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Wenn der Marder einen Schaden am Elektroauto anrichtet…

- Nein, die Schadenmeldung belastet Ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht, da die Teilkaskoversicherung ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt wird.
- Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeuges ab.
- Hierzu zählen mit Hunde- oder Katzenhaaren gefüllte Socken, Mottenkugeln oder sogar Toilettensteine.
Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Fahrzeuges ab. Auf jeden Fall wird diese sehr aufwendig und teuer, da sich die betroffene Leitung – anders als beim Diesel oder Benziner – nicht einfach austauschen lässt.
Pro Jahr gibt es in Deutschland über 200.000 Marderschäden, die von der KFZ – Teilkaskoversicherung bezahlt werden. Die Teilkaskoversicherung würde entsprechend auch bei einem E-Auto greifen.
Achten Sie darauf, dass nicht nur der reine „Bissschaden“ an den Kabeln und Schläuchen versichert ist, sondern auch die daraus resultierenden Folgeschäden.
Beachten Sie hierbei die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze der Folgeschäden.
Nein, die Schadenmeldung belastet Ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht, da die Teilkaskoversicherung ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt wird. Eine Hochstufung erfolgt somit nicht.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird jedoch fällig.
Es gibt eine Reihe von einfachen Hausmitteln, um Fahrzeuge vor Mardern zu schützen. Hierzu zählen mit Hunde- oder Katzenhaaren gefüllte Socken, Mottenkugeln oder sogar Toilettensteine. Jedoch sind diese Mittel nur von kurzer Dauer wirksam, da die Tiere sich an den erst einmal abschreckenden Duft gewöhnen.
Sinnvoller wäre ein Ultraschallabwehrgerät. Sobald sich der Marder dem Fahrzeug nähert, wird durch dieses Gerät ein Ton in einer sehr hohen Frequenz erzeugt, der für Menschen meist nicht hörbar ist. Marder hingegen nehmen diesen Ton als sehr penetrant und unangenehm wahr. Sollten Sie nun trotzdem in den Karosseriebereich eindringen, werden sie durch leichte Stromschläge vertrieben. Diese Stromschläge fügen dem Tier keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen jedoch, dass der Marder dem Jagdrecht unterliegt. Das bedeutet, dass bei allen Maßnahmen darauf zu achten ist, dass der Nager weder gefangen, verletzt oder getötet werden darf.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot.
Sprechen Sie uns gerne an!
- Haftpflicht: Schäden Drittergesetzliche Pflicht, existenziell wichtig.
- Teilkasko: Diebstahl, Glas, Wild, Sturm, Hageldie Gefahren von außen.
- Vollkasko: eigenes Fahrzeugauch bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus.
- SchutzbriefPanne und Abschleppen, oft für wenige Euro im Jahr.
- Eigener Schaden ohne Kaskodie reine Haftpflicht zahlt nur den anderen.
- Verschleiß und BetriebsschädenReparaturkosten sind kein Versicherungsfall.
- Grobe Fahrlässigkeitje nach Tarif gekürzt; gute Tarife verzichten darauf.
- Wertminderung und MietwagenDetailfragen, die im Schadenfall entscheiden.
Der günstigste Tarif ist selten der beste — die Kasko-Bedingungen machen den Unterschied.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 24. Mai 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko?
Faustregel: Bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen lohnt Vollkasko, bei älteren oft Teilkasko. Wir schauen auf Fahrzeugwert, Nutzung und Ihr Sicherheitsbedürfnis.
Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, in der Regel zum Jahresende (Stichtag meist 30. November) oder bei Sonderkündigungsrecht, z. B. nach einer Beitragserhöhung. Wir übernehmen den Vergleich.
Muss ich alles umstellen, was ich habe?
Nein. Erfahrungsgemäß ist ein guter Teil Ihrer Verträge völlig in Ordnung und bleibt einfach bestehen. Gewechselt wird da, wo es Ihnen etwas bringt, und auch nur mit Ihrem Ja — der alte Schutz endet nie, bevor der neue läuft.
Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?
Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.
Beraten Sie auch persönlich in Köln?
Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.
