
Informationen zur
Wohngebäudeversicherung
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bei Ihrem Versicherungsmakler in Köln
Alle Baukunst bezweckt eine Einwirkung auf den Geist, nicht nur einen Schutz für den Körper.
Alles rund um die Versicherung Ihrer Immobilie



Trotz Versicherungsschutz kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen: Er will vielleicht nur anteilig für einen Schaden zahlen, da die Versicherungssumme zu niedrig gewählt worden war.
Um diesem Streit vorzubeugen, sollten Sie wenn möglich von Beginn an mit dem Versicherer zusammenarbeiten und mit ihm den Wert der Immobilie bestimmen. Denn wenn die Versicherungsgesellschaft mit Hilfe Ihrer Angaben den Wert des Hauses selbst ermittelt, kann sie sich im Schadensfall nicht gegen die Zahlung wehren mit dem Argument, Sie hätten den Versicherungswert zu niedrig kalkuliert.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine gleitende Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass es keine feste Leistungsobergrenze gibt. Die Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt, wird ständig an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei einem Totalschaden so viel Geld bekommen, dass Sie Ihr Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen können.
Generell zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen. Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht die Kosten für das Abpumpen des Wassers, und er zahlt auch nicht für Schäden am Haus.
Versicherung gegen Tierschäden
Tierschäden, wie beispielsweise Schäden durch Marder im Dachboden können bei Wohngebäuden mitversichert werden. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Elementarversicherung
Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch können Sie sich nur schützen, wenn Sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenzusatzversicherung vereinbaren.
Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:
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Versicherungen für Vermieter von Immobilien / vermietete Gebäude

Haus- und Grundhaftpflichtversicherung
Die Haftpflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber Dritten. Denn jeder Bürger muss für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er fahrlässig verursacht hat § 823 BGB. „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“, so steht es im Gesetz § 276 Abs. 2 BGB.
Entsprechend kommt die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer für Schäden an Dritten auf, die durch bauliche Mängel, bauliche Instandhaltung, die Verletzung der Räum- und Streupflicht im Winterdienst, Beleuchtung oder Reinigung etc. entstanden sind.
Warum ist sie wichtig?
So vermeidbar diese Gefahrenquellen auch klingen mögen, stellen sie einen großen potentiellen Kostenfaktor dar. Beispiel: Man nehme nur an, es habe über Nacht überraschend geschneit. Auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit rutschen gleich mehrere Personen auf dem Gelände aus, einer davon verletzt sich schwer. Schon ist der Sachbestand der fahrlässigen Handlung von Seiten des Vermieters erfüllt und Schadensersatz in unbestimmter Höhe muss geleistet werden. Selbst ein ausgefallenes Licht reicht hier als Gefahrenquelle aus, um den Vermieter anklagen zu können, wenn dadurch ein Schaden verursacht wurde.

Mietverlust – oder Mietnomadenversicherung
Eine Mietausfallversicherung sorgt für finanziellen Ausgleich bei Mietausfall inklusive Nebenkosten, oftmals auch durch Sachschäden durch Mieter am Objekt.
Beispiel einer Mietausfallversicherung:
- Übernahme der Mietrückstände einschließlich Nebenkosten
- Übernahme von Renovierungs- und Sanierungskosten bei bestehendem ersatzpflichtigem Mietausfallschaden und gleichzeitiger Absicherung von Sachschäden
- Absicherung von Sachschäden und Ersatz bei ersatzpflichtigem Mietausfallschaden
Warum ist sie wichtig?
Vermieter in Deutschland haben laut Schätzungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund Mietausfälle durch ausbleibende Mietzahlungen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro jährlich zu tragen. Fast jeder zweite Vermieter gibt an, schon mal mit einem Mietnomaden zu tun gehabt zu haben. In diesen Fällen lohnt sich eine spezielle Mietnomadenversicherung.
Wo es eine große Immobiliengesellschaft finanziell für einen begrenzten Zeitraum aushalten kann, wenn Mieter mit der Zahlung im Rückstand sind, geraten kleine, private Vermieter schnell in eine finanzielle Schieflage. Sie sind im Regelfall auf die Mieteinnahmen angewiesen, sichern damit Ihren Lebensunterhalt oder zahlen die gekauften Immobilien ab. Um sich als Vermieter vor einer finanziellen Notlage zu schützen, empfiehlt es sich, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Neben der Mietausfallversicherung gibt es auch noch weitere Maßnahmen, wie Sie einem Betrug durch Mietnomaden vorbeugen können.
Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft definiert die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung versichert werden können als Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Versichert sind:
- Die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude
- Gebäudezubehör wie z.B. Klingel, Briefkasten, Müllbox, Terrasse
- sonstiges Gebäudezubehör, wenn schriftlich vereinbart wie z.B. Carport, Gartenhaus, Hundehütte, Gehwegbefestigungen
- Einbaumöbel (z. B. Küche), die speziell für das Gebäude gefertigt wurden
Eine Elementarversicherung schützt zusätzlich vor Naturgewalten.
Warum ist sie wichtig?
Dass der Blitz einschlägt, ist statistisch gesehen nicht besonders wahrscheinlich. Dass sich ein Schaden durch im Sturm umfallende Bäume oder Hochwasser ereignet hingegen schon. Eine Absicherung von Elementarschäden kann sich entsprechend bewähren. Doch auch der Brand, der sich durch zur Wohnung gehörige Küchengeräte entfacht und großen Schaden anrichtet, wäre somit abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten der gesetzlichen Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare für gerichtliche Gutachten, Gerichtskosten und die Kosten einer Zwangsvollstreckung.
Warum ist sie wichtig?
Kommt es zum Äußersten und der Vermieter muss gerichtlich dafür sorgen, dass Mietbetrüger oder vandalierende Mieter sein Eigentum räumen, kann eine Rechtschutzversicherung in Ergänzung zu einer Mietnomadenversicherung bares Geld wert sein. Auch wenn durch die Mietnomadenversicherung bereits Mietrückstände gedeckt sind, kann der von Seiten des Vermieters zu betreibende Aufwand für Gutachten und Gerichtskosten so zusätzlich zumindest finanziell aufgefangen werden. Auch die Folgekosten sonstiger Streitigkeiten mit dem Mieter werden im Regelfall von der Rechtschutzversicherung übernommen.
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Versicherung beim Hauskauf
Bei einem Kauf oder Verkauf der Immobilie wechselt nicht nur das Haus den Besitzer, sondern automatisch auch die dafür abgeschlossene Wohngebäudeversicherung.
Diese Regelung soll eine Verischerungslücke verhindern und sicher stellen, dass Schäden am Gebäude auch bei einem Eigentümerwechsel jederzeit versichert sind. Der neue und der alte Besitzer sind dazu verpflichtet, den Kauf bzw. den Verkauf unverzüglich der Versicherung zu melden.
Die bestehende Versicherung muss vom neuen Eigentümer jedoch nicht übernommen werden. Der neue Eigentümer hat ein einmonatiges, sofortiges Sonderkündigungsrecht . Diese Frist beginnt mit Eintragung ins Grundbuch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wechsel der Wohngebäudeversicherung möglich.

Versicherung Ihrer Auslandsimmobilie / Ihres Ferienhauses
Eine Immobilie kann immer nur in dem Land versichert werden, in dem es sich befindet. Anders sieht es bei Ferienhäusern aus.
Hier gibt es spezielle Konzepte für Ferienhausversicherungen. Denn anders als bei einem Hauptwohnsitz ist die Ferienimmobilie nicht dauerhaft bewohnt und dadurch besonderen Risiken ausgesetzt.
Mit der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser ist Ihre Ferienimmobilie bei Schäden am Gebäude (auch an Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäude- und Grundstücksbestandteilen) bis zur vereinbarten Versicherungssumme geschützt.
Die Hausratversicherung für Ferienhäuser bietet Schutz bei Schäden an der Innenausstattung Ihrer Ferienimmobilie. Dazu zählen u.a. elektronische Geräte, Möbel sowie Kunst.
Versicherung eines unbebauten Grundstücks
Für unbebaute Grundstücke gilt eine Verkehrssicherungspflicht.
Alle Eigentümer müssen das Grundstück ausreichend sichern, damit niemand zu Schaden kommt. Falls doch, kann der daraus resultierende Schadenersatz hohe Kosten verursachen. Daher ist hierfür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für unbebaute Grundstücke zu empfehlen.