Kindervorsorge in Köln
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Vorsorge & Finanzen · Köln

Kinder­vorsorge

Die Kinder­vorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihre Enkelkinder rundum abgesichert sind - ein Leben lang. Ein Teil des Kindergeldes reicht dafür vollkommen aus.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Kindervertrag besteht in aller Regel aus zwei Teilen, die getrennt gedacht werden sollten.
  • Zeit ist beim Zinseszins der größte Hebel — ein Teil des Kindergeldes reicht für den Anfang.
  • Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.
Kinder­vorsorge

Wir sind selber Eltern und beraten Sie daher gerne im Bereich der Kinder­vorsorge

Für alle die rechtzeitig an die Alters­vorsorge für Ihre Kinder denken und damit die Rate für Ihre Kinder dauerhaft niedrig halten

Legen Sie den finanziellen Grundstein für die Zukunft Ihrer Kinder.

Effiziente Geldanlage dank cleverem Vermögensaufbau
Kinder­vorsorge jederzeit flexibel anpassbar
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Sie können den Schutz Ihres Kindes nach Wunsch erweitern und auf seine Bedürfnisse abstimmen. Grundbaustein ist die finanzielle Vorsorge - chancenreich mit Fonds und Depots oder sicherheits­orientiert mit einer konventionellen Rente.

Je früher Sie mit dem langfristigen Vermögensaufbau beginnen, desto größer ist der finanzielle Vorsprung, den Sie Ihrem Schützling verschaffen können.

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Auf Sparbuch und Co. gibt es keine nennenswerten Zinsen. Das hier angelegte Geld verliert aufgrund der Inflation sogar kontinuierlich an Wert. Der ETF-Kindersparplan bietet Ihnen im Niedrigzinsumfeld faire Renditechancen. Egal, auf welches Ziel Sie für Ihr Kind hinsparen möchten - ob für die Ausbildung, für Mobilität oder für die Einrichtung der ersten Wohnung: Je früher Sie beginnen, desto schneller ist das Sparziel erreicht. Selbst für größere Summen reichen oft schon kleine monatliche Sparbeträge aus. Denn durch permanentes, diszipliniertes Sparen baut sich das Vermögen für Ihr Kind über die Jahre stetig auf.

Idealerweise wird der Sparplan mit der Kinder­vorsorge kombiniert.

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Dauerhaft geringe Sparrate für eine solide Rente im Vergleich zu späterem Sparbeginn
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Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

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Kinder­vorsorge im Detail.

Warum der frühe Start so viel ausmacht

Beim langfristigen Vermögensaufbau ist Zeit der wichtigste Faktor. Erträge werden wieder angelegt und erwirtschaften selbst Erträge — dieser Zinseszins wirkt umso stärker, je länger der Zeitraum ist. Deshalb kommt ein früher Start mit kleinen Beträgen weiter als ein später mit großen.

Für Kinder bedeutet das: Schon ein Teil des Kindergeldes reicht, um bis zur Volljährigkeit einen spürbaren Betrag aufzubauen. Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate zum Haushalt passt und dauerhaft durchgehalten werden kann.

Welche Formen es gibt

Fondssparplan oder ETF-Sparplanflexibel, kostengünstig, jederzeit anpassbar, aber ohne Garantien.
Klassische oder fondsgebundene Renten­versicherunglangfristig gebunden, dafür mit Verrentungsoption und teils Garantien.
Ausbildungs­versicherungAuszahlung zu einem festen Zeitpunkt.
Banksparplan oder Tagesgeldsicher, aber langfristig oft unter der Inflationsrate.

Für lange Zeiträume überwiegen die Vorteile breit gestreuter Fondslösungen. Wer Sicherheit braucht, kombiniert beides — statt sich für eine Seite zu entscheiden.

Auf wessen Namen sparen?

Wird auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 Jahren zur freien Verfügung. Das hat Vorteile beim Steuerfreibetrag, kann aber unerwünscht sein, wenn das Geld für einen bestimmten Zweck gedacht war.

Sparen die Eltern auf ihren eigenen Namen, behalten sie die Kontrolle und können den Zeitpunkt der Übergabe selbst bestimmen. Auch Auswirkungen auf BAföG oder eine spätere Bedürftigkeits­prüfung sprechen häufig für diesen Weg.

Großmutter und Großvater sitzen im Wohnzimmer auf dem Sofa und schauen lächelnd auf ein hölzernes Spielzeugtier auf dem Tisch
Bei der Kinder­vorsorge zahlen sehr oft nicht die Eltern, sondern die Generation darüber — und deren Frage ist eine andere.
GROSSELTERN — DIE EINE ENTSCHEIDUNG, DIE ALLES ANDERE NACH SICH ZIEHT
Vertrag mit den Großeltern als Versicherungs­nehmer
  • Gehört den Großeltern; das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt.
  • Die Großeltern bestimmen den Zeitpunkt der Auszahlungund können das Bezugsrecht ändern.
  • Lange Laufzeit; ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer.
  • Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes.
  • Nach­versicherungsgarantie möglichspäter aufstocken ohne neue Gesundheits­prüfung.

Zur Schenkung wird es erst bei Übertragung oder Auszahlung; für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro, der nach zehn Jahren wieder auflebt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 14 ErbStG). Steuerlich beraten dürfen wir nicht — wir sagen, was versicherungsseitig geht.

Absicherung vor Vermögensaufbau

Vor jedem Sparplan für die Kinder steht die Frage, was passiert, wenn das Einkommen der Eltern wegfällt. Ohne abgesicherte Arbeits­kraft kann die Sparrate im Ernstfall nicht mehr aufgebracht werden — der Plan endet genau dann, wenn er gebraucht wird.

Sinnvoll sind außerdem eine frühe Absicherung der Kinder selbst und Bausteine, die später den Übergang in eine eigene Berufs­unfähig­keits­absicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung erlauben.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen (1 von 2)

4 Abschnitte

Wann welcher Baustein an der Reihe ist

Nicht alles muss gleichzeitig entschieden werden. Einige Bausteine sind an ein Zeitfenster gebunden, andere lassen sich jederzeit nachholen. Diese Unterscheidung entlastet, weil sie zeigt, was wirklich eilt.

Zeitkritisch ist alles, was an einen Gesundheitszu­stand oder an einen Befund anknüpft: der Zahnzusatz vor der ersten kieferorthopädischen Feststellung, die Invaliditäts­absicherung vor der ersten auffälligen Diagnose, der Zugang zum Berufs­unfähig­keits­schutz vor dem Berufseintritt. Nicht zeitkritisch ist der Vermögensaufbau — er verliert durch Aufschub Rendite, aber nicht seine Möglichkeit.

In den ersten LebensjahrenZahnzusatz und Invaliditäts­absicherung, solange keine Befunde vorliegen.
Im GrundschulalterPrüfung, ob die Privat­haftpflicht Schäden deliktsunfähiger Kinder einschließt.
Vor dem SchulabschlussZugang zum Berufs­unfähig­keits­schutz über eine Startpolice sichern.
Beim BerufseintrittErhöhungsrechte ausüben und die Berufs­gruppeneinstufung prüfen.
Jederzeit möglichSparrate beginnen, anpassen oder aussetzen.

Die letzte Zeile ist bewusst am Ende. Der Vermögensaufbau ist der sichtbarste Teil der Kinder­vorsorge und zugleich der einzige, dessen Fenster nicht zufällt.

Die Reihenfolge, in der entschieden wird

Für Kinder gibt es viele mögliche Verträge, aber nur eine sinnvolle Reihenfolge. Sie ergibt sich nicht aus Renditeerwartungen, sondern daraus, welcher Fall das Leben des Kindes dauerhaft verändern würde und welcher nur das Sparziel verschiebt.

Ganz vorn steht die Arbeits­kraft der Eltern, weil an ihr das gesamte Haushalts- und Sparbudget hängt. Danach folgt die Absicherung des Kindes gegen bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen. Erst danach kommt der Aufbau von Vermögen — und ganz zuletzt die Optimierung von Kosten und Steuern.

Erste Stufe: Einkommen und Arbeits­kraft der Eltern absichernohne sie endet jeder Sparplan.
Zweite StufeBleibende Beeinträchtigung des Kindes abdecken, unabhängig von der Ursache.
Dritte StufeZugang zu eigenem Berufs­unfähig­keits­schutz früh und ohne Gesundheits­prüfung sichern.
Vierte StufeBehandlungs­lücken schließen, insbesondere bei kieferorthopädischen Leistungen.
Fünfte StufeVermögensaufbau mit einer Rate, die dauerhaft durchgehalten werden kann.

Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit. Ein Haushalt, der nur die ersten beiden Stufen umsetzt, hat mehr erreicht als einer, der mit dem Sparplan beginnt und die Absicherung auf später verschiebt.

Früher Einstieg in den Berufs­unfähig­keits­schutz

Der Zugang zu einer Berufs­unfähig­keits­versicherung hängt vor allem am Gesundheitszu­stand. Wer beim Antrag eine Behandlungsgeschichte mitbringt, erhält Ausschlüsse, Zuschläge oder gar keinen Vertrag. Genau deshalb ist der frühe Zeitpunkt kein Beitragsvorteil, sondern eine Zugangsfrage.

Startpolicen und Optionstarife setzen hier an. Sie werden früh abgeschlossen, meist mit geringer Absicherungshöhe, und enthalten das Recht, den Schutz zu festgelegten Anlässen ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen. Solche Anlässe sind typischerweise Ausbildungs­abschluss, Berufseintritt, Volljährigkeit, Heirat oder die Geburt eines eigenen Kindes.

Der Wert eines solchen Vertrags liegt fast vollständig in diesem Recht. Prüfen Sie deshalb, wie viele Erhöhungen möglich sind, bis zu welchem Alter sie ausgeübt werden können, welche Anlässe genannt sind und ob es zusätzlich eine Erhöhung ohne besonderen Anlass gibt.

Zu beachten ist außerdem die Berufs­gruppeneinstufung. Bei Schülern und Studenten wird sie beim Berufseintritt neu bestimmt; ob das zu Gunsten oder zu Lasten der versicherten Person geschieht, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich erheblich.

Ausbildungs­versicherung: was sie leistet und was nicht

Die Ausbildungs­versicherung ist eine Lebens- oder Renten­versicherung mit einem festen Auszahlungszeitpunkt, der meist auf die Volljährigkeit oder den Ausbildungsbeginn gelegt wird. Ihr eigentlicher Kern ist nicht der Sparvorgang, sondern die eingebaute Absicherung: Stirbt die einzahlende Person, wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt und zum vereinbarten Termin trotzdem ausgezahlt.

Diese Kombination ist der Grund für ihre Verbreitung und zugleich für ihre Schwäche. Sie verbindet zwei Funktionen, die sich einzeln meist günstiger lösen lassen: Eine Risiko­lebens­versicherung deckt den Todesfall zu geringen Kosten ab, ein Sparplan baut Vermögen mit höherer Flexibilität auf.

Hinzu kommt die Bindung. Der feste Auszahlungszeitpunkt ist ein Vorteil, solange der Plan aufgeht, und ein Nachteil, wenn sich die Lebenssituation ändert. Eine vorzeitige Kündigung führt regelmäßig zu einem Rückkaufswert unterhalb der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungs­kosten bereits verrechnet sind.

Das heißt nicht, dass der Vertrag falsch ist. Für Haushalte, die eine feste Struktur brauchen und den Todesfallschutz gebündelt wollen, kann er passen. Er sollte aber als das eingeordnet werden, was er ist — eine Kombination mit einem Preis für die Bequemlichkeit, nicht die günstigste Lösung für beide Zwecke.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen (2 von 2)

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Großeltern als Einzahler und die Frage der Zuordnung

Häufig zahlen nicht die Eltern, sondern die Großeltern. Daraus entstehen drei Fragen, die vor der ersten Einzahlung geklärt gehören: Wer ist Versicherungs­nehmer, wer ist versicherte Person, und wem gehört das Geld.

Der Versicherungs­nehmer ist derjenige, der über den Vertrag verfügt — er kann kündigen, ändern und Bezugsrechte bestimmen. Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben oder Gesundheit der Vertrag abgestellt ist. Beides kann auseinanderfallen, und genau diese Trennung ist das Werkzeug, mit dem sich unterschiedliche Wünsche abbilden lassen.

Großeltern als Versicherungs­nehmerSie behalten die Verfügung, das Kind ist versicherte Person.
Eltern als Versicherungs­nehmerZuwendungen der Großeltern fließen als Einzahlungen ein, die Steuerung bleibt bei den Eltern.
Kind als Versicherungs­nehmervolle Verfügung mit Eintritt der Volljährigkeit.
SchenkungsfreibeträgeZuwendungen von Großeltern an Enkel haben eigene Freibeträge mit eigenen Zeiträumen.
Beitragszahlung nach dem TodOb ein Vertrag ohne den ursprünglichen Zahler fortgeführt werden kann, gehört vorher geregelt.

Die letzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Ein Vertrag, den die Großeltern eingerichtet haben und der nach ihrem Tod von niemandem weitergeführt wird, endet beitragsfrei oder wird gekündigt — mit einem Ergebnis, das der ursprünglichen Absicht meist nicht entspricht.

Wenn die Großeltern sparen: die Enkelpolice

Bei sehr vielen Kinderverträgen zahlt nicht die junge Familie, sondern die Generation darüber. Großeltern, die etwas weitergeben wollen, stehen dabei vor einer anderen Frage als die Eltern. Sie fragen nicht „was braucht das Kind“, sondern: Wie gebe ich etwas weiter, ohne dass es mit achtzehn auf einmal frei verfügbar ist — und ohne dass ich selbst nichts mehr sagen darf?

Genau das leistet die Konstruktion, die in der Praxis Enkelpolice heißt: Die Großmutter oder der Großvater ist Versicherungs­nehmer und zahlt, das Enkelkind ist versicherte Person und Bezugsbe­rechtigter. Der Vertrag gehört damit weiter den Großeltern. Sie bestimmen, wann und wie ausgezahlt wird, und sie können das Bezugsrecht ändern, solange sie leben.

Der Unterschied zum Sparkonto oder Depot auf den Namen des Kindes ist grundlegend und wird oft übersehen: Was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und endgültig. Eltern und Großeltern verwalten es nach §§ 1626 und 1629 BGB nur — sie dürfen es nicht für sich zurückholen und nicht umwidmen. Mit Volljährigkeit hat das Kind vollen Zugriff, ohne Rückfrage.

Was in so einen Vertrag hineingehört

Ein Kindervertrag besteht in aller Regel aus zwei Teilen, die getrennt gedacht werden sollten. Der eine baut Vermögen auf, der andere sichert die Arbeits­kraft des Kindes ab, bevor sie überhaupt entstanden ist.

Der Vermögensteil: ein Sparvorgang mit langer Laufzeit. Wichtig sind hier die Kosten, die Anlageform und die Frage, ob sich Beiträge aussetzen und wieder aufnehmen lassenüber zwanzig Jahre ändert sich in jeder Familie etwas.
Schulun­fähigkeits­schutzgreift, wenn ein Kind die Schule dauerhaft nicht mehr besuchen kann. Der einzige Baustein, der schon im Grundschulalter trägt.
Schüler-Berufs­unfähig­keit: sichert die spätere Arbeits­kraft zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind gesund ist und keine Vorerkrankungen im Weg stehen. Das ist der eigentliche Wertnicht die Höhe der Rente, sondern der Zugang.
Grund­fähigkeitensichert einzelne Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Greifen ab. Die einfachere und günstigere Alternative, wo eine Berufs­unfähig­keits­versicherung nicht zu bekommen ist.
Eine Option, die Absicherung später ohne neue Gesundheits­prüfung auszubauenfür uns der wichtigste einzelne Punkt im ganzen Vertrag.

Der letzte Punkt ist der, den wir in der Beratung am stärksten gewichten. Ein Kind, das mit acht gesund ist, bekommt jeden Schutz. Dasselbe Kind mit siebzehn, nach einer Therapie oder einer Diagnose, bekommt ihn womöglich nicht mehr. Wer früh abschließt, kauft weniger eine Rente als ein Recht.

Schenkung, Freibetrag und der Zeitpunkt

Steuerlich ist der entscheidende Moment nicht die Einzahlung, sondern die Übertragung. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst, wenn der Vertrag auf das Enkelkind übergeht oder an das Enkelkind ausgezahlt wird.

Für Enkel sieht § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro vor; ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es nach Nummer 2 400.000 Euro. Der Freibetrag gilt nicht einmal im Leben, sondern lebt nach zehn Jahren wieder auf (§ 14 ErbStG). Wer größere Beträge weitergeben will, gewinnt dadurch mit einem früheren Start mehr als mit jeder Produktwahl.

Für die meisten Familien liegt der Betrag ohnehin weit darunter, und die Steuerfrage ist dann keine. Wichtiger ist die Formulierung des Bezugsrechts und die Frage, wer den Vertrag im Ernstfall weiterführt. Wo es um größere Vermögen oder um Pflichtteils­fragen geht, gehört das zum Steuerberater oder zur Notarin — wir sagen, was versicherungsseitig geht, und wo die Grenze unserer Beratung liegt.

Leistung, Bedingungen und Alltag (1 von 2)

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Kinderinvaliditäts­versicherung gegen Unfall­versicherung

Diese beiden Verträge werden regelmäßig verwechselt, decken aber sehr unterschiedliche Ursachen ab. Der Unterschied ist nicht die Leistungshöhe, sondern die Frage, wodurch die Beeinträchtigung entstanden ist.

Die private Unfall­versicherung leistet ausschließlich nach einem Unfall — einem plötzlichen, von außen auf den Körper wirkenden Ereignis. Die Kinderinvaliditäts­versicherung leistet unabhängig von der Ursache, also auch nach einer schweren Erkrankung oder bei einer erst im Verlauf der Kindheit erkennbar werdenden Beeinträchtigung.

Diese Unterscheidung hat erhebliches Gewicht, weil bleibende Beeinträchtigungen bei Kindern überwiegend nicht auf Unfälle zurückgehen, sondern auf Erkrankungen und angeborene Ursachen. Eine reine Unfall­versicherung deckt damit den kleineren Teil des Risikos ab — sie ist deutlich günstiger, aber eben nicht dasselbe Produkt.

Unfall­versicherungleistet nur nach einem Unfall, zahlt regelmäßig eine Einmalsumme nach Gliedertaxe.
Kinderinvaliditäts­versicherungleistet ursachen­unabhängig, zahlt in der Regel eine lebenslange monatliche Rente.
Auslösekriteriummeist ein festgelegter Grad der Behinderung oder ein Katalog anerkannter Krankheitsbilder.
Gesundheits­prüfungbei der Invaliditäts­deckung umfangreich, deshalb möglichst früh beantragen.
KarenzzeitenManche Tarife leisten erst, wenn der Zustand über einen bestimmten Zeitraum bestanden hat.

Prüfen Sie das Auslösekriterium besonders genau. Ein Vertrag, der an einen festgestellten Grad der Behinderung anknüpft, ist breiter als einer, der nur einen abschließenden Katalog von Diagnosen nennt — und dieser Unterschied ist wichtiger als jede Beitragsdifferenz.

Zahnzusatz für Kinder: warum der Zeitpunkt entscheidet

Kieferorthopädische Behandlungen sind der Grund, warum ein Zahnzusatz für Kinder früher abgeschlossen werden sollte als jeder andere Gesundheits­vertrag. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt solche Behandlungen erst ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung; unterhalb dieser Schwelle bleibt der gesamte Aufwand beim Elternhaus.

Der Ausschluss angeratener Behandlungen wirkt hier besonders früh. Sobald eine Fehlstellung zahnärztlich festgestellt und dokumentiert ist, gilt die Behandlung als angeraten und ist vom Schutz ausgenommen — unabhängig davon, wann sie tatsächlich beginnt.

Praktisch bedeutet das: Der Vertrag muss bestehen, bevor die bleibenden Zähne beurteilt werden können. Wer ihn abschließt, wenn das Thema aufkommt, kommt regelmäßig zu spät. Das ist der seltene Fall, in dem ein Versicherungs­vertrag in den ersten Lebensjahren sachlich begründet ist.

Was Kinder über die Eltern bereits mitversichert sind

Bevor neue Verträge entstehen, lohnt der Blick auf das, was bereits besteht. Kinder sind in mehreren Verträgen der Eltern eingeschlossen — und wer das übersieht, kauft Schutz doppelt.

In der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht die beitragsfreie Familien­versicherung, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Privat­haftpflicht sind Kinder mitversichert; für kleine Kinder gilt dabei die Besonderheit, dass sie bis zu einem bestimmten Alter nicht deliktsfähig sind und deshalb gar nicht haften — manche Verträge leisten dennoch freiwillig, andere nicht.

Kranken­versicherungFamilien­versicherung in der gesetzlichen Kasse, solange die Voraussetzungen bestehen.
Privat­haftpflichtKinder mitversichert; die Deckung für deliktsunfähige Kinder ist ein eigener Prüfpunkt.
HausratSachen des Kindes im Haushalt sind mitversichert, auch am auswärtigen Ausbildungsort.
AuslandsreisekrankenFamilientarife schließen Kinder regelmäßig ein.
RechtsschutzKinder sind in Familienverträgen mitversichert, oft über die Volljährigkeit hinaus.

Der zweite Punkt ist der praktisch wichtigste. Wenn ein kleines Kind fremdes Eigentum beschädigt, haftet es rechtlich nicht — und die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ohne die entsprechende Erweiterung steht der Geschädigte dann ohne Ersatz da, was Nachbarschaften belastet.

Kindergeld als Sparrate und die Frage der Höhe

Eine Sparrate ist dann gut gewählt, wenn sie über viele Jahre unverändert durchgehalten werden kann. Das ist die einzige Anforderung, die wirklich zählt — ein hoher Betrag, der nach zwei Jahren ausgesetzt wird, bringt weniger als ein kleiner, der bleibt.

Das Kindergeld eignet sich als Bezugsgröße, weil es regelmäßig eingeht und unabhängig von Gehaltsschwankungen ist. Ein Teil davon als Rate anzusetzen schafft eine Struktur, die auch dann trägt, wenn sich sonst etwas ändert.

Wichtiger als die Höhe ist die Beweglichkeit. Prüfen Sie, ob die Rate ohne Kosten gesenkt, ausgesetzt und wieder aufgenommen werden kann, ob Einmalzahlungen möglich sind — etwa zu Geburtstagen — und ob eine Entnahme vor dem geplanten Termin ohne Abschlag möglich wäre.

Verträge mit fester Rate und langer Bindung sind an dieser Stelle im Nachteil. Sie funktionieren so lange gut, wie der Plan aufgeht, und werden zum Problem, sobald das Einkommen einmal knapper wird — was über achtzehn Jahre in den meisten Familien mindestens einmal vorkommt.

Leistung, Bedingungen und Alltag (2 von 2)

4 Abschnitte

Wenn sich die Lebenssituation ändert

Ein Vorsorgeplan für Kinder läuft über Jahrzehnte. In dieser Zeit ändern sich Einkommen, Familienstand und Wohnort — und jede dieser Änderungen berührt bestehende Verträge auf eine Weise, die selten von allein auffällt.

Bei einer Trennung stellt sich die Frage, wer den Vertrag fortführt und wer Versicherungs­nehmer bleibt. Bei einem Einkommensrückgang die Frage, welche Rate ausgesetzt werden kann, ohne den Schutz zu verlieren. Und beim Erreichen der Volljährigkeit die Frage, ob und wie Verträge auf das Kind übergehen.

Beitragspause statt KündigungBei Absicherungsverträgen erhält sie den Gesundheitszu­stand von damals.
Reihenfolge beim SparenZuerst die Rate senken, erst zuletzt Absicherungsverträge antasten.
Versicherungs­nehmer­wechselBei Trennung schriftlich regeln, wer den Vertrag führt und wer zahlt.
VolljährigkeitVerträge auf den Namen des Kindes gehen in dessen Verfügung über.
AusbildungsendeFamilien­versicherung und Mitversicherung in Familienverträgen enden zu bestimmten Zeitpunkten.

Der erste Punkt ist der wichtigste. Eine Berufs­unfähig­keits- oder Invaliditäts­absicherung, die einmal gekündigt wurde, lässt sich nur mit neuer Gesundheits­prüfung wiederherstellen. Eine Beitragspause hält den einmal erreichten Zugang offen — und genau dieser Zugang ist der eigentliche Wert des frühen Abschlusses.

Die zweite Bauform: Großeltern zahlen, Eltern halten den Vertrag

Es gibt einen zweiten Weg, der in der Beratung oft der bessere ist und seltener bedacht wird. Die Großeltern überweisen das Geld an die Eltern, und die Eltern schließen den Vertrag: Sie sind Versicherungs­nehmer und versicherte Person, das Kind ist bezugsbe­rechtigt.

Der Unterschied klingt technisch und ist im Ergebnis groß. Der Vertrag hängt jetzt am Leben der Eltern, nicht am Leben der Großeltern — und damit an der Generation, die im Zweifel noch vierzig Jahre vor sich hat. Drei Dinge, die bei der klassischen Enkelpolice Schwierigkeiten machen, entfallen dadurch.

Der ErbfallStirbt der Versicherungs­nehmer, fällt der Vertrag in den Nachlass und wird zwischen allen Erben zum Thema. Halten die Eltern ihn, tritt dieser Fall auf absehbare Zeit nicht ein.
Der Pflegefall: Werden die Großeltern pflegebedürftig, kann ein Vertrag, der ihnen gehört, als ihr Vermögen herangezogen werden. Was sie verschenkt haben, unterliegt dabei einer Rückschauwas sie nie besessen haben, nicht.
Das EintrittsalterBei Bausteinen, die an Gesundheit und Alter hängen, ist es günstiger, wenn die jüngere Generation zeichnet.

Was dabei bleibt, ist die Kontrolle über den Zeitpunkt: Auch hier bekommt das Kind nicht mit achtzehn automatisch alles, sondern das, was die Eltern als Bezugsrecht festgelegt haben — und sie können es anpassen. Und was die Großeltern überweisen, ist eine Schenkung an die ELTERN, nicht an das Kind; für sie gilt der Freibetrag zwischen Eltern und Kind, nicht der kleinere zwischen Großeltern und Enkel.

Welche der beiden Bauformen passt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Wollen die Großeltern die Verfügung behalten, oder wollen sie aus der Sache heraus sein und nur etwas beitragen? Beides ist legitim, und beides hat einen anderen Vertrag zur Folge.

Was für und was gegen den Weg über die Großeltern spricht

Der ehrliche Blick gehört dazu, denn die Enkelpolice ist nicht in jedem Fall die bessere Lösung. Sie kostet Flexibilität und bindet auf lange Sicht — wer in fünf Jahren an das Geld muss, ist mit einem einfachen Sparplan besser bedient.

Dafür: Die Entscheidung über die Auszahlung bleibt bei den Großelterndas ist der Punkt, den fast alle zuerst nennen.
Dafür: Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind, ist es nicht das Vermögen des Kindes. Wo Vermögen des Kindes angerechnet wirdetwa bei Ausbildungsförderung oder Sozial­leistungen —, taucht es dort nicht auf.
DafürDer Vertrag lässt sich später auf das Enkelkind übertragen, wenn der Zeitpunkt passt, statt an einem Geburtstag automatisch aufzugehen.
DagegenLange Laufzeit, und ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer. Wer unsicher ist, ob das Geld gebraucht wird, sollte es nicht binden.
Dagegen: Es sind die Kosten und Bedingungen genau eines Vertragsein breit gestreuter Sparplan ist im Zweifel günstiger und jederzeit verfügbar.
DagegenSterben die Großeltern vor der Auszahlung, gehört der Vertrag zum Nachlass, wenn das Bezugsrecht nicht klar und unwiderruflich geregelt ist. Das ist der Punkt, an dem solche Verträge in Familien Streit auslösen.

Worauf wir bei einer Enkelpolice zuerst schauen

Drei Punkte entscheiden darüber, ob so ein Vertrag später hält, was die Familie sich beim Abschluss gedacht hat.

Wer ist Versicherungs­nehmer, wer versicherte Person, wer bezugsbe­rechtigtund ist das Bezugsrecht widerruflich oder nicht? Diese vier Zeilen entscheiden über alles Weitere.
Erlebensfall statt TodesfallEine Vorsorge für das Kind wird auf das Erleben gestellt. Verträge auf den Tod eines anderen unterliegen den Grenzen des § 159 VVG und sind hier der falsche Weg.
Was passiert, wenn die Großeltern die Beiträge nicht mehr zahlen können oder wollenkann der Vertrag beitragsfrei gestellt oder von den Eltern übernommen werden, ohne dass er neu gerechnet wird?
Ist eine Nach­versicherungsgarantie enthalten, mit der das Enkelkind später ohne neue Gesundheits­prüfung aufstocken kann? Das ist bei jungen Menschen der wertvollste Baustein und kostet am Anfang fast nichts.
Und die unbequeme FrageWissen die Eltern davon? Ein Vertrag, von dem die mittlere Generation erst im Erbfall erfährt, hat schon manche Familie entzweit.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • VerbraucherzentraleUnabhängige Hinweise zum Sparen für Kinder und zu Ausbildungs­versicherungen.

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Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Auf wessen Namen sollten wir sparen?

Auf den Namen des Kindes gehört das Geld rechtlich ihm und steht mit 18 zur freien Verfügung. Sparen die Eltern auf ihren Namen, behalten sie die Kontrolle — das ist meist der praktischere Weg.

Wie viel sollten wir monatlich zurücklegen?

Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft durchgehalten werden kann. Schon ein Teil des Kindergeldes ergibt über achtzehn Jahre einen spürbaren Betrag.

Können Großeltern für ihr Enkelkind vorsorgen?

Ja, und zwar so, dass die Verfügung bei ihnen bleibt: Die Großeltern sind Versicherungs­nehmer und zahlen, das Enkelkind ist versicherte Person und bezugsbe­rechtigt. In der Praxis heißt das Enkelpolice. Der Unterschied zum Konto auf den Namen des Kindes ist grundlegend — was dem Kind gehört, gehört ihm sofort und steht mit achtzehn frei zur Verfügung.

Fällt bei einer Enkelpolice Schenkungsteuer an?

Nicht beim Einzahlen. Solange die Großeltern Versicherungs­nehmer sind und aus eigenem Vermögen zahlen, ist das keine Zuwendung an das Kind. Zur Schenkung wird es erst bei der Übertragung des Vertrags oder der Auszahlung an das Enkelkind. Für Enkel gilt dann ein Freibetrag von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), der nach zehn Jahren wieder auflebt. Eine Steuerberatung ist das nicht — bei größeren Vermögen gehört die Frage zum Steuerberater.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
Kinder­vorsorge: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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