
Risikolebensversicherung
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seiner Hinterbliebenen
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Risikolebensversicherung - Ein Muss für Familien
Niemand, der andere zu versorgen hat, sollte auf diese Absicherung für den Todesfall verzichten.
Eine Rentenversicherung soll helfen, im Alter finanziell auf der sicheren Seite zu stehen. Auf die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung können Familien schon deutlich früher angewiesen sein – wenn jemand stirbt.

Um die Angehörigen für diesen Fall finanziell abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung unbedingt empfehlenswert. Anders als die Kapitallebensversicherung beschränkt sie sich auf eine reine Todesfallabsicherung – Risikoschutz und Sparen für das Alter werden nicht miteinander kombiniert. Nicht nur der Hauptverdiener der Familie sollte sich um diesen Versicherungsschutz kümmern: Auch Mütter oder Väter, die für die Kinderversorgung beruflich kürzer treten, sollten eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn auch wenn sie sterben, kann das zu einer kaum zu stemmen- den finanziellen Belastung für den Partner werden: Beispielsweise wenn der Hauptverdiener anschließend im Job zurücksteckt, um die Kinder zu versorgen. Oder er arbeitet weiter wie bisher und engagiert jemanden für die Kinder – was natürlich auch ein riesiges Loch in das Familienbudget reißen kann.
Zwei Personen – egal, ob verheiratet oder nicht – können auch einen gemeinsamen Vertrag abschließen und sich so gegenseitig absichern. So ein gemeinsamer Vertrag in der Form „verbundene Leben“ ist in der Regel günstiger als zwei Einzelverträge.
Allerdings wird die Versicherungssumme nur ausgezahlt, wenn der erste Partner stirbt. Bevor Sie sich für eine solche Variante entscheiden, sollten Sie bei anderen Versicherern Angebote einholen und prüfen, ob dort zwei getrennte Verträge günstiger sind als das vorliegende Verbundangebot.
Allerdings wird die Versicherungssumme nur ausgezahlt, wenn der erste Partner stirbt. Bevor Sie sich für eine solche Variante entscheiden, sollten Sie bei anderen Versicherern Angebote einholen und prüfen, ob dort zwei getrennte Verträge günstiger sind als das vorliegende Verbundangebot.

Schutz hoch genug wählen
Die Versicherungssumme sollte in etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens betragen. Ein solches Polster hilft der Familie erst einmal über die Runden. Wenn Sie zum Beispiel als Industriemechaniker eine Versicherungssumme von 250 000 Euro vereinbaren und das Geld nach der Auszahlung sicher zu einem Zinssatz von 2 Prozent angelegt wird, reicht es immerhin aus, um knapp zwölf Jahre lang jeden Monat 2 000 Euro zu entnehmen.
Diese Rechnung berücksichtigt keine steuerlichen Aspekte. Dennoch zeigt sie, dass die Auszahlung selbst in Zeiten mäßiger Zinsen für die Hinterbliebenen eine große Hilfe ist, um zumindest die finanzielle Lücke zu schließen.
Versicherungssumme nachträglich erhöhen
Entscheiden Sie sich schon früh für eine Risikolebensversicherung, wählen Sie einen Vertrag mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie. Dann haben Sie die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen wie der Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Alter und Gesundheit bestimmen den Preis
Neben der vereinbarten Versicherungssumme beeinflussen die Laufzeit des Vertrags, das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person die Höhe des Beitrags. Je kürzer die Vertragslaufzeit und je jünger der Versicherte bei Abschluss ist, desto preiswerter kann er den Schutz bekommen.
Hinzu kommt, dass die Versicherer Gesundheitsfragen stellen, um ermitteln zu können, wie groß das Risiko ist, dass sie tatsächlich zahlen müssen. Diese Gesundheitsfragen sollten Sie unbedingt korrekt beantworten. Sonst kann es im Ernstfall passieren, dass der Versicherer sich weigert, aufgrund verschwiegener Vorerkrankungen die Versicherungssumme auszuzahlen.
Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, kann es jedoch sein, dass der Versicherer Risikozuschläge von Ihnen verlangt. Vielleicht bekommen Sie auch gar keinen Schutz.
Auch Raucher müssen bei vielen Versicherern deutlich mehr zahlen, weil sie im Durchschnitt eine geringere Lebenserwartung haben. Für einen Kunden im Alter von Mitte 30 kann sich bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro ein Beitragsunterschied von mehreren Hundert Euro im Jahr ergeben. Als Nichtraucher gilt in der Regel, wer in den letzten zwölf Monaten vor dem Vertragsabschluss überhaupt nicht geraucht hat. Schummelt ein Raucher bei der Angabe und stirbt er später an einer Krankheit, die auf sein Rauchen zurückzuführen ist, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen höchstens die Versicherungssumme aus, die der Versicherte als Raucher mit den geleisteten Versicherungsbeiträgen hätte absichern können. Bei manchen Versicherern gehen die Angehörigen bei falschen Angaben sogar komplett leer aus.
Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Versicherer im Antragsformular darauf hinweist, dass Sie Ihren Schutz verlieren, wenn Sie unwahre oder unvollständige Angaben machen. Versäumt ein Unternehmen diesen Hinweis, darf es Ihnen nicht aufgrund fehlender oder falscher Angaben die Leistung verweigern.
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Erbschaftsteuer sparen
Stirbt die versicherte Person, erhält der Bezugsberechtigte das Geld aus der Lebensversicherung. Für die ausgezahlte Summe kann allerdings Erbschaftsteuer fällig werden. Verheiratete Partner müssen sich häufig keine Gedanken um die Erbschaftsteuer machen. Für sie bleibt die Versicherungsleistung allein ohne steuerliche Folgen. Mit Steuern müssen vor allem Bezugsberechtigte rechnen, die mit dem Verstorbenen nicht verwandt waren und zum Beispiel in einer Partnerschaft ohne Trauschein mit ihm zusammengelebt haben.
Wenn beispielsweise Hans Mayer als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung abschließt und auch die Beiträge für den Vertrag zahlt, der seiner Lebensgefährtin Christina Schneider im Falle seines Todes 120 000 Euro garantiert, müsste Frau Schneider Steuern zahlen. Für sie gilt bei Erbschaften ein Freibetrag von 20 000 Euro, für die restlichen 100 000 Euro aus der Versicherung gilt ein Steuersatz von 30 Prozent, sodass immerhin 30 000 Euro Steuern fällig würden.
Umgehen könnten Herr Mayer und Frau Schneider die Steuer, wenn nicht er die Beiträge für die Versicherung überweist, sondern Frau Schneider sie übernimmt. Dies muss sie aber auch belegen können, etwa mithilfe ihrer Kontoauszüge.
Eine zweite Möglichkeit wäre, dass Frau Schneider gleich Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte der Risikolebensversicherung wird. Herr Mayer bleibt aber die versicherte Person: Stirbt er, kann Frau Schneider als Versicherungsnehmerin die Summe aus der Versicherung steuerfrei erhalten.
Wären Frau Schneider und Herr Mayer verheiratet, könnten sie sich diese Überlegungen häufig sparen: Für verheiratete Partner gilt bei Erbschaften ein Steuerfreibetrag von 500000 Euro, sodass die Versicherungsleistung allein noch ohne steuerliche Folgen bliebe.

Wer bekommt das Geld?
Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung bekommt, wer als Bezugsberechtigter im Vertrag genannt ist. Lassen Sie sich zum Beispiel scheiden und Ihre Exgattin bleibt als Bezugsberechtigte eingetragen, geht eine neue Partnerin leer aus, auch wenn Sie gar keinen Kontakt mehr zu Ihrer früheren Frau haben. Deshalb sollten Sie hin und wieder prüfen, ob Sie den Bezugsberechtigten ändern möchten, beispielsweise nach einer Scheidung.
Eine ungesunde Lebensweise und Risikosportarten treiben häufig die Beiträge für die Risikolebensversicherung in die Höhe. So müssen Sie bei Übergewicht und erhöhten Blutfettwerten mit Risikozuschlägen auf den Beitrag rechnen. Riskante Berufe und Hobbys treiben den Beitrag ebenfalls in die Höhe. Fallschirmspringer, Taucher oder Motorradfahrer müssen bei vielen Anbietern damit rechnen, mehr für ihren Schutz zu zahlen. Allerdings sind hier nicht alle Versicherer so streng, sodass es sich unbedingt lohnt, die Bedingungen mehrerer Anbieter zu vergleichen.
