Eltern & Kind in Köln
Start › Lebensphase › Eltern & Kind
Familie · Köln

Eltern & Kind

Mit einem Kind verschiebt sich der Blick: Es geht nicht mehr nur darum, was Ihnen passieren kann, sondern darum, wer weitermacht, wenn Sie ausfallen. Das ist unangenehm zu denken und deshalb der Punkt, den Familien am längsten aufschieben. Praktisch gesehen sind es wenige Bausteine — Absicherung des Einkommens, Absicherung im Todesfall, und die Frage, ob das Kind über Sie mitversichert ist. Der Rest kann warten.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wer regelmäßig fremde Kinder betreut, sollte die eigene Haftpflicht daraufhin prüfen, statt sich auf die Deckung der Eltern zu verlassen.
  • Etwas komplizierter sind die Regeln, wenn ein Elternteil privat, der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist.
  • Der Schutz im verbleibenden Vertrag sollte dann so aufgestockt werden, dass er für den gemeinsamen Hausstand (entscheidend ist der Neuwert) reicht.

Eltern & Kind: Worum es in dieser Phase geht.

Kinder sind in Haftpflicht und Kranken­versicherung meist mitversichertaber nicht lückenlos
Deliktun­fähigkeitfür Schäden kleiner Kinder haftet oft niemand, wenn es nicht mitversichert ist
RisikolebenAbsicherung der Familie, wenn ein Einkommen dauerhaft wegfällt
Kindergarten- und Schulzeitgesetzliche Unfall­versicherung greift nur auf dem Weg und vor Ort
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Eltern & Kind in Köln am häufigsten übersehen.

Zwei Dinge werden bei Familien regelmäßig übersehen. Erstens: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig — richten sie einen Schaden an, haftet niemand, außer die Haftpflicht schließt genau das ausdrücklich ein. Zweitens: Die meisten Unfälle von Kindern passieren in der Freizeit, und dort greift die gesetzliche Unfall­versicherung nicht.
— Aus der Beratungspraxis in Köln
Was der Betrieb dafür tun muss5 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand.

Kinder sind automatisch über die Versicherung ihrer Eltern geschützt, sicherheitshalber sollten Sie aber den Versicherer informieren, wenn ein neues Familienmitglied geboren wird. Sind die Eltern nicht verheiratet und haben beide einen eigenen Vertrag, genießt das Kind über beide Verträge Schutz.

Privat­haft­pflicht­versicherungMehr erfahren →

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Versicherungen, Alters­vorsorge

Ehe man eigene Kinder hat, hat man nicht die leiseste Vorstellung davon, welches Ausmaß die eigene Stärke, Liebe oder Erschöpfung annehmen kann.

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Rechts­schutz­versicherung

Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen.

Rechts­schutz­versicherungMehr erfahren →

Pflege­versicherung

Die Leistungen der Pflege­versicherung werden nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege werden die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen (inkl. Pflegehilfsmitteln , das Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen sowie Leistungen ehrenamtlich Pflegender ( Pflegegeld )). Die Pflegepflicht­versicherung ist damit keine Voll­versicherung. Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatz­versicherung notwendig.

Der frühe Vertrags­abschluss lohnt sich auch, wenn Sie als Erwachsener für den Ernstfall „Pflege“ mit einer privaten Zusatz­versicherung vorsorgen wollen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit erscheint mit Mitte 30 oder Anfang 40 noch weit weg, doch aus den Augen verlieren sollten Sie das Problem nicht. Denn wenn Sie erst mit Anfang oder Mitte 60 beginnen, beispielsweise in eine private Pflegetagegeld­versicherung einzuzahlen, müssen Sie mit viel höheren Beiträgen rechnen als bei einem Vertrags­abschluss mit 45.

Leistung, Bedingungen und Alltag4 Abschnitte

Kinderversorgung

Zum finanziellen Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen und vor schweren Unfallfolgen bei Ihren Kindern kommen eine Kinderinvaliditäts- oder gegebenenfalls noch eine Kinderunfall­versicherung infrage.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Kranken­versicherung

In der Kranken­versicherung gilt: Kinder können über ihre Eltern beitragsfrei mitversichert werden, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Sie sind dann zum Beispiel kostenlos Mitversicherte über die Krankenkasse ihrer Mutter.

Sind beide Elternteile privat krankenversichert , kann das Kind entweder allein freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat krankenversichert werden – allerdings ist das dann nicht kostenlos. Die Höhe der Beiträge für den privaten Schutz richtet sich unter anderem danach, ob die Eltern Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherren haben oder ob sie die Kinder komplett privat absichern müssen.

Etwas komplizierter sind die Regeln, wenn ein Elternteil privat, der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Um den Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung zu ergänzen, können Eltern für sich, aber auch für die Kinder jeweils private Krankenzusatz­versicherungen abschließen.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Der Schutz im verbleibenden Vertrag sollte dann so aufgestockt werden, dass er für den gemeinsamen Hausstand (entscheidend ist der Neuwert) reicht. Dafür lohnt es sich, eine Bestands­aufnahme über die Einrichtung zu machen.

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Risiko­lebens­versicherung

Eine Risiko­lebens­versicherung sollte deshalb in keiner Familie fehlen, in der Kinder und/oder Ehe- oder Lebenspartner abzusichern sind. Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt zwar Hinterbliebenen­renten, aber auf Dauer Siërfte dieses Geld allein nicht ausreichen.

Wichtig ist die private Risiko­absicherung vor allem für den Hauptverdiener der Familie. Aber auch eine Mutter, die beispielsweise nach der Geburt ihrer Tochter beruflich kürzer tritt, sollte ausreichend abgesichert sein: Stößt ihr etwas zu, kann der Vater seinen Beruf womöglich nicht mehr so ausüben wie vorher, damit das Kind nicht zu kurz kommt.

Oder: Er arbeitet weiter wie bisher, muss aber dauerhaft jemanden beschäftigen, der die Kinderbetreuung übernimmt. Auch das kostet Geld, sodass die Auszahlung aus der Risiko­lebens­versicherung eine große Erleichterung bedeutet. Die Versicherungs­summe sollte etwa das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens betragen.

Eltern & Kind – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Eltern & Kind. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Was mit der Geburt zu regeln ist

Kind bei der Kranken­versicherung anmeldenFrist beachten, meist zwei Monate.
Privat­haftpflichtKinder sind mitversichert, aber die Deliktun­fähigkeit kleiner Kinder braucht einen eigenen Einschluss.
Nach­versicherungsgarantie in der Berufs­unfähig­keits- oder Risiko­lebens­versicherung nutzenohne neue Gesundheits­prüfung.
Elterngeld und Elternzeit planen, auch wegen der Beitragszahlung laufender Verträge.
Sorge­rechtsverfügung für den Fall, dass beiden Eltern etwas zustößt.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Deliktun­fähigkeit: der unterschätzte Baustein

Kinder unter sieben Jahren — im Straßenverkehr unter zehn — haften für Schäden nicht. Wenn also ein Vierjähriger das Auto des Nachbarn zerkratzt, zahlt niemand: Das Kind ist nicht haftbar, und die Eltern haften nur bei Aufsichtspflicht­verletzung.

Für den Nachbarn bedeutet das, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt. Eine Privat­haftpflicht mit Einschluss deliktunfähiger Kinder zahlt trotzdem — und erspart genau den Nachbarschaftsstreit, der sonst folgt.

Für die Kinder vorsorgen — in der richtigen Reihenfolge

Zuerst gehört die eigene Arbeits­kraft abgesichert: Ohne Einkommen der Eltern bricht jeder Sparplan zusammen. Danach folgt der Schutz der Kinder selbst, etwa über eine Kinderinvaliditäts­versicherung, die auch bei Krankheit leistet — anders als eine reine Unfall­versicherung.

Erst dann kommt der Vermögensaufbau. Für ihn gilt: früh beginnen, klein anfangen, flexibel bleiben. Ein Teil des Kindergeldes reicht für einen spürbaren Grundstock bis zur Volljährigkeit.

Das Kind in Haftpflicht und Hausrat aufnehmen

In der Privat­haftpflicht sind eigene Kinder in aller Regel beitragsfrei mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in der ersten Ausbildung befinden. Trotzdem gehört die Geburt gemeldet: Erst dann steht der Familientarif im Vertrag, und erst dann ist im Schadenfall unstrittig, wer dazugehört. Ein Anruf, der nichts kostet, aber später viel erklärt.

Der Hausrat versichert die Sachen aller Personen, die in der Wohnung leben. Mit einem Kind wächst dieser Bestand schneller, als die Versicherungs­summe mitwächst — Einrichtung, Kinderwagen, später Fahrräder und Technik. Wer die Summe nicht nachzieht, riskiert eine Kürzung wegen Unter­versicherung, und zwar auch bei kleinen Schäden, nicht erst beim Totalverlust.

Kinderwagen und FahrräderAußerhalb der Wohnung nur über einen eigenen Baustein versichert; im Treppenhaus gelten oft besondere Bedingungen.
Außen­versicherungSachen des Kindes in Kita, Schule oder bei den Großeltern sind meist nur zeitlich und der Höhe nach begrenzt geschützt.
Grobe FahrlässigkeitDer Verzicht auf diesen Einwand ist mit Kindern im Haushalt kein Luxus, sondern der wahrscheinlichste Anwendungsfall.
Forderungs­ausfallSpringt ein, wenn Ihrem Kind jemand schadet, der selbst nicht versichert und nicht zahlungsfähig ist.
Versicherungs­summe nachziehenNach Umzug, Umbau oder größerer Anschaffung prüfen; die Summe passt sich nicht von selbst an.

Wenn niemand haftet: Deliktun­fähigkeit im Alltag

Der Einschluss deliktunfähiger Kinder ist kein Vollschutz, sondern eine Kulanzzusage mit Grenzen. Üblich ist eine eigene, meist deutlich niedrigere Höchstsumme je Schadenfall als in der übrigen Deckung, und häufig eine Selbst­beteiligung. Für den typischen Fall — zerkratzter Lack, zerbrochene Fensterscheibe, beschädigtes Spielgerät — reicht das; für einen großen Schaden reicht es nicht zwingend.

Der zweite Punkt ist die Prüfreihenfolge. Der Versicherer sieht zuerst nach, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, denn dann haften die Eltern und die reguläre Deckung greift ohne Sonderbegrenzung. Erst wenn die Aufsicht altersgerecht war, kommt der Einschluss zum Tragen. Was altersgerecht ist, richtet sich nach Alter, Einsicht und Situation — ein Kleinkind an einer belebten Straße verlangt anderes als ein Sechsjähriger im eigenen Garten.

Wichtig für den Alltag: Auch Großeltern, Tagesmütter und Betreuungspersonen können in die Aufsichtspflicht rutschen. Wer regelmäßig fremde Kinder betreut, sollte die eigene Haftpflicht daraufhin prüfen, statt sich auf die Deckung der Eltern zu verlassen.

Kinderinvalidität oder Unfall­versicherung

Die beiden Verträge klingen ähnlich und decken verschiedene Welten ab. Eine Unfall­versicherung leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung, bemessen über eine feste Gliedertaxe, und wird meist als Einmalzahlung erbracht. Eine Kinderinvaliditäts­versicherung leistet dagegen auch dann, wenn die Ursache eine schwere Krankheit ist — und das ist bei Kindern der weitaus häufigere Fall.

Der Preis für diesen breiteren Schutz ist die Gesundheits­prüfung. Sie fällt umso leichter aus, je früher der Antrag gestellt wird; nach der ersten Diagnose oder einer laufenden Therapie ist der Zugang oft versperrt. Das ist der Grund, warum diese Verträge in den ersten Lebensjahren Thema sind und nicht erst in der Schulzeit.

Gesetzlicher Schutz ist schmalKita, Schule und der direkte Weg dorthin sind über die gesetzliche Unfall­versicherung abgedeckt, Freizeit und Zuhause nicht.
Rente statt EinmalzahlungEine monatliche Leistung trägt dauerhafte Mehrkosten und den Verdienst­ausfall der Eltern besser als ein einmaliger Betrag.
Leistungsauslöser prüfenManche Verträge knüpfen an einen festgestellten Grad der Behinderung an, andere an einen eigenen Katalog; das entscheidet, wann überhaupt gezahlt wird.
Wartezeiten und AusschlüsseAngeborene Erkrankungen und bereits bekannte Diagnosen sind regelmäßig ausgenommen.
Reihenfolge bleibtDie Arbeits­kraft der Eltern zuerst; ohne dieses Einkommen trägt kein Vertrag für das Kind die Familie.

Ausbildungs­versicherung: was sie kann und was besser getrennt läuft

Eine Ausbildungs­versicherung verbindet zwei Dinge in einem Vertrag: einen Sparvorgang für das Kind und eine Todesfall­absicherung der Eltern, damit die Beiträge weiterlaufen, wenn ein Elternteil stirbt. Der Gedanke ist richtig. Der Preis dafür ist Bindung: lange Laufzeit, feste Beiträge, Abschluss- und Verwaltungs­kosten vorweg und wenig Spielraum, wenn sich die Lage der Familie ändert.

Die Alternative ist, beides zu trennen — eine Risiko­lebens­versicherung für den Todesfallschutz und einen frei kündbaren Sparplan für den Vermögensaufbau. Das ist in aller Regel flexibler und transparenter, verlangt aber Disziplin, weil niemand den Sparteil erzwingt. Wer weiß, dass er ohne festen Vertrag nicht spart, trifft mit der gebundenen Lösung womöglich die ehrlichere Entscheidung.

Unabhängig davon gehört geklärt, auf wessen Namen gespart wird. Geld auf einem Konto des Kindes gehört rechtlich dem Kind. Es steht ihm mit der Volljährigkeit frei zur Verfügung, und es kann bei eigenen Ansprüchen des Kindes als Vermögen angerechnet werden. Beides kann gewollt sein — es sollte nur nicht überraschen.

Zahnzusatz vor der ersten Empfehlung

Kieferorthopädische Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur ab einer bestimmten Einstufung des Befundes übernommen. Leichtere Fehlstellungen fallen heraus, und genau sie sind der häufige Fall. Eine Zahn­zusatz­versicherung kann diese Lücke schließen — allerdings nur, wenn sie besteht, bevor die Behandlung angeraten oder eine Fehlstellung dokumentiert ist.

Deshalb ist der Zeitpunkt hier wichtiger als der Beitrag. Nach dem ersten Zahnarztbefund, der eine Behandlung nahelegt, gilt der Fall als eingetreten und ist nicht mehr versicherbar. Hinzu kommen Wartezeiten und eine Staffel, die die Leistung in den ersten Jahren begrenzt — auch das spricht für einen frühen Abschluss und gegen den Abschluss aus dem Anlass heraus.

Elterngeld und die laufenden Verträge

Elterngeld ersetzt nur einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens und ist nach oben gedeckelt. Für die Haushalts­rechnung heißt das: Die Lücke entsteht sofort und dauert so lange, wie die Elternzeit dauert. Wer in dieser Phase Verträge kündigt, um die Rate zu senken, spart an der Stelle, an der die Familie gerade besonders verletzlich ist.

Der bessere Weg führt über die Vertragsbedingungen. Berufs­unfähig­keits- und Risiko­lebens­versicherungen lassen sich häufig für eine begrenzte Zeit beitragsfrei stellen oder stunden, ohne den Schutz und den einmal erreichten Gesundheitszu­stand zu verlieren. Wer stattdessen kündigt und später neu abschließt, zahlt den höheren Eintrittsbeitrag und muss erneut durch die Gesundheits­prüfung.

Und noch ein Termin gehört in diese Phase: Die Geburt eines Kindes ist in vielen Verträgen ein Anlass, die versicherte Leistung ohne neue Gesundheits­prüfung anzuheben. Diese Möglichkeit ist meist an eine kurze Frist nach dem Ereignis gebunden. Sie verfällt still, wenn niemand sie nutzt.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Finanzieren & umschulden

Baufinanzierung in Köln. Und die Anschlussfinanzierung gleich mit.

Kaufen, bauen, modernisieren oder umschulden — wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und rechnen die Struktur, nicht nur den Zins. Läuft Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren aus, ist das der günstigste Moment, sich zu kümmern: Ein Forward-Darlehen sichert den Zins bis zu mehrere Jahre im Voraus.

Kauf oder Bau
Tilgung, Zinsbindung, Eigenkapital und Fördermittel (z. B. KfW) in einer Rechnung, die auch die Nebenkosten kennt.
Anschlussfinanzierung
Angebot der Hausbank prüfen statt einfach verlängern — die Prolongation ist selten das beste Angebot.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren ist jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Ist mein Kind automatisch mitversichert?

In der Privat­haftpflicht und in der gesetzlichen Kranken­versicherung in der Regel ja. Bei der Haftpflicht lohnt aber der Blick auf die Klausel zu deliktunfähigen Kindern — ohne sie zahlt im Ernstfall niemand, auch nicht Ihre eigene Police.

Brauchen wir eine Risiko­lebens­versicherung?

Sobald jemand finanziell von Ihnen abhängt, ist sie einer der wenigen wirklich wichtigen Bausteine. Die Höhe richtet sich danach, was laufen muss, wenn Sie nicht mehr da sind — Miete oder Kredit, Lebenshaltung, Betreuung.

Was ist mit einer Ausbildungs­versicherung fürs Kind?

Da sind wir zurückhaltend. Sparen für das Kind und Absicherung der Eltern sind zwei verschiedene Dinge, und in Kombiprodukten ist meist beides nur mittelgut. Wir trennen das lieber sauber.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
Eltern & Kind: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis
Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen