Ehepaare in Köln
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Heirat · Köln

Ehepaare

Mit der Heirat ändert sich rechtlich mehr als gefühlt: Erbrecht, Steuerklassen und in der gesetzlichen Kranken­versicherung womöglich die Familien­versicherung. Versicherungstechnisch ist die Ehe oft eine Gelegenheit zum Aufräumen — vieles lässt sich zusammenlegen. Wichtiger ist aber die Frage, die selten gestellt wird: Was passiert finanziell, wenn einer von beiden ausfällt? Je stärker die Einkommen auseinanderliegen, desto größer ist diese Lücke.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.

Ehepaare: Worum es in dieser Phase geht.

Verträge zusammenlegenHausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz
Familien­versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse prüfen
Gegenseitige Absicherung, wenn ein Einkommen wegfällt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungauch mit Trauschein nicht automatisch
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Ehepaare in Köln am häufigsten übersehen.

Ehepaare unterschätzen fast immer denselben Punkt: Die Ehe regelt das Erbe, aber nicht das laufende Einkommen. Wenn der Hauptverdiener ausfällt, hilft kein Erbrecht — dann zählt, ob vorher jemand darüber nachgedacht hat.
— Aus der Beratungspraxis in Köln
Was der Betrieb dafür tun muss7 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand.

Spätestens sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist, endet in der Regel die Mitversicherung über die private Haft­pflicht­versicherung der Eltern. Die erste Ausbildung kann zum Beispiel eine rein betriebliche Ausbildung sein, ein Studium oder die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und anschließendem Studium. Ergänzende Lernphasen wie das Referendariat für angehende Lehrer oder Anwälte zählen nicht mehr zur über die Eltern versicherten ersten Ausbildung. Für solche Phasen benötigen Sie ebenfalls eigenen Schutz.

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Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Versicherungen, Alters­vorsorge

Die Ehe ist genauso viel wert als die, welche sie schließen.

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Kranken­versicherung

Finanzielle Vorteile kann die Hochzeit auch bei der Kranken­versicherung bringen. Angenommen, beide Partner sind gesetzlich krankenversichert und einer von ihnen ist nicht berufstätig oder verdient nur sehr wenig: Dann können Verheiratete – anders als Paare ohne Trauschein – von der beitragsfreien Familien­versicherung profitieren. Diese gilt nicht nur für die Kranken-, sondern auch für die Pflege­versicherung.

Angestellte sind zunächst in aller Regel aufgrund ihres noch relativ niedrigen Gehalts in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert und damit auch in der gesetzlichen Pflege­versicherung . Je nach Einkommenshöhe stehen sie irgendwann aber eventuell vor der Frage: weiter gesetzlich versichern oder in die private Kranken­versicherung wechseln? Diese Wahlmöglichkeit haben alle, die ein Jahreseinkommen von über 64.350 Euro brutto (Stand 2021) haben. Wegen der besseren Leistungen kann der Wechsel in die private Versicherung interessant sein.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Der Schutz im verbleibenden Vertrag sollte dann so aufgestockt werden, dass er für den gemeinsamen Hausstand (entscheidend ist der Neuwert) reicht. Dafür lohnt es sich, eine Bestands­aufnahme über die Einrichtung zu machen.

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

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Rechts­schutz­versicherung

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

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Risiko­lebens­versicherung

Wenn die Beziehung noch frisch ist, liegt der Gedanke vermutlich noch in weiter Ferne – doch je enger Ihre Verbindung wird und je länger sie bereits dauert, desto wichtiger wird folgende Frage: Wie kommt Ihr Partner zurecht, falls Ihnen etwas zustößt?

Besonders als Paar, das nicht miteinander verheiratet ist, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, denn Ihnen fehlt die gegenseitige Absicherung, die Verheiratete zumindest über die gesetzliche Renten­versicherung haben.

Ehepartner haben die Sicherheit, dass sie im Ernstfall eine Hinterbliebenen­rente oder Leistungen aus der Beamtenversorgung bekommen können. Auch wenn etwa die gesetzliche Hinterbliebenen­rente allein nicht zum Leben reicht, hilft sie wenigstens, einen Teil der Ausgaben zu decken. Außerdem haben Verheiratete einen automatischen Erbanspruch. Beides gilt für Partner ohne Trauschein nicht. Das kann Folgen haben. Für einen solchen Ernstfall können nichtverheiratete Lebenspartner mit einer Risiko­lebens­versicherung vorsorgen. Stirbt einer von ihnen, erhält der Partner eine vorher vereinbarte Summe.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Ehepaare – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Ehepaare. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Verträge zusammenführen

Nach der Heirat lassen sich viele Verträge zusammenlegen: Privat­haftpflicht und Hausrat als Familientarif, oft auch Rechtsschutz. Die Ersparnis ist spürbar, weil ein Familientarif meist wenig mehr kostet als ein Einzelvertrag.

Für die Kündigung des überzähligen Vertrags gibt es ein Sonderkündigungs­recht. Wichtig ist die Reihenfolge: erst prüfen, welcher Vertrag die besseren Bedingungen hat, dann den anderen beenden — nicht umgekehrt.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Was sich rechtlich ändert

Mit der Heirat entstehen gegenseitige Unterhaltspflichten, ein gesetzliches Erbrecht und Ansprüche auf Hinterbliebenen­rente. Steuerlich wird die Zusammenveranlagung möglich, was bei unterschiedlichen Einkommen spürbar entlastet.

In der Kranken­versicherung kann eine Familien­versicherung entstehen, wenn ein Partner kein oder ein geringes Einkommen hat. Bei privat Versicherten gilt das nicht — dort zahlt jede Person weiterhin einen eigenen Beitrag.

Absicherung als Paar denken

Sobald ein Partner vom Einkommen des anderen abhängt oder gemeinsam finanziert wird, gehört der Todesfall auf die Liste. Zwei Einzelverträge zur Risiko­lebens­versicherung sind dabei fast immer besser als ein verbundener Vertrag, der nur einmal leistet.

Ebenso wichtig: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Auch Eheleute dürfen einander nicht automatisch in allen Fragen vertreten — ohne Vollmacht entscheidet im Zweifel ein Betreuungsgericht.

Welcher Vertrag bleibt — und wie der andere sauber endet

Nach der Heirat sind Privat­haftpflicht, Hausrat und oft auch Rechtsschutz doppelt vorhanden. Doppelt versichert heißt aber nicht doppelt entschädigt: Im Schadenfall wird der Schaden einmal reguliert, die Versicherer teilen ihn untereinander auf. Bezahlt werden trotzdem zwei Beiträge. Deshalb lohnt der Vergleich, bevor gekündigt wird — und nicht die schnelle Entscheidung für den billigeren Vertrag.

Bei bestehender Doppel­versicherung sieht das Versicherungs­vertrags­gesetz ein Kündigungsrecht vor. Praktisch bedeutet das: Der überzählige Vertrag lässt sich vorzeitig beenden, sobald feststeht, welcher weiterläuft. Die Reihenfolge ist entscheidend — erst die Umstellung des bleibenden Vertrags auf beide Personen bestätigen lassen, dann den anderen kündigen. Wer umgekehrt vorgeht, hat im ungünstigen Fall ein paar Wochen ohne Schutz.

Wer ist Versicherungs­nehmerDer bleibende Vertrag sollte auf die Person laufen, die ihn führen und im Schadenfall melden wird.
Schadenfreiheit und LaufzeitEin langjährig schadenfreier Vertrag ist meist der bessere Anker, auch wenn er nicht der billigere ist.
Bedingungswerk vergleichenForderungs­ausfall, Schlüsselverlust, Gefälligkeits­schäden und der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit entscheiden im Ernstfall mehr als der Beitrag.
Hausratsumme neu bemessenZwei Haushalte in einer Wohnung ergeben eine höhere Summe; wer sie nicht anpasst, ist unterversichert.
Umzug und Wohnfläche meldenDie versicherte Anschrift steht im Vertrag; eine nicht gemeldete Wohnung ist ein vermeidbarer Streitpunkt.

Über Kreuz abschließen und Begünstigungen sauber setzen

Bei einer Risiko­lebens­versicherung entscheidet die Rollenverteilung im Vertrag über die steuerliche Behandlung der Auszahlung. Schließt jeder Partner den Vertrag auf das Leben des anderen ab — also selbst Versicherungs­nehmer, der Partner versicherte Person — und zahlt die Beiträge aus eigenen Mitteln, fällt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Bei Eheleuten mildern Freibeträge diesen Effekt, bei größeren Summen bleibt er dennoch spürbar.

Der zweite Punkt ist die Begünstigung selbst. Sie sollte namentlich und mit Geburtsdatum eingetragen sein, nicht als Rolle. Ein Eintrag wie „mein Ehegatte“ meint im Zweifel den Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes — was gewollt sein kann, aber selten bewusst entschieden wird. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht lässt sich später nur mit Zustimmung der begünstigten Person ändern; das ist stark, aber eben auch starr.

Widerruflich oder unwiderruflichWiderruflich bleibt änderbar, unwiderruflich schützt die begünstigte Person auch gegen spätere Sinneswandel und Gläubiger.
Namentlich statt nach RolleNamen und Geburtsdatum eintragen; nach einer Namensänderung durch die Heirat den Eintrag nachziehen.
Betriebliche Verträge gesondert prüfenDort ist der Kreis möglicher Hinterbliebener gesetzlich eingeschränkt, freie Benennung ist nicht möglich.
Quoten festlegenMehrere Begünstigte ohne Quote führen im Leistungsfall zu Rückfragen und Verzögerung.
Alle paar Jahre nachsehenBegünstigungen sind der Vertragsteil, der am häufigsten veraltet, weil er im Alltag nie auffällt.

Vorsorge zu zweit planen, nicht zweimal einzeln

Mit der Zusammenveranlagung ändert sich die steuerliche Wirkung von Vorsorgebeiträgen: Aufwendungen beider Partner werden gemeinsam betrachtet. Für die Frage, wer welchen Vertrag bespart, kann das einen Unterschied machen — besonders dann, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Die konkrete Rechnung gehört zur Steuerberatung, die Grund­entscheidung, wo gespart wird, gehört in die Vertragsplanung.

In der geförderten Alters­vorsorge gibt es zudem die mittelbare Zulagenbe­rechtigung: Ist ein Partner unmittelbar förderbe­rechtigt, kann der andere unter bestimmten Voraussetzungen über einen eigenen Vertrag ebenfalls Zulagen erhalten. Diese Konstellation entsteht typischerweise in Elternzeit oder bei geringfügiger Beschäftigung — also genau dann, wenn niemand daran denkt.

Wichtiger als jede Förderung ist allerdings die Reihenfolge. Solange ein Partner vom Einkommen des anderen abhängt, ist die Absicherung der Arbeits­kraft die größere Baustelle als der Sparvertrag. Ein gemeinsamer Sparplan, der im ersten Krankheitsjahr aufgelöst werden muss, war kein Vermögensaufbau, sondern eine Zwischenlagerung.

Gemeinsame Immobilie: wer haftet, wer erbt

Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer — unabhängig davon, wer die Raten zahlt und wer das Eigenkapital eingebracht hat. Wer den Darlehens­vertrag unterschreibt, haftet dagegen in der Regel gesamtschuldnerisch: Die Bank kann die volle Rate von jedem der beiden verlangen, nicht nur die Hälfte. Diese beiden Ebenen fallen oft auseinander, und das fällt erst auf, wenn es unangenehm wird.

Für die Absicherung folgt daraus eine einfache Regel: Die Restschuld gehört in der Höhe abgesichert, in der sie im Ernstfall auf einer Person allein lastet. Wer die Summe halbiert, weil zu zweit gekauft wurde, hat den Fall genau falsch herum gerechnet. Fällt ein Einkommen weg, bleibt die ganze Rate stehen — nicht die halbe.

Wohn­gebäude­versicherung auf beide NamenSonst ist im Schadenfall nur eine Person anspruchsbe­rechtigt und nur eine kann wirksam melden.
Restschuld getrennt absichernZwei Einzelverträge zahlen bei zwei Todesfällen zweimal, ein verbundener Vertrag nur einmal.
Elementar­schäden mitdenkenÜberschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in der Grunddeckung nicht enthalten und müssen eingeschlossen werden.
Erbfall bedenkenDer Miteigentumsanteil fällt in den Nachlass; ohne Testament erben Kinder mit, und die Immobilie gehört dann einer Erbengemeinschaft.
Bauzeit gesondert versichernWährend Umbau oder Neubau greifen andere Verträge als danach; die Lücke dazwischen ist ein häufiger Fehler.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Köln. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Welche Verträge können wir nach der Hochzeit zusammenlegen?

Typischerweise Hausrat, Privat­haftpflicht und Rechtsschutz. Meist bleibt der ältere Vertrag bestehen, der jüngere kann außerordentlich gekündigt werden — die Fristen dafür sind kurz.

Ist mein Partner über mich krankenversichert?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung kann die beitragsfreie Familien­versicherung greifen, wenn das Einkommen des Partners unter der Grenze liegt. In der privaten Kranken­versicherung gibt es das nicht — dort zahlt jeder seinen eigenen Beitrag.

Brauchen wir eine Vorsorgevollmacht, obwohl wir verheiratet sind?

Ja. Ehepartner dürfen nur in eng begrenzten Notfällen und zeitlich befristet füreinander entscheiden. Für alles darüber hinaus braucht es eine Vollmacht — das überrascht die meisten.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

— UND JETZT?
Ehepaare: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis
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