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Vorsorge & Finanzen · Köln

Risiko­lebens­versicherung

Eine Renten­versicherung soll helfen, im Alter finanziell auf der sicheren Seite zu stehen. Auf die Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.

55 %
der Rente des Verstorbenen bleiben als große Witwen- oder Witwerrente (Rentenartfaktor 0,55) — nach dem Sterbevierteljahr
25 %
sind es bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente (Rentenartfaktor 0,25) — sie greift, wenn die Voraussetzungen der großen Rente nicht erfüllt sind
3 Monate
läuft die Rente im Sterbevierteljahr noch in voller Höhe weiter (Faktor 1,0) — danach fällt sie auf die Werte oben
— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auf die Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.
  • Die Risiko­lebens­versicherung zahlt eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.
  • Die Versicherungs­summe sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen.
Risiko­lebens­versicherung - Ein Muss für Familien

Niemand, der andere zu versorgen hat, sollte auf diese Absicherung für den Todesfall verzichten.

Um die Angehörigen für diesen Fall finanziell abzusichern , ist eine Risiko­lebens­versicherung unbedingt empfehlenswert. Anders als die Kapitallebens­versicherung beschränkt sie sich auf eine reine Todesfall­absicherung – Risikoschutz und Sparen für das Alter werden nicht miteinander kombiniert. Nicht nur der Hauptverdiener der Familie sollte sich um diesen Versicherungs­schutz kümmern: Auch Mütter oder Väter, die für die Kinderversorgung beruflich kürzer treten, sollten eine Risiko­lebens­versicherung abschließen. Denn auch wenn sie sterben, kann das zu einer kaum zu stemmen- den finanziellen Belastung für den Partner werden: Beispielsweise wenn der Hauptverdiener anschließend im Job zurücksteckt, um die Kinder zu versorgen. Oder er arbeitet weiter wie bisher und engagiert jemanden für die Kinder – was natürlich auch ein riesiges Loch in das Familienbudget reißen kann.

Zwei Personen – egal, ob verheiratet oder nicht – können auch einen gemeinsamen Vertrag abschließen und sich so gegenseitig absichern. So ein gemeinsamer Vertrag in der Form „verbundene Leben“ ist in der Regel günstiger als zwei Einzelverträge.

Allerdings wird die Versicherungs­summe nur ausgezahlt, wenn der erste Partner stirbt. Bevor Sie sich für eine solche Variante entscheiden, sollten Sie bei anderen Versicherern Angebote einholen und prüfen, ob dort zwei getrennte Verträge günstiger sind als das vorliegende Verbundangebot.

Schutz hoch genug wählen

Die Versicherungs­summe sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen. Ein solches Polster hilft der Familie erst einmal über die Runden. Wenn Sie zum Beispiel als Industriemechaniker eine Versicherungs­summe von 250 000 Euro vereinbaren und das Geld nach der Auszahlung sicher zu einem Zinssatz von 2 Prozent angelegt wird, reicht es immerhin aus, um knapp zwölf Jahre lang jeden Monat 2 000 Euro zu entnehmen.

Diese Rechnung berücksichtigt keine steuerlichen Aspekte. Dennoch zeigt sie, dass die Auszahlung selbst in Zeiten mäßiger Zinsen für die Hinterbliebenen eine große Hilfe ist, um zumindest die finanzielle Lücke zu schließen.

Versicherungs­summe nachträglich erhöhen

Entscheiden Sie sich schon früh für eine Risiko­lebens­versicherung, wählen Sie einen Vertrag mit einer sogenannten Nach­versicherungsgarantie. Dann haben Sie die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie der Geburt eines Kindes die Versicherungs­summe ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Alter und Gesundheit bestimmen den Preis

Neben der vereinbarten Versicherungs­summe beeinflussen die Laufzeit des Vertrags, das Alter und der Gesundheitszu­stand der versicherten Person die Höhe des Beitrags. Je kürzer die Vertragslaufzeit und je jünger der Versicherte bei Abschluss ist, desto preiswerter kann er den Schutz bekommen.

Hinzu kommt, dass die Versicherer Gesundheits­fragen stellen, um ermitteln zu können, wie groß das Risiko ist, dass sie tatsächlich zahlen müssen. Diese Gesundheits­fragen sollten Sie unbedingt korrekt beantworten. Sonst kann es im Ernstfall passieren, dass der Versicherer sich weigert, aufgrund verschwiegener Vorerkrankungen die Versicherungs­summe auszuzahlen.

Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, kann es jedoch sein, dass der Versicherer Risikozuschläge von Ihnen verlangt. Vielleicht bekommen Sie auch gar keinen Schutz.

Schummelt ein Raucher bei der Angabe und stirbt er später an einer Krankheit, die auf sein Rauchen zurückzuführen ist, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen höchstens die Versicherungs­summe aus, die der Versicherte als Raucher mit den geleisteten Versicherungsbeiträgen hätte absichern können. Bei manchen Versicherern gehen die Angehörigen bei falschen Angaben sogar komplett leer aus.

Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Versicherer im Antragsformular darauf hinweist, dass Sie Ihren Schutz verlieren, wenn Sie unwahre oder unvollständige Angaben machen. Versäumt ein Unternehmen diesen Hinweis, darf es Ihnen nicht aufgrund fehlender oder falscher Angaben die Leistung verweigern.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Vereinbarte Todesfallsummesofort fällig, weltweit, an wen Sie bestimmen.
  • Absicherung von Kreditendie Familie erbt das Haus, nicht die Schulden.
  • Nach­versicherungsgarantienmehr Schutz bei Heirat, Geburt, Immobilienkauf.
  • Verbundene VerträgePaare können sich gegenseitig absichern.

Reiner Schutz statt Sparprodukt — deshalb kostet viel Absicherung erstaunlich wenig.

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Risiko­lebens­versicherung im Detail.

Wofür sie gedacht ist

Die Risiko­lebens­versicherung zahlt eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Sie bildet kein Vermögen — genau deshalb ist sie im Verhältnis zur Leistung günstig.

Typische Anlässe sind eine Immobilien­finanzierung, Kinder oder ein Partner, der vom gemeinsamen Einkommen abhängt. Als Orientierung für die Summe dient die Restschuld plus der Betrag, der die Familie mehrere Jahre trägt.

Vertragsgestaltung bei Paaren

Zwei Einzelverträge sind fast immer besser als ein verbundener Vertrag: Beim verbundenen Vertrag wird nur einmal geleistet, danach endet er. Zwei Policen leisten dagegen in jedem Fall einzeln — und lassen sich später getrennt anpassen oder kündigen.

Bei nicht verheirateten Paaren empfiehlt sich die Über-Kreuz-Gestaltung: Jeder versichert das Leben des anderen und ist selbst Versicherungs­nehmer. Das vermeidet Erbschaftsteuer auf die Auszahlung.

Fallende oder gleichbleibende Summe

Bei einer Immobilien­finanzierung sinkt die Restschuld über die Jahre — eine fallende Versicherungs­summe passt sich dem an und kostet entsprechend weniger. Für die Absicherung einer Familie ist dagegen eine gleichbleibende Summe sinnvoller, weil der Bedarf nicht automatisch sinkt.

Achten Sie auf Nach­versicherungsgarantien: Sie erlauben es, die Summe bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Wie hoch sollte die Summe sein?

Als Orientierung: die Restschuld einer Finanzierung plus der Betrag, der die Familie einige Jahre trägt. Wichtiger als eine Faustformel ist, was die Hinterbliebenen tatsächlich bräuchten.

Ein Vertrag für beide oder zwei einzelne?

Zwei einzelne sind fast immer besser. Ein verbundener Vertrag leistet nur einmal und endet danach — zwei Policen leisten in jedem Fall und lassen sich später getrennt anpassen.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

— UND JETZT?
Risiko­lebens­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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Das hängt damit zusammen.

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