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Kindervorsorge
Die Kindervorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Enkelkinder rundum abgesichert sind - ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus.
Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.
- Ein Kindervertrag besteht in aller Regel aus zwei Teilen, die getrennt gedacht werden sollten.
- Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
- Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Kindervorsorge
Wir sind selber Eltern und beraten Sie daher gerne im Bereich der Kindervorsorge
Für alle die rechtzeitig an die Altersvorsorge für Ihre Kinder denken und damit die Rate für Ihre Kinder dauerhaft niedrig halten
Legen Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihrer Kinder.
Finanzielle Sicherheit für Ihr Kind.
Sie können den Schutz Ihres Kindes nach Wunsch erweitern und auf seine Bedürfnisse abstimmen. Grundbaustein ist die finanzielle Vorsorge - chancenreich mit Fonds und Depots oder sicherheitsorientiert mit einer konventionellen Rente.
Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.
ETF-Kindersparplan
Auf Sparbuch und Co. gibt es keine nennenswerten Zinsen. Das hier angelegte Geld verliert aufgrund der Inflation sogar kontinuierlich an Wert. Der ETF-Kindersparplan bietet Ihnen im Niedrigzinsumfeld faire Renditechancen. Egal, auf welches Ziel Sie für Ihr Kind hinsparen möchten - ob für die Ausbildung, für Mobilität oder für die Einrichtung der ersten Wohnung: Je früher Sie beginnen, desto schneller ist das Sparziel erreicht. Selbst für größere Summen reichen oft schon kleine monatliche Sparbeträge aus. Denn durch permanentes, diszipliniertes Sparen baut sich das Vermögen für Ihr Kind über die Jahre stetig auf.
Idealerweise wird der Sparplan mit der Kindervorsorge kombiniert.
Vorteile der Kindervorsorge
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
AB GEBURT SINNVOLLNachversicherungsgarantien sichern dem Kind späteren Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.
GESUNDHEIT IST VERSICHERBARAusbildung, Führerschein, erste Wohnung — die Anlage muss zum Zeitpunkt passen, nicht zum Produkt.
KEIN STARRES PRODUKTWir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Kindervorsorge im Detail.
Warum der frühe Start so viel ausmacht
Beim langfristigen Vermögensaufbau ist Zeit der wichtigste Faktor. Erträge werden wieder angelegt und erwirtschaften selbst Erträge — dieser Zinseszins wirkt umso stärker, je länger der Zeitraum ist. Deshalb kommt ein früher Start mit kleinen Beträgen weiter als ein später mit großen.
Für Kinder bedeutet das: Schon ein Teil des Kindergeldes reicht, um bis zur Volljährigkeit einen spürbaren Betrag aufzubauen. Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate zum Haushalt passt und dauerhaft durchgehalten werden kann.
Welche Formen es gibt
Für lange Zeiträume überwiegen die Vorteile breit gestreuter Fondslösungen. Wer Sicherheit braucht, kombiniert beides — statt sich für eine Seite zu entscheiden.
Auf wessen Namen sparen?
Wird auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 Jahren zur freien Verfügung. Das hat Vorteile beim Steuerfreibetrag, kann aber unerwünscht sein, wenn das Geld für einen bestimmten Zweck gedacht war.
Sparen die Eltern auf ihren eigenen Namen, behalten sie die Kontrolle und können den Zeitpunkt der Übergabe selbst bestimmen. Auch Auswirkungen auf BAföG oder eine spätere Bedürftigkeitsprüfung sprechen häufig für diesen Weg.

- Gehört sofort dem KindEltern und Großeltern verwalten es nur (§§ 1626, 1629 BGB).
- Mit achtzehn voller Zugriff, ohne Rückfrage und ohne Bedingung.
- Jederzeit verfügbar, günstig, breit streubar.
- Zählt als Vermögen des Kindes, wo Vermögen angerechnet wird.
- Rückholen geht nichtwas geschenkt ist, ist geschenkt.
- Gehört den Großeltern; das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsberechtigt.
- Die Großeltern bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlungund können das Bezugsrecht ändern.
- Lange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
- Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes.
- Nachversicherungsgarantie möglichspäter aufstocken ohne neue Gesundheitsprüfung.
Zur Schenkung wird es erst bei Übertragung oder Auszahlung; für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro, der nach zehn Jahren wieder auflebt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 14 ErbStG). Steuerlich beraten dürfen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.
Absicherung vor Vermögensaufbau
Vor jedem Sparplan für die Kinder steht die Frage, was passiert, wenn das Einkommen der Eltern wegfällt. Ohne abgesicherte Arbeitskraft kann die Sparrate im Ernstfall nicht mehr aufgebracht werden — der Plan endet genau dann, wenn er gebraucht wird.
Sinnvoll sind außerdem eine frühe Absicherung der Kinder selbst und Bausteine, die später den Übergang in eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlauben.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen (1 von 2)
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Wann welcher Baustein an der Reihe ist
Nicht alles muss gleichzeitig entschieden werden. Einige Bausteine sind an ein Zeitfenster gebunden, andere lassen sich jederzeit nachholen. Diese Unterscheidung entlastet, weil sie zeigt, was wirklich eilt.
Zeitkritisch ist alles, was an einen Gesundheitszustand oder an einen Befund anknüpft: der Zahnzusatz vor der ersten kieferorthopädischen Feststellung, die Invaliditätsabsicherung vor der ersten auffälligen Diagnose, der Zugang zum Berufsunfähigkeitsschutz vor dem Berufseintritt. Nicht zeitkritisch ist der Vermögensaufbau — er verliert durch Aufschub Rendite, aber nicht seine Möglichkeit.
Die letzte Zeile ist bewusst am Ende. Der Vermögensaufbau ist der sichtbarste Teil der Kindervorsorge und zugleich der einzige, dessen Fenster nicht zufällt.
Die Reihenfolge, in der entschieden wird
Für Kinder gibt es viele mögliche Verträge, aber nur eine sinnvolle Reihenfolge. Sie ergibt sich nicht aus Renditeerwartungen, sondern daraus, welcher Fall das Leben des Kindes dauerhaft verändern würde und welcher nur das Sparziel verschiebt.
Ganz vorn steht die Arbeitskraft der Eltern, weil an ihr das gesamte Haushalts- und Sparbudget hängt. Danach folgt die Absicherung des Kindes gegen bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen. Erst danach kommt der Aufbau von Vermögen — und ganz zuletzt die Optimierung von Kosten und Steuern.
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit. Ein Haushalt, der nur die ersten beiden Stufen umsetzt, hat mehr erreicht als einer, der mit dem Sparplan beginnt und die Absicherung auf später verschiebt.
Früher Einstieg in den Berufsunfähigkeitsschutz
Der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt vor allem am Gesundheitszustand. Wer beim Antrag eine Behandlungsgeschichte mitbringt, erhält Ausschlüsse, Zuschläge oder gar keinen Vertrag. Genau deshalb ist der frühe Zeitpunkt kein Beitragsvorteil, sondern eine Zugangsfrage.
Startpolicen und Optionstarife setzen hier an. Sie werden früh abgeschlossen, meist mit geringer Absicherungshöhe, und enthalten das Recht, den Schutz zu festgelegten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Solche Anlässe sind typischerweise Ausbildungsabschluss, Berufseintritt, Volljährigkeit, Heirat oder die Geburt eines eigenen Kindes.
Der Wert eines solchen Vertrags liegt fast vollständig in diesem Recht. Prüfen Sie deshalb, wie viele Erhöhungen möglich sind, bis zu welchem Alter sie ausgeübt werden können, welche Anlässe genannt sind und ob es zusätzlich eine Erhöhung ohne besonderen Anlass gibt.
Zu beachten ist außerdem die Berufsgruppeneinstufung. Bei Schülern und Studenten wird sie beim Berufseintritt neu bestimmt; ob das zu Gunsten oder zu Lasten der versicherten Person geschieht, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich erheblich.
Ausbildungsversicherung: was sie leistet und was nicht
Die Ausbildungsversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einem festen Auszahlungszeitpunkt, der meist auf die Volljährigkeit oder den Ausbildungsbeginn gelegt wird. Ihr eigentlicher Kern ist nicht der Sparvorgang, sondern die eingebaute Absicherung: Stirbt die einzahlende Person, wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt und zum vereinbarten Termin trotzdem ausgezahlt.
Diese Kombination ist der Grund für ihre Verbreitung und zugleich für ihre Schwäche. Sie verbindet zwei Funktionen, die sich einzeln meist günstiger lösen lassen: Eine Risikolebensversicherung deckt den Todesfall zu geringen Kosten ab, ein Sparplan baut Vermögen mit höherer Flexibilität auf.
Hinzu kommt die Bindung. Der feste Auszahlungszeitpunkt ist ein Vorteil, solange der Plan aufgeht, und ein Nachteil, wenn sich die Lebenssituation ändert. Eine vorzeitige Kündigung führt regelmäßig zu einem Rückkaufswert unterhalb der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits verrechnet sind.
Das heißt nicht, dass der Vertrag falsch ist. Für Haushalte, die eine feste Struktur brauchen und den Todesfallschutz gebündelt wollen, kann er passen. Er sollte aber als das eingeordnet werden, was er ist — eine Kombination mit einem Preis für die Bequemlichkeit, nicht die günstigste Lösung für beide Zwecke.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen (2 von 2)
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Großeltern als Einzahler und die Frage der Zuordnung
Häufig zahlen nicht die Eltern, sondern die Großeltern. Daraus entstehen drei Fragen, die vor der ersten Einzahlung geklärt gehören: Wer ist Versicherungsnehmer, wer ist versicherte Person, und wem gehört das Geld.
Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der über den Vertrag verfügt — er kann kündigen, ändern und Bezugsrechte bestimmen. Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben oder Gesundheit der Vertrag abgestellt ist. Beides kann auseinanderfallen, und genau diese Trennung ist das Werkzeug, mit dem sich unterschiedliche Wünsche abbilden lassen.
Die letzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Ein Vertrag, den die Großeltern eingerichtet haben und der nach ihrem Tod von niemandem weitergeführt wird, endet beitragsfrei oder wird gekündigt — mit einem Ergebnis, das der ursprünglichen Absicht meist nicht entspricht.
Wenn die Großeltern sparen: die Enkelpolice
Bei sehr vielen Kinderverträgen zahlt nicht die junge Familie, sondern die Generation darüber. Großeltern, die etwas weitergeben wollen, stehen dabei vor einer anderen Frage als die Eltern. Sie fragen nicht „was braucht das Kind“, sondern: Wie gebe ich etwas weiter, ohne dass es mit achtzehn auf einmal frei verfügbar ist — und ohne dass ich selbst nichts mehr sagen darf?
Genau das leistet die Konstruktion, die in der Praxis Enkelpolice heißt: Die Großmutter oder der Großvater ist Versicherungsnehmer und zahlt, das Enkelkind ist versicherte Person und Bezugsberechtigter. Der Vertrag gehört damit weiter den Großeltern. Sie bestimmen, wann und wie ausgezahlt wird, und sie können das Bezugsrecht ändern, solange sie leben.
Der Unterschied zum Sparkonto oder Depot auf den Namen des Kindes ist grundlegend und wird oft übersehen: Was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und endgültig. Eltern und Großeltern verwalten es nach §§ 1626 und 1629 BGB nur — sie dürfen es nicht für sich zurückholen und nicht umwidmen. Mit Volljährigkeit hat das Kind vollen Zugriff, ohne Rückfrage.
Was in so einen Vertrag hineingehört
Ein Kindervertrag besteht in aller Regel aus zwei Teilen, die getrennt gedacht werden sollten. Der eine baut Vermögen auf, der andere sichert die Arbeitskraft des Kindes ab, bevor sie überhaupt entstanden ist.
Der letzte Punkt ist der, den wir in der Beratung am stärksten gewichten. Ein Kind, das mit acht gesund ist, bekommt jeden Schutz. Dasselbe Kind mit siebzehn, nach einer Therapie oder einer Diagnose, bekommt ihn womöglich nicht mehr. Wer früh abschließt, kauft weniger eine Rente als ein Recht.
Schenkung, Freibetrag und der Zeitpunkt
Steuerlich ist der entscheidende Moment nicht die Einzahlung, sondern die Übertragung. Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst, wenn der Vertrag auf das Enkelkind übergeht oder an das Enkelkind ausgezahlt wird.
Für Enkel sieht § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro vor; ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es nach Nummer 2 400.000 Euro. Der Freibetrag gilt nicht einmal im Leben, sondern lebt nach zehn Jahren wieder auf (§ 14 ErbStG). Wer größere Beträge weitergeben will, gewinnt dadurch mit einem früheren Start mehr als mit jeder Produktwahl.
Für die meisten Familien liegt der Betrag ohnehin weit darunter, und die Steuerfrage ist dann keine. Wichtiger ist die Formulierung des Bezugsrechts und die Frage, wer den Vertrag im Ernstfall weiterführt. Wo es um größere Vermögen oder um Pflichtteilsfragen geht, gehört das zum Steuerberater oder zur Notarin — wir sagen, was versicherungsseitig geht, und wo die Grenze unserer Beratung liegt.
Leistung, Bedingungen und Alltag (1 von 2)
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Kinderinvaliditätsversicherung gegen Unfallversicherung
Diese beiden Verträge werden regelmäßig verwechselt, decken aber sehr unterschiedliche Ursachen ab. Der Unterschied ist nicht die Leistungshöhe, sondern die Frage, wodurch die Beeinträchtigung entstanden ist.
Die private Unfallversicherung leistet ausschließlich nach einem Unfall — einem plötzlichen, von außen auf den Körper wirkenden Ereignis. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet unabhängig von der Ursache, also auch nach einer schweren Erkrankung oder bei einer erst im Verlauf der Kindheit erkennbar werdenden Beeinträchtigung.
Diese Unterscheidung hat erhebliches Gewicht, weil bleibende Beeinträchtigungen bei Kindern überwiegend nicht auf Unfälle zurückgehen, sondern auf Erkrankungen und angeborene Ursachen. Eine reine Unfallversicherung deckt damit den kleineren Teil des Risikos ab — sie ist deutlich günstiger, aber eben nicht dasselbe Produkt.
Prüfen Sie das Auslösekriterium besonders genau. Ein Vertrag, der an einen festgestellten Grad der Behinderung anknüpft, ist breiter als einer, der nur einen abschließenden Katalog von Diagnosen nennt — und dieser Unterschied ist wichtiger als jede Beitragsdifferenz.
Zahnzusatz für Kinder: warum der Zeitpunkt entscheidet
Kieferorthopädische Behandlungen sind der Grund, warum ein Zahnzusatz für Kinder früher abgeschlossen werden sollte als jeder andere Gesundheitsvertrag. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Behandlungen erst ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung; unterhalb dieser Schwelle bleibt der gesamte Aufwand beim Elternhaus.
Der Ausschluss angeratener Behandlungen wirkt hier besonders früh. Sobald eine Fehlstellung zahnärztlich festgestellt und dokumentiert ist, gilt die Behandlung als angeraten und ist vom Schutz ausgenommen — unabhängig davon, wann sie tatsächlich beginnt.
Praktisch bedeutet das: Der Vertrag muss bestehen, bevor die bleibenden Zähne beurteilt werden können. Wer ihn abschließt, wenn das Thema aufkommt, kommt regelmäßig zu spät. Das ist der seltene Fall, in dem ein Versicherungsvertrag in den ersten Lebensjahren sachlich begründet ist.
Was Kinder über die Eltern bereits mitversichert sind
Bevor neue Verträge entstehen, lohnt der Blick auf das, was bereits besteht. Kinder sind in mehreren Verträgen der Eltern eingeschlossen — und wer das übersieht, kauft Schutz doppelt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die beitragsfreie Familienversicherung, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Privathaftpflicht sind Kinder mitversichert; für kleine Kinder gilt dabei die Besonderheit, dass sie bis zu einem bestimmten Alter nicht deliktsfähig sind und deshalb gar nicht haften — manche Verträge leisten dennoch freiwillig, andere nicht.
Der zweite Punkt ist der praktisch wichtigste. Wenn ein kleines Kind fremdes Eigentum beschädigt, haftet es rechtlich nicht — und die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ohne die entsprechende Erweiterung steht der Geschädigte dann ohne Ersatz da, was Nachbarschaften belastet.
Kindergeld als Sparrate und die Frage der Höhe
Eine Sparrate ist dann gut gewählt, wenn sie über viele Jahre unverändert durchgehalten werden kann. Das ist die einzige Anforderung, die wirklich zählt — ein hoher Betrag, der nach zwei Jahren ausgesetzt wird, bringt weniger als ein kleiner, der bleibt.
Das Kindergeld eignet sich als Bezugsgröße, weil es regelmäßig eingeht und unabhängig von Gehaltsschwankungen ist. Ein Teil davon als Rate anzusetzen schafft eine Struktur, die auch dann trägt, wenn sich sonst etwas ändert.
Wichtiger als die Höhe ist die Beweglichkeit. Prüfen Sie, ob die Rate ohne Kosten gesenkt, ausgesetzt und wieder aufgenommen werden kann, ob Einmalzahlungen möglich sind — etwa zu Geburtstagen — und ob eine Entnahme vor dem geplanten Termin ohne Abschlag möglich wäre.
Verträge mit fester Rate und langer Bindung sind an dieser Stelle im Nachteil. Sie funktionieren so lange gut, wie der Plan aufgeht, und werden zum Problem, sobald das Einkommen einmal knapper wird — was über achtzehn Jahre in den meisten Familien mindestens einmal vorkommt.
Leistung, Bedingungen und Alltag (2 von 2)
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Wenn sich die Lebenssituation ändert
Ein Vorsorgeplan für Kinder läuft über Jahrzehnte. In dieser Zeit ändern sich Einkommen, Familienstand und Wohnort — und jede dieser Änderungen berührt bestehende Verträge auf eine Weise, die selten von allein auffällt.
Bei einer Trennung stellt sich die Frage, wer den Vertrag fortführt und wer Versicherungsnehmer bleibt. Bei einem Einkommensrückgang die Frage, welche Rate ausgesetzt werden kann, ohne den Schutz zu verlieren. Und beim Erreichen der Volljährigkeit die Frage, ob und wie Verträge auf das Kind übergehen.
Der erste Punkt ist der wichtigste. Eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsabsicherung, die einmal gekündigt wurde, lässt sich nur mit neuer Gesundheitsprüfung wiederherstellen. Eine Beitragspause hält den einmal erreichten Zugang offen — und genau dieser Zugang ist der eigentliche Wert des frühen Abschlusses.
Die zweite Bauform: Großeltern zahlen, Eltern halten den Vertrag
Es gibt einen zweiten Weg, der in der Beratung oft der bessere ist und seltener bedacht wird. Die Großeltern überweisen das Geld an die Eltern, und die Eltern schließen den Vertrag: Sie sind Versicherungsnehmer und versicherte Person, das Kind ist bezugsberechtigt.
Der Unterschied klingt technisch und ist im Ergebnis groß. Der Vertrag hängt jetzt am Leben der Eltern, nicht am Leben der Großeltern — und damit an der Generation, die im Zweifel noch vierzig Jahre vor sich hat. Drei Dinge, die bei der klassischen Enkelpolice Schwierigkeiten machen, entfallen dadurch.
Was dabei bleibt, ist die Kontrolle über den Zeitpunkt: Auch hier bekommt das Kind nicht mit achtzehn automatisch alles, sondern das, was die Eltern als Bezugsrecht festgelegt haben — und sie können es anpassen. Und was die Großeltern überweisen, ist eine Schenkung an die ELTERN, nicht an das Kind; für sie gilt der Freibetrag zwischen Eltern und Kind, nicht der kleinere zwischen Großeltern und Enkel.
Welche der beiden Bauformen passt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Wollen die Großeltern die Verfügung behalten, oder wollen sie aus der Sache heraus sein und nur etwas beitragen? Beides ist legitim, und beides hat einen anderen Vertrag zur Folge.
Was für und was gegen den Weg über die Großeltern spricht
Der ehrliche Blick gehört dazu, denn die Enkelpolice ist nicht in jedem Fall die bessere Lösung. Sie kostet Flexibilität und bindet auf lange Sicht — wer in fünf Jahren an das Geld muss, ist mit einem einfachen Sparplan besser bedient.
Worauf wir bei einer Enkelpolice zuerst schauen
Drei Punkte entscheiden darüber, ob so ein Vertrag später hält, was die Familie sich beim Abschluss gedacht hat.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zum Sparen für Kinder und zu Ausbildungsversicherungen.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.
Auf wessen Namen sollten wir sparen?
Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.
Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?
Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Können Großeltern für ihr Enkelkind vorsorgen?
Ja, und zwar so, dass die Verfügung bei ihnen bleibt: Die Großeltern sind Versicherungsnehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsberechtigt. In der Praxis heißt das Enkelpolice. Der Unterschied zum Konto auf den Namen des Kindes ist grundlegend — was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und steht mit achtzehn frei zur Verfügung.
Fällt bei einer Enkelpolice Schenkungsteuer an?
Nicht beim Einzahlen. Solange die Großeltern Versicherungsnehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst bei der Übertragung des Vertrags oder der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), der nach zehn Jahren wieder auflebt. Eine Steuerberatung ist das nicht — bei größeren Vermögen gehört die Frage zum Steuerberater.
Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?
Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementarbaustein in Gebäude- und Hausratversicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.
Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?
Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.
