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Versicherungen für Vermieter
Als Vermieter tragen Sie Verantwortung für Ihre Immobilie und deren sichere Nutzung. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder vermietete Wohnung – Schäden am Gebäude, rechtliche Konflikte oder Mietausfälle können schnell teuer werden. Versicherungen für Vermieter schützen Sie vor finanziellen Risiken und sichern Ihre Einnahmen langfristig ab.
- Beim Versicherungsschutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken.
- Die Rechtsschutzversicherung Vermieter übernimmt Kosten für Anwälte, Gutachten, Gerichte und Zwangsvollstreckung bei Streitigkeiten rund um Ihre vermietete Immobilie.
- Besonders in Regionen wie Köln, Frechen, Leverkusen, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach, wo Immobilien häufig vermietet werden, sind Vermieterversicherungen ein Muss für Eigentümer.
Rund ums Eigentum.
Haftung und Spezialfälle des Immobilienbesitzes: vom Öltank bis zum Mehrfamilienhaus.
Kölner Wohnsituationen sind selten Standard: Altbau im Veedel, Wohnung im Hinterhaus, Reihenhaus im Umland zwischen Frechen, Hürth, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Beim Versicherungsschutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken. Wir klären das vorher, nicht im Schadenfall.
Was der Betrieb dafür tun muss3 Abschnitte
Haftpflichtversicherung Vermieter
Die Haftpflichtversicherung für Vermieter schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch Ihre Immobilie zu Schaden kommen – z. B. durch mangelhafte Instandhaltung oder Verletzung der Räum- und Streupflicht.
Versichert sind :
Kosten :
Jetzt Haftpflichtschutz für Vermieter in Köln & Umgebung prüfen lassen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht jetzt selber vergleichen & abschließen
Wohngebäudeversicherung für Vermieter
Warum Vermieter besondere Versicherungen brauchen
Besonders in Regionen wie Köln, Frechen, Leverkusen, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach, wo Immobilien häufig vermietet werden, sind Vermieterversicherungen ein Muss für Eigentümer.
Die Wohngebäudeversicherung ist die Basis jeder Vermieterversicherung. Sie schützt die Bausubstanz Ihrer Immobilie vor:
Tipp: Achten Sie auf den gleitenden Neuwertfaktor, um Unterversicherung zu vermeiden.
Kosten :
- bis ca. 1.200 €/Jahr für größere Mehrfamilienhäuser mit Zusatzbausteinen
Mietausfallversicherung für Vermieter
Die Mietausfallversicherung für Vermieter gehört ebenso zu den sinnvollen Versicherungen für Vermieter und schützt Ihre Einnahmen bei Mietrückständen, Sachschäden oder Verwahrlosung durch Mieter.
Versichert sind :
Kosten :
Glasversicherung
Besonders sinnvoll bei Immobilien mit großen Glasfronten oder in vandalismusgefährdeten Lagen.
- Reparatur oder Austausch von zerbrochenem Glas
Gebäudetechnikversicherung
Schützt technische Anlagen wie Heizungen, Aufzüge, Lüftungs- oder Solartechnik.
- Reparatur- und Austauschkosten
- Teilweise auch Wartung
Gewässerschadenhaftpflicht
Pflichtversicherung für Eigentümer von Heizöltanks.
- Umweltschäden, Sanierungskosten, Haftungsansprüche
Photovoltaikversicherung
Für Immobilien mit Solaranlagen.
- Reparatur, Austausch, Ertragsausfall
Mietnomadenversicherung
Schützt vor finanziellen Schäden durch zahlungsunwillige oder verwahrlosende Mieter.
- Mietausfall, Renovierung, Räumung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wichtig bei Umbauten, Sanierungen oder Neubauten.
- Haftungsschutz für Bauherren
Unbenannte-Gefahren-Versicherung
Premiumversicherung für alle nicht explizit ausgeschlossenen Schäden.
- Allgefahrenschutz für Gebäude
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt3 Abschnitte
Versicherungen Vermieter: Umlagefähige Versicherungskosten bei Vermietung
Laut Betriebskostenverordnung ( § 2 BetrKV ) dürfen folgende Kosten auf Mieter umgelegt werden:
✅ Umlagefähig:
❌ Nicht umlagefähig:
Vermieterrechtsschutz – Ihre Rechtsschutzversicherung als Vermieter
Die Rechtsschutzversicherung Vermieter übernimmt Kosten für Anwälte, Gutachten, Gerichte und Zwangsvollstreckung bei Streitigkeiten rund um Ihre vermietete Immobilie.
Versichert sind :
Leistungen :
- Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
- Optional: Mediation und telefonische Rechtsberatung
Kosten :
- kombinierbar mit Mietausfallversicherung
Versicherungen Vermieter: Der Beratungsprozess – Schritt für Schritt
Unsere Beratung ist speziell auf Vermieter in Köln und Umgebung ausgerichtet. Wir arbeiten unabhängig, transparent und persönlich – damit Sie die besten Entscheidungen treffen können.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren – persönlich in Köln, Frechen, Leverkusen, Hürth, Pulheim oder Bergisch Gladbach
Versicherungen Vermieter: Vorteile auf einen Blick
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
- Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden Dritter rund um das vermietete Gebäude.
- WohngebäudeversicherungFeuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel am Objekt.
- Mietausfall nach Sachschadendie Miete läuft weiter, während saniert wird.
- VermieterrechtsschutzStreit um Miete, Kündigung und Nebenkosten.
- Mietnomaden und Mietausfall ohne Schadennur mit eigenem Baustein.
- ElementarschädenStarkregen und Hochwasser nur als Zusatz.
- Hausrat des MietersSache des Mieters, nie des Vermieters.
- Leerstandlängere Leerstände müssen dem Versicherer gemeldet werden.
Welche Bausteine zusammenpassen, hängt an Objekt, Lage und Mieterstruktur — das ordnen wir mit Ihnen.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Versicherungen für Vermieter im Detail.
Welche Verträge Vermieter brauchen
Die private Haftpflicht deckt vermietete Objekte nicht ab. Wer vermietet, braucht dafür eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht — bei selbstgenutztem Wohneigentum ist sie dagegen meist in der Privathaftpflicht enthalten.
Verkehrssicherungspflicht
Als Eigentümer haften Sie dafür, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht: Räum- und Streupflicht im Winter, Sicherung von Treppen und Wegen, Kontrolle von Bäumen und Dachziegeln. Diese Pflicht lässt sich per Vertrag auf Mieter oder Dienstleister übertragen — die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen.
Genau hier entstehen die typischen Schäden: Jemand stürzt auf dem nicht geräumten Weg, ein Ast fällt aufs Nachbarauto. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt solche Fälle und wehrt überzogene Forderungen ab.
Mietausfall und Schäden durch Mieter
Wird die Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, ersetzt die Gebäudeversicherung die entgangene Miete für einen vereinbarten Zeitraum. Das gilt jedoch nur bei versicherten Gefahren — nicht, wenn ein Mieter einfach nicht zahlt.
Schäden, die Mieter selbst verursachen, laufen über deren Privathaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, im Mietvertrag den Nachweis einer Haftpflicht zu verlangen — das ist zulässig und erspart im Ernstfall lange Auseinandersetzungen.
Mietausfall: was der Baustein abdeckt — und was nicht
Mietausfall ist der Begriff, der am häufigsten missverstanden wird. Der Baustein in der Gebäudeversicherung ersetzt die entgangene Miete, wenn die Wohnung nach einem versicherten Sachschaden nicht bewohnbar ist. Er ist eine Folge des Sachschadens — keine Absicherung des Mietverhältnisses.
Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.
Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen
3 Abschnitte
Rechtsschutz für Vermieter und die Wartezeit
Der Vermieterrechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten in Auseinandersetzungen rund um das vermietete Objekt: Räumungsklage, Streit über Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Modernisierungsumlage, Nachbarschafts- und Behördenstreit.
Der Punkt, an dem dieser Schutz regelmäßig ins Leere läuft, ist die Wartezeit. Für den Bereich Miet- und Grundstücksrecht sehen die Bedingungen üblicherweise mehrere Monate zwischen Vertragsbeginn und erstem leistungspflichtigen Rechtsfall vor. Wer den Vertrag abschließt, weil sich ein Konflikt bereits abzeichnet, ist zu spät — der Fall gilt dann als bei Abschluss bereits angelegt und wird abgelehnt.
Daraus folgt die einzige sinnvolle Reihenfolge: Der Rechtsschutz gehört zum Objekt, nicht zum Streit. Er wird abgeschlossen, wenn nichts los ist. Zu prüfen sind dabei die Wartezeit, ob die Räumungsklage ausdrücklich eingeschlossen ist und ob mehrere Objekte oder Einheiten mitversichert werden können.
Mietnomaden — ehrlich eingeordnet
Der Begriff verkauft sich gut, deshalb steht er auf vielen Angebotsseiten. Die nüchterne Einordnung sieht anders aus: Ein Mieter, der nicht zahlt, ist kein Versicherungsfall der Gebäudeversicherung, und einen breiten, verlässlichen Markt für die Absicherung reiner Zahlungsausfälle gibt es nicht.
Was es gibt, sind spezielle Konzepte für Vermieter, die Mietausfall über einen begrenzten Zeitraum, Räumungskosten und Renovierungskosten nach Auszug abdecken. Sie sind regelmäßig an Bedingungen geknüpft, die vor Vertragsschluss erfüllt sein müssen: Bonitätsprüfung und Selbstauskunft vor jedem Mietvertrag, dokumentierte Übergabe, Meldung des Zahlungsverzugs innerhalb kurzer Fristen, Wartezeiten, Höchstbeträge und Selbstbehalte. Wer diese Punkte nicht einhält, hat einen Vertrag ohne Wirkung.
Realistisch bleiben deshalb drei Schutzmechanismen, die vor jeder Versicherung greifen: eine sorgfältige Mieterauswahl mit Selbstauskunft und Nachweisen, die Kaution und die konsequente Reaktion auf den ersten ausbleibenden Zahlungseingang. Nach § 543 BGB berechtigt der Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten zur fristlosen Kündigung — je später reagiert wird, desto größer der Ausfall.
Möbliert, auf Zeit, an Feriengäste
Nicht jede Vermietung ist Wohnraumvermietung im klassischen Sinn. Möbliert vermietete Wohnungen, Vermietung auf Zeit an Berufspendler und die Überlassung an wechselnde Feriengäste werden versicherungstechnisch unterschiedlich behandelt — und alle drei weichen vom Standard ab.
Bei möblierter Vermietung gehört die Einrichtung Ihnen. Die Gebäudeversicherung deckt sie nicht ab, die Hausratversicherung Ihres eigenen Wohnsitzes ebenfalls nicht. Dafür braucht es einen eigenen Hausratvertrag für das vermietete Objekt, in dem die Nutzungsart korrekt angegeben ist.
Bei wechselnden Kurzzeitgästen kommt hinzu, dass diese Nutzung regelmäßig als gewerbeähnlich eingestuft wird. Ein Gebäudevertrag, der für dauerhafte Wohnraumvermietung geschlossen wurde, passt dann nicht mehr zur angegebenen Nutzung, und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht einen entsprechenden Einschluss. Die Änderung ist anzeigepflichtig — sie kostet wenig Zeit und entscheidet im Schadenfall über die Leistung.
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt
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Umlage auf die Nebenkosten: was geht und was nicht
Ein Teil der Versicherungskosten lässt sich nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen — aber nicht alles. Die Trennlinie verläuft dort, wo eine Versicherung das Gebäude schützt statt das wirtschaftliche Interesse des Vermieters.
Praktisch heißt das: Ein gut ausgestatteter Gebäudevertrag belastet den Vermieter weniger, als der Beitrag vermuten lässt — während der Rechtsschutz und alle Formen der Mietausfallabsicherung vollständig aus eigener Tasche kommen. Das gehört in die Rentabilitätsrechnung, nicht in die Sammelposition „Versicherungen“.
Schäden durch Mieter und der Rückgriff
Beschädigt ein Mieter das Gebäude, ist zunächst die Gebäudeversicherung zuständig — sie repariert die Bausubstanz. Anschließend stellt sich die Frage des Rückgriffs: Kann sich der Versicherer das Geld beim Verursacher zurückholen?
Nach der Rechtsprechung ist dieser Rückgriff bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, weil der Mieter die Gebäudeversicherung über die Betriebskosten mitfinanziert. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz besteht der Anspruch dagegen — dann greift, sofern vorhanden, die Privathaftpflicht des Mieters.
Für Vermieter folgen daraus zwei praktische Punkte. Erstens ist es zulässig und sinnvoll, im Mietvertrag den Nachweis einer Privathaftpflicht zu verlangen. Zweitens fällt der übliche Verschleiß nicht unter Schaden: abgenutzte Böden, vergilbte Tapeten und normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten und weder vom Mieter noch von einer Versicherung zu ersetzen.
Die Kaution ist die eigentliche Sicherheit
Vor jeder Versicherung steht die Kaution. Sie ist das einzige Instrument, das ohne Regulierung, ohne Bedingungen und ohne Wartezeit greift — und gleichzeitig dasjenige, das am häufigsten formal falsch behandelt wird.
Nach § 551 BGB darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, und sie ist getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters anzulegen. Wer die Kaution auf dem eigenen Konto führt, verliert seine Position im Streitfall unnötig.
Der Rest ist Dokumentation. Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Zustandsbeschreibung und Fotos bei Einzug und Auszug entscheidet später darüber, ob ein Schaden zugeordnet werden kann. Es kostet nichts als eine halbe Stunde Zeit — und ist die einzige Absicherung, die sich nicht nachträglich herstellen lässt.
Unabhängige Quellen zum Weiterlesen
- Haus & GrundEigentümerverband mit Grundlagen zu Vermieterpflichten und Verkehrssicherung.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Baufinanzierung in Köln. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.
Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.
Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).
Häufige Fragen.
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.
Reicht meine Privathaftpflicht für die vermietete Wohnung?
Nein. Für vermietete Objekte brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die private Haftpflicht deckt nur selbstgenutztes Wohneigentum ab.
Was ist, wenn ein Mieter Schäden verursacht?
Dafür ist dessen Privathaftpflicht zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, im Mietvertrag den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu verlangen — das ist zulässig und erspart im Ernstfall lange Auseinandersetzungen.
Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?
Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.
Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?
Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementarbaustein in Gebäude- und Hausratversicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.
