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GAP-Deckung: Teure Versicherungslücke bei Leasing

- Leasingnehmer sollten deshalb darauf achten, ob die Leasinggesellschaft die sogenannte Gap-Deckung anbietet.
- Fehlt indes eine Gap-Deckung, so lässt sich die Finanzierungslücke über die Wahl der richtigen Kaskoversicherung vermeiden.
- Je nach Laufzeit des Leasingvertrags sollte der Kunde fragen, wie lange der Versicherer eine Neuwerterstattung garantiert.
Das bar bezahlte Auto ist mittlerweile selten geworden. Immer mehr fahrbare Untersätze werden über Leasingverträge finanziert. Eine böse Überraschung kann es aber geben, wenn es in den ersten Monaten zu einem Totalschaden kommt: Obwohl das Auto eine Vollkaskoversicherung hat, bleibt der Kunde unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen, muss möglicherweise sogar noch nachzahlen.
Wird ein Auto per Leasing finanziert, ist eine Vollkaskoversicherung Pflicht. Damit wähnen sich die Kunden in Sicherheit, schließlich haftet die Versicherungsgesellschaft auch für selbst verschuldete Unfälle. Probleme kann es allerdings bei Totalschäden geben, sei es nach einem besonders schweren Unfall oder nach einem Diebstahl: Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann nicht für die Reparatur, sondern erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den das Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt vor dem Unfall oder Diebstahl hatte.
GAP-Deckung ist wichtig.
Leasingnehmer sollten deshalb darauf achten, ob die Leasinggesellschaft die sogenannte Gap-Deckung anbietet. Das englische Wort gap heißt übersetzt Lücke – und bezieht sich auf ebenjene Lücke, die sich zwischen Versicherungsleistung und Restanspruch der Leasinggesellschaft auftun kann. Wird im Vertrag die Gap-Deckung zugesagt, ist der Autofahrer gut dran. Bei einem frühen Totalschaden wird die Leasinggesellschaft dann keine weiteren Forderungen erheben.
Fehlt indes eine Gap-Deckung, so lässt sich die Finanzierungslücke über die Wahl der richtigen Kaskoversicherung vermeiden. Je nach Laufzeit des Leasingvertrags sollte der Kunde fragen, wie lange der Versicherer eine Neuwerterstattung garantiert. Einige machen das bis zu sechs Monate, andere bis zu zwölf oder gar 24 Monate. Das bedeutet: Ungeachtet vom Gebrauchtwagenwert würde der Versicherer beim Totalschaden den Neuwert erstatten.
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Stand: 7. Oktober 2019. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
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