PKV für Beamte & Beihilfe in Köln
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PKV für Beamte & Beihilfe

Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet Beamten eine besonders leistungsstarke und kosteneffiziente Absicherung. Doch anders als bei Angestellten oder Selbst­ständigen ist die Wahl des richtigen PKV-Tarifs für Beamte stark von individuellen Faktoren abhängig – insbesondere von der Beihilfe, dem Gesundheitszu­stand und den persönlichen Anforderungen an den Versicherungs­schutz. Eine fundierte, persönliche Beratung ist daher unerlässlich, um langfristig die beste Entscheidung zu treffen.

50 %
Beihilfebemessungssatz für die beihilfebe­rechtigte Person — die andere Hälfte muss privat abgesichert werden
70 %
für berücksichtigungsfähige Ehegatten — und für die beihilfebe­rechtigte Person selbst, sobald zwei Kinder berücksichtigt werden
80 %
für berücksichtigungsfähige Kinder — der Restanteil ist klein, aber er ist da, und er will versichert sein
— Was das in Köln bedeutet

Kölner Wohnsituationen sind selten Standard: Altbau im Veedel, Wohnung im Hinterhaus, Reihenhaus im Umland zwischen Frechen, Hürth, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Beim Versicherungs­schutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken. Wir klären das vorher, nicht im Schadenfall.

Das Wichtigste in Kürze
  • Praktisch heißt das: Die private Kranken­versicherung mit Beihilfe ist in NRW für die allermeisten Beamtinnen und Beamten nicht eine von zwei gleichwertigen Möglichkeiten, sondern der Regelweg.
  • Jeder Beamte bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit: Alter, Besoldungs­gruppe, familiäre Situation, Gesundheitsgeschichte und berufliche Anforderungen.
  • Beim Versicherungs­schutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken.
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Warum eine individuelle PKV Beratung für Beamte sinnvoll ist

Erfahren Sie hier alles zur Beratung einer Privaten Kranken­versicherung für Beamte

Die PKV ist kein Produkt „von der Stange“. Jeder Beamte bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit: Alter, Besoldungs­gruppe, familiäre Situation, Gesundheitsgeschichte und berufliche Anforderungen. Eine individuelle Beratung ermöglicht:

✓ Berücksichtigung Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten
✓ Ausschreibung Ihres Schutzes bei mehreren Versicherern
✓ Auswahl eines Tarifs, der exakt zu Ihrer Beihilfe passt
✓ Vermeidung von Leistungslücken oder unnötigen Kosten
✓ Unterstützung bei Risikoprüfung und Gesundheits­fragen

📞 Jetzt persönliche Beratung vereinbaren – vertraulich & kompetent

Gesundheitsdaten als Schlüssel zur richtigen PKV

Die Gesundheits­prüfung ist ein zentraler Bestandteil in der PKV Beratung für Beamte. Versicherer bewerten Ihre Angaben zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten, um Risiken einzuschätzen. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei:

Ihre Gesundheitsdaten korrekt und vollständig aufzubereiten
Formulierungen zu optimieren, um Rückfragen zu vermeiden
Risikozuschläge oder Ablehnungen zu verhindern
Bei Bedarf anonymisierte Ausschreibungen durchzuführen

🔐 Ihre Daten bleiben vertraulich – wir arbeiten DSGVO-konform und diskret

Was bedeutet „Ausschreibung bei Versicherern“?

Statt sich auf einen Anbieter festzulegen, schreiben wir Ihren gewünschten Versicherungs­schutz bei mehreren Gesellschaften aus. Das bedeutet:

Ihre Gesundheitsdaten werden anonymisiert an ausgewählte Versicherer übermittelt
Sie erhalten individuelle Angebote basierend auf Ihrer Situation
Wir vergleichen nicht pauschal, sondern prüfen gezielt, welcher Versicherer Ihre Anforderungen erfüllt
Sie entscheiden auf Basis transparenter Informationen

📩 Jetzt Termin buchen und Ausschreibung starten – wir übernehmen die Kommunikation mit den Versicherern

Der Beratungs­prozess – Schritt für Schritt in der PKV Beratung für Beamte

Unsere Beratung folgt einem klar strukturierten Ablauf, der Ihnen Sicherheit und Transparenz bietet:

Erstkontakt & Termin­vereinbarung Sie nehmen Kontakt mit uns auftelefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.
Bedarfsanalyse & Zieldefinition Im Gespräch klären wir Ihre berufliche Situation, Beihilfeansprüche, familiäre Rahmenbedingungen und Ihre Erwartungen an die PKV.
Gesundheitsdaten-Erfassung Sie erhalten von uns einen strukturierten Fragebogen zur Gesundheits­prüfung.Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und klären offene Punkte.
Ausschreibung bei Versicherern Wir bereiten Ihre Daten auf und schreiben den gewünschten Schutz bei ausgewählten Gesellschaften ausanonym und diskret.
Auswertung & Angebotsbesprechung Wir analysieren die Rückmeldungen der Versicherer, prüfen Tarife, Leistungen und mögliche Risikozuschläge.Gemeinsam besprechen wir die Optionen.
Tarifauswahl & Antragstellung Sie entscheiden sich für einen Anbieter.Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und stehen für Rückfragen der Versicherung zur Verfügung.
Nachbetreuung & Service Auch nach Vertrags­abschluss sind wir für Sie dabei Leistungsfragen, Änderungen oder Ergänzungen Ihres Schutzes.
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Für wen eignet sich unsere PKV Beratung für Beamte?

Unsere Beratung richtet sich an:

Beamtenanwärter & Referendare
Lehrer & Lehramtsanwärter
Polizei, Justiz & Verwaltung
Beamte mit Familie
Beamte mit besonderen Anforderungen

🧠 Auch bei komplexen Fällen finden wir Lösungen – sprechen Sie uns an!

Häufige Fragen zur PKV Beratung für Beamte

Ist die Beratung wirklich individuell? Ja – wir analysieren Ihre persönliche Situation und suchen dann für Sie passende Tarife am Markt und können mittels anonymer Risikovoraban­frage passende Versicherer identifizieren.

Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten? Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur anonymisiert an Versicherer übermittelt.

Wie lange dauert der Beratungs­prozess? Je nach Komplexität und Antwortzeiten der Versicherungen ca. 1–4 Wochen – wir arbeiten zügig und transparent.

Kostet die Beratung etwas? Unsere Erstberatung ist kostenlos. Bei Abschluss erhalten wir eine Courtage vom Versicherer – für Sie entstehen dabei jedoch keine zusätzlichen Kosten.

📧 Jetzt unverbindlich informieren – wir beantworten Ihre Fragen persönlich

Vorteile unserer PKV Beratung für Beamte auf einen Blick

Maßgeschneiderte Absicherung statt Standardtarif
Ausschreibung bei mehreren Versicherern
Unterstützung bei Gesundheits­prüfung
Transparente Angebotsauswertung
Persönlicher Ansprechpartner
DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Nachbetreuung & Service auch nach Vertrags­abschluss

Fazit

Die Wahl der richtigen privaten Kranken­versicherung als Beamter ist eine Entscheidung mit langfristiger Wirkung. Eine individuelle Beratung schützt Sie vor Fehl­entscheidungen, Leistungslücken und unnötigen Kosten. Mit unserer strukturierten Vorgehensweise, der Ausschreibung bei Versicherern und der professionellen Aufbereitung Ihrer Gesundheitsdaten sorgen wir dafür, dass Sie optimal abgesichert sind – heute und in Zukunft.

👉 Jetzt PKV-Beratung für Beamte starten – vertraulich, kompetent & persönlich 📞 Termin vereinbaren: https://www.cologne-insurance.de/pkv-beratung-fuer-beamte 📩 Kontakt aufnehmen: service@cologne-insurance.de

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Restkostentarifder Anteil, den die Beihilfe nicht trägt (typisch 30 bis 50 Prozent).
  • BeihilfeergänzungLücken der Beihilfe, etwa bei Sehhilfen oder Zahnersatz.
  • AnwartschaftRechte sichern, solange die Beihilfe noch nicht gilt.
  • ÖffnungsaktionAufnahme trotz Vorerkrankungen unter bestimmten Fristen.

Beamte zahlen nur den Rest­kostenanteil — deshalb ist die PKV hier fast immer günstiger als die freiwillige GKV; die Beihilfe­verordnung des Landes entscheidet die Details.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

PKV für Beamte & Beihilfe — unabhängig eingeordnet.
Wir vergleichen den Markt und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Kein Verkaufsdruck
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PKV für Beamte & Beihilfe im Detail.

Wie Beihilfe funktioniert

Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Kosten medizinischer Behandlungen. Der Beihilfesatz liegt üblicherweise bei 50 Prozent und steigt mit der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie im Ruhestand. Für den verbleibenden Anteil wird eine private Rest­kosten­versicherung benötigt.

Die Höhe der Beihilfe und die beihilfefähigen Leistungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Der private Tarif muss genau zu dieser Regelung passen — sonst entstehen Lücken bei Leistungen, die der Dienstherr nicht übernimmt.

Was der Restkostentarif abdecken muss

Beihilfekonforme Erstattung für ambulante und stationäre Behandlung.
Zahnleistungen einschließlich Zahnersatz in ausreichender Höhe.
Anpassung des Tarifs, wenn sich der Beihilfesatz ändertetwa bei Familienzuwachs oder Eintritt in den Ruhestand.
Beihilfeergänzungs­tarif für Leistungen, die der Dienstherr nicht übernimmt.
Öffnungsaktion beziehungsweise Annahme trotz Vorerkrankungen.

Dienst­unfähig­keit statt Berufs­unfähig­keit

Für Beamte greift bei Krankheit die Zurruhesetzung wegen Dienst­unfähig­keit. Eine normale Berufs­unfähig­keits­versicherung erkennt diesen Zustand nicht automatisch an — nötig ist eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel, die an die amtsärztliche Feststellung anknüpft.

Besonders wichtig ist das in den ersten Dienstjahren: Wer vor Ablauf der Wartezeit dienstunfähig wird, erhält vom Dienstherrn nur eine sehr geringe oder gar keine Versorgung. Genau diese Lücke muss privat geschlossen werden.

Der Bemessungssatz und was ihn verändert

Die Beihilfe wird nicht als fester Betrag gezahlt, sondern als Anteil an den beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Anteil heißt Bemessungssatz und ist die Kennzahl, an der der gesamte private Tarif ausgerichtet werden muss.

Der Bemessungssatz ist nicht dauerhaft gleich. Er ändert sich durch Ereignisse, die im Leben ohnehin eintreten: mit berücksichtigungsfähigen Kindern, mit dem Eintritt in den Ruhestand, teils mit dem Wegfall der Berücksichtigungs­fähigkeit des Ehepartners. Jede dieser Änderungen verschiebt den Anteil, den Sie privat absichern müssen.

Genau hierfür existieren in privaten Beihilfetarifen die Anpassungs­rechte. Sie erlauben, den Versicherungs­schutz ohne erneute Gesundheits­prüfung an den neuen Bemessungssatz anzupassen — nach oben wie nach unten. Ein Tarif ohne dieses Recht zwingt Sie im Ruhestand in eine Prüfung mit dem dann erreichten Gesundheitszu­stand.

Die Frist ist dabei entscheidend. Anpassungs­rechte sind regelmäßig an eine kurze Meldefrist nach dem auslösenden Ereignis gebunden. Wer die Geburt eines Kindes oder den Ruhe­standsbeginn zu spät meldet, verliert das Recht und zahlt entweder für einen zu hohen oder zu niedrigen Anteil weiter.

Ins Detail geht es hier — aufgeteilt nach Thema, zum Aufklappen antippen.

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Ehepartner und Kinder: wer beihilfebe­rechtigt ist

Beihilfe ist nicht auf die beamtete Person beschränkt. Ehepartner und Kinder können berücksichtigungsfähig sein und dann selbst einen Anteil ihrer Aufwendungen erstattet bekommen. Auch für sie gilt dann: Der Rest muss privat abgesichert werden.

Bei Ehepartnern hängt die Berücksichtigungs­fähigkeit regelmäßig vom eigenen Einkommen ab. Überschreitet es eine im jeweiligen Beihilferecht festgelegte Grenze, entfällt der Anspruch. Diese Prüfung findet fortlaufend statt — eine Gehalts­steigerung oder die Rückkehr in den Beruf kann den Anspruch beenden.

Bemessungssatz für Kindereigener, in der Regel höherer Satz als für die beamtete Person.
EhepartnerBerücksichtigungs­fähigkeit vom eigenen Einkommen abhängig und regelmäßig zu prüfen.
Kindernach­versicherungAufnahme des Neugeborenen ohne Gesundheits­prüfung, wenn die Frist eingehalten wird.
Ende der Berücksichtigungs­fähigkeitmit Ausbildungsende oder eigener Erwerbstätigkeit des Kindes.
Zwei Systeme in einer Familie: Ein Ehepartner gesetzlich, einer beihilfebe­rechtigt privatrechnerisch häufig sinnvoll.

Die Kindernach­versicherung ist die wichtigste dieser Fristen. Sie erlaubt die Aufnahme eines Neugeborenen ohne Gesundheits­prüfung, verlangt dafür aber die Anmeldung innerhalb einer kurzen Frist nach der Geburt — und setzt regelmäßig voraus, dass ein Elternteil bereits versichert ist.

Pauschale Beihilfe und der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung

Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an. Statt eines Anteils an den einzelnen Aufwendungen zahlt der Dienstherr dann einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung. Damit wird die gesetzliche Versicherung für Beamte wirtschaftlich erreichbar, die sie bisher vollständig selbst zahlen müssten.

Die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft. Wer die pauschale Beihilfe wählt, verzichtet üblicherweise für die Zukunft auf die individuelle Beihilfe — auch bei einem späteren Wechsel des Dienstherrn oder im Ruhestand. Ob und in welcher Form das Modell angeboten wird, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Dienstherrn.

Für die pauschale Beihilfeeinfache Handhabung, keine Gesundheits­prüfung, Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert.
Gegen die pauschale Beihilfegeringerer Leistungsumfang und in vielen Konstellationen höhere Gesamtkosten über die Lebenszeit.
Rückkehr in die gesetzliche Versicherungals Beamter grundsätzlich nur bei Versicherungspflicht, die im Dienstverhältnis regelmäßig fehlt.
Kinderzahl als FaktorJe mehr Kinder mitversichert werden, desto eher trägt die gesetzliche Lösung.
ZeitpunktDie Entscheidung ist am Anfang leicht und später kaum noch zu korrigieren.

Für Beamte in der privaten Versicherung ist ein späterer Wechsel in die gesetzliche Versicherung praktisch verschlossen, weil dafür Versicherungspflicht eintreten müsste — und die entsteht im Beamtenverhältnis nicht. Deshalb gehört diese Weichenstellung an den Anfang der Laufbahn und nicht in die Mitte.

Beihilfeergänzung: die Lücken, die der Dienstherr nicht trägt

Die Beihilfe erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Das Wort beihilfefähig ist dabei die eigentliche Einschränkung: Es gibt Leistungen, die der Dienstherr gar nicht oder nur begrenzt anerkennt, und für die deshalb auch kein Anteil gezahlt wird.

Typische Beispiele sind Wahlleistungen im Krankenhaus, Aufwendungen oberhalb der beihilfefähigen Höchstbeträge, bestimmte Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen außerhalb des anerkannten Katalogs. In diesen Fällen entsteht keine prozentuale Lücke, sondern eine vollständige.

Genau dafür gibt es Beihilfeergänzungs­tarife. Sie treten nicht an die Stelle des Rest­kosten­tarifs, sondern schließen die Bereiche, in denen der Dienstherr nichts beiträgt. Ob sie sinnvoll sind, hängt davon ab, welche Lücken das jeweils geltende Beihilferecht offenlässt — das unterscheidet sich zwischen den Dienstherren erheblich.

Prüfen Sie deshalb die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn und nicht eine allgemeine Darstellung. Der private Tarif ist die Antwort auf diese konkreten Vorschriften — und eine Antwort, die auf das falsche Regelwerk passt, hilft nicht.

Woran sich ein Beihilfetarif messen lassen muss

Beim Vergleich privater Tarife für Beihilfebe­rechtigte zählt weniger der Beitrag als die Frage, ob der Tarif zu dem Beihilferecht passt, das für Sie gilt, und ob er den Veränderungen der Laufbahn folgen kann.

Ein Tarif, der heute günstig ist, aber die Anpassung an einen geänderten Bemessungssatz nur mit Gesundheits­prüfung erlaubt, wird in zwanzig Jahren zum Problem. Umgekehrt ist ein etwas teurerer Tarif mit belastbaren Anpassungs­rechten eine Entscheidung, die den gesamten Berufsweg trägt.

BeihilfekonformitätDer Tarif muss zu den Vorschriften Ihres Dienstherrn passen, nicht zu einem allgemeinen Muster.
Anpassungsrecht ohne Gesundheits­prüfungbei Änderung des Bemessungssatzes, insbesondere zum Ruhestand.
Kindernach­versicherungAufnahme des Neugeborenen ohne Prüfung innerhalb der genannten Frist.
Beitragsentlastung im Alter: Optionaler Baustein, der den Beitrag im Ruhestand senktvorab kalkulierbar.
Leistungszusagen im DetailErstattung nach der ärztlichen Gebührenordnung, Heilmittel, Psychotherapie und Hilfsmittelverzeichnis.

Die letzte Zeile lohnt besondere Aufmerksamkeit. Ein offenes Hilfsmittelverzeichnis erfasst auch Entwicklungen, die es beim Vertragsschluss noch nicht gab; ein abschließendes bleibt auf dem Stand von damals stehen.

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Die Öffnungsaktion und ihre Frist

Die Öffnungsaktion ist eine Vereinbarung zwischen teilnehmenden privaten Krankenversicherern, mit der Beihilfebe­rechtigte auch bei Vorerkrankungen aufgenommen werden. Innerhalb der Aktion sind Ablehnungen ausgeschlossen und Risikozuschläge der Höhe nach begrenzt. Leistungsausschlüsse sind ebenfalls ausgeschlossen.

Der Preis dafür ist eine Frist. Der Antrag muss innerhalb weniger Monate nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden; üblich ist ein Zeitraum von sechs Monaten. Wer diese Frist verstreichen lässt, steht später der normalen Risikoprüfung gegenüber — mit allen Möglichkeiten von Zuschlag, Ausschluss und Ablehnung.

Damit ist die Öffnungsaktion für einen Teil der Beamtenschaft die wichtigste einzelne Frist der gesamten Absicherung. Sie betrifft besonders diejenigen, die eine Behandlungsgeschichte mitbringen und deshalb bei einer regulären Prüfung Schwierigkeiten hätten.

Wichtig ist die Einordnung: Die Öffnungsaktion ist kein Tarif und keine Verpflichtung. Wer gesund ist, fährt mit einer regulären Antragstellung häufig besser, weil dort der volle Tarifmarkt offensteht. Die Aktion ist ein Auffangnetz, kein Standardweg.

Anwärter: der Schutz während der Ausbildungszeit

Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Referendare und Auszubildende im Vorbereitungsdienst sind bereits beihilfebe­rechtigt. Für sie bieten die Versicherer besondere Anwärtertarife an, die auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes zugeschnitten sind.

Der entscheidende Punkt ist nicht der Beitrag während dieser Zeit, sondern der Übergang danach. Ein guter Anwärtertarif enthält das Recht, nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes ohne erneute Gesundheits­prüfung in den regulären Tarif desselben Versicherers zu wechseln.

Ohne dieses Recht wird die Gesundheits­prüfung zum Zeitpunkt der Übernahme fällig — mit allem, was in der Zwischenzeit an Behandlungen dokumentiert wurde. Das ist der Grund, warum die Auswahl des Anwärtertarifs eine Entscheidung mit langer Wirkung ist und nicht nur eine über den Beitrag der nächsten Jahre.

Zu prüfen ist außerdem, was geschieht, wenn die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfolgt. Ein Wechsel in einen regulären Tarif ohne Beihilfeanspruch oder zurück in die gesetzliche Versicherung folgt dann anderen Regeln — auch das steht in den Bedingungen, wenn auch selten auf der ersten Seite.

Dienst­unfähig­keit als eigenes Thema

Die Absicherung der Arbeits­kraft ist von der Kranken­versicherung getrennt zu denken, wird aber im selben Gespräch entschieden. Für Beamte gilt dabei ein eigener Begriff: die Dienst­unfähig­keit, festgestellt vom Dienstherrn auf amtsärztlicher Grundlage.

Eine private Absicherung muss diese Feststellung übernehmen, statt eigene medizinische Maßstäbe anzulegen. Die entsprechende Klausel gehört ausdrücklich in den Vertrag und sollte auch die Fälle der begrenzten Dienstfähigkeit und der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe erfassen.

Der kritische Abschnitt sind die ersten Dienstjahre. Vor Ablauf der versorgungs­rechtlichen Wartezeit besteht nur ein sehr geringer oder gar kein Anspruch auf Ruhegehalt. Genau in diesem Zeitraum ist der private Schutz nicht eine Ergänzung, sondern die einzige Absicherung.

Und was gilt in Nordrhein-Westfalen?

Für die vier Regionen, um die es hier geht, ist die Antwort eindeutig und sie lautet nein: Nordrhein-Westfalen bietet keine pauschale Beihilfe an. Wer sich hier als Beamtin oder Beamter für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet, zahlt den Beitrag in voller Höhe selbst — einen Zuschuss des Landes gibt es dafür nicht. Das ist der Unterschied, der die Rechnung kippt: In einem Land mit pauschaler Beihilfe trägt der Dienstherr die Hälfte, hier trägt sie niemand.

Über die Einführung wird politisch gestritten; der Beamtenbund NRW hat sich im September 2024 vor dem Haushaltsausschuss des Landtags dagegen ausgesprochen. Ein Termin steht nicht fest, und wir nennen hier bewusst keinen — dieser Abschnitt gibt den Stand vom September 2026 wieder. Wer heute entscheidet, entscheidet nach heutigem Recht.

Praktisch heißt das: Die private Kranken­versicherung mit Beihilfe ist in NRW für die allermeisten Beamtinnen und Beamten nicht eine von zwei gleichwertigen Möglichkeiten, sondern der Regelweg. Die gesetzliche Versicherung bleibt möglich, kostet aber den vollen Beitrag aus dem eigenen Netto — und das ändert sich auch im Ruhestand nicht, wenn die Beihilfe des Dienstherrn dort sogar steigt.

Der Vergleich der beiden Wege gehört an den Anfang der Laufbahn, nicht in die Mitte: Als Beamter tritt in aller Regel keine Versicherungspflicht mehr ein, und ohne sie ist der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung praktisch verschlossen.
Wer aus einem Land mit pauschaler Beihilfe nach NRW wechselt, verliert den Zuschussdie Entscheidung von damals trägt hier nicht weiter.
Kinder verschieben die Rechnung deutlichIn der gesetzlichen Versicherung sind sie beitragsfrei mitversichert, in der privaten kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag, dem allerdings eine eigene Beihilfe gegenübersteht.

Unabhängige Quellen zum Weiterlesen

  • Bundes­verwaltungsamtAmtliche Informationen zur Beihilfe des Bundes; für Landesbeamte gelten die Regelungen des jeweiligen Landes.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Was passiert mit meiner Beihilfe im Ruhestand?

Der Beihilfesatz steigt üblicherweise, der private Anteil sinkt entsprechend. Ein guter Tarif passt sich automatisch an, ohne dass eine neue Gesundheits­prüfung nötig wird.

Brauche ich als Beamter eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Sie brauchen eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel, die an die amtsärztliche Feststellung anknüpft. Eine reine Berufs­unfähig­keits­versicherung erkennt die Zurruhesetzung nicht automatisch an.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
PKV für Beamte & Beihilfe: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis

Das hängt damit zusammen.

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