Scheidung in Köln
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Trennung · Köln

Scheidung

Eine Trennung ist emotional genug — die Verträge dahinter machen es selten leichter. Gemeinsame Policen laufen weiter, aber oft nur für eine Person; wer aus der Wohnung auszieht, verliert unter Umständen den Hausratschutz, ohne es zu merken. Dazu kommen Bezugsrechte in Lebens- und Renten­versicherungen, die niemand ändert, weil in dem Moment andere Dinge wichtiger sind. Wir helfen, das in Ruhe zu sortieren — ohne Drängen und ohne Partei zu ergreifen.

— Was das in Köln bedeutet

Wer in Köln lebt, plant oft in Etappen: erst die WG, dann die eigene Wohnung, irgendwann die Familie — und die Mieten machen den Zeitpunkt selten leicht. Vorsorge muss deshalb beweglich bleiben und darf keine Rate festschreiben, die in fünf Jahren nicht mehr passt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Entscheidend ist nicht, wie viel Geld in einem Vertrag steckt, sondern ob daraus eine laufende Versorgung wird.
  • Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungs­fähigkeitsansprüche herzustellen.
  • Die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung endet, sobald das Urteil über die Scheidung rechtskräftig wird.

Scheidung: Worum es in dieser Phase geht.

Hausratwer bleibt, wer zieht aus, wer ist ab wann versichert
Privat­haftpflichtMitversicherung endet mit dem gemeinsamen Haushalt
Bezugsrechte in Lebens- und Renten­versicherungen prüfen und ändern
Versorgungs­ausgleichAnwartschaften werden geteilt
Absicherung der Kinder, wenn zwei Haushalte entstehen
AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Scheidung in Köln am häufigsten übersehen.

Der Klassiker: Der Auszug ist erledigt, die Hausrat­versicherung läuft aber auf die alte Adresse — und der neue Haushalt ist gar nicht versichert. Der zweite Klassiker: Der Ex-Partner steht Jahre später immer noch als Begünstigter in der Lebens­versicherung.
— Aus der Beratungspraxis in Köln
Was der Betrieb dafür tun muss4 Abschnitte

Private Haft­pflicht­versicherung

Sie sichert Sie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privat­haft­pflicht­versicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs­summen für den Einzelnen auf der Hand. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden. Beide Partner benötigen eine eigene Haft­pflicht­versicherung.

Privat­haft­pflicht­versicherungMehr erfahren →

Bedarfsermittlung für Ihre Versicherungen

Versicherungen, Alters­vorsorge

Von weitem sieht eine Ehe außerordentlich einfach aus.

Prüfen Sie mit unserer digitalen Bedarfsermittlung welche Versicherungen für Sie und Ihre Lebensumstände infrage kommen. Ebenso können Sie hieraus direkt und komfortabel Tarife unabhängig vergleichen und Ihren Schutz direkt abschließen. Selbstverständlich stehen Ihnen dabei dennoch unsere Beratungs- und Service­leistungen (z.B. Abwicklung im Schadensfall) zur Verfügung.

Auslandsreise-Kranken­versicherung

Die Auslandsreise-Kranken­versicherung sollte jeder im Gepäck haben, der gesetzlich krankenversichert ist und im Ausland Urlaub macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Reiseland anteilig oder sogar komplett selbst zahlen müssen. Will beispielsweise ein spanischer Arzt im Urlaubsland unbedingt privat abrechnen, kommt die Kasse in Deutschland dafür nicht komplett auf. Für Behandlungen in Urlaubsländern wie Ägypten oder Thailand zahlt sie gar nicht. Außerdem übernimmt sie unabhängig vom Reiseland nie die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause, auch wenn dieser notwendig wäre. Eine private Zusatz­versicherung, die für die Behandlungs­kosten im Ausland aufkommt, ist somit unbedingt zu empfehlen – ganz egal, ob die Reise nach Mallorca oder in die USA geht.

Rechts­schutz­versicherung

Hatten Sie beide vorher einzelne Verträge, akzeptieren viele Versicherer auch hier aus Kulanz die Kündigung des jüngeren Vertrags. Wenn nicht, sollte einer von Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt seinen Vertrag kündigen. Wer zum Anwalt geht, bekommt dessen Leistung nicht umsonst. Zahlen müssen Sie etwa für die Beratung sowie für die Korrespondenz des Juristen. Sollte es letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bleibt es nicht bei Ausgaben von einigen Hundert Euro. Auf den Ausgaben für Anwalt und eventuellen Prozesskosten müssen Sie nicht sitzenbleiben, wenn sie eine Rechts­schutz­versicherung abgeschlossen haben.

Die Rechts­schutzversicherer bieten Schutz für einzelne Lebensbereiche an. In Paketen bündeln sie sehr häufig Leistungen in den Bereichen Privates, Beruf und Verkehr. Schutz für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder rund um das Eigenheim können die Kunden dann meist dazukaufen. Hatten Sie eine gemeinsame Police, muss dieser Schutz wieder getrennt werden.

Rechts­schutz­versicherungMehr erfahren →
Was es kostet und wie sich der Beitrag entwickelt4 Abschnitte

Versorgungs­ausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung

Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungs­fähigkeitsansprüche herzustellen. Dies ist der sogenannte Versorgungs­ausgleich, der im Rahmen einer Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird.

Neben den gesetzlichen, öffentlichen & berufsständischen Alters- und Zusatzversorgungen sind die privaten und betrieblichen Alters­vorsorgen bzw. Renten­versicherungen mit ihren Anwartschaften in den Ausgleich mit einzubeziehen, sofern kein Ehevertrag mit anderweitig lautenden Regelungen getroffen worden ist. Dies gilt dann, wenn der private Vertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Ist eine Einmalzahlung oder zumindest die Option hierzu vertraglich vereinbar fällt die Alters­vorsorge unter den Zugewinn­ausgleich und nicht unter den Versorgungs­ausgleich.

Fällt die bisherige private bzw. betriebliche Vorsorge unter den Versorgungs­ausgleich ist es wichtig zu wissen, dass eine Auszahlung nicht zur freien Verfügung möglich ist und sollte kein privates Produkt gewählt werden, wird die Summe automatisch in die Versorgungs­ausgleichskasse gezahlt, womit dann in der gesetzlichen Renten­versicherung ein Anrecht erworben wird. Aufgrund fehlender Anlage­möglichkeiten und damit Zinschancen ist dies von unserer Seite jedoch nicht zu empfehlen.

Wir als Versicherungs­makler unterstützen Sie in dieser Lebensphase im Rahmen des Ausgleichs privater und betrieblicher Vorsorgen, indem wir vorbereitend für Ihren Gerichtstermin und in Beratung mit Ihnen ein Vorsorgeprodukt für Sie finden, welches die Anforderungen nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG erfüllt, um die Ihnen zugesprochen Versorgungsbezüge auf Sie zu übertragen. Darüber hinaus stellen wir bei Abschluss sicher, dass Sie die für das Gericht benötigte Bestätigung der Versicherungs­gesellschaft über die Entgegennahme des Ausgleichswertes aus dem externen Versorgungs­ausgleich erhalten sowie dort aufgeführt wird, dass es sich um eine zertifizierte Alters­vorsorge nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG handelt. Gerne stimmen wir uns in diesem Prozess auch mit ihrem Anwalt ab, sollten Sie dies wünschen.

Versorgungs­ausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung – Die private & betriebliche Alters­vorsorge Lassen Sie sich beraten

Kranken­versicherung

Die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung endet, sobald das Urteil über die Scheidung rechtskräftig wird. Ein beitragsfrei mitversicherter Ehepartner muss sich dann selbst um eine Kranken­versicherung kümmern. Innerhalb von drei Monaten kann er sich freiwillig gesetzlich versichern. Nimmt er einen Job an, wird er in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Hausrat­versicherung

Versicherungs­schutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ( Hausrat ) gegen Feuer , Leitungswasser, Sturm , Hagel , Einbruchdiebstahl , Raub und Vandalismus . Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungs­kosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar­schäden und Überspannung sschäden: Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.

Hausrat­versicherungMehr erfahren →

Risiko­lebens­versicherung

Wer ist bei Ihrer Risiko­lebens­versicherung bezugsbe­rechtigt? Darüber sollten Sie sich nach der Trennung Gedanken machen und den Bezugsbe­rechtigten gegebenenfalls ändern.

Darüber hinaus empfehlen wir je nach privater Situation und Möglichkeit in dieser Lebensphase nachfolgende Punkte schon frühzeitig zu beachten bzw. diesen Schutz abzuschließen:

Scheidung – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
Termin buchen Anfrage senden
— IM DETAIL

Scheidung. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Verträge nach der Trennung entflechten

Familientarife bei Privat­haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz decken nach der Trennung nicht mehr beide Haushalte ab. Üblicherweise bleibt der Vertrag beim Versicherungs­nehmer; der andere Teil braucht einen eigenen — und zwar ab dem Tag des Auszugs, nicht erst nach der Scheidung.

Beim Hausrat wird die Versicherungs­summe geteilt und für beide Wohnungen neu bemessen. Wer das versäumt, ist doppelt schlecht dran: unterversichert in der neuen Wohnung und zahlend für eine Summe, die es nicht mehr gibt.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Versorgungs­ausgleich verstehen

Im Scheidungsverfahren werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt — gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Verträge mit Rentencharakter wie Riester und Rürup. Reine Kapitalanlagen fallen dagegen in den Zugewinn­ausgleich.

Die Folge ist eine Rentenlücke bei dem Partner, der mehr eingezahlt hat. Wer das früh erkennt, kann gezielt nachsteuern, statt die Lücke erst im Ruhestand zu bemerken.

Bezugsrechte und Begünstigungen ändern

In Lebens- und Renten­versicherungen ist häufig der frühere Partner als bezugsbe­rechtigt eingetragen. Diese Eintragung bleibt nach der Scheidung wirksam, solange sie nicht geändert wird — mit der Folge, dass im Todesfall die frühere Ehefrau oder der frühere Ehemann die Leistung erhält.

Ebenso gehören Vollmachten, Testamente und Verfügungen überprüft. Das sind kleine Schritte, die in der Trennungsphase leicht untergehen und später erhebliche Folgen haben.

Versorgungs­ausgleich: welche Anrechte hineinfallen

Ausgeglichen werden Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbs­fähigkeit — also alles, was am Ende eine Rente zahlt. Das ist mehr, als die meisten erwarten, und es ist gleichzeitig weniger, als viele befürchten. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld in einem Vertrag steckt, sondern ob daraus eine laufende Versorgung wird.

Gesetzliche Renten­versicherungDer Regelfall, technisch am einfachsten zu teilen, weil beide Konten beim selben Träger geführt werden.
BeamtenversorgungWird ebenfalls einbezogen, mit eigenen Regeln für die Umsetzung beim Dienstherrn.
Betriebliche AltersversorgungAlle Durch­führungswege, also auch Direkt­versicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionszusage.
Geförderte Alters­vorsorgeRiester- und Basis­rentenverträge fallen in den Versorgungs­ausgleich, nicht in den Zugewinn.
Private Renten­versicherungenSofern sie auf eine Rente gerichtet sind; reine Kapitalanlagen, Depots und Immobilien gehören dagegen zum Zugewinn.

Diese Abgrenzung ist der häufigste Irrtum in Trennungs­gesprächen. Ein Vertrag wandert nicht deshalb in den Zugewinn, weil er privat abgeschlossen wurde, und nicht deshalb in den Versorgungs­ausgleich, weil er teuer war. Es zählt allein, welche Leistungsform vereinbart ist.

Der Ehezeitanteil: was wirklich geteilt wird

Geteilt wird nicht das gesamte Rentenkonto, sondern nur der Teil, der während der Ehezeit aufgebaut wurde. Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats, in dem geheiratet wurde, und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Alles davor und alles danach bleibt unangetastet.

Aus dem Ehezeitanteil ermittelt jeder Versorgungsträger einen Ausgleichswert, der grundsätzlich der Hälfte entspricht. Das Gericht fordert die Auskünfte über Fragebögen bei allen Trägern an — und genau hier entsteht die Verzögerung, die viele Verfahren in die Länge zieht. Wer seine Anwartschaften vorher zusammenstellt und alte Arbeitgeber und Verträge selbst benennt, verkürzt das Verfahren spürbar.

Praktisch heißt das: Auch der scheinbar vergessene Direkt­versicherungs­vertrag aus einem früheren Arbeitsverhältnis gehört auf die Liste. Wird er übersehen und taucht später auf, lässt sich der Ausgleich zwar nachholen, aber nur über ein eigenes Verfahren.

Interne und externe Teilung

Der Regelfall ist die interne Teilung: Die berechtigte Person bekommt ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger, zu denselben Bedingungen. Damit bleibt das Anrecht in seiner ursprünglichen Ausgestaltung erhalten, einschließlich der Rechnungs­grundlagen, die heute oft nicht mehr angeboten werden.

Bei der externen Teilung fließt stattdessen ein Kapitalbetrag zu einem anderen Träger. Das kommt vor allem bei betrieblichen Anrechten vor, wenn der Träger es verlangt oder beide Seiten es vereinbaren. Die berechtigte Person darf dann eine Zielversorgung benennen; geschieht das nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, wird gesetzlich in die Versorgungs­ausgleichskasse eingezahlt.

Interne TeilungGleicher Träger, gleiche Bedingungen; in der Regel die wertstabilere Variante.
Externe TeilungKapitalübertragung zu einem anderen Träger; je nach Zinsniveau und Zieltarif können dabei Werte verloren gehen.
Zielversorgung aktiv wählenDie Wahl steht der berechtigten Person zu, ist aber fristgebunden und wird häufig ungenutzt gelassen.
Auffanglösung ist nicht automatisch die besteDie gesetzliche Auffangeinrichtung ist eine Absicherung gegen Untätigkeit, kein Ergebnis einer Auswahl.
Steuerliche Behandlung mitdenkenWie die spätere Rente besteuert wird, hängt an der Schicht der Zielversorgung, nicht am Herkunfts­vertrag.

Bagatellgrenze, kurze Ehe und was das Gericht weglassen darf

Nicht jedes Anrecht wird tatsächlich geteilt. Anrechte mit geringem Ausgleichswert soll das Gericht ausnehmen, weil der Verwaltungs­aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis stünde. Diese Geringfügigkeits­grenze wird an eine gesetzliche Bezugsgröße geknüpft und verändert sich mit ihr; sie ist keine feste Zahl, die man sich einmal merken kann.

Ebenso können sich annähernd gleich hohe Anrechte derselben Art gegenseitig aufheben, statt einzeln hin- und hergeteilt zu werden. Und bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungs­ausgleich nur statt, wenn eine der beiden Seiten ihn beantragt — sonst unterbleibt er ganz.

Für die Praxis folgt daraus zweierlei. Erstens: Ein Ausgleich, der unterbleibt, ist keine Ersparnis, sondern eine Lücke, die später privat zu schließen ist. Zweitens: Wer nach kurzer Ehe deutlich weniger Anwartschaften hat als der Partner, muss den Antrag selbst stellen. Das Gericht tut es nicht von sich aus.

Verzicht per Ehevertrag: wann er trägt und wann nicht

Ein Verzicht oder eine abweichende Regelung zum Versorgungs­ausgleich ist möglich, aber formgebunden: Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung oder werden im Verfahren zu Protokoll des Gerichts erklärt. Eine private Absprache zwischen den Partnern hat keine Wirkung, auch nicht mit Unterschrift beider Seiten.

Wirksam ist die Regelung damit noch nicht automatisch. Das Gericht prüft, ob sie eine Seite einseitig belastet — und zwar sowohl bei Abschluss als auch im Zeitpunkt, in dem sie sich auswirken soll. Verzichtet der Partner, der wegen Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt hat, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten, hält die Vereinbarung häufig nicht. Vereinbarungen, die erst kurz vor dem Scheidungsantrag geschlossen werden, sieht sich das Gericht besonders genau an.

Sinnvoll bei symmetrischen ErwerbsbiografienBeide durchgehend berufstätig, vergleichbare Anwartschaften, kein Betreuungsnachteil.
Sinnvoll bei später EheWenn beide den größten Teil ihrer Anwartschaften vor der Ehe aufgebaut haben.
Sinnvoll mit GegenleistungVerzicht gegen Kapital, Immobilienanteil oder eine eigenständige Vorsorge, dokumentiert im selben Vertrag.
Heikel bei Alleinverdiener-EhenEin einseitiger Verzicht ohne Ausgleich ist der Standardfall, in dem Gerichte korrigieren.
Heikel bei Selbst­ständigenWer ohne gesetzliche Anwartschaften dasteht, verzichtet auf die einzige Teilhabe an der Vorsorge des Partners.

Nach dem Ausgleich: Kürzung, Anpassung und Wiederauffüllung

Mit der Entscheidung wird die eigene Rente um den abgegebenen Teil dauerhaft gekürzt. Das Gesetz kennt allerdings mehrere Anpassungen. Stirbt die ausgleichsbe­rechtigte Person, ohne die Versorgung längere Zeit bezogen zu haben, kann die Kürzung auf Antrag ganz oder teilweise entfallen. Zahlt die ausgleichspflichtige Person Unterhalt, während sie selbst schon in Rente ist und die berechtigte Person noch nicht, kommt ebenfalls eine Anpassung in Betracht.

Alle diese Anpassungen laufen über einen Antrag und nicht von selbst. Auch eine spätere Abänderung der Entscheidung ist möglich, wenn sich der Wert eines Anrechts wesentlich verändert hat. Wer den Bescheid ungelesen ablegt, verschenkt genau diese Möglichkeiten.

Die Lücke selbst lässt sich verkleinern. In der gesetzlichen Renten­versicherung besteht die Möglichkeit, die Kürzung durch eine Zahlung ganz oder teilweise wieder aufzufüllen; die Auskunft über den erforderlichen Betrag erteilt der Renten­versicherungsträger. Ob sich das lohnt, hängt vom Alter, von der Lebenserwartung und von der Alternative ab — pauschal beantworten lässt sich das nicht, rechnen lässt es sich sehr wohl.

Die Risiko­lebens­versicherung auf den Ex-Partner

Ein Vertrag, bei dem der eine Partner Versicherungs­nehmer und der andere versicherte Person ist, läuft durch die Scheidung nicht aus. Beitragspflichtig bleibt der Versicherungs­nehmer, und die versicherte Person kann den Vertrag weder kündigen noch verlangen, dass er beendet wird. Das führt regelmäßig zu der Situation, dass jemand jahrelang für eine Absicherung zahlt, die ihm nichts mehr nützt.

Die Lösung liegt selten in der Kündigung. Wer kündigt, verliert den bei Vertragsschluss festgestellten Gesundheitszu­stand und den niedrigen Eintrittsbeitrag — beides ist nach Jahren nicht mehr zurückzuholen. Häufig ist es sinnvoller, die Rolle des Versicherungs­nehmers zu übertragen oder den Vertrag auf einen neuen Zweck umzustellen.

Zur Kredit­absicherungSolange beide für ein Darlehen haften, ist der Fortbestand im Interesse beider Seiten.
Zur Unterhalts­absicherungStirbt der Unterhaltspflichtige, entfällt der Unterhalt; ein bestehender Vertrag kann genau diese Lücke tragen.
Versicherungs­nehmer wechselnÜbertragung auf die versicherte Person möglich, mit Zustimmung des Versicherers und ohne neue Gesundheits­prüfung.
Unwiderrufliches BezugsrechtLässt sich nur mit Zustimmung der begünstigten Person ändern; das ist im Trennungsfall der harte Punkt.
Beitragszahlung regelnWer zahlt, gehört in die Trennungs­vereinbarung; sonst endet der Vertrag still durch Nichtzahlung.

Wer nach dem Auszug in welchem Hausrat versichert ist

Der Hausratvertrag versichert eine bestimmte Wohnung, nicht eine Familie. Zieht eine Person aus, gilt für ihre Sachen in der neuen Wohnung zunächst kein Schutz aus dem alten Vertrag — es sei denn, die Bedingungen sehen für die Umzugsphase eine befristete Doppeldeckung beider Wohnungen vor. Das ist verbreitet, aber keine gesetzliche Regel, sondern eine Frage des Bedingungswerks.

Versicherungs­rechtlich entscheidend ist außerdem nicht das Datum der Scheidung, sondern die Aufgabe der gemeinsamen Wohnung. Ab diesem Zeitpunkt sind zwei Haushalte zu versichern, und ab diesem Zeitpunkt verliert die bisher mitversicherte Person auch in der Privat­haftpflicht ihren Schutz. Wer erst nach Rechtskraft der Scheidung tätig wird, hat die Lücke bereits hinter sich.

Umzug meldenNeue Anschrift und neue Wohnfläche gehören dem Versicherer angezeigt, sonst passt die Summe nicht zur Wohnung.
Eigener Haftpflicht­vertrag ab AuszugstagNicht ab Scheidungstermin; die Frist dazwischen ist der eigentliche Risikozeitraum.
Summe in beiden Wohnungen neu bemessenDer geteilte Hausrat ergibt zwei kleinere, aber jeweils eigenständige Summen.
Fahrzeuge und SonderfälleVersicherungs­nehmer, Halter und Fahrer können auseinanderfallen; das gehört ausdrücklich geregelt.
Gemeinsame Verträge bis zum Ende denkenRechtsschutz und Zusatzbausteine enden nicht automatisch mit dem Auszug, sondern erst mit einer Änderung.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Häufige Fragen.

Wer ist nach dem Auszug noch über die Hausrat­versicherung versichert?

In der Regel derjenige, der in der Wohnung bleibt. Für den neuen Haushalt braucht es eigenen Schutz — häufig gibt es eine Übergangsfrist, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Was passiert mit unserer gemeinsamen Haft­pflicht­versicherung?

Die Mitversicherung des Partners endet, sobald der gemeinsame Haushalt aufgelöst ist. Wer keinen eigenen Vertrag hat, steht dann ohne da — das fällt oft erst im Schadenfall auf.

Muss ich meine Lebens­versicherung ändern?

Prüfen sollten Sie sie auf jeden Fall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht lässt sich nicht einseitig ändern, ein widerrufliches schon. Wir schauen uns an, was in Ihrem Vertrag steht.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

— UND JETZT?
Scheidung: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
✓ Kostenfrei✓ Unabhängig✓ Auch das Ergebnis „alles passt schon“ ist ein Ergebnis
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