
Versicherungen, Altersvorsorge und
Kapitalanlagen nach der Scheidung
Von weitem sieht eine Ehe außerordentlich einfach aus.
Was sehr zu empfehlen & zu beachten ist:
Versorgungsausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung:
Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungsfähigkeitsansprüche herzustellen. Dies ist der sogenannte Versorgungsausgleich, der im Rahmen einer Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird.
Neben den gesetzlichen, öffentlichen & berufsständischen Alters- und Zusatzversorgungen sind die privaten und betrieblichen Altersvorsorgen bzw. Rentenversicherungen mit ihren Anwartschaften in den Ausgleich mit einzubeziehen, sofern kein Ehevertrag mit anderweitig lautenden Regelungen getroffen worden ist. Dies gilt dann, wenn der private Vertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Ist eine Einmalzahlung oder zumindest die Option hierzu vertraglich vereinbar fällt die Altersvorsorge unter den Zugewinnausgleich und nicht unter den Versorgungsausgleich.
Fällt die bisherige private bzw. betriebliche Vorsorge unter den Versorgungsausgleich ist es wichtig zu wissen, dass eine Auszahlung nicht zur freien Verfügung möglich ist und sollte kein privates Produkt gewählt werden, wird die Summe automatisch in die Versorgungsausgleichskasse gezahlt, womit dann in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anrecht erworben wird. Aufgrund fehlender Anlagemöglichkeiten und damit Zinschancen ist dies von unserer Seite jedoch nicht zu empfehlen.
Wir als Versicherungsmakler unterstützen Sie in dieser Lebensphase im Rahmen des Ausgleichs privater und betrieblicher Vorsorgen, indem wir vorbereitend für Ihren Gerichtstermin und in Beratung mit Ihnen ein Vorsorgeprodukt für Sie finden, welches die Anforderungen nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG erfüllt, um die Ihnen zugesprochen Versorgungsbezüge auf Sie zu übertragen. Darüber hinaus stellen wir bei Abschluss sicher, dass Sie die für das Gericht benötigte Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die Entgegennahme des Ausgleichswertes aus dem externen Versorgungsausgleich erhalten sowie dort aufgeführt wird, dass es sich um eine zertifizierte Altersvorsorge nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG handelt. Gerne stimmen wir uns in diesem Prozess auch mit ihrem Anwalt ab, sollten Sie dies wünschen.
Erfahren Sie mehr:
Versorgungsausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung – Die private & betriebliche Altersvorsorge
Lassen Sie sich beraten
Krankenversicherung:
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, sobald das Urteil über die Scheidung rechtskräftig wird. Ein beitragsfrei mitversicherter Ehepartner muss sich dann selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Innerhalb von drei Monaten kann er sich freiwillig gesetzlich versichern. Nimmt er einen Job an, wird er in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Lassen Sie sich beraten
Private Haftpflichtversicherung:
Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden. Beide Partner benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung.
Erfahren Sie mehr:
Privathaftpflichtversicherung
Selber rechnen:
Privathaftpflichtversicherung
Lassen Sie sich beraten
Auslandsreise-Krankenversicherung:
Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatzversicherung, die für die Behandlungskosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.
Lassen Sie sich beraten
Hausratversicherung:
Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
Nach der Trennung kann ein Partner die bisherige Police behalten, der andere schließt einen neuen Vertrag ab, wenn ihm die Absicherung wichtig ist. Beide Partner sollten darauf achten, dass die Versicherungsumme zur neuen beziehungsweise verbliebenen Einrichtung passt. Zieht der Ehepartner aus, der Versicherungsnehmer der bisher gemeinsamen Police ist, gilt der Schutz in der Regel für drei Monate für beide Wohnungen.
Erfahren Sie mehr:
Hausratversicherung
Selber rechnen:
Hausratversicherung
Lassen Sie sich beraten
Rechtsschutzversicherung:
Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Die Rechtsschutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden.
Erfahren Sie mehr:
Rechtsschutzversicherung
Selber rechnen:
Rechtsschutzversicherung
Lassen Sie sich beraten
Altersvorsorge:
Die Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können, reichen in der Regel nicht aus, um damit den Lebensstandard von heute in etwa zu halten. Auch für ehemalige Beamte bleibt häufig im Alter eine finanzielle Lücke: Ihre Altersbezüge sind ebenfalls etwas niedriger als ihr letztes Gehalt. Zusätzliche Vorsorge tut not. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge gilt: Je früher Sie beginnen, desto besser ist es, damit Sie sich auf Dauer sicher regelmäßige Ausgaben wie etwa für Miete, Lebensmittel, Telefon und den Bedarf des alltäglichen Lebens leisten können. Wenn Sie früh beginnen, Geld zurückzulegen, profitieren Sie zudem umso stärker vom Zinseszinseffekt. Auf die Frage, wie die zusätzliche Vorsorge aussehen kann, haben die Versicherer mit Angeboten wie der Riester-Rentenversicherung, der privaten Rentenversicherung, der Kapitallebensversicherung und der Rürup-Rente mehrere Antworten parat, die es inzwischen auch zum Teil als nachhaltige Altersvorsorgeprodukte gibt. Versicherungsverträge sind aber nicht die einzige Möglichkeit für die Vorsorge. Es gibt zum Beispiel mit Sparanlagen in Investmentfonds weitere Angebote, die als Bestandteil der Altersvorsorgestrategie geeignet sind. Insgesamt kommt es darauf an, dass Sie die richtige Mischung finden und die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten sinnvoll kombinieren.
Erfahren Sie mehr:
Altersvorsorge
Lassen Sie sich beraten
Risikolebensversicherung:
Wer ist bei Ihrer Risikolebensversicherung bezugsberechtigt? Darüber sollten Sie sich nach der Trennung Gedanken machen und den Bezugsberechtigten gegebenenfalls ändern.
Lassen Sie sich beraten