Reiserücktritt & Auslandskranken in Köln
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Reiserücktritt & Auslandskranken

Im Ausland hat der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Lücken. Deshalb benötigen Sie zusätzlich eine private Police.

0 €
zahlt die gesetzliche Kasse für den Rücktransport ins Inland — „Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen“
deutsches Niveau
ist die Obergrenze der Erstattung im EU-Ausland — was die Behandlung dort mehr kostet, bleibt bei Ihnen
vorher
ZUSTIMMUNG NÖTIG bei Kranken­hausbehandlung im EU-Ausland — ohne sie besteht kein Erstattungsanspruch
— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln zur Uniklinik, ins Heilig Geist oder zu einer der vielen Facharztpraxen geht, merkt schnell: Zwischen den Wartezeiten und dem, was ein Tarif leistet, gibt es einen Zusammenhang. Wir ordnen ein, wo Zusatzschutz wirklich etwas ändert und wo er nur Beitrag kostet.

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind.
  • Die Reiserücktritts­versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
  • Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.
Abgesichert auf Reisen: Krankenschutz muss sein

Unabhängig. Persönlich. Aus Köln.

Vergleich direkt beim Versicherungs­makler Für alle die beruhigt und abgesichert verreisen wollen.

Skifahren in Österreich, Sonnenbaden am Gardasee, Feiern auf Mallorca: Ganz gleich, für welche Form von Urlaub Sie sich entscheiden – Sie sollten sichergehen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Zunächst die gute Nachricht: Bei vielen Versicherungsverträgen müssen Sie sich erst einmal keine Sorgen machen, denn ein Großteil des Versicherungs­schutzes, der in Deutschland gilt, geht mit auf Reisen. Das gilt zum Beispiel für die Privat­haft­pflicht­versicherung : Wenn ein Familienvater beispielsweise mit seiner Tochter in Spanien am Strand Ball spielt und mit einem Fehlschuss Sonnenbrille und Tablet-PC einer anderen Urlauberin beschädigt, zahlt die Privat­haft­pflicht­versicherung der Familie für den Schaden.

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die Reisenden zum Beispiel im Ferienhaus Wein verschütten und die Couch beschädigen. Nicht alle Versicherer zahlen für Schäden an beweglichen Gegenständen in einem gemieteten Ferienhaus.

Mit im Gepäck haben Sie zumindest bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch die Unfall­versicherung : Bleiben nach einem Fahrradsturz in der Schweiz dauerhafte Beeinträchtigungen, kommt der Versicherer für die Unfallfolgen auf.

Ohne zusätzliche Reisekranken­versicherung geht es nicht

Was für die private Unfall- oder Haft­pflicht­versicherung gilt, lässt sich leider nicht uneingeschränkt auf den Schutz der Kranken­versicherung übertragen: Alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, genießen im Ausland keinen umfassenden Schutz. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen außerhalb der EU keinerlei medizinische Behandlungs­kosten, es sei denn, die Länder haben mit Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen abgeschlossen.

Wenn Sie eine private Krankenzusatz­versicherung haben – etwa für Brillen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz –, kann es sein, dass der Auslandsreise­schutz integriert ist. Dann müssen Sie keinen separaten Vertrag abschließen.

Für längere Auszeiten Wenn Sie länger als nur ein paar Wochen unterwegs sind – zum Beispiel im Süden überwintern oder aus beruflichen Gründen für ein oder zwei Jahre Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen –, sollten Sie unbedingt mit Ihren Versicherern besprechen, welche Auswirkungen das auf Ihren Versicherungs­schutz hat. In der Privat­haft­pflicht­versicherung gilt zum Beispiel in der Regel, dass Auslandsaufenthalte außerhalb der EU bis zu einem Jahr mitversichert sind. Aber sprechen Sie das lieber vorher mit Ihrem Versicherer ab. Klären Sie ebenfalls, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um beispielsweise während Ihrer Abwesenheit nicht den Versicherungs­schutz für Ihr Eigenheim in Deutschland zu verlieren.

Was „medizinisch notwendig“ ist Die private Auslandskranken­versicherung kommt für alle medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland auf. Das kann die Notfallversorgung sein, nachdem der Urlauber beim Volleyballspielen umgeknickt ist. Das kann ein Besuch beim Arzt sein, wenn die Tochter am Strand in einen Seeigel getreten ist, oder auch eine dringend notwendige Blinddarmoperation, die vor Ort durchgeführt werden muss.

Die medizinische Behandlung darf jedoch nicht der Anlass für die Reise gewesen sein. Entscheidet sich ein Patient zum Beispiel dafür, sich günstigen Zahnersatz in Osteuropa zu besorgen, zahlt die private Zusatz­versicherung nicht für die geplante Zahnbehandlung. Darüber hinaus sind unter anderem Ausgaben für Kuren und Reha- Maßnahmen vom privaten Zusatzschutz ausgenommen.

Auf die Formulierungen achten Die Tarifvergleiche zeigen, dass die Bedingungen, zu denen sich die Kunden versichern können, in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden sind. Eine Vielzahl von Anbietern hat an den Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen gearbeitet und sie ebenfalls zugunsten der Kunden verbessert. Ein neuer Vertrag kann sich also lohnen. Trotzdem können in den Vertragsbedingungen je nach Versicherer immer noch einige. Tücken lauern, auf die Sie vor Vertrags­abschluss achten sollten. Anlass zu späteren Auseinandersetzungen mit dem Versicherer gibt zum Beispiel die Frage, wie er mit Vorerkrankungen umgeht: Heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass er nur für Behandlungen zahlt, wenn die Erkrankung „plötzlich“ oder „unvorhergesehen“ eingetreten ist? Oder steht eine solche Einschränkung nicht in den Bedingungen? Wenn das Versicherungs­unternehmen auf eine solche Vorgabe verzichtet, ist das für den Urlauber natürlich von Vorteil.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • ReiserücktrittStornokosten bei Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Arbeitslosigkeit.
  • Reiseabbruchzusätzliche Rückreise- und nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Auslandskranken­schutzArzt, Klinik, Medikamente und medizinisch sinnvoller Rücktransport.
  • Jahresverträgealle Reisen eines Jahres, oft günstiger als zwei Einzelpolicen.

Die Auslandskranken­versicherung ist für fast jede Reise sinnvoll; ob der Rücktritts­schutz lohnt, hängt an Reisepreis und Vorlaufzeit.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Reiserücktritt & Auslandskranken — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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Reiserücktritt & Auslandskranken im Detail.

Reiserücktritt: wann geleistet wird

Die Reiserücktritts­versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Dazu zählen üblicherweise unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod naher Angehöriger, erheblicher Sachschaden am Eigentum und der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.

Nicht versichert ist der Rücktritt ohne Grund, ebenso bekannte Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits absehbar waren. Wichtig ist außerdem der Abschlusszeitpunkt: Der Vertrag muss meist innerhalb weniger Tage nach Buchung abgeschlossen werden, sonst gilt eine Wartezeit.

Auslandskranken­versicherung: der wichtigere Teil

Die gesetzliche Kranken­versicherung leistet innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen und außerhalb der EU meist gar nicht. Vor allem aber zahlt sie keinen Rücktransport — und genau der ist der teuerste Posten, wenn im Ausland etwas passiert.

Achten Sie darauf, dass der Rücktransport bereits dann übernommen wird, wenn er medizinisch sinnvoll und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Dieser eine Wortunterschied entscheidet in der Praxis über die Leistung.

Jahresvertrag oder Einzelreise

Wer mehr als einmal im Jahr verreist, fährt mit einem Jahresvertrag meist günstiger. Er deckt alle Reisen bis zu einer vereinbarten Dauer ab, ohne dass jede Buchung einzeln gemeldet werden muss.

Für Familien lohnt der Blick auf Familientarife, die auch Kinder ohne Aufpreis einschließen. Bei längeren Auslandsaufenthalten, Studium oder Auslandsentsendung gelten eigene Tarife — die normale Reise­versicherung endet dort nach wenigen Wochen.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Auswärtiges AmtReise- und Sicherheitshinweise sowie amtliche Empfehlungen zum Krankenschutz im Ausland.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Wann muss ich die Reiserücktritts­versicherung abschließen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer später abschließt, hat meist eine Wartezeit — bei kurzfristigen Reisen kann der Schutz dann ins Leere laufen.

Reicht die europäische Kranken­versicherungskarte im Ausland?

Innerhalb der EU nur zu den dort üblichen Sätzen, außerhalb gar nicht. Vor allem der Rücktransport ist nie enthalten — und genau der ist der teuerste Posten.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

— UND JETZT?
Reiserücktritt & Auslandskranken: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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