Selbstständige in Köln
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Eigenes Geschäft · Köln

Selbst­ständige

Selbstständig heißt: kein Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine automatische Alters­vorsorge. Alles, was Angestellte im Hintergrund haben, müssen Sie selbst aufsetzen — dafür können Sie es genau auf Ihre Situation zuschneiden. In Köln betrifft das viele: Kreative, Handwerk, Gastronomie, Agenturen. Die Bausteine unterscheiden sich stark je nach Tätigkeit, und genau deshalb taugt hier kein Standardpaket.

— Was das in Köln bedeutet

In Köln hängt vieles an kleinen Einheiten: Agentur, Praxis, Handwerk, Gastronomie, dazu viele Ein- und Zwei-Personen-Betriebe, die aus einer Wohnung heraus gewachsen sind. Genau dort verschiebt sich die Absicherung schleichend — der Betrieb wächst, die Verträge bleiben, wie sie beim Start abgeschlossen wurden. Wir schauen deshalb zuerst auf den heutigen Betrieb und erst danach in die Police.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für Selbst­ständige mit echtem unter­nehmerischem Risiko ist das ein eigenes Argument, unabhängig von der Rendite.
  • Selbstständig heißt: kein Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine automatische Alters­vorsorge.
  • Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.

Selbst­ständige: Worum es in dieser Phase geht.

Kranken­versicherung: gesetzlich freiwillig oder privateine Richtungs­entscheidung
Krankentagegeld, weil es keine Lohnfortzahlung gibt
Absicherung der Arbeits­kraft, oft der einzige echte Vermögenswert
Alters­vorsorge ohne Arbeitgeberanteil und ohne Automatik
Betriebliche Risiken je nach Tätigkeitdafür haben wir B Insurance
ZWEI SYSTEME — NICHT ZWEI TARIFE
  • Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
  • Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
  • Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
  • Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.

Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebens­entscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.

Zähne

Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.

IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKT
Klinik

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.

LEISTUNG VOR KOMFORT
Pflege

Die private Pflegepflicht­versicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.

PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLES

Sie müssen das nicht allein sortieren — sagen Sie uns, was bei Ihnen ansteht.

Was Selbst­ständige in Köln am häufigsten übersehen.

Der Punkt, der Selbst­ständige am häufigsten trifft, ist nicht der große Schaden, sondern der kleine Ausfall: sechs Wochen krank, und es kommt kein Geld herein. Krankentagegeld ist unspektakulär und günstig — und wird trotzdem regelmäßig vergessen.
— Vertiefung
Die drei Baustellen der Selbst­ständig­keit

Erstens das Einkommen: Ohne Lohnfortzahlung trägt Ihre Arbeits­kraft das ganze Geschäft — Berufs­unfähig­keits­absicherung und Krankentagegeld gehören deshalb an die erste Stelle, nicht an die letzte. Zweitens die Gesundheit: Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung ist für Selbst­ständige frei — und langfristig bindend, deshalb gehört sie gut durchgerechnet. Drittens das Alter: Niemand zahlt automatisch ein; Basisrente, private Vorsorge und Vermögensaufbau müssen bewusst aufgebaut werden.

Privat und Betrieb zusammen denken

Der 360-Grad-Blick unserer Gruppe heißt: Wir betrachten Unternehmer und Unternehmen nicht getrennt. Betriebs­haft­pflicht, Betriebs­inhalt oder Cyber-Schutz für Ihren Betrieb finden Sie auf unserer Gewerbe-Seite — die persönliche Absicherung bleibt hier. Beides greift ineinander, und genau so beraten wir es auch.

Der typische Fehler

Viele Selbst­ständige versichern zuerst den Betrieb und vergessen sich selbst. Dabei ist der Ausfall des Inhabers für die meisten kleinen Unternehmen das größere Risiko als jeder Sachschaden. Beim Bestands-Check schauen wir deshalb immer auf beides.

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Selbst­ständige – unabhängig eingeordnet.
Wir schauen auf Ihre Situation, nicht auf ein Standardpaket.
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— IM DETAIL

Selbst­ständige. Was wirklich zählt.

Die Punkte, an denen Verträge sich im Ernstfall unterscheiden. Nachprüfbares Fachwissen — keine Werbeversprechen.

Was mit der Selbst­ständig­keit wegfällt

Mit dem Schritt in die Selbst­ständig­keit entfallen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberanteil zur Kranken­versicherung, betriebliche Alters­vorsorge und in der Regel die Pflicht­versicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung.

Das bedeutet nicht, dass all das ersetzt werden muss — aber es gehört bewusst entschieden. Am dringendsten sind Krankentagegeld ab dem Tag, an dem die Einnahmen ausbleiben, und die Absicherung der Arbeits­kraft.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Kranken- und Krankentagegeld

Selbst­ständige können zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen. In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen; ein Krankengeldanspruch entsteht nur mit entsprechendem Wahltarif und beginnt spät.

Deshalb ist ein privates Krankentagegeld für die meisten Selbst­ständigen der wichtigere Baustein. Entscheidend sind die Karenzzeit — ab wann gezahlt wird — und die Höhe, die zum tatsächlichen laufenden Bedarf passen muss.

Betrieb und Person trennen — und zusammen denken

Betriebliche Risiken wie Haftung, Betriebs­unter­brechung und Sachwerte gehören in eigene Verträge. Gleichzeitig hängt in kleinen Betrieben alles an einer Person: Fällt sie aus, steht der Betrieb.

Sinnvoll ist deshalb beides — eine Betriebs­unter­brechung, die die laufenden Kosten trägt, und ein Krankentagegeld für den privaten Lebensunterhalt. Wer nur eines hat, deckt nur die halbe Lücke.

Statusfeststellung: wann Selbst­ständig­keit keine ist

Wer überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, dessen Weisungen folgt und in dessen Abläufe eingebunden ist, gilt sozial­versicherungs­rechtlich schnell nicht als selbstständig, sondern als beschäftigt. Wie der Vertrag überschrieben ist und was auf der Rechnung steht, ändert daran nichts — entschieden wird nach dem tatsächlichen Bild der Tätigkeit.

Über den Status entscheidet auf Antrag die Clearingstelle der Deutschen Renten­versicherung. Das Verfahren lässt sich freiwillig einleiten, bevor ein Auftrag beginnt, und genau dann ist es am wenigsten unangenehm. Wird eine Scheinselbstständigkeit dagegen erst bei einer Betriebsprüfung festgestellt, werden Sozial­versicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert — für einen Zeitraum, der weit über das laufende Jahr hinausreichen kann.

WeisungsgebundenheitWer Ort, Zeit und Art der Arbeit vorgegeben bekommt, arbeitet aus Sicht der Prüfer wie ein Angestellter.
Eingliederung in fremde AbläufeFeste Schichtpläne, firmeneigene Systeme und eine Rolle im Organigramm sprechen gegen Selbst­ständig­keit.
Eigenes Unter­nehmer­risikoWer eigene Betriebsmittel einsetzt, seine Preise selbst bildet und Verluste tragen muss, ist selbstständig.
Zahl der AuftraggeberEin einziger Auftraggeber über lange Zeit ist das häufigste Warnzeichen, aber für sich allein noch kein Urteil.
Kein eigenes PersonalArbeit­nehmerähnliche Selbst­ständige ohne versicherungspflichtige Angestellte sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert.

Für die Absicherung hat der Status zwei sehr praktische Folgen: Er entscheidet über die Beitragspflicht in der Renten­versicherung, und er entscheidet, wer im Streitfall als Arbeitgeber gilt. Beides gehört geklärt, bevor der erste größere Auftrag über Monate läuft — nicht danach.

Krankentagegeld: ab welchem Tag, in welcher Höhe

Die Karenzzeit ist der Abstand zwischen dem ersten Tag der Arbeitsun­fähigkeit und dem ersten Tag, an dem Geld fließt. Sie lässt sich in Stufen wählen. Je später die Leistung einsetzt, desto niedriger der Beitrag — und desto länger müssen Rücklagen den Ausfall tragen. Die richtige Stufe ergibt sich deshalb nicht aus dem Beitrag, sondern aus der Frage, wie viele Wochen der Betrieb ohne Ihre Arbeit durchhält.

Die Höhe ist nach oben begrenzt: Versicherbar ist nur das Einkommen, das im Krankheitsfall tatsächlich wegfällt. Grundlage ist in der Regel der Gewinn der vergangenen Jahre, nicht der Umsatz. Wer stark schwankende Jahre hat, sollte die vereinbarte Höhe regelmäßig nachziehen. Ist sie zu hoch angesetzt, wird im Leistungsfall gekürzt; ist sie zu niedrig, bleibt genau die Lücke, wegen der der Vertrag abgeschlossen wurde.

NachweisGezahlt wird gegen ärztliche Bescheinigung, und zwar lückenlos; verspätete Folgebescheinigungen kosten Leistungstage.
Vollständige Arbeitsun­fähigkeitDie meisten Tarife zahlen nur, wenn gar nicht gearbeitet wird; teilweises Weiterarbeiten ist regelmäßig nicht versichert.
VorerkrankungenWas bei Vertragsschluss bereits bestand, ist häufig dauerhaft ausgeschlossen; das macht den frühen Abschluss wertvoll.
Übergang in Berufs­unfähig­keitKrankentagegeld überbrückt vorübergehende Krankheit; wird der Zustand dauerhaft, endet es, und die Berufs­unfähig­keits­rente muss übernehmen.
Anpassung ohne neue PrüfungOb sich die Höhe später ohne Gesundheits­fragen anheben lässt, steht im Bedingungswerk und ist bei wachsendem Gewinn der wichtigere Punkt.

Freiwillige Arbeitslosen­versicherung: die Frist läuft sofort

Wer sich selbstständig macht, kann die Arbeitslosen­versicherung auf Antrag freiwillig fortführen. Der Antrag ist an eine kurze Frist gebunden: Er muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbst­ständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird die Frist versäumt, ist dieser Weg für diese Selbst­ständig­keit verschlossen — unabhängig davon, wie viele Jahre vorher eingezahlt wurden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass unmittelbar vorher ein Versicherungspflichtverhältnis bestand oder eine Entgelt­ersatz­leistung bezogen wurde, und dass die selbst­ständige Tätigkeit einen wöchentlichen Mindestumfang erreicht. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Gewinn, sondern nach einer festen Rechengröße. Er fällt also auch in schwachen Jahren in voller Höhe an.

Ob sich das rechnet, hängt am Rückweg. Wer die Selbst­ständig­keit als Versuch begreift und eine Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis für möglich hält, kauft sich hier ein Netz, das es sonst nicht mehr zu kaufen gibt. Wer dauerhaft selbstständig bleibt, zahlt dagegen über Jahre für einen Fall, der praktisch nicht eintritt — und kommt aus dem Vertrag erst nach einer mehrjährigen Mindestbindung wieder heraus.

Alters­vorsorge ohne Arbeitgeberanteil

In der Anstellung trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags und häufig einen Zuschuss zur betrieblichen Vorsorge. Beides fällt weg. Wer die bisherige Sparleistung fortschreiben will, muss deshalb nicht denselben, sondern ungefähr den doppelten Betrag aufbringen. Das ist die Rechnung, die im ersten Jahr der Selbst­ständig­keit am häufigsten unterschätzt wird.

Nicht alle Selbst­ständigen sind in dieser Frage frei. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrende und Erziehende ohne eigene Angestellte, Hebammen, Pflegepersonen sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse unterliegen der gesetzlichen Renten­versicherungspflicht. Wer dazugehört, hat zumindest eine Grundversorgung. Wer nicht dazugehört, hat sie nur, wenn er sie selbst aufbaut.

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherungBauen Anwartschaften auf und halten Anspruchszeiten offen; den Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente sichern sie allein aber nicht, dafür braucht es Pflichtbeiträge.
BasisrenteIn der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür nicht kündbar, nicht kapitalisierbar und nur als lebenslange Rente auszahlbar.
Private Renten- und FondssparpläneFrei in Beitrag und Entnahme, dafür ohne die steuerliche Förderung der Basisrente.
Versorgung über die eigene GesellschaftNur für Gesellschafter-Geschäftsführer, dafür aus Mitteln der Gesellschaft statt aus dem privaten Netto.
Immobilie und BetriebsvermögenZählen zur Vorsorge, sind aber nicht liquide; sie ersetzen keinen laufenden Zahlungsstrom im Ruhestand.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Die Basisrente ist in der Ansparphase in der Regel vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und wird auch in der Grundsicherung anders behandelt als frei verfügbares Vermögen. Für Selbst­ständige mit echtem unter­nehmerischem Risiko ist das ein eigenes Argument, unabhängig von der Rendite. Die steuerliche Seite gehört allerdings in die Hand der Steuerberatung.

Basisrente oder Versorgung über die eigene Gesellschaft

Einzel­unter­nehmer und Freiberufler haben im Kern die Wahl zwischen Basisrente und freier Anlage. Wer eine Gesellschaft führt und dort als Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt ist, hat zusätzlich die betrieblichen Wege: Direkt­versicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Der Unterschied ist nicht nur steuerlicher Natur — die Beiträge kommen aus der Gesellschaft und nicht aus dem privaten Netto.

Dafür sind die Anforderungen enger. Eine Zusage muss schriftlich, eindeutig und im Voraus erteilt sein, sie muss der Höhe nach angemessen sein und in der verbleibenden Dienstzeit noch erdient werden können. Eine Pensionszusage bindet zusätzlich die Bilanz und braucht eine Rückdeckung. Fehlt die, entsteht eine Verpflichtung ohne Gegenwert — ein Problem, das oft erst bei Verkauf oder Nachfolge sichtbar wird und dann den Preis drückt.

Als grobe Linie gilt: Je kleiner und je jünger die Gesellschaft, desto eher der einfache Weg über eine Direkt­versicherung und desto seltener die Pensionszusage. Und in jedem Fall wird die Gestaltung mit der Steuerberatung abgestimmt, bevor ein Vertrag unterschrieben ist. Rückabwickeln lässt sich hier wenig.

Betriebs­haft­pflicht ab dem ersten Auftrag, nicht ab dem ersten Umsatz

Die private Haft­pflicht­versicherung schließt Schäden aus beruflicher Tätigkeit aus. Das gilt vom ersten Auftrag an, auch nebenberuflich und auch dann, wenn noch kein Geld geflossen ist. Wer am Wochenende die erste Website baut, die erste Anlage montiert oder das erste Gutachten schreibt, steht bei einem Schaden ohne Deckung da — und zwar mit dem privaten Vermögen.

Welche Form die richtige ist, hängt am Schadenbild. Wer körperlich am Objekt arbeitet, verursacht Personen- und Sachschäden und braucht eine Betriebs­haft­pflicht. Wer berät, plant, prüft oder rechnet, verursacht überwiegend Vermögens­schäden; dafür ist die Vermögens­schaden-Haftpflicht zuständig. Für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie gibt es keine Zulassung.

Tätigkeits­schädenSchäden an genau der Sache, an der gearbeitet wurde; häufig nur eingeschränkt oder gegen Zuschlag mitversichert.
Abwehr unberechtigter ForderungenAuch der unbegründete Anspruch wird auf Kosten des Versicherers abgewehrt; im Alltag ist das der häufigere Fall.
NachhaftungDer Schutz muss noch bestehen, wenn der Fehler auffällt; nach Betriebsaufgabe braucht es dafür eine vereinbarte Nachmeldefrist.
Rückwärts­deckungDeckt Pflicht­verletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn, sofern nichts davon bekannt war; für Wechsler und späte Erst­versicherung entscheidend.
Subunternehmer und AushilfenWer für andere mithaftet, muss diesen Personenkreis im Vertrag benannt haben.

Berufs­unfähig­keit: warum der Vertrag für Selbst­ständige anders geprüft wird

Bei Angestellten wird gefragt, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch zu mindestens der Hälfte ausgeübt werden kann. Bei Selbst­ständigen kommt eine zweite Frage hinzu: ob sich der Betrieb zumutbar so umorganisieren ließe, dass die verbliebene Arbeits­kraft ausreicht. Diese Umorganisations­prüfung ist der Punkt, an dem Leistungsanträge von Selbst­ständigen am häufigsten scheitern.

Wie streng geprüft wird, hängt vom Bedingungswerk ab. Manche Verträge verzichten in kleinen Betrieben ganz auf die Prüfung, andere verlangen sie ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, wieder andere begrenzen die zumutbare Umorganisation der Höhe nach. Das ist kein Detail im Kleingedruckten, sondern der Unterschied zwischen Leistung und Ablehnung.

Umorganisations­klauselPrüfen, ob und ab welcher Betriebsgröße der Versicherer eine Umorganisation verlangen darf.
Verzicht auf abstrakte VerweisungOhne diesen Verzicht kann auf eine andere, theoretisch mögliche Tätigkeit verwiesen werden.
Nachweis des EinkommensSelbst­ständige belegen ihre Tätigkeit über Gewinnermittlung und Auftragslage; die Unterlagen sollten geordnet vorliegen, bevor sie gebraucht werden.
Rückwirkende LeistungAb wann gezahlt wird, wenn der Zustand erst später festgestellt wird, steht im Vertrag und unterscheidet sich deutlich.
Anpassung an den GewinnWächst der Betrieb, sollte die Rente ohne neue Gesundheits­prüfung erhöht werden können.

Wo privat aufhört: Auto, Räume, Geräte

Sobald ein Fahrzeug regelmäßig betrieblich genutzt wird, gehört das dem Kfz-Versicherer angezeigt. Am Beitrag ändert sich häufig wenig, an den Folgen einer unterlassenen Anzeige dagegen viel: Im Schadenfall kann die Leistung gekürzt werden. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die auch Mitarbeiter fahren — der zulässige Fahrerkreis steht im Vertrag und ist keine Formalie.

Bei Räumen verläuft die Grenze weniger scharf. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung bleibt in der Regel Teil des Hausrats; Waren, Werkzeuge und Lagerbestände sind es nicht. Sobald Kundenverkehr entsteht, Personal beschäftigt wird oder Werte in nennenswertem Umfang lagern, gehört das in eine eigene Inhalts­versicherung. Und dann gehört auch der Mietvertrag gelesen, denn gewerbliche Nutzung ist in Wohnraummietverträgen häufig ausgeschlossen.

Hausrat im HomeofficeDeckt Arbeitsmittel nur begrenzt und meist nur solange, wie sie auch privat genutzt werden könnten.
GeschäftsinhaltVersichert Waren, Werkzeuge und Einrichtung des Betriebs, auch in gemieteten Räumen.
Mobile TechnikGeräte außerhalb der versicherten Räume sind nur über eine eigene Vereinbarung geschützt; die Standarddeckung endet häufig an der Tür.
Betriebs­unter­brechungErsetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn nach einem versicherten Sachschaden, nicht bei ausbleibenden Aufträgen.
Saubere Trennung in der BuchhaltungErleichtert die steuerliche Zuordnung und liefert im Schadenfall den Nachweis, was betrieblich war.

Das gehört dazu.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

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2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Finanzieren & umschulden

Als Inhaber auch privat gut finanziert.

Betriebsgebäude, eigenes Haus oder die Anschlussfinanzierung, die in zwei Jahren ausläuft — Selbstständige brauchen eine Finanzierung, die mit schwankenden Einkünften rechnet. Wir vergleichen über 400 Möglichkeiten und bereiten die Unterlagen so auf, wie Banken sie bei Selbstständigen sehen wollen: BWA, Steuerbescheide, Eigenkapital.

Kauf oder Bau
Zinsbindung, Tilgung und Fördermittel (z. B. KfW) passend zur Ertragslage.
Anschlussfinanzierung
Zinsbindung endet in 1–5 Jahren? Forward-Darlehen sichern den Zins im Voraus.
Umschuldung nach 10 Jahren
§ 489 BGB: nach zehn Jahren jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündbar — auch bei längerer Bindung.

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt durch Patrick Warych, selbstständiger Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO (siehe Impressum).

Häufige Fragen.

Gesetzlich oder privat krankenversichert als Selbst­ständige?

Das ist eine langfristige Entscheidung und hängt von Einkommen, Gesundheit, Familienplanung und Beitragsentwicklung im Alter ab. Wir ordnen beide Wege ehrlich ein, statt Ihnen einen Tarif zu verkaufen.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Es gibt keine Lohnfortzahlung. Krankentagegeld schließt genau diese Lücke und beginnt je nach Vereinbarung nach wenigen Wochen — die Karenzzeit bestimmen Sie mit.

Ich habe eine kleine Firma. Reicht privater Schutz?

Für alles Betriebliche brauchen Sie eigene Verträge — private Policen zahlen dort nicht. Bei komplexerem Firmenschutz arbeiten wir mit B Insurance aus unserer Gruppe zusammen.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

— UND JETZT?
Selbst­ständige: Wo stehen Sie gerade? Wir ordnen Ihre Situation ein — auch wenn das Ergebnis lautet: erst mal nichts abschließen.
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