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Selbstständige
Selbstständig heißt: kein Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine automatische Altersvorsorge. Alles, was Angestellte im Hintergrund haben, müssen Sie selbst aufsetzen — dafür können Sie es genau auf Ihre Situation zuschneiden. In Köln betrifft das viele: Kreative, Handwerk, Gastronomie, Agenturen. Die Bausteine unterscheiden sich stark je nach Tätigkeit, und genau deshalb taugt hier kein Standardpaket.
In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.
- Für Selbstständige mit echtem unternehmerischem Risiko ist das ein eigenes Argument, unabhängig von der Rendite.
- Selbstständig heißt: kein Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine automatische Altersvorsorge.
- Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.
Selbstständige: Worum es in dieser Phase geht.
- Beitrag nach Einkommenwer mehr verdient, zahlt mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Familie beitragsfrei mitversichertKinder und Partner ohne eigenes Einkommen kosten nichts extra.
- Leistungen per Gesetzder Katalog kann sich ändern, für alle Versicherten gleich.
- Rückkehr jederzeit möglichsolange Versicherungspflicht besteht.
- Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
- Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
- Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
- Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.
Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebensentscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.
Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.
IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKTEin- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.
LEISTUNG VOR KOMFORTDie private Pflegepflichtversicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.
PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLESSie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.
Was Selbstständige in Köln am häufigsten übersehen.
Die drei Baustellen der Selbstständigkeit
Erstens das Einkommen: Ohne Lohnfortzahlung trägt Ihre Arbeitskraft das ganze Geschäft — Berufsunfähigkeitsabsicherung und Krankentagegeld gehören deshalb an die erste Stelle, nicht an die letzte. Zweitens die Gesundheit: Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist für Selbstständige frei — und langfristig bindend, deshalb gehört sie gut durchgerechnet. Drittens das Alter: Niemand zahlt automatisch ein; Basisrente, private Vorsorge und Vermögensaufbau müssen bewusst aufgebaut werden.
Privat und Betrieb zusammen denken
Der 360-Grad-Blick unserer Gruppe heißt: Wir betrachten Unternehmer und Unternehmen nicht getrennt. Betriebshaftpflicht, Betriebsinhalt oder Cyber-Schutz für Ihren Betrieb finden Sie auf unserer Gewerbe-Seite — die persönliche Absicherung bleibt hier. Beides greift ineinander, und genau so beraten wir es auch.
Der typische Fehler
Viele Selbstständige versichern zuerst den Betrieb und vergessen sich selbst. Dabei ist der Ausfall des Inhabers für die meisten kleinen Unternehmen das größere Risiko als jeder Sachschaden. Beim Bestands-Check schauen wir deshalb immer auf beides.
Selbstständige. Was wirklich zählt.
Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.
Was mit der Selbstständigkeit wegfällt
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit entfallen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und in der Regel die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet nicht, dass all das ersetzt werden muss — aber es gehört bewusst entschieden. Am dringendsten sind Krankentagegeld ab dem Tag, an dem die Einnahmen ausbleiben, und die Absicherung der Arbeitskraft.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Kranken- und Krankentagegeld
Selbstständige können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen; ein Krankengeldanspruch entsteht nur mit entsprechendem Wahltarif und beginnt spät.
Deshalb ist ein privates Krankentagegeld für die meisten Selbstständigen der wichtigere Baustein. Entscheidend sind die Karenzzeit — ab wann gezahlt wird — und die Höhe, die zum tatsächlichen laufenden Bedarf passen muss.
Betrieb und Person trennen — und zusammen denken
Betriebliche Risiken wie Haftung, Betriebsunterbrechung und Sachwerte gehören in eigene Verträge. Gleichzeitig hängt in kleinen Betrieben alles an einer Person: Fällt sie aus, steht der Betrieb.
Sinnvoll ist deshalb beides — eine Betriebsunterbrechung, die die laufenden Kosten trägt, und ein Krankentagegeld für den privaten Lebensunterhalt. Wer nur eines hat, deckt nur die halbe Lücke.
Statusfeststellung: wann Selbstständigkeit keine ist
Wer überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, dessen Weisungen folgt und in dessen Abläufe eingebunden ist, gilt sozialversicherungsrechtlich schnell nicht als selbstständig, sondern als beschäftigt. Wie der Vertrag überschrieben ist und was auf der Rechnung steht, ändert daran nichts — entschieden wird nach dem tatsächlichen Bild der Tätigkeit.
Über den Status entscheidet auf Antrag die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Verfahren lässt sich freiwillig einleiten, bevor ein Auftrag beginnt, und genau dann ist es am wenigsten unangenehm. Wird eine Scheinselbstständigkeit dagegen erst bei einer Betriebsprüfung festgestellt, werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert — für einen Zeitraum, der weit über das laufende Jahr hinausreichen kann.
Für die Absicherung hat der Status zwei sehr praktische Folgen: Er entscheidet über die Beitragspflicht in der Rentenversicherung, und er entscheidet, wer im Streitfall als Arbeitgeber gilt. Beides gehört geklärt, bevor der erste größere Auftrag über Monate läuft — nicht danach.
Krankentagegeld: ab welchem Tag, in welcher Höhe
Die Karenzzeit ist der Abstand zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag, an dem Geld fließt. Sie lässt sich in Stufen wählen. Je später die Leistung einsetzt, desto niedriger der Beitrag — und desto länger müssen Rücklagen den Ausfall tragen. Die richtige Stufe ergibt sich deshalb nicht aus dem Beitrag, sondern aus der Frage, wie viele Wochen der Betrieb ohne Ihre Arbeit durchhält.
Die Höhe ist nach oben begrenzt: Versicherbar ist nur das Einkommen, das im Krankheitsfall tatsächlich wegfällt. Grundlage ist in der Regel der Gewinn der vergangenen Jahre, nicht der Umsatz. Wer stark schwankende Jahre hat, sollte die vereinbarte Höhe regelmäßig nachziehen. Ist sie zu hoch angesetzt, wird im Leistungsfall gekürzt; ist sie zu niedrig, bleibt genau die Lücke, wegen der der Vertrag abgeschlossen wurde.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: die Frist läuft sofort
Wer sich selbstständig macht, kann die Arbeitslosenversicherung auf Antrag freiwillig fortführen. Der Antrag ist an eine kurze Frist gebunden: Er muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird die Frist versäumt, ist dieser Weg für diese Selbstständigkeit verschlossen — unabhängig davon, wie viele Jahre vorher eingezahlt wurden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass unmittelbar vorher ein Versicherungspflichtverhältnis bestand oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde, und dass die selbstständige Tätigkeit einen wöchentlichen Mindestumfang erreicht. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Gewinn, sondern nach einer festen Rechengröße. Er fällt also auch in schwachen Jahren in voller Höhe an.
Ob sich das rechnet, hängt am Rückweg. Wer die Selbstständigkeit als Versuch begreift und eine Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis für möglich hält, kauft sich hier ein Netz, das es sonst nicht mehr zu kaufen gibt. Wer dauerhaft selbstständig bleibt, zahlt dagegen über Jahre für einen Fall, der praktisch nicht eintritt — und kommt aus dem Vertrag erst nach einer mehrjährigen Mindestbindung wieder heraus.
Altersvorsorge ohne Arbeitgeberanteil
In der Anstellung trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags und häufig einen Zuschuss zur betrieblichen Vorsorge. Beides fällt weg. Wer die bisherige Sparleistung fortschreiben will, muss deshalb nicht denselben, sondern ungefähr den doppelten Betrag aufbringen. Das ist die Rechnung, die im ersten Jahr der Selbstständigkeit am häufigsten unterschätzt wird.
Nicht alle Selbstständigen sind in dieser Frage frei. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrende und Erziehende ohne eigene Angestellte, Hebammen, Pflegepersonen sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Wer dazugehört, hat zumindest eine Grundversorgung. Wer nicht dazugehört, hat sie nur, wenn er sie selbst aufbaut.
Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Die Basisrente ist in der Ansparphase in der Regel vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und wird auch in der Grundsicherung anders behandelt als frei verfügbares Vermögen. Für Selbstständige mit echtem unternehmerischem Risiko ist das ein eigenes Argument, unabhängig von der Rendite. Die steuerliche Seite gehört allerdings in die Hand der Steuerberatung.
Basisrente oder Versorgung über die eigene Gesellschaft
Einzelunternehmer und Freiberufler haben im Kern die Wahl zwischen Basisrente und freier Anlage. Wer eine Gesellschaft führt und dort als Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt ist, hat zusätzlich die betrieblichen Wege: Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Der Unterschied ist nicht nur steuerlicher Natur — die Beiträge kommen aus der Gesellschaft und nicht aus dem privaten Netto.
Dafür sind die Anforderungen enger. Eine Zusage muss schriftlich, eindeutig und im Voraus erteilt sein, sie muss der Höhe nach angemessen sein und in der verbleibenden Dienstzeit noch erdient werden können. Eine Pensionszusage bindet zusätzlich die Bilanz und braucht eine Rückdeckung. Fehlt die, entsteht eine Verpflichtung ohne Gegenwert — ein Problem, das oft erst bei Verkauf oder Nachfolge sichtbar wird und dann den Preis drückt.
Als grobe Linie gilt: Je kleiner und je jünger die Gesellschaft, desto eher der einfache Weg über eine Direktversicherung und desto seltener die Pensionszusage. Und in jedem Fall wird die Gestaltung mit der Steuerberatung abgestimmt, bevor ein Vertrag unterschrieben ist. Rückabwickeln lässt sich hier wenig.
Betriebshaftpflicht ab dem ersten Auftrag, nicht ab dem ersten Umsatz
Die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus beruflicher Tätigkeit aus. Das gilt vom ersten Auftrag an, auch nebenberuflich und auch dann, wenn noch kein Geld geflossen ist. Wer am Wochenende die erste Website baut, die erste Anlage montiert oder das erste Gutachten schreibt, steht bei einem Schaden ohne Deckung da — und zwar mit dem privaten Vermögen.
Welche Form die richtige ist, hängt am Schadenbild. Wer körperlich am Objekt arbeitet, verursacht Personen- und Sachschäden und braucht eine Betriebshaftpflicht. Wer berät, plant, prüft oder rechnet, verursacht überwiegend Vermögensschäden; dafür ist die Vermögensschaden-Haftpflicht zuständig. Für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie gibt es keine Zulassung.
Berufsunfähigkeit: warum der Vertrag für Selbstständige anders geprüft wird
Bei Angestellten wird gefragt, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch zu mindestens der Hälfte ausgeübt werden kann. Bei Selbstständigen kommt eine zweite Frage hinzu: ob sich der Betrieb zumutbar so umorganisieren ließe, dass die verbliebene Arbeitskraft ausreicht. Diese Umorganisationsprüfung ist der Punkt, an dem Leistungsanträge von Selbstständigen am häufigsten scheitern.
Wie streng geprüft wird, hängt vom Bedingungswerk ab. Manche Verträge verzichten in kleinen Betrieben ganz auf die Prüfung, andere verlangen sie ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, wieder andere begrenzen die zumutbare Umorganisation der Höhe nach. Das ist kein Detail im Kleingedruckten, sondern der Unterschied zwischen Leistung und Ablehnung.
Wo privat aufhört: Auto, Räume, Geräte
Sobald ein Fahrzeug regelmäßig betrieblich genutzt wird, gehört das dem Kfz-Versicherer angezeigt. Am Beitrag ändert sich häufig wenig, an den Folgen einer unterlassenen Anzeige dagegen viel: Im Schadenfall kann die Leistung gekürzt werden. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die auch Mitarbeiter fahren — der zulässige Fahrerkreis steht im Vertrag und ist keine Formalie.
Bei Räumen verläuft die Grenze weniger scharf. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung bleibt in der Regel Teil des Hausrats; Waren, Werkzeuge und Lagerbestände sind es nicht. Sobald Kundenverkehr entsteht, Personal beschäftigt wird oder Werte in nennenswertem Umfang lagern, gehört das in eine eigene Inhaltsversicherung. Und dann gehört auch der Mietvertrag gelesen, denn gewerbliche Nutzung ist in Wohnraummietverträgen häufig ausgeschlossen.
Das gehört dazu.
Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Als Inhaber auch privat gut finanziert.
Betriebsgebäude, eigenes Haus oder die Anschlussfinanzierung, die in zwei Jahren ausläuft — Selbstständige brauchen eine Finanzierung, die mit schwankenden Einkünften rechnet. Wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und bereiten die Unterlagen so auf, wie Banken sie bei Selbstständigen sehen wollen: BWA, Steuerbescheide, Eigenkapital.
Zinsbindung, Tilgung und Fördermittel (z. B. KfW) passend zur Ertragslage.
Zinsbindung endet in 1–5 Jahren? Forward-Darlehen sichern den Zins im Voraus.
§ 489 BGB: nach zehn Jahren jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — auch bei längerer Bindung.
Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).
Häufige Fragen.
Gesetzlich oder privat krankenversichert als Selbstständige?
Das ist eine langfristige Entscheidung und hängt von Einkommen, Gesundheit, Familienplanung und Beitragsentwicklung im Alter ab. Wir ordnen beide Wege ehrlich ein, statt Ihnen einen Tarif zu verkaufen.
Was passiert, wenn ich krank werde?
Es gibt keine Lohnfortzahlung. Krankentagegeld schließt genau diese Lücke und beginnt je nach Vereinbarung nach wenigen Wochen — die Karenzzeit bestimmen Sie mit.
Ich habe eine kleine Firma. Reicht privater Schutz?
Für alles Betriebliche brauchen Sie eigene Verträge — private Policen zahlen dort nicht. Bei komplexerem Firmenschutz arbeiten wir mit B Insurance aus unserer Gruppe zusammen.
Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?
Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementarbaustein in Gebäude- und Hausratversicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.
Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?
Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.
