen dazu.

Worauf es bei der Pflegezusatz­versicherung in Köln ankommt.

Die Pflegelücke kann mehrere Tausend Euro im Monat betragen – eine Belastung, die schnell das Ersparte aufzehrt und Angehörige einbezieht. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger. Wir zeigen die Varianten ehrlich auf.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
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2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

— Aus der Beratungspraxis in Köln
Pflege­versicherung wird noch wichtiger!

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, daher werden immer mehr Menschen in Zukunft auf eine Pflege im Alter angewiesen sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist im Jahr 2019 auf 4,13 Millionen Personen gestiegen, das geht aus der aktuellen „Pflegestatistik 2019“ vom Statistischen Bundesamt hervor. Über 80% der Pflegebedürftigen waren mindestens 65 Jahre alt.

Doch auch jüngere Menschen können unvorhergesehen pflegebedürftig z.B. durch einen Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit werden.

Jeder Bürger ist pflegepflichtversichert, wenn er bei einer deutschen Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder einem deutschen privaten Krankenversicherer (PKV) versichert ist und dort über die gesetzlich vorgeschriebene Pflege­versicherung verfügt.

Die Leistungen aus der staatlichen Pflege­versicherung reichen schon heute nicht aus und es drohen drastische Beitragserhöhungen oder weitere Leistungseinschränkungen. Die Finanzierung der Pflege bedürftiger Menschen ist und bleibt eines der größten Heraus­forderungen unserer Gesellschaft.

Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit eine freiwillige Pflege-Zusatz­versicherung abzusichern, die die Pflegepflicht­versicherung der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder Privaten Kranken­versicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Versicherungsfähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflegepflicht­versicherung verfügt.

Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend.

Die Leistungen der staatlichen Pflege­versicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatz­versicherung . Eine Pflege-Zusatz­versicherung verringert den Eigenanteil, bzw. schließt die Finanzierungs­lücke.

Die Leistungen des neuen Pflegestärkungs­gesetzes reichen nicht aus:

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungs­gesetz (PSG II) in Kraft getreten. Darin wird der Pflegebegriff völlig neu definiert.

Aus drei Pflegestufen sind seit 2017 fünf Pflegegrade geworden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann.

Trotz einiger Verbesserungen wird auch mit der Pflegereform ein Defizit bleiben: Die staatlichen Pflege­leistungen bieten nur eine Teil­kosten­lösung. Ein großer Teil der tatsächlichen Pflegekosten muss der Pflegebedürftige nach wie vor selbst aufbringen.

Um die Finanzierungs­lücke bestmöglich zu schließen, kann eine Pflege-Zusatz­versicherung eine passgenaue Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Pflege­versicherung.

Kinder sollten nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen

Mit der privaten Pflege-Zusatz­versicherung können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.

Im Pflegefall sollte eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein:

Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Alleine die Unterbringung im Pflegeheim kostet Monat für Monat über 3.000 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von etwa 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflege­versicherung unverzichtbar.

Fazit
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man einmal in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft
Als Pflegebedürftiger benötigt man Unterstützung, um das alltägliche Leben zu meistern
Pflege bedeutet, dass man im Haushalt, im Garten und beim Einkaufen unterstützt werden muss
Wahrscheinlich bleibt man geistig fit und auch relativ mobil, trotzdem ist man auf fremde Hilfe angewiesen
Zudem möchte man seine persönlichen Bedürfnisse und Wünsche weiter erfüllen
Die private Pflege­versicherung schließt die Finanzierungs­lücke zwischen Pflegekosten und der Zahlung aus der gesetzl.Pflegepflicht­versicherung
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— IM DETAIL

Pflegezusatz­versicherung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Was die gesetzliche Pflege­versicherung leistet

Die gesetzliche Pflege­versicherung ist eine Teil­kasko­versicherung: Sie zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad, deckt aber nicht die tatsächlichen Kosten. Die Differenz — den sogenannten Eigenanteil — tragen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst.

Besonders im Pflegeheim entsteht dabei schnell eine erhebliche monatliche Lücke, die aus Rente und Ersparnissen gedeckt werden muss. Reicht beides nicht, können unterhaltspflichtige Kinder ab einer bestimmten Einkommens­grenze herangezogen werden.

Formen der privaten Pflegevorsorge

Pflegetagegeldzahlt einen vereinbarten Betrag je Tag, frei verwendbar.
Pflege­kosten­versicherungerstattet nachgewiesene Kosten anteilig.
Pflege­renten­versicherungzahlt eine lebenslange Rente, meist teurer.
Betriebliche Pflege­versicherungüber den Arbeitgeber, oft ohne Gesundheits­prüfung.

Am verbreitetsten ist das Pflegetagegeld, weil es flexibel bleibt: Das Geld kann für ambulante Hilfe, Umbauten oder die Entlastung Angehöriger verwendet werden.

Warum der Zeitpunkt entscheidet

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszu­stand. Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger und kommt leichter durch die Gesundheits­prüfung. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, ist eine Absicherung in der Regel nicht mehr möglich.

Wichtig ist außerdem, ab welchem Pflegegrad geleistet wird. Verträge, die erst ab Pflegegrad drei zahlen, greifen in den häufigsten Fällen gerade nicht.

Wie Pflegegrade festgestellt werden

Der Pflegegrad wird über ein Begutachtungsverfahren ermittelt. Beurteilt wird die Selbst­ständig­keit in sechs Bereichen — Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Daraus ergibt sich ein Punktwert und daraus der Pflegegrad eins bis fünf.

Wichtig für die private Vorsorge: Der Vertrag sollte an genau diese Pflegegrade anknüpfen und möglichst schon ab Grad zwei leisten. Verträge, die erst ab höheren Graden zahlen, greifen in den häufigsten Fällen nicht.

Der Rest ist nach Themen sortiert — aufklappen, was Sie betrifft.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

4 Abschnitte

Wartezeiten und Leistungsbeginn

Fast alle privaten Pflegetarife sehen eine Wartezeit vor: In den ersten Jahren nach Abschluss wird bei Pflegebedürftigkeit durch Krankheit nicht oder nur eingeschränkt geleistet. Wie lang sie ist, steht in den Bedingungen; ein kurzer oder ganz entfallender Zeitraum ist ein echtes Qualitäts­merkmal.

Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in vielen Tarifen. Das ist mehr als eine Formalie — ein Sturz mit bleibenden Folgen kann jeden treffen, auch kurz nach Vertragsbeginn.

Unabhängig von der Wartezeit gilt der Grundsatz, dass nur versichert ist, was nach Vertragsbeginn eintritt. Eine bestehende Pflegebedürftigkeit ist nicht versicherbar, und auch eine absehbare Verschlechterung bei bereits diagnostizierter Erkrankung führt regelmäßig zur Ablehnung oder zum Ausschluss. Das ist der eigentliche Grund, warum Pflegevorsorge in eine Lebensphase gehört, in der sie sich noch abstrakt anfühlt.

Ein Blick lohnt außerdem auf den Nachweis: Gute Bedingungen erkennen den von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrad an und verlangen keine eigene Begutachtung. Wer im Leistungsfall zwei Verfahren mit unterschiedlichen Maßstäben durchlaufen muss, verliert Zeit in einer Situation, in der niemand Zeit hat.

Häusliche Pflege und Angehörige

Der größte Teil der Pflege findet zu Hause statt und wird von Angehörigen geleistet. Das ist finanziell und persönlich belastend: Arbeitszeit wird reduziert, Rentenansprüche fallen geringer aus, und die Kosten für Umbauten, Hilfsmittel oder stundenweise Betreuung tragen Familien häufig selbst.

Ein Pflegetagegeld ist deshalb weniger für das Heim gedacht als für genau diesen Fall: Es kann für eine Haushaltshilfe, Tagespflege oder den Ausgleich reduzierter Arbeitszeit verwendet werden — ohne Nachweispflicht.

Wie die Begutachtung abläuft — und wie Sie sich vorbereiten

Am Anfang steht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an den Prüfdienst ihres Versicherers. Der Antrag kann telefonisch oder schriftlich gestellt werden, und er sollte früh gestellt werden: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend ab Beginn der Pflegebedürftigkeit.

Danach kommt ein Gutachter in die Wohnung und beurteilt die Selbst­ständig­keit in den festgelegten Lebensbereichen. Wichtig ist der Maßstab: Bewertet wird, was die Person selbstständig kann, nicht welche Diagnosen vorliegen und nicht, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Eine schwere Diagnose ohne Einschränkung der Selbst­ständig­keit führt zu keinem Pflegegrad.

Vorbereitung entscheidet häufig über eine ganze Stufe. Bewährt hat sich ein Pflegetagebuch über einige Wochen: Wann wird Hilfe gebraucht, wobei genau, wie oft, und was passiert ohne diese Hilfe. Angehörige sollten beim Termin dabei sein, denn viele Betroffene schildern ihre Lage besser, als sie ist — teils aus Stolz, teils weil sie die guten Tage erinnern.

Das Gutachten wird schriftlich zugestellt und kann angefordert werden, wenn es nicht automatisch beiliegt. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines Monats möglich, und er lohnt sich häufiger, als man denkt: Wer die Begründung des Gutachtens kennt, kann gezielt widersprechen statt pauschal.

Was Angehörigen zusteht

Pflege ist selten nur eine Frage des Geldes. Für die Menschen, die pflegen, gibt es eigene Ansprüche, die häufig ungenutzt bleiben — weil sie beantragt werden müssen und niemand von sich aus darauf hinweist:

Verhinderungspflege für den Fall, dass die Pflegeperson ausfällt oder Urlaub braucht, und Kurzzeitpflege für eine vorübergehende Unterbringung.
Der Entlastungsbetrag, ein zweckgebundener monatlicher Zuschuss für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Rentenbeiträge für PflegepersonenWer nicht erwerbsmäßig pflegt, ausreichend Stunden aufwendet und nicht in Vollzeit erwerbstätig ist, erhält Beiträge zur Renten­versicherung von der Pflegekasse.
Pflegeunterstützungsgeld für eine kurzfristige Arbeitsverhinderung, wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt und organisiert werden muss.
Pflegezeit und Familienpflegezeitdie befristete Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit, abgesichert durch ein zinsloses Darlehen.
Kostenlose Pflegekurse und die Pflegeberatung, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmenden barrierefreien Umbau des Bads, den Treppenlift, die Verbreiterung von Türen.

Der Grund, warum das in einen Text über Pflege­versicherung gehört: Diese Ansprüche entlasten die Angehörigen, sie ersetzen aber kein Einkommen. Wer die Arbeitszeit dauerhaft reduziert, verliert Gehalt und Rentenanwartschaften in einer Größenordnung, die kein Zuschuss auffängt. Genau diese Lücke ist der sachliche Grund für ein frei verwendbares Pflegetagegeld.

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt

4 Abschnitte

Tagegeld, Kostentarif, Pflegerente: der sachliche Vergleich

Die drei Bauformen unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern in der Mechanik dahinter — und damit in der Frage, wie sicher der Beitrag ist und wie frei das Geld verwendet werden kann.

Pflegetagegeld wird nach Art der Kranken­versicherung kalkuliert.Der Beitrag ist vergleichsweise niedrig, kann aber wie ein Kranken­versicherungsbeitrag angepasst werden. Die Leistung ist ein fester Tagessatz je Pflegegrad, ohne Nachweis der Verwendung.
Die Pflege­kosten­versicherung erstattet einen Anteil der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Sie passt zur Heimversorgung und greift schwächer, wenn Angehörige pflegendenn deren Arbeit erzeugt keine Rechnung.
Die Pflege­renten­versicherung wird nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert.Der Beitrag ist von Beginn an garantiert und deutlich höher; dafür entfällt das Anpassungs­risiko, und viele Tarife enthalten eine Kapitalkomponente.
Die betriebliche Pflege­versicherung über den Arbeitgeber kommt oft ohne Gesundheits­prüfung aus. Ihr Nachteil ist die Bindung an das Arbeitsverhältnisgeprüft gehört, ob und zu welchen Konditionen der Vertrag beim Ausscheiden privat fortgeführt werden kann.

Quer zu allen Bauformen steht die Frage der Staffelung: Zahlt der Vertrag bereits ab Pflegegrad eins oder zwei, und mit welchem Prozentsatz des vereinbarten Satzes je Grad? Ein Tarif, der die volle Leistung erst ab Grad fünf zahlt, sieht im Vergleich günstig aus und trägt in den häufigsten Fällen wenig.

Ebenso wichtig: die Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Ohne sie zahlen Sie weiter Beiträge in der Lebensphase mit den höchsten Ausgaben und dem geringsten Einkommen.

Beitragsentwicklung privater Pflegetarife

Wie stabil der Beitrag ist, hängt an der Kalkulationsart. Tarife nach Art der Kranken­versicherung bilden Alterungsrückstellungen und dämpfen damit den altersbedingten Anstieg — anpassbar bleiben sie trotzdem, wenn Leistungsausgaben und Lebenserwartung von der Kalkulation abweichen. Tarife nach Art der Lebens­versicherung garantieren den Beitrag, verlangen dafür aber von Anfang an deutlich mehr.

Was die Kalkulation zusätzlich unter Druck setzt, liegt außerhalb des Vertrags: Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, Pflege wird personalintensiver bezahlt, und die Dauer der Pflege steigt mit der Lebenserwartung. Ein Tarif, der heute auffällig günstig ist, hat diese Entwicklung entweder besonders gut eingepreist — oder besonders knapp.

Ein zweiter Faktor ist die Dynamik. Ohne regelmäßige Erhöhung verliert ein vereinbarter Tagessatz über Jahrzehnte real an Wert, denn Pflegekosten steigen mindestens im Takt der Löhne. Gute Verträge bieten die Erhöhung ohne erneute Gesundheits­prüfung an, in festen Abständen und ohne dass ein Widerspruch das Recht dauerhaft kostet.

Und ein Detail, das erst spät wichtig wird: Kann der Versicherer den Vertrag ordentlich kündigen? Bei einer Absicherung, die für das hohe Alter gedacht ist, gehört der Verzicht darauf in die Bedingungen.

Beim Vergleich zweier Angebote ist deshalb nicht der Monatsbeitrag die richtige Größe, sondern der Beitrag im Verhältnis zur zugesagten Leistung bei dem Pflegegrad, der am wahrscheinlichsten eintritt — und die Frage, wie stabil dieser Beitrag kalkuliert ist. Beides steht in den Unterlagen, nur nicht auf der ersten Seite.

Elternunterhalt und das Angehörigen-Entlastungs­gesetz

Die Sorge, für die Pflegekosten der Eltern aufkommen zu müssen, ist der häufigste Anlass, sich mit dem Thema zu befassen. Seit dem Angehörigen-Entlastungs­gesetz gilt: Das Sozialamt greift auf Kinder von Pflegebedürftigen erst zu, wenn deren Jahresbruttoeinkommen eine im Gesetz festgelegte Grenze übersteigt. Unterhalb dieser Grenze wird nicht geprüft und nicht zurückgefordert.

Damit ist der Elternunterhalt für die meisten Familien praktisch entschärft — aber nicht abgeschafft. Wer die Grenze überschreitet, wird weiter herangezogen, und die Prüfung erfolgt für jedes Kind einzeln. Wie die Grenze im Einzelfall berechnet wird und welches Einkommen dabei zählt, ist eine Frage für die Sozialbehörde oder eine Rechtsberatung, nicht für einen Versicherungs­vertrag.

Zwei Punkte bleiben unabhängig davon bestehen. Erstens beim Betroffenen selbst: Sein Einkommen und sein Vermögen werden vor der Sozialhilfe eingesetzt, einschließlich der Rücklagen, die eigentlich für Erben gedacht waren. Zweitens bei Schenkungen: Wurde in den zehn Jahren vor der Bedürftigkeit Vermögen übertragen, kann es zurückgefordert werden.

Für die Vorsorge heißt das: Es geht seltener um die Abwehr eines Unterhaltsanspruchs als um die Erhaltung von Handlungsspielraum — welche Einrichtung, welche Betreuung, wie viel Entlastung für die Angehörigen. Das ist ein anderes Argument als die Angst vor dem Amt, und es trägt weiter.

Vollmacht und Verfügung: der Teil, der nichts kostet

Wird ein Mensch pflegebedürftig, entsteht neben dem Geldproblem ein Entscheidungs­problem: Wer darf mit der Bank sprechen, wer mit der Krankenkasse, wer über eine Behandlung entscheiden? Ehepartner und Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt. Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — im besten Fall den Angehörigen, im schlechteren einen Fremden.

Drei Dokumente decken die üblichen Fälle ab. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die im Ernstfall handeln darf, und macht ein Betreuungsverfahren in aller Regel entbehrlich. Die Betreuungsverfügung greift, falls es doch zu einem Verfahren kommt, und benennt dem Gericht die gewünschte Person. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht.

Zwei praktische Hinweise: Für Geschäfte mit Grundbuchbezug und für bestimmte weitreichende Entscheidungen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder erforderlich, und viele Banken bestehen auf ihren eigenen Formularen für die Kontovollmacht. Eine hinterlegte Vollmacht, die im Ernstfall niemand findet, hilft ebenfalls nicht — der Aufbewahrungsort gehört besprochen.

Diese Unterlagen kosten wenig oder nichts und wirken sofort. Sie ersetzen keine finanzielle Vorsorge, aber sie entscheiden darüber, ob die Familie im Ernstfall handlungsfähig ist oder auf ein Gericht wartet.

Leistung, Bedingungen und Alltag

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Wo die Lücke entsteht: Sachleistung, Pflegegeld, Eigenanteil

Die gesetzliche Pflege­versicherung kennt zwei Wege. Wer von Angehörigen gepflegt wird, erhält Pflegegeld zur freien Verfügung. Wer einen ambulanten Dienst beauftragt, erhält Pflegesach­leistungen, die direkt mit dem Dienst abgerechnet werden. Beides lässt sich kombinieren; das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Hinzu kommen zweckgebundene Töpfe für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege, Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Alle diese Leistungen sind der Höhe nach gedeckelt und nach Pflegegrad gestaffelt. Sie orientieren sich nicht an den tatsächlichen Kosten — genau daraus entsteht die Lücke. Im ambulanten Bereich zeigt sie sich dort, wo mehr Einsätze nötig sind, als das Budget hergibt, oder wo Betreuung und Hauswirtschaft gebraucht werden statt Grundpflege.

Im Heim ist die Rechnung noch klarer. Neben den Pflegekosten fallen Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions­kosten der Einrichtung an — diese Posten übernimmt die Pflege­versicherung grundsätzlich nicht. Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner ab Pflegegrad zwei gleich hoch, unabhängig vom Grad, und wird nach Dauer des Aufenthalts durch gestaffelte Zuschläge gemindert. Die übrigen Posten bleiben.

Reichen Rente und Vermögen nicht, tritt die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege ein. Sie ist nachrangig: Erst wird eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt. Genau an dieser Stelle setzt private Vorsorge an — nicht um den Sozialstaat zu ersetzen, sondern um die Wahlfreiheit zu behalten, welche Einrichtung und welche Unterstützung es sein soll.

Was im Bedingungswerk zählt

Pflegetarife lassen sich schwer über den Beitrag vergleichen, weil die Leistungsauslöser unterschiedlich definiert sind. Diese Punkte entscheiden über den Wert des Vertrags:

Leistung bereits ab Pflegegrad eins oder zweiund die volle vereinbarte Leistung spätestens ab Grad vier.
Gleiche Leistung ambulant und stationär, ohne Kürzung für die Pflege zu Hause.
Anerkennung des von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrads ohne eigene Begutachtung.
Beitragsbefreiung ab Beginn des Leistungsbezugs.
Dynamik ohne erneute Gesundheits­prüfung, auch nach mehrfachem Widerspruch.
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers.
Weltweite Geltung oder zumindest ein klar geregelter Anspruch bei Pflege im europäischen Ausland.
Keine Begrenzung der Leistungsdauer und kein Endalter, ab dem die Zahlung eingestellt wird.

Bleibt die Frage nach der Höhe. Sinnvoll ist nicht der Betrag, der die gesamten Pflegekosten deckt — der wäre für die meisten unbezahlbar. Sinnvoll ist der Betrag, der zusammen mit Rente und gesetzlicher Leistung die Lücke im wahrscheinlichsten Szenario schließt. Welches das ist, hängt an Wohnsituation, Familie und vorhandenem Vermögen — und lässt sich vorher ausrechnen, nicht danach.

Demenz: der häufigste Auslöser, der am wenigsten mitgedacht wird

In der Vorstellung der meisten Menschen beginnt Pflegebedürftigkeit mit einem körperlichen Ereignis — Sturz, Schlaganfall, Operation. Tatsächlich sind kognitive Erkrankungen einer der häufigsten Wege in die Pflege, und sie verlaufen anders: Der Körper funktioniert oft noch lange, der Betreuungs­bedarf ist trotzdem hoch und rund um die Uhr vorhanden.

Für die Einstufung ist das seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade berücksichtigt: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen gehören zu den bewerteten Bereichen, nicht nur die körperliche Selbstversorgung. Wer einen sehr alten Vertrag besitzt, der noch auf die früheren Pflegestufen abstellt, sollte prüfen lassen, wie er diesen Fall behandelt.

Finanziell ist Demenz der teuerste Verlauf, weil er lange dauert und weil Betreuung — anders als Grundpflege — kaum durch Angehörige allein zu leisten ist. Genau hier zeigt sich der Vorteil eines frei verwendbaren Tagegeldes: Es finanziert Tagespflege, stundenweise Betreuung oder die reduzierte Arbeitszeit eines Angehörigen, ohne dass eine Rechnung eingereicht werden muss.

Bei der Antragstellung gilt eine unbequeme Wahrheit: Sobald eine Gedächtnisstörung diagnostiziert oder auch nur abgeklärt wurde, wird eine Absicherung schwierig. Die Vorsorge muss vor den ersten Auffälligkeiten stehen, nicht danach.

Für die Begutachtung heißt das umgekehrt: Angehörige sollten die kognitiven Einschränkungen ebenso genau schildern wie die körperlichen. Nächtliche Unruhe, das Verlassen der Wohnung ohne Ziel, Vergessen von Mahlzeiten und Medikamenten — das sind bewertete Merkmale, und sie fallen bei einem einstündigen Termin am Vormittag oft nicht auf.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

Häufige Fragen zur Pflegezusatz­versicherung.

Wie groß ist die Pflegelücke wirklich?

Die gesetzliche Pflege zahlt nur Zuschüsse – gerade im Heim bleiben oft mehrere Tausend Euro pro Monat offen, die selbst zu tragen sind. Die genaue Lücke hängt von Pflegegrad und Pflegeform ab.

Pflegetagegeld oder Pflegekosten?

Beim Pflegetagegeld erhalten Sie einen festen Betrag zur freien Verwendung, bei der Pflege­kosten­versicherung werden Kosten erstattet. Wir erklären die Unterschiede und was zu Ihnen passt.

Springt der Staat mit dem Pflege-Bahr ein?

Es gibt eine staatlich geförderte Variante. Ob sie oder ein ungeförderter Tarif für Sie besser ist, prüfen wir unabhängig.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

Das gehört dazu.

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Pflegezusatz­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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