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— Wissen · 30. Januar 2019 · ca. 2 Min. Lesezeit

Praxistipp: Hausrat­versicherung – Fahrraddiebstahl

Praxistipp: Hausratversicherung – Fahrraddiebstahl
Das Wichtigste in Kürze
  • Ist das Fahrrad im Betrieb, ist es in der Hausrat­versicherung nur versichert, wenn eine zusätzliche Fahrrad­versicherung abgeschlossen wurde.
  • Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeit­klausel mit eingeschlossen ist.
  • Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann.

Wird der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl in der Hausrat­versicherung , und ist voll abgesichert. Ist das Fahrrad im Betrieb, ist es in der Hausrat­versicherung nur versichert, wenn eine zusätzliche Fahrrad­versicherung abgeschlossen wurde.

Kostet ein Rad zum Beispiel 2.000 Euro, und es besteht eine Hausrat­versicherungs­summe von 50.000 Euro, so müssten 4 Prozent der Versicherungs­summe = 2.000 Euro eingeschlossen werden, um bei einem Diebstahl den Verlust voll abzusichern.

Das heißt: Je teurer das Fahrrad, desto höher ist die zu zahlende Prämie. Die vereinbarte Versicherungs­summe gilt für einen Schadensfall. Sollten bei einem Diebstahl zwei Fahrräder im Werte von 4.000 Euro gleichzeitig gestohlen werden, werden auch nur 2.000 Euro ersetzt. Es sei den es war nicht ein Diebstahl sondern zwei. Daher ist es besser, wenn die Familie unterwegs ist, die Räder einzeln abzuschließen.

Es gibt Versicherungs­gesellschaften, die in ihrem Vertrag von vornherein eine Versicherungs­summe von zum Beispiel 3.000 Euro für das Risiko Fahrraddiebstahl ohne Zuschlag in der Hausrat­versicherung eingeschlossen haben. Das ist für den Verbraucher besonders von Vorteil, der für seinen Hausrat nur eine geringe Versicherungs­summe benötigt, aber im Besitz eines teuren Fahrrades ist.

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeit­klausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungs­schutz auch ohne Nachtzeit­klausel.

Was verlangen die Versicherer im Schadenfall? Es müssen Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahl­meldung unverzüglich bei der Polizei erfolgen. Verletzt der Versicherungs­nehmer gegen diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Deshalb ist es wichtig, die Anschaffungs­rechnung gut aufzubewahren. Am Besten bei uns in der App.

Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann.

Unser Sofort-Tipp : Lassen Sie ihre Hausrat­versicherung von uns ganz unverbindlich prüfen oder vergleichen Sie beim Experten direkt online Hausrat­versicherungen.

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hageldie Grundgefahren für alles Bewegliche.
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismusinklusive Folgeschäden am Hausrat.
  • Aufräum-, Schutz- und Hotelkostendie Nebenkosten nach dem Schaden.
  • Neuwert-Erstattungheutiger Wiederbeschaffungspreis, nicht der Zeitwert.

Was in Ihrem Tarif tatsächlich gilt, steht in den Bedingungen — genau die prüfen wir.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
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Stand: 30. Januar 2019. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Üblich ist ein Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Zu niedrig angesetzt riskieren Sie Unter­versicherung. Wir setzen den Wert mit Ihnen realistisch an.

Sind Fahrräder mitversichert?

Oft ja, teils bis zu einer bestimmten Grenze und mit Zusatzbaustein gegen Diebstahl. Wir prüfen, ob Ihr Rad ausreichend abgesichert ist.

Muss ich alles umstellen, was ich habe?

Nein. Erfahrungsgemäß ist ein guter Teil Ihrer Verträge völlig in Ordnung und bleibt einfach bestehen. Gewechselt wird da, wo es Ihnen etwas bringt, und auch nur mit Ihrem Ja — der alte Schutz endet nie, bevor der neue läuft.

Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?

Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

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