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Versichern & Absichern · Köln

Tier­versicherungen

Als Halter haften Sie für Ihr Tier ohne Verschulden — auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Für Hund und Pferd braucht es deshalb einen eigenen Vertrag, Katze und Kleintier laufen in der Privat­haftpflicht mit. Was darüber hinaus sinnvoll ist, entscheidet sich Tier für Tier.

DIE ERSTE FRAGE — BRAUCHT DIESES TIER EINEN EIGENEN VERTRAG?
Braucht einen eigenen Vertrag
  • Hundejeder, unabhängig von Rasse und Größe; in NRW für gelistete Rassen und große Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
  • Pferde und Ponysauch das Freizeitpferd im Offenstall.
  • Tiere, mit denen Geld verdient wirddie Haftungsmilderung des § 833 Satz 2 BGB gilt nur für Nutztiere, und sie ist keine Deckung.
  • Gesundheits­kostenTierarzt, Klinik und OP zahlt keine Haft­pflicht­versicherung, in keinem Fall.

Die Haftung des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB trifft Sie ohne Verschulden — auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben.

— SPEZIALTHEMEN
Das Wichtigste in Kürze
  • Tierverträge werden häufig einmal abgeschlossen und dann nie wieder angesehen.
  • Wichtig sind Wartezeiten, Jahreshöchst­grenzen und die Frage, bis zu welchem Gebührensatz erstattet wird.
  • Für Hund und Pferd braucht es deshalb einen eigenen Vertrag, Katze und Kleintier laufen in der Privat­haftpflicht mit.

Tier für Tier gedacht.

Vom Haftpflicht-Fundament bis zum OP-Schutz: jedes Thema hat eine eigene Seite mit Tiefe.

— Was das in Köln bedeutet

Hunde gehören in Köln zum Stadtbild, und rund um die Stadt — im Bergischen und im Vorgebirge — stehen viele Pferde in Ställen und Reitvereinen. Die Halterhaftung gilt in beiden Welten unbegrenzt; wir ordnen ein, welcher Schutz zu Tier und Nutzung passt.

Warum eine Hunde­haftpflicht­versicherung / Hundehalter­haftpflicht­versicherung sinnvoll ist

Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind, werden nicht von privaten Haft­pflicht­versicherungen übernommen! Wer keinen zusätzlichen Schutz für den Vierbeiner abgeschlossen hat, trägt alle entstanden Kosten selbst.

Nach der deutschen Versicherungswirtschaft belaufen sich diese auf etwa 80 Millionen Euro pro Jahr. Um sich vor diesen Ausgaben zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hundehalter­haftpflicht­versicherung, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Pflichten habe ich als Hundehalter?

Als Hundehalter müssen Sie sich nicht nur um das leibliche Wohl Ihres flauschigen Lieblings sorgen und kümmern, sondern auch um die Sicherheit der Umwelt, auf die Ihr Hund Einfluss haben könnte. Dazu zählen Zwischenfälle wie bspw. Biss­verletzungen an anderen Hunden oder Menschen oder Verkehrsunfälle, die durch einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund verursacht werden.

Das sollte bei der Hunde­haftpflicht abgedeckt sein

✔ Personenschäden: Kosten aus Verletzungen und/oder Schäden an Personen werden von der Versicherung erstattet.

✔ Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung an fremdem Eigentum, wird ebenfalls ersetzt.

✔ Vermögens­schäden: Finanzielle Einbußen an Dritten, die durch den Hund entstanden sind, werden übernommen.

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Unser Online-Vergleich zur Hundehalter­haftpflicht­versicherung ermöglicht Ihnen einen schnellen Marktüberblick und einen direkten Abschluss

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Tierhalter­haftpflichtHalter haften unbegrenzt für ihr Tier (§ 833 BGB).
  • OP-Kostenschutzdie teuersten Einzelfälle planbar gemacht.
  • Tierkranken­versicherungTierarzt, Klinik und Medikamente.
  • Leben und Transportfür Tiere mit erheblichem Wert.

Welche Bausteine Ihr Tier braucht, hängt von Art, Alter und Nutzung ab — genau das ordnen wir ein.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
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Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

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Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

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Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Tier­versicherungen im Detail.

Tierhalter­haftpflicht: bei Hund und Pferd Pflicht oder nahezu unverzichtbar

Als Halter haften Sie für Schäden Ihres Tieres verschuldens­unabhängig — auch wenn Sie alles richtig gemacht haben. Läuft ein Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall, haften Sie für Personen- und Sachschäden in voller Höhe.

Für Hunde ist die Haftpflicht in mehreren Bundesländern vorgeschrieben, für Pferde in der Praxis unverzichtbar. Katzen und Kleintiere sind dagegen üblicherweise in der Privat­haftpflicht eingeschlossen.

Kranken- und OP-Versicherung fürs Tier

Tierarztkosten richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte und können bei Operationen erheblich ausfallen. Die OP-Versicherung deckt nur Eingriffe ab, die Kranken­versicherung zusätzlich Behandlungen, Medikamente und Vorsorge.

Wichtig sind die Wartezeiten, die Begrenzung auf bestimmte Gebührensätze, Jahreshöchst­grenzen und Altersgrenzen beim Abschluss. Für ältere Tiere ist ein Neuabschluss oft nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.

Welche Tiere die Privat­haftpflicht abdeckt und welche nicht

Die Privat­haft­pflicht­versicherung schließt Schäden durch Tiere nicht insgesamt aus, sondern unterscheidet nach Tierart. Der Grund liegt im Haftungsrecht: Für Hunde und Pferde gilt die strenge Gefährdungshaftung des Tierhalters, während bei zahmen Haustieren das Schadenpotenzial ungleich kleiner ist.

Daraus ergibt sich eine Trennlinie, die in fast allen Bedingungen ähnlich verläuft. Zahme Haustiere laufen im Privatvertrag mit, Hunde und Pferde brauchen einen eigenen. Alles dazwischen — größere oder ungewöhnliche Tiere — gehört im Einzelfall geprüft.

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EingeschlossenKatzen, Kleintiere und andere zahme Haustiere im üblichen Umfang.
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Nicht eingeschlossen: Hunde und Pferdefür sie ist ein eigener Vertrag erforderlich.
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EinzelfallGrößere Exoten, Reptilien und ungewöhnliche Heimtiere, teils ausdrücklich ausgeschlossen.
✓
Fremde Tiere in Obhut: Wer ein fremdes Tier hütet, ist Tieraufseherdieser Fall gehört ausdrücklich in den Vertrag.
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Gewerbliche TierhaltungZucht, Pension und Betreuung gegen Entgelt fallen aus privaten Verträgen heraus.

Der vierte Punkt betrifft mehr Menschen, als man vermutet. Wer regelmäßig den Hund von Nachbarn ausführt, übernimmt die Aufsicht über ein fremdes Tier und kann dafür in Anspruch genommen werden — mit einem eigenen Haftungsgrund neben dem des Halters.

GESUNDHEITSKOSTEN — DREI WEGE, UND EINER DAVON IST KEIN VERTRAG
MerkmalRücklage selbst bildenOP-KostenschutzTierkranken­versicherung
DecktAlles, solange das Geld reichtOperationen samt Vor- und NachsorgeBehandlung, Medikamente, Operationen
Der teure EinzelfallTrifft ungebremstGenau dafür gedachtEbenfalls abgedeckt
Die vielen kleinen RechnungenTrägt man ohnehin selbstNicht enthaltenEnthalten, meist mit Selbstbehalt
VorerkrankungenSpielen keine RolleIn aller Regel ausgeschlossenIn aller Regel ausgeschlossen
Alter des TieresEgalAbschluss wird mit den Jahren teuer oder unmöglichAbschluss wird mit den Jahren teuer oder unmöglich
Wann das der richtige Weg istJunges, gesundes Tier und Geld, das wirklich liegen bleibtWenn nur der große Betrag wehtutWenn die Rechnungen planbar sein sollen

Welcher Gebührensatz der Tierarzt-Gebührenordnung erstattet wird, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich — das ist der Punkt, an dem Verträge im Schadenfall auseinanderfallen.

Der gemeinsame Nenner aller Tier-Gesundheits­tarife

Ob Hund, Pferd oder Katze: Die Gesundheits­tarife folgen demselben Bauplan. Wer ihn kennt, vergleicht schneller und erkennt, wo ein Angebot tatsächlich abweicht.

Alle rechnen gegen die Gebührenordnung für Tierärzte, alle arbeiten mit Wartezeiten, alle kennen Altersgrenzen, und alle begrenzen die Jahresleistung. Was sich unterscheidet, sind die Zahlen dahinter und die Reichweite der Ausschlüsse.

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Satzgrenze: bis zu welchem Vielfachen des Gebührensatzes erstattet wirddie stärkste einzelne Begrenzung.
✓
Wartezeitfür Erkrankungen üblich, für Unfälle häufig erlassen.
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Aufnahme- und Endaltersgrenzezwei verschiedene Grenzen, die häufig verwechselt werden.
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Jahreshöchst­grenzeoft in den ersten Vertragsjahren niedriger und danach steigend.
✓
Ausschlüsse: angeborene, erblich bedingte und rassetypische Erkrankungensehr unterschiedlich weit gefasst.

Die letzte Zeile ist der Punkt, an dem sich Angebote am deutlichsten unterscheiden, obwohl sie auf dem Datenblatt gleich aussehen. Ein eng gefasster Ausschluss betrifft nur angelegte und erkennbare Zustände, ein weit gefasster jede Erkrankung mit erblichem Anteil.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt

5 Abschnitte

Beitrag, Rücklage und der richtige Prüfrhythmus

Tierverträge werden häufig einmal abgeschlossen und dann nie wieder angesehen. Das ist bei Verträgen, deren Beitrag mit dem Alter steigt und deren Leistungs­grenzen sich über die Jahre verschieben, die teuerste aller Gewohnheiten.

Ein sinnvoller Rhythmus ist die jährliche Durchsicht rund um die Beitrags­rechnung. Sie kostet wenige Minuten und beantwortet drei Fragen: Stimmt der Beitrag noch zum Leistungsumfang, hat sich an Haltung oder Nutzung etwas geändert, und passt die Deckungssumme der Haftpflicht noch.

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Jährlich prüfenBeitrag, Leistungs­grenzen und Selbstbehalt im Verhältnis zum Alter des Tieres.
✓
Änderungen meldenUmzug, Nutzungsänderung, Halterwechsel und behördliche Einstufungen.
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DeckungssummeAlte Verträge tragen oft Summen, die zum Abschlusszeitpunkt üblich waren.
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Nie ohne Anschluss kündigenDer neue Vertrag muss angenommen sein, bevor der alte endet.
✓
Rücklage danebenSelbstbehalte und nicht erstattungsfähige Posten wollen ebenfalls getragen werden.

Der letzte Punkt gehört zur ehrlichen Einordnung. Kein Tarif erstattet vollständig. Wer neben dem Vertrag einen kleinen Betrag zurücklegt, deckt genau die Lücke, die Selbstbehalt und Satzgrenze offenlassen.

Katze, Kleintier und die Frage, wann sich ein Vertrag lohnt

Für Katzen gibt es Kranken- und Operations­schutz nach demselben Muster wie beim Hund. Die Haftpflicht dagegen ist regelmäßig über die Privat­haftpflicht abgedeckt, sodass hier nur die Gesundheitsseite offen bleibt.

Ob ein Vertrag sich lohnt, ist eine Rechenfrage mit einer ehrlichen Antwort. Versicherung verwandelt schwankende Ausgaben in einen festen Beitrag. Über die Lebenszeit eines gesunden Tieres zahlt man dabei in der Regel mehr, als man zurückbekommt — das ist keine Schwäche des Produkts, sondern seine Funktionsweise. Der Gegenwert ist, dass eine große Rechnung die Behandlungs­entscheidung nicht beeinflusst.

Wer eine ausreichende und tatsächlich unangetastete Rücklage hat, kann auf den Gesundheits­schutz verzichten. Wer sie nicht hat oder weiß, dass sie im Ernstfall für etwas anderes gebraucht würde, ist mit dem Vertrag besser bedient. Diese Entscheidung sollte bewusst fallen und nicht aus Gewohnheit.

Bei Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögeln ist der Markt dünn. Hier ist die Rücklage in den meisten Fällen der praktikablere Weg, weil die verfügbaren Tarife eng begrenzt sind und der Beitrag im Verhältnis zur möglichen Leistung hoch ausfällt.

Woran Tierverträge in der Praxis scheitern

Leistungsablehnungen bei Tier­versicherungen folgen wenigen wiederkehrenden Mustern. Sie lassen sich fast alle vermeiden — allerdings nur vor dem Abschluss oder unmittelbar im Schadenfall, nicht mehr danach.

✓
Vorbefunde nicht angegebenführt zum Rücktritt des Versicherers, auch bei unbedeutend erscheinenden Behandlungen.
✓
Zu spät abgeschlossenEine bereits festgestellte Erkrankung ist kein versicherbares Risiko mehr.
✓
Wartezeit übersehenDer Eingriff liegt zwar danach, die Diagnose davor.
✓
Nutzung geändert und nicht gemeldetaus privat wird gewerblich, aus Freizeit wird Turnier.
✓
Rechnung zu spät eingereichtEinreichungsfristen laufen und werden selten verlängert.

Ein sechster Punkt betrifft die Haftpflicht: das eigenmächtige Anerkenntnis. Wer einem Geschädigten Ersatz zusagt oder ihn selbst zahlt, nimmt dem Versicherer die Prüfung ab, ob überhaupt ein Anspruch besteht — und trägt den Betrag dann möglicherweise allein.

Der gemeinsame Nenner all dieser Fälle ist zeitlich: Sie entstehen aus Handlungen oder Unterlassungen vor dem Schaden. Ein Vertrag wird nicht in dem Moment gut, in dem man ihn braucht, sondern in dem Moment, in dem man ihn sauber abschließt und aktuell hält.

Zwei Tiere, zwei Halter: wie Schäden untereinander abgerechnet werden

Wenn zwei Tiere aufeinandertreffen und dabei Schaden entsteht, haften grundsätzlich beide Halter — jeder aus der Gefahr, die von seinem Tier ausgeht. Der Fall wird deshalb nicht nach Schuld entschieden, sondern durch Abwägung der beiden Tiergefahren gegeneinander.

Das Ergebnis ist häufig eine Quote statt einer vollständigen Erstattung. Wer sein verletztes Tier behandeln lässt und den anderen Halter in Anspruch nimmt, erhält deshalb regelmäßig nur einen Teil ersetzt — auch dann, wenn der Vorfall aus seiner Sicht eindeutig war.

Daraus folgt zweierlei. Erstens ist der eigene Gesundheits­schutz für das Tier auch dann sinnvoll, wenn ein anderer Halter beteiligt war: Er leistet unabhängig von der Quote und muss den Streit nicht abwarten. Zweitens sollte man am Unfallort keine Schuld anerkennen, sondern dokumentieren — Fotos, Zeugen, Kontaktdaten.

Anerkennen Sie insbesondere keine Zahlungszusage. Sie nimmt Ihrem Versicherer die Prüfung ab, ob und in welcher Höhe überhaupt gehaftet wird, und kann dazu führen, dass Sie den zugesagten Betrag selbst tragen.

Tiere im Beruf und im Ehrenamt

Sobald ein Tier nicht mehr rein privat gehalten wird, verlassen die üblichen Verträge ihren Anwendungs­bereich. Das betrifft mehr Konstellationen, als der Begriff gewerblich zunächst vermuten lässt.

Ein Hund, der zur Bewachung eines Betriebs gehalten wird, ein Therapiehund im Einsatz bei Klienten, ein Rettungshund im Einsatzgeschehen, ein Pferd im Schulbetrieb: In all diesen Fällen entsteht die Gefahr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit, die private Tarife ausschließen. Zuständig ist dann eine Betriebs- oder Vereins­haftpflicht.

Im Ehrenamt ist die Lage besonders unübersichtlich, weil sich Privates und Organisiertes vermischen. Der Hund gehört privat, der Einsatz läuft über eine Organisation. Ob deren Versicherung den Einsatz abdeckt, ist eine Frage an diese Organisation — und eine, die vor dem ersten Einsatz gestellt werden sollte.

Für Halter heißt das: Melden Sie eine solche Nutzung Ihrem Versicherer, auch wenn sie nur gelegentlich stattfindet. Entweder er schließt sie ein, oder er benennt die Lücke — beides ist besser als die Annahme, es werde schon passen.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Selbst rechnen

Die Vergleichsrechner, die wir auch nutzen.

Tarife zuerst selbst vergleichen — mit demselben Rechner wie in unserer Beratung. Der Rechner ist unserem Maklerbüro zugeordnet: Schließen Sie dort ab, übernehmen wir die Betreuung und ordnen das Ergebnis auf Wunsch persönlich ein. Er wird erst geladen, wenn Sie ihn öffnen; vorher geht kein Aufruf an covomo.de. Lieber gleich gemeinsam? Anfrage senden.

Beim Öffnen wird der Rechner von covomo.de (Deutschland) eingebettet — Details in der Datenschutzerklärung. Lädt er nicht: Rechner in neuem Fenster öffnen.

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Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Ist eine Hunde­haftpflicht Pflicht?

In mehreren Bundesländern ja, in anderen nur für bestimmte Rassen. Unabhängig davon haften Sie als Halter verschuldens­unabhängig — auch wenn Sie alles richtig gemacht haben.

Lohnt sich eine Tierkranken­versicherung?

Das hängt vom Alter des Tieres und Ihrer Rücklage ab. Wichtig sind Wartezeiten, Jahreshöchst­grenzen und die Frage, bis zu welchem Gebührensatz erstattet wird.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
Tier­versicherungen: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Freie Anbieterauswahl✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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