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— Wissen · 5. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit

Beiträge zur Kranken­versicherung 2026: Zusatzbeitrag, Grenzen, Höchstbeitrag

Beiträge zur Krankenversicherung 2026: Zusatzbeitrag, Grenzen, Höchstbeitrag
Das Wichtigste in Kürze
  • Da der Zusatzbeitrag je Kasse unterschiedlich ist, lohnt ein Vergleich der gesetzlichen Kassen.
  • Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, kann Leistungslücken gezielt schließen: Zahnersatz, Krankenhaus-Wahlleistungen, Krankentagegeld für Selbst­ständige.
  • Angestellte über der Versicherungspflicht­grenze, Selbst­ständige und Beamte können in die private Kranken­versicherung wechseln.

Die gesetzliche Kranken­versicherung wird 2026 erneut teurer — über den Zusatzbeitrag und über die höhere Beitragsbemessungs­grenze. Beides zusammen trifft vor allem Gutverdiener.

Die Zahlen für 2026.

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent (unverändert).
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 Prozent. Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest — die Spanne ist deshalb groß.
  • Beitragsbemessungs­grenze: 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr).
  • Versicherungspflicht­grenze: 6.450 Euro im Monat (77.400 Euro im Jahr) — ab diesem Einkommen dürfen Angestellte in die private Kranken­versicherung wechseln.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, „Beiträge der gesetzlichen Kranken­versicherung“; Bundesregierung, „Beitragsbemessungs­grenzen 2026“ (29.04.2026).

Was das im Monat bedeutet.

Wer die Beitragsbemessungs­grenze erreicht, zahlt mit 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zusammen 17,5 Prozent auf 5.812,50 Euro — das sind rund 1.017 Euro im Monat für die Kranken­versicherung, Arbeitgeber- und Arbeit­nehmeranteil zusammen, ohne Pflege­versicherung. Selbst­ständige tragen den Betrag allein.

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Kassenwechsel oder PKV?

Da der Zusatzbeitrag je Kasse unterschiedlich ist, lohnt ein Vergleich der gesetzlichen Kassen. Bei einem Wechsel gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten; erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungs­recht.

Angestellte über der Versicherungspflicht­grenze, Selbst­ständige und Beamte können in die private Kranken­versicherung wechseln. Ob sich das rechnet, hängt von Alter, Gesundheit, Familienplanung und Leistungswunsch ab — nicht nur vom Beitrag heute. Wir rechnen beide Wege nebeneinander durch, inklusive der Beiträge im Alter.

Zusatz­versicherungen als Mittelweg.

Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, kann Leistungslücken gezielt schließen: Zahnersatz, Krankenhaus-Wahlleistungen, Krankentagegeld für Selbst­ständige. Das ist oft günstiger als ein Systemwechsel und lässt sich später anpassen.

ZWEI SYSTEME — NICHT ZWEI TARIFE
  • Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
  • Leistungen stehen im Vertraglebenslang garantiert, Verschlechterungen sind nicht erlaubt.
  • Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
  • Rückweg faktisch verschlossenab 55 ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.

Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebens­entscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.

Zähne

Zahnersatz und Kieferorthopädie sind die häufigsten Streitpunkte: Die Erstattungshöhe steht im Tarif — von 60 bis 100 Prozent ist alles am Markt.

IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKT
Klinik

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.

LEISTUNG VOR KOMFORT
Pflege

Die private Pflegepflicht­versicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.

PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLES
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Stand: 5. September 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wer kann in die private Kranken­versicherung wechseln?

Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze (jährlich angepasst), Selbst­ständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.

Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.

Muss ich alles umstellen, was ich habe?

Nein. Erfahrungsgemäß ist ein guter Teil Ihrer Verträge völlig in Ordnung und bleibt einfach bestehen. Gewechselt wird da, wo es Ihnen etwas bringt, und auch nur mit Ihrem Ja — der alte Schutz endet nie, bevor der neue läuft.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

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