Mehrfamilienhaus versichern in Köln
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Versichern & Absichern · Köln

Mehr­familien­haus versichern

Mehrfamilien­häuser sind komplexe Immobilien mit vielfältigen Risiken. Ob als Kapitalanlage, zur Vermietung oder als Eigentümergemeinschaft – eine umfassende Versicherung ist unerlässlich. Besonders in Städten wie Köln , Frechen , Leverkusen , Hürth , Pulheim und Bergisch Gladbach ist die Nachfrage nach professioneller Absicherung hoch. Dieser Ratgeber zeigt, welche Versicherungen für Mehrfamilien­häuser sinnvoll sind, wie sie sich von Einfamilien­häusern unterscheiden und wie Sie Ihre Immobilie optimal schützen.

— Was das in Köln bedeutet

Kölner Wohnsituationen sind selten Standard: Altbau im Veedel, Wohnung im Hinterhaus, Reihenhaus im Umland zwischen Frechen, Hürth, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Beim Versicherungs­schutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken. Wir klären das vorher, nicht im Schadenfall.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Versicherungs­schutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken.
  • Beim Mehr­familien­haus zählt neben der Summe die Mietausfall-Dauer im Vertrag — zwölf Monate sind oft zu kurz.
  • Ein Punkt sorgt regelmäßig für Streit: Der Gebäudeversicherer kann sich bei einem Mieter, der den Schaden verursacht hat, das Geld grundsätzlich zurückholen.
Im Schadenfall und beim Vertrag4 Abschnitte

Schutz bei Schadens­ersatz­forderungen

Diese Versicherung schützt vor Schadens­ersatz­forderungen durch Dritte, z. B.:

Sturz auf vereistem Gehweg
Verletzung durch herabfallende Dachziegel
Wasserschaden in Mietwohnung durch defekte Leitung

📞 Jetzt Vermieter­haftpflicht für Ihre Immobilie prüfen lassen

Basis­absicherung für Ihre Immobilie

Umfassender Schutz für ihre Immobilie

Die Wohn­gebäude­versicherung schützt die Bausubstanz vor Schäden durch:

Feuer, Blitzschlag, Explosion
Leitungswasser­schäden inkl. Rohrbruch und Nässeschäden
Sturm- und Hagelschäden
OptionalElementar­schäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben
Schäden an Dach, Fenster, Türen, Fassade
Graffiti und Vandalismus (je nach Tarif)
Wasserverlust durch Rohrbruch (oft bis zu 2.000 € versichert)

Schutz vor Zahlungsausfällen

Die Mietnomaden­versicherung schützt Vermieter vor finanziellen Verlusten durch Mieter, die keine Miete zahlen und schwer zu kündigen sind.

Leistungen:

Erstattung entgangener Miete bei Zahlungsun­fähigkeit oder -verweigerung
Kostenübernahme für Räumung und Renovierung nach Auszug
Optionaljuristische Unterstützung bei Räumungsklagen

Kosten : abhängig von Objektgröße und Mietverträgen Besonders empfehlenswert : für Mehrfamilien­häuser in Köln, Leverkusen und Umgebung mit häufigem Mieterwechsel 👉 Jetzt Mietnomaden­versicherung für Ihr Mehr­familien­haus berechnen lassen

Tipps für Vermieter in Köln & Umgebung

Klare Vereinbarung im Mietvertrag (Verweis auf Betriebs­kosten­verordnung)
Angemessenheit der Kosten dokumentieren
Jährliche, nachvollziehbare Abrechnung erstellen
Regionale Besonderheiten (z. B.Starkregen in Köln, Altbauten in Leverkusen) berücksichtigen
Beratung durch Experten mit Kenntnis der lokalen Immobilienstruktur nutzen
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Umlagefähige Versicherungs­kosten bei Vermietung

Laut Betriebs­kosten­verordnung ( § 2 BetrKV ) dürfen folgende Versicherungs­kosten auf Mieter umgelegt werden:

✅ Umlagefähige Versicherungen

Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung
Gebäudetechnik­versicherung (z. B. Aufzug, Heizung)
Öltank­versicherung

Wichtig: Die Kosten müssen wirtschaftlich angemessen sein ( § 556 BGB ).

❌ Nicht umlagefähige Versicherungen

Vermieter­rechts­schutz­versicherung
Miet­ausfall­versicherung (außer bei direktem Schadenereignis)
Mietnomaden­versicherung
Versicherungen gegen eigene Vermögens­schäden

Diese Kosten müssen vom Vermieter selbst getragen werden.

Vermieter­rechts­schutz

Rechtsschutz bei juristischen Auseinandersetzungen rund um die Immobilie:

Streit mit Mietern (z. B. Kündigung, Mietminderung)
Konflikte mit Behörden (z. B. Bauauflagen, Genehmigungen)
Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. Lärm, Grenzbebauung)

Schutz für technische Anlagen

Versichert technische Anlagen wie:

Heizungsanlagen
Aufzüge
Lüftungs- und Klimasysteme
Photovoltaik­anlagen

Leistungen:

Reparatur- und Austauschkosten bei Defekt
Schutz vor Bedienfehlern, Kurzschluss, Überspannung
OptionalWartungskosten und Notfallservice

Empfehlenswert: für moderne Objekte in Köln und Umgebung.

Der Beratungs­prozess – Schritt für Schritt

Unsere Beratung ist speziell auf Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilien­häusern in Köln und Umgebung ausgerichtet. Wir arbeiten unabhängig, transparent und persönlich – damit Sie die besten Entscheidungen treffen können.

So läuft die Beratung ab:

Erstkontakt & Termin­vereinbarung
Bedarfsanalyse & Zieldefinition
Vertragsprüfung & Risikoeinschätzung
Ausschreibung bei Versicherern
Angebotsauswertung & Besprechung
Antragstellung & Nachbetreuung

Jetzt Beratungstermin vereinbaren – persönlich in Köln, Frechen, Leverkusen, Hürth, Pulheim oder Bergisch Gladbach

Leistung, Bedingungen und Alltag4 Abschnitte

Mehr­familien­haus vs. Ein­familien­haus

Merkmal Ein­familien­haus Mehr­familien­haus Versicherungswert meist niedriger deutlich höher, da mehr Wohnfläche und Gebäudetechnik Risikobewertung einfacher, da private Nutzung komplexer, da gewerbliche Nutzung, Vermietung Tarifstruktur oft pauschalisiert individuell kalkuliert nach Lage, Nutzung, Bauart Verwaltung durch Eigentümer oft durch Haus­verwaltung oder Vermieter Zusatzrisiken gering höher: z. B. Mietausfall, Haftung, Technikschäden

Tipp zur Wohn­gebäude­versicherung Mehr­familien­haus

In Köln und Umgebung sind Elementar­schäden wie Rückstau oder Überschwemmung besonders relevant.

Jetzt Wohn­gebäude­versicherung für Ihr Mehr­familien­haus in Köln & Umgebung berechnen lassen!

Einnahmen bei Leerstand mit der Versicherung gegen Mietausfall sichern

Sichert Einnahmen ab, wenn Wohnungen nach einem versicherten Schaden (z. B. Brand, Wasserschaden) vorübergehend nicht vermietbar sind.

Leistungen:

Erstattung der entgangenen Miete
Gilt meist für bis zu 12 Monate
Optional auch bei behördlich angeordneter Räumung

Kosten: abhängig von Objektgröße und Mieteinnahmen Besonders relevant: für Investoren die mit einem festen Mietzins kalkulieren.

Nachhaltigkeit absichern

Für installierte Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade.

Versichert sind:

Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl
Ertragsausfall bei Defekt
Wechselrichter und Verkabelung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Miet­ausfall­absicherung bei Schäden
Technikschutz für moderne Gebäude
Regionale Beratung in Köln & Umgebung
Unterstützung bei Umlagefähigkeit & Miet­vertragsgestaltung
Persönliche Ansprechpartner mit Immobilienerfahrung

Ergänzende Informationen

außerhalb der "Wohn­gebäude­versicherung Mehr­familien­haus" und weiterer passender Versicherungen für Mehrfamilien­häuser

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • WohngebäudeFeuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, mit Mietausfall nach Schaden.
  • Haus- und Grund­besitzer­haft­pflichtAnsprüche von Mietern und Besuchern.
  • Elementarschutzfür Keller und Erdgeschoss besonders relevant.
  • Vermieter­rechts­schutzStreit um Miete, Kündigung, Nebenkosten.

Beim Mehr­familien­haus zählt neben der Summe die Mietausfall-Dauer im Vertrag — zwölf Monate sind oft zu kurz.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Mehr­familien­haus versichern — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Mehr­familien­haus versichern im Detail.

Was ein Mehr­familien­haus versicherungstechnisch anders macht

Ein Mehr­familien­haus ist nicht das größere Ein­familien­haus. Es unterscheidet sich in vier Punkten, die jeder für sich den Vertrag verändern: Es hängen Mieteinnahmen daran, es bewegen sich fremde Menschen im Gebäude, es steckt mehr Gebäudetechnik darin, und die Eigentümerstruktur ist oft nicht eine einzelne Person.

Daraus folgt eine andere Zusammenstellung. Die Gebäudepolice bleibt das Fundament, bekommt aber Bausteine, die beim selbst bewohnten Haus keine Rolle spielen — und die Haftpflicht wird von der Option zur Grundlage.

Leitungswasser: die Schadenart mit dem größten Gewicht

Nicht Feuer und nicht Sturm bestimmen die Schadenbilanz eines Mehr­familien­hauses, sondern Leitungswasser. Der Grund ist die schlichte Menge: mehr Wohnungen bedeuten mehr Bäder, mehr Küchen, mehr Anschlüsse und deutlich mehr Meter Rohr — im Boden, in den Wänden und in Steigsträngen, die über mehrere Geschosse laufen.

Dazu kommt, dass Wasserschäden spät auffallen. Eine undichte Leitung im Estrich arbeitet wochenlang, bevor sich der erste Fleck zeigt. Der Aufwand steckt dann nicht im Rohr, sondern in Leckortung, Aufstemmen, monatelanger Trocknung und der Wiederherstellung von Boden, Wänden und Küchen — gegebenenfalls in mehreren Wohnungen gleichzeitig.

In den Bedingungen entscheidet sich, wie weit diese Kette mitversichert ist. Die Punkte, an denen Verträge auseinandergehen, sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, Rohre auf dem Grundstück, Frost- und Bruchschäden an Zuleitungen sowie die Frage, ob die Kosten der Leckortung selbst übernommen werden. Das sind keine Formalien — sie machen im Schadenfall den größeren Teil der Rechnung aus.

Wasserschaden zwischen Wohnungen — wer haftet wofür

Läuft aus der Wohnung im dritten Obergeschoss Wasser in die darunter, sind regelmäßig drei Verträge betroffen. Die Zuordnung ist eindeutiger, als sie im Moment des Schadens wirkt.

Gebäude­versicherungträgt den Schaden an der Bausubstanz: Estrich, Putz, Tapete, fest verlegte Böden, Sanitärinstallation.
Hausrat­versicherung des Betroffenenträgt dessen bewegliches Eigentum: Möbel, Elektrogeräte, Teppiche, Kleidung.
Privat­haftpflicht des Verursachersgreift, wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde, etwa durch die vergessene laufende Badewanne.
Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht des Eigentümersgreift, wenn die Ursache am Gebäude liegt und eine Pflicht­verletzung im Raum steht, etwa eine seit Jahren bekannte marode Leitung.

Ein Punkt sorgt regelmäßig für Streit: Der Gebäudeversicherer kann sich bei einem Mieter, der den Schaden verursacht hat, das Geld grundsätzlich zurückholen. Nach der Rechtsprechung ist dieser Rückgriff bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch ausgeschlossen, weil der Mieter die Gebäude­versicherung über die Nebenkosten mitbezahlt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt das nicht — dann steht der Mieter mit seiner Privat­haftpflicht ein.

Mietausfall: was der Baustein leistet und was nicht

Wird eine Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, ersetzt der Miet­ausfall­baustein der Gebäudepolice die entgangene Miete für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum. Ersetzt wird die Nettokaltmiete, häufig zuzüglich der umlagefähigen Betriebskosten, die weiterlaufen.

Zwei Einschränkungen gehören direkt daneben. Erstens: Ausgelöst wird der Baustein nur durch eine versicherte Gefahr — Feuer, Leitungswasser, Sturm, bei entsprechender Vereinbarung Elementar. Zahlt ein Mieter einfach nicht oder steht die Wohnung mangels Nachfrage leer, ist das kein Versicherungsfall. Zweitens: Der Zeitraum ist begrenzt. Bei einem Brand mit Wiederaufbau kann die Wiederherstellung länger dauern, als der Vertrag zahlt — das ist der Punkt, an dem sich eine Verlängerung des Haftungszeitraums rechnet.

Für selbst genutzte Einheiten gibt es das Gegenstück: den Mietwert der eigenen Wohnung beziehungsweise die Kosten einer Ersatzunterkunft. Auch dieser Posten steht als eigene Position in den Bedingungen.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

Was gedeckt ist und wo die Grenzen liegen

2 Abschnitte

Versicherungs­summe und Selbst­beteiligung

Auch beim Mehr­familien­haus arbeitet die Gebäudepolice mit dem gleitenden Neuwert und dem Wert 1914. Die Wertermittlung ist hier allerdings fehleranfälliger, weil mehr Flächen zusammenkommen: Wohnflächen, Treppenhaus, Keller, ausgebautes Dachgeschoss, Nebengebäude, Gewerbeeinheiten, dazu Aufzug, Zentralheizung und Gemeinschafts­anlagen.

Wird eine dieser Flächen vergessen, ist die Summe zu niedrig — und ohne wirksamen Unter­versicherungsverzicht darf der Versicherer bei jedem Schaden anteilig kürzen, nicht erst beim Totalschaden. Deshalb lohnt es sich, die Wertermittlung einmal sauber aufzusetzen und nach jeder größeren Baumaßnahme nachzuführen.

Bei der Selbst­beteiligung gilt eine andere Logik als beim Ein­familien­haus. Ein Mehrparteien­haus produziert mehr kleine Schäden. Wer jeden davon meldet, riskiert Beitragserhöhungen bis hin zur Kündigung durch den Versicherer. Eine bewusst gewählte Selbst­beteiligung hält die kleinen Fälle aus dem Vertrag heraus und erhält ihn für die Fälle, auf die es ankommt.

Glas, Aufzug, Heizung: die Technik im Haus

Je mehr gemeinschaftlich genutzte Technik ein Gebäude hat, desto eher lohnen Bausteine, die beim Ein­familien­haus überflüssig sind.

Glas­versicherung im TreppenhausHauseingangstüren, Treppen­hausfenster und Lichtkuppeln sind teuer im Austausch und werden im Mehrparteien­haus häufiger beschädigt als in einem privaten Wohnhaus.
Aufzugunterliegt wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Stelle und muss über einen Notruf verfügen, der eine ständig besetzte Stelle erreicht. Diese Betreiberpflichten treffen den Eigentümer, nicht den Wartungsbetrieb.
HeizungsanlageSchäden durch Bedienfehler, Kurzschluss oder Überspannung deckt die Gebäudepolice nicht ab. Dafür gibt es die Technische Versicherung, deren Nutzen mit dem Alter der Anlage steigt.
Elektronik und GebäudeleittechnikKlingelanlage, Türsprechstelle, Zugangskontrolle, Rauchwarnmelder mit Funkmodul.
Photovoltaik auf dem Dachbei Vermietung des Stroms an die Mieter ändert sich zusätzlich die Haftungslage, weil eine gewerbliche Betätigung hinzukommt.

Ob ein Baustein sinnvoll ist, entscheidet nicht die Aufzählung, sondern die Frage, ob der Ausfall aus eigener Kasse zu tragen wäre. Ein Aufzug, dessen Steuerung nach einem Blitzschlag ausfällt, ist der Fall, in dem diese Frage klar beantwortet ist.

Was der Betrieb dafür tun muss

2 Abschnitte

Rauchwarnmelder und andere Betreiberpflichten

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern vorgeschrieben. Wer sie einbauen muss, ist einheitlich der Eigentümer; wer für die Wartung zuständig ist, regeln die Landesbau­ordnungen unterschiedlich — teils der Eigentümer, teils der Mieter, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist.

Für die Absicherung ist das relevant, weil ein fehlender oder nicht gewarteter Melder nach einem Brand zur Frage der groben Fahrlässigkeit führen kann. Eine Wartung mit Protokoll ist deshalb nicht nur eine bauordnungs­rechtliche Pflicht, sondern auch der Nachweis, der im Schadenfall gebraucht wird — ebenso wie die Prüfbescheinigungen für Aufzug, Heizung und Elektroanlage.

Haftpflicht ist hier keine Option

Beim selbst bewohnten Haus deckt die Privat­haftpflicht die Eigentümerhaftung meist mit ab. Sobald vermietet wird, endet das. Für ein Mehr­familien­haus ist die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht deshalb ein eigener Vertrag — und zwar mit dem größeren Risiko, weil sich im Gebäude täglich Menschen bewegen, die es nicht selbst instand halten.

Zu klären sind bei der Vertragsanlage vor allem drei Angaben: die Zahl der Wohneinheiten, die Nutzungsart jeder Einheit — auch eine einzelne Gewerbeeinheit im Erdgeschoss ändert die Einstufung — und ob Nebengebäude, Stellplätze oder unbebaute Teilflächen dazugehören. Stimmen diese Angaben nicht mehr mit der Realität überein, gehört der Vertrag angepasst.

Aufnahme, Wechsel und Kündigung

2 Abschnitte

Wenn das Haus den Eigentümer wechselt

Beim Verkauf einer Immobilie endet die Gebäude­versicherung nicht. Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz geht das Versicherungsverhältnis auf den Erwerber über — er tritt anstelle des Verkäufers in alle Rechte und Pflichten ein. Das ist sinnvoll, weil ein Gebäude nie unversichert stehen soll, wird aber regelmäßig übersehen.

Beide Seiten haben daraufhin ein Sonderkündigungs­recht: Der Erwerber kann den übernommenen Vertrag kündigen, der Versicherer seinerseits kündigen, wenn ihm der neue Vertragspartner nicht passt. Beides ist an Fristen gebunden, die ab Kenntnis vom Eigentumsübergang laufen. Wer die Frist verstreichen lässt, bleibt in einem Vertrag, den er nicht ausgesucht hat.

Praktisch heißt das für einen Käufer: Der übernommene Vertrag gehört vor dem Ablauf der Frist gelesen — insbesondere daraufhin, ob Elementarschutz enthalten ist, wie die Selbst­beteiligung aussieht und ob die Wertermittlung noch zum heutigen Zustand des Gebäudes passt. Danach ist eine Änderung nur noch mit Zustimmung des Versicherers möglich.

Eigentümergemeinschaft oder Alleineigentum

Wem das Haus gehört, ändert nicht das Risiko, aber den Weg zum Vertrag.

Bei Alleineigentum liegt alles in einer Hand: Sie schließen die Gebäudepolice ab, entscheiden über die Bausteine, melden den Schaden und tragen die Selbst­beteiligung. Das ist unkompliziert und lässt sich jederzeit anpassen.

Bei einer Wohnungs­eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft selbst Vertragspartnerin. Die Verwaltung schließt die Gebäude- und die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung für das Gemeinschafts­eigentum ab; Beschlüsse dazu fallen in der Eigentümerver­sammlung. Der einzelne Eigentümer kann diese Verträge nicht allein ändern — er kann aber prüfen lassen, ob sie die Bausteine enthalten, die für das Objekt tragen.

Für den einzelnen Eigentümer bleibt dabei eine eigene Aufgabe: das Sondereigentum. Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte und Einbauküche fallen je nach Teilungs­erklärung nicht unter die Gebäudepolice der Gemeinschaft. Dafür gibt es die Wohnungs­eigentümer-Zusatz­versicherung, die genau diese Lücke schließt.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Köln. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Was ist beim Mehr­familien­haus anders als beim Eigenheim?

Der Mietausfall. Wird das Gebäude nach einem Schaden unbewohnbar, fehlen die Mieteinnahmen, während Kredit und Bewirtschaftung weiterlaufen. Dafür gibt es einen eigenen Baustein mit einer vereinbarten Haftzeit — er entscheidet, wie lange gezahlt wird, nicht ob.

Wer versichert was, wenn die Wohnungen einzelnen Eigentümern gehören?

Das Gebäude versichert die Eigentümergemeinschaft gemeinsam, das Sondereigentum jeder für sich. Wo die Grenze verläuft, steht in der Teilungs­erklärung und nicht im Gesetz — bei Bodenbelägen, Sanitär und Einbauten weicht sie häufig von der Alltagserwartung ab. Diese Stelle lohnt den Blick vor dem Schaden, nicht danach.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
Mehr­familien­haus versichern: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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