
Reiserücktrittversicherung
Reisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung
Unabhängig. Persönlich. Aus Köln.
Vergleich direkt beim Versicherungsmakler
Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.
Reisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein
Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.

Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.
Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungsschutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privathaftpflichtversicherung: Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung der Familie für den Schaden.
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.
Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfallversicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.
Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungsschutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privathaftpflichtversicherung: Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung der Familie für den Schaden.
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.
Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfallversicherung: Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.
Ohne zusätzliche Reisekrankenversicherung geht es nicht
Was für die private Unfall- oder Haftpflichtversicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Krankenversicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungskosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Und selbst innerhalb der EU kann es sein, dass die Kasse nicht alle Ausgaben trägt. Wenn der behandelnde Arzt zum Beispiel eine Behandlung für Sie als Privatpatient abrechnet, kommt die Kasse nicht für alle Kosten auf. Die Ausgaben für einen Rücktransport eines Erkrankten nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Der Rücktransport ist ausgeschlossen – selbst wenn es sich um ein Reiseland innerhalb der EU handelt. Je nach Reiseland und Schwere der Erkrankung können so schnell mehrere Zehntausend Euro an Kosten zusammenkommen, die die Kasse nicht trägt. Um auf diesen Ausgaben nicht allein sitzen zu bleiben, sollten gesetzlich versicherte Urlauber vor der Auslandsreise unbedingt eine private Reisende, die in Deutschland privat krankenversichert sind, genießen zumindest in der Anfangszeit auch im Ausland umfassenden Versicherungsschutz. Allerdings sollten sie vor Abreise die Bedingungen ihres Vertrags noch einmal daraufhin prüfen, ob der Versicherer für einen Rücktransport zahlt.
Wenn Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreiseschutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.

Für längere Auszeiten
Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungsschutz hat. In der Privathaftpflichtversicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungsschutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.
Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungsschutz hat. In der Privathaftpflichtversicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungsschutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.
Was „medizinisch notwendig“ ist
Die private Auslandskrankenversicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.
Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatzversicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.
Die private Auslandskrankenversicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.
Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatzversicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.

Auf die Formulierungen achten
Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertragsabschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungsunternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.
Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertragsabschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungsunternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.
Interessiert?
Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf und lassen Sie sich unabhängig und unverbindlich bei der Absicherung Ihrer Reise beraten!

Reiserücktrittsversicherung
Die Reise fällt aus - Die Versicherung erstattet
Einen Tag vor dem Abflug bekommt Ihre Tochter hohes Fieber. Für so einen Fall kann eine Reiserücktrittsversicherung hilfreich sein.

Rund ums Reisen existieren neben der Auslandsreise-Krankenversicherung weitere Angebote, die Versicherungsunternehmen – häufig auch über die Reisebüros – für Urlauber parat haben. Sinnvoll in diesem Angebotskatalog ist eine Rücktrittversicherung für besonders teure Reisen. Was sie leistet, zeigt ein kleines Beispiel:
Corinna und Matthias Schuster haben mit ihren beiden Söhnen Finn und Lasse einen zweiwöchigen Cluburlaub in Spanien gebucht. Gesamtkosten: 3 500 Euro. Kurz vor Abflug brechen in Lasses Kindergarten die Windpocken aus. Nicht nur der Vierjährige wird krank, er steckt auch noch seinen großen Bruder an, sodass die Schusters den Urlaub wenige Tage vor Abflug absagen müssen. Das Reiseunternehmen hat wenig Verständnis für Windpocken und kassiert 50 Prozent Stornogebühren, sodass Familie Schuster 1.750 Euro in den Sand gesetzt hat.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung wäre ihnen ein solches Minus erspart geblieben. Der Versicherer übernimmt zum Beispiel im Krankheitsfall die anfallenden Stornogebühren komplett oder zahlt zumindest den Rest nach für einzelne Reisen abschließen, oder Sie entscheiden sich für einen Jahresvertrag. Das kann sich lohnen, wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen wollen. Es kann sogar sein, dass für teure Reisen der Jahresvertrag günstiger ist als der Schutz für eine Reise.
Etwas teurer als die Tarife, bei denen nur der Rücktritt von der Reise versichert ist, sind die Verträge, die eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Dann sind auch zusätzliche Kosten gedeckt, wenn Sie früher zurückfahren oder länger bleiben müssen. Solche Kombi-Verträge sind um etwa 20 Prozent teurer als der reine Rücktrittsschutz.
Corinna und Matthias Schuster haben mit ihren beiden Söhnen Finn und Lasse einen zweiwöchigen Cluburlaub in Spanien gebucht. Gesamtkosten: 3 500 Euro. Kurz vor Abflug brechen in Lasses Kindergarten die Windpocken aus. Nicht nur der Vierjährige wird krank, er steckt auch noch seinen großen Bruder an, sodass die Schusters den Urlaub wenige Tage vor Abflug absagen müssen. Das Reiseunternehmen hat wenig Verständnis für Windpocken und kassiert 50 Prozent Stornogebühren, sodass Familie Schuster 1.750 Euro in den Sand gesetzt hat.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung wäre ihnen ein solches Minus erspart geblieben. Der Versicherer übernimmt zum Beispiel im Krankheitsfall die anfallenden Stornogebühren komplett oder zahlt zumindest den Rest nach für einzelne Reisen abschließen, oder Sie entscheiden sich für einen Jahresvertrag. Das kann sich lohnen, wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen wollen. Es kann sogar sein, dass für teure Reisen der Jahresvertrag günstiger ist als der Schutz für eine Reise.
Etwas teurer als die Tarife, bei denen nur der Rücktritt von der Reise versichert ist, sind die Verträge, die eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Dann sind auch zusätzliche Kosten gedeckt, wenn Sie früher zurückfahren oder länger bleiben müssen. Solche Kombi-Verträge sind um etwa 20 Prozent teurer als der reine Rücktrittsschutz.

Krankheit und mehr
Der Rücktrittsversicherer springt ein, wenn wie im Fall der Schusters eine versicherte Person krank wird. Weitere Anlässe, die zur Versicherungsleistung führen, sind zum Beispiel Unfall, Tod oder große Schäden, etwa nach einem Einbruch in die Wohnung. Diese Ereignisse müssen nicht unbedingt der versicherten Person selbst zugestoßen sein. Die Versicherung kann auch bei Ereignissen, die Mitreisende, den Ehepartner, Kinder oder Enkel daheim treffen, in Anspruch genommen werden, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann.
Je nachdem, was in den Vertragsbedingungen vereinbart wurde, hätte der Versicherer von Familie Schuster zum Beispiel auch gezahlt, wenn kurz vor Abflug die Mutter von Frau Schuster schwer gestürzt und auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen gewesen wäre.
Diese Leistungsunterschiede zeigen, wie wichtig es ist, nicht gleich das erstbeste Angebot, das beispielsweise im Reisebüro präsentiert wird, abzuschließen, sondern vor der Unterschrift nach Alternativen zu suchen. Die Rücktrittsversicherung muss nicht gemeinsam mit der Reise gebucht werden. Sie können sie auch noch später abschließen – je nach Versicherer zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung, oder aber meistens bis zu 30 Tage vor Reisebeginn.
Zu lange sollten Sie aber nicht warten, da sonst die Gefahr besteht, dass Sie den Termin verpassen oder der Grund für den Rücktritt bereits eingetreten ist.
Der Rücktrittsversicherer springt ein, wenn wie im Fall der Schusters eine versicherte Person krank wird. Weitere Anlässe, die zur Versicherungsleistung führen, sind zum Beispiel Unfall, Tod oder große Schäden, etwa nach einem Einbruch in die Wohnung. Diese Ereignisse müssen nicht unbedingt der versicherten Person selbst zugestoßen sein. Die Versicherung kann auch bei Ereignissen, die Mitreisende, den Ehepartner, Kinder oder Enkel daheim treffen, in Anspruch genommen werden, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann.
Je nachdem, was in den Vertragsbedingungen vereinbart wurde, hätte der Versicherer von Familie Schuster zum Beispiel auch gezahlt, wenn kurz vor Abflug die Mutter von Frau Schuster schwer gestürzt und auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen gewesen wäre.
Diese Leistungsunterschiede zeigen, wie wichtig es ist, nicht gleich das erstbeste Angebot, das beispielsweise im Reisebüro präsentiert wird, abzuschließen, sondern vor der Unterschrift nach Alternativen zu suchen. Die Rücktrittsversicherung muss nicht gemeinsam mit der Reise gebucht werden. Sie können sie auch noch später abschließen – je nach Versicherer zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung, oder aber meistens bis zu 30 Tage vor Reisebeginn.
Zu lange sollten Sie aber nicht warten, da sonst die Gefahr besteht, dass Sie den Termin verpassen oder der Grund für den Rücktritt bereits eingetreten ist.
Weitere Reiseversicherungen

Reisegepäckversicherung

Reiseabbruchversicherung

Erntehelfer Versicherung

Studenten- und Au-Pair-Versicherung

Schiffsreise / Kreuzfahrt Versicherung

Gruppenreiseversicherung

Seminarversicherung

Schülerreiseversicherung

Reiseunfallversicherung

Campingversicherung

Wintersport Versicherung

Reisehaftpflichtversicherung