StartWissen › GAP-Deckung: Teure Versicherungs­lücke be…
— Wissen · 7. Oktober 2019 · ca. 1 Min. Lesezeit

GAP-Deckung: Teure Versicherungs­lücke bei Leasing

GAP-Deckung: Teure Versicherungslücke bei Leasing
Das Wichtigste in Kürze
  • Leasingnehmer sollten deshalb darauf achten, ob die Leasing­gesellschaft die sogenannte Gap-Deckung anbietet.
  • Fehlt indes eine Gap-Deckung, so lässt sich die Finanzierungs­lücke über die Wahl der richtigen Kasko­versicherung vermeiden.
  • Je nach Laufzeit des Leasingvertrags sollte der Kunde fragen, wie lange der Versicherer eine Neuwerterstattung garantiert.

Das bar bezahlte Auto ist mittlerweile selten geworden. Immer mehr fahrbare Untersätze werden über Leasingverträge finanziert. Eine böse Überraschung kann es aber geben, wenn es in den ersten Monaten zu einem Totalschaden kommt: Obwohl das Auto eine Voll­kasko­versicherung hat, bleibt der Kunde unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzen, muss möglicherweise sogar noch nachzahlen.

Wird ein Auto per Leasing finanziert, ist eine Voll­kasko­versicherung Pflicht. Damit wähnen sich die Kunden in Sicherheit, schließlich haftet die Versicherungs­gesellschaft auch für selbst verschuldete Unfälle. Probleme kann es allerdings bei Totalschäden geben, sei es nach einem besonders schweren Unfall oder nach einem Diebstahl: Die Versicherungs­gesellschaft zahlt dann nicht für die Reparatur, sondern erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, den das Auto auf dem Gebrauchtwagen­markt vor dem Unfall oder Diebstahl hatte.

Lieber kurz sprechen statt lang lesen?Wir beantworten Ihre Frage im Gespräch — kostenfrei und ohne Verkaufsdruck.Termin buchen

GAP-Deckung ist wichtig.

Leasingnehmer sollten deshalb darauf achten, ob die Leasing­gesellschaft die sogenannte Gap-Deckung anbietet. Das englische Wort gap heißt übersetzt Lücke – und bezieht sich auf ebenjene Lücke, die sich zwischen Versicherungs­leistung und Restanspruch der Leasing­gesellschaft auftun kann. Wird im Vertrag die Gap-Deckung zugesagt, ist der Autofahrer gut dran. Bei einem frühen Totalschaden wird die Leasing­gesellschaft dann keine weiteren Forderungen erheben.

Fehlt indes eine Gap-Deckung, so lässt sich die Finanzierungs­lücke über die Wahl der richtigen Kasko­versicherung vermeiden. Je nach Laufzeit des Leasingvertrags sollte der Kunde fragen, wie lange der Versicherer eine Neuwerterstattung garantiert. Einige machen das bis zu sechs Monate, andere bis zu zwölf oder gar 24 Monate. Das bedeutet: Ungeachtet vom Gebrauchtwagenwert würde der Versicherer beim Totalschaden den Neuwert erstatten.

Unser Sofort-Tipp :

Lassen Sie sich von unserer KFZ-Expertin vollumfänglich beraten oder vergleichen Sie direkt selber über unseren Vergleichs­rechner.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
  • Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
  • Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
  • SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.

Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0221 16829452

Stand: 7. Oktober 2019. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Teilkasko oder Vollkasko?

Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.

Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungs­recht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.

Warum ein Makler und nicht ein Vergleichs­portal?

Weil ein Portal Ihnen einen Preis zeigt und danach niemanden, der Sie kennt. Eine Vertretung wiederum arbeitet für ein einzelnes Unternehmen. Wir sind als Makler gesetzlich Ihrem Interesse verpflichtet, suchen im für Sie relevanten Markt und bleiben Ansprechpartner, wenn es einmal ernst wird.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

Das passt dazu.

Mehr aus dem Ratgeber.

Kundenbewertungenauf ProvenExpert ansehen