parallax background
 
 
 
 

Versicherungen, Altersvorsorge und

Kapitalanlagen für Ehepaare

 
Die Ehe ist genauso viel wert als die, welche sie schließen.

Friedrich Nietzsche

 

 
 

 

Was sehr zu empfehlen ist:


Krankenversicherung:


Finanzielle Vorteile kann die Hochzeit auch bei der Krankenversicherung bringen. Angenommen, beide Partner sind gesetzlich krankenversichert und einer von ihnen ist nicht berufstätig oder verdient nur sehr wenig: Dann können Verheiratete – anders als Paare ohne Trauschein – von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren. Diese gilt nicht nur für die Kranken-, sondern auch für die Pflegeversicherung.
Angestellte sind zunächst in aller Regel aufgrund ihres noch relativ niedrigen Gehalts in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und damit auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach Einkommenshöhe stehen sie irgendwann aber eventuell vor der Frage: weiter gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln? Diese Wahlmöglichkeit haben alle, die ein Jahreseinkommen von über 64.350 Euro brutto (Stand 2021) haben. Wegen der besseren Leistungen kann der Wechsel in die private Versicherung interessant sein.
Lassen Sie sich beraten
 

Private Haftpflichtversicherung:


Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand.
Spätestens sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist, endet in der Regel die Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Die erste Ausbildung kann zum Beispiel eine rein betriebliche Ausbildung sein, ein Studium oder die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und anschließendem Studium. Ergänzende Lernphasen wie das Referendariat für angehende Lehrer oder Anwälte zählen nicht mehr zur über die Eltern versicherten ersten Ausbildung. Für solche Phasen benötigen Sie ebenfalls eigenen Schutz.
Erfahren Sie mehr:
Privathaftpflichtversicherung
Selber rechnen:
Privathaftpflichtversicherung
Lassen Sie sich beraten
 

Auslandsreise-Krankenversicherung:


Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatzversicherung, die für die Behandlungskosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.
Lassen Sie sich beraten
 

Berufsunfähigkeitsversicherung:


Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben Sie erst, wenn Sie mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Und selbst wenn Sie diese Vorgabe zum Beispiel aufgrund von dauerhaften Nebenjobs während des Studiums erfüllen, wird die gesetzliche Rente im Ernstfall eher dürftig ausfallen. Zusätzliche private Absicherung tut also not, damit bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall zumindest eine sichere Einnahme fließt, und das bis zum Beginn des Rentenalters. Außerdem gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger bekommen Sie den Schutz. Auch das spricht dafür, diese Versicherung so bald wie möglich abzuschließen.
Erfahren Sie mehr:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lassen Sie sich beraten
 

Hausratversicherung:


Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Der Schutz im verbleibenden Vertrag sollte dann so aufgestockt werden, dass er für den gemeinsamen Hausstand (entscheidend ist der Neuwert) reicht. Dafür lohnt es sich, eine Bestandsaufnahme über die Einrichtung zu machen.
Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, SturmHagelEinbruchdiebstahlRaub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
Erfahren Sie mehr:
Hausratversicherung
Selber rechnen:
Hausratversicherung
Lassen Sie sich beraten
 

Rechtsschutzversicherung:


Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Die Rechtsschutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.
Erfahren Sie mehr:
Rechtsschutzversicherung
Selber rechnen:
Rechtsschutzversicherung
Lassen Sie sich beraten
 

Altersvorsorge:


Die Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können, reichen in der Regel nicht aus, um damit den Lebensstandard von heute in etwa zu halten. Auch für ehemalige Beamte bleibt häufig im Alter eine finanzielle Lücke: Ihre Altersbezüge sind ebenfalls etwas niedriger als ihr letztes Gehalt. Zusätzliche Vorsorge tut not. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge gilt: Je früher Sie beginnen, desto besser ist es, damit Sie sich auf Dauer sicher regelmäßige Ausgaben wie etwa für Miete, Lebensmittel, Telefon und den Bedarf des alltäglichen Lebens leisten können. Wenn Sie früh beginnen, Geld zurückzulegen, profitieren Sie zudem umso stärker vom Zinseszinseffekt. Auf die Frage, wie die zusätzliche Vorsorge aussehen kann, haben die Versicherer mit Angeboten wie der Riester-Rentenversicherung, der privaten Rentenversicherung, der Kapitallebensversicherung und der Rürup-Rente mehrere Antworten parat, die es inzwischen auch zum Teil als nachhaltige Altersvorsorgeprodukte gibt. Versicherungsverträge sind aber nicht die einzige Möglichkeit für die Vorsorge. Es gibt zum Beispiel mit Sparanlagen in Investmentfonds weitere Angebote, die als Bestandteil der Altersvorsorgestrategie geeignet sind. Insgesamt kommt es darauf an, dass Sie die richtige Mischung finden und die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten sinnvoll kombinieren.
Erfahren Sie mehr:
Altersvorsorge
Lassen Sie sich beraten
 

Risikolebensversicherung:


Wenn die Beziehung noch frisch ist, liegt der Gedanke vermutlich noch in weiter Ferne – doch je enger Ihre Verbindung wird und je länger sie bereits dauert, desto wichtiger wird folgende Frage: Wie kommt Ihr Partner zurecht, falls Ihnen etwas zustößt?
Besonders als Paar, das nicht miteinander verheiratet ist, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, denn Ihnen fehlt die gegenseitige Absicherung, die Verheiratete zumindest über die gesetzliche Rentenversicherung haben.
Ehepartner haben die Sicherheit, dass sie im Ernstfall eine Hinterbliebenenrente oder Leistungen aus der Beamtenversorgung bekommen können. Auch wenn etwa die gesetzliche Hinterbliebenenrente allein nicht zum Leben reicht, hilft sie wenigstens, einen Teil der Ausgaben zu decken. Außerdem haben Verheiratete einen automatischen Erbanspruch. Beides gilt für Partner ohne Trauschein nicht. Das kann Folgen haben. Für einen solchen Ernstfall können nichtverheiratete Lebenspartner mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen. Stirbt einer von ihnen, erhält der Partner eine vorher vereinbarte Summe.
Lassen Sie sich beraten
 

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:


Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Pflegezusatzversicherung

Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Krankenzusatzversicherung / Zahnzusatzversicherung


Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Unfallversicherung

Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

KFZ-Versicherung / Autoversicherung


Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Private Cyberversicherung

Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Wohngebäudeversicherung


Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Baufinanzierung

Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Risikoabsicherung Immobilienkredit


 
Ehepaare – Versicherungen, Altersvorsorge und Kapitalanlagen

Finanzen

 
 
 

Interessiert?

Dann lernen Sie Ihren zukünftigen Versicherungsmakler und Finanzberater aus Köln kennen
oder nutzen Sie direkt unseren Vergleichsrechner.