Berufsunfähigkeitsversicherung Bergisch Gladbach – Ihre Zukunft abgesichert
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Bergisch Gladbach


Beratung zur BU-Versicherung direkt bei Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler

 
Für alle deren Existenzgrundlage Ihre Arbeitskraft ist!
 

Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung / Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind die meisten von Ihnen darauf angewiesen, dass Sie mit Ihrer Arbeit regelmäßig Geld verdienen, um die Ausgaben für Ihren Lebensunterhalt auf Dauer bestreiten zu können. Deshalb wird es eng für Sie und Ihre Familie, wenn etwa ein kaputter Rücken oder eine psychische Erkrankung die Arbeit unmöglich machen.


Fällt das Einkommen weg, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar zumindest Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch die Rentenleistung dürfte bei weitem nicht reichen, um sich das Leben von früher leisten zu können. 2016 lagen die Erwerbsminderungsrenten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchschnittlich bei nicht einmal 700 Euro im Monat. Bei Renten in dieser Höhe bleibt dann häufig je nach Gesamteinkommen und Familienverhältnissen nur die Möglichkeit, zusätzlich staatliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.


Umso wichtiger ist es, sich für diesen Ernstfall vorzubereiten. Erste Wahl sollte dafür die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein, um den Verlust des Einkommens finanziell auszugleichen. Eine professionelle Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, die passende Absicherung zu finden und individuell auf Ihre Lebenssituation abzustimmen. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl eines geeigneten Tarifs, sondern auch um die richtige Einschätzung Ihrer beruflichen Risiken und gesundheitlichen Vorgeschichte.


Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist 2001 an die Stelle der gesetzlichen Renten wegen Berufsunfähigkeit getreten. Für viele Versicherte hat sich seit dieser Gesetzesänderung der staatliche Schutz für den Fall der Invalidität erheblich verschlechtert. Denn die Rentenversicherung zahlt bei Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erst, wenn sie in keiner Form mehr arbeiten können. Selbst wenn etwa ein 45-jähriger Automechaniker seinen Beruf körperlich nicht mehr ausüben, aber noch als Pförtner tätig sein könnte, bekommt er noch kein Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – unabhängig davon, ob er überhaupt eine Chance auf eine Anstellung als Pförtner hat.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Versicherte wie der Mechaniker nur, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es für Versicherte, die zwar mehr als drei Stunden, aber keine sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Aus den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass es vor allem psychische Erkrankungen sind, die Berufstätige in diese Situation zwingen.

Vor allem für Berufseinsteiger erschwert eine weitere Regelung die Situation: Sie haben häufig nicht einmal Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ist in der Regel, dass der Versicherte in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat.

Eine frühzeitige Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier entscheidend sein, um Versorgungslücken zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Gerade junge Menschen unterschätzen oft das Risiko, dauerhaft berufsunfähig zu werden – dabei sind psychische Erkrankungen mittlerweile eine der häufigsten Ursachen.


Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich für diesen finanziellen Ernstfall wappnen. Bei vielen Tarifen hat sie auch den Vorteil, dass – anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – entscheidend ist, ob die Arbeit im eigenen Beruf (und nicht in irgendeinem) noch möglich ist. Stellt sich heraus, dass der Versicherte nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in einem entsprechenden Beruf tätig sein kann, kann er von seinem Versicherer die vereinbarte Rente bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er etwa aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen oder einer psychischen Erkrankung seine Berufstätigkeit aufgeben muss.

Eine fundierte Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, die Unterschiede zwischen den Tarifen zu verstehen, Fallstricke zu vermeiden und eine leistungsstarke Absicherung zu wählen. Gerade bei komplexen Gesundheitsverläufen oder besonderen beruflichen Anforderungen ist eine individuelle Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Sie profitieren von einer objektiven Einschätzung, einer transparenten Darstellung der Leistungen und einer Begleitung im Antragsprozess – inklusive Gesundheitsprüfung und Risikoeinschätzung.

Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann oft bessere Konditionen sichern und langfristig von niedrigeren Beiträgen profitieren. Die Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nicht nur ein Schritt zur Absicherung, sondern auch zur finanziellen Weitsicht.

 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Bergisch Gladbach:

Interessiert?

 

Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich und unabhängig beraten.

 

 
 


Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:


 
Berufsunfähigkeitsversicherung Bergisch Gladbach – Ihre Zukunft abgesichert
 
 
 
 

Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung / Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann insbesondere für junge Beamte sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sie die richtige Variante abschließen. Denn Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Sie sollten deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Eine individuelle Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung hilft dabei, die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit zu verstehen und die passende Absicherung zu wählen.


Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das heißt, legt Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) fest. Demnach kann ein Beamter bereits dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird. Eine fundierte Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Risiken realistisch einzuschätzen.


Für Beamte der Länder und Kommunen können entsprechend dem Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen gelten. Auch hier lohnt sich eine persönliche Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung, um die länderspezifischen Unterschiede zu berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.


Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Ruhegehalt. Im Gegensatz zum Pendant für „normale“ Arbeitnehmer – der Erwerbsminderungsrente – fällt diese Absicherung meist deutlich höher aus. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Eine professionelle Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt Ihnen, wie Sie diese Versorgungslücke in den ersten Jahren Ihrer Beamtenlaufbahn sinnvoll schließen können.


Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr ihm aber auch eine andere Tätigkeit übertragen. Dafür muss der Beamte gegebenenfalls auch an Weiterbildungen teilnehmen. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Auch hier ist eine Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung hilfreich, um die möglichen Szenarien zu kennen und sich entsprechend abzusichern.


Berufsanfänger sind schlechter abgesichert


Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Sie werden normalerweise entlassen, falls sie dienstunfähig werden. Eine frühzeitige Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher besonders für Berufsanfänger essenziell, um nicht ungeschützt in eine finanzielle Notlage zu geraten.


Die Betroffenen werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch dort haben sie erst nach fünf Jahren Versicherungszeit Anspruch auf Leistungen und müssten zudem die hohen Hürden für eine Erwerbsminderungsrente nehmen. Eine gezielte Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, diese Risiken zu erkennen und rechtzeitig mit einer passenden Versicherungslösung gegenzusteuern.


Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, etwa bei Dienstunfällen oder wenn die Ausübung des Berufs ursächlich für die Dienstunfähigkeit war (§ 49 BBG). Grundsätzlich gilt aber, dass besonders junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung brauchen, etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine individuelle Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie nicht nur irgendeine Police abschließen, sondern eine, die wirklich zu Ihrer Laufbahn, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren beruflichen Perspektiven passt.

 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Bergisch Gladbach:

Interessiert?

 

Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich und unabhängig beraten.

 

 
 


Das sagen unsere Kunden auf Google über uns: