
Aktuelles: Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet
31. Januar 2019Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Das sind rund 335.000 pro Jahr. Nur etwa jeder 10. Diebstahl wird aufgeklärt. Die Konsequenz: Ist das Fahrrad nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen. Der Fahrraddiebstahl kann im Rahmen der Hausratversicherung als Zusatz mitversichert werden.
Wird der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung, und ist voll abgesichert. Ist das Fahrrad im Betrieb, ist es in der Hausratversicherung nur versichert, wenn eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen wurde.
Kostet ein Rad zum Beispiel 2.000 Euro, und es besteht eine Hausratversicherungssumme von 50.000 Euro, so müssten 4 Prozent der Versicherungssumme = 2.000 Euro eingeschlossen werden, um bei einem Diebstahl den Verlust voll abzusichern.
Das heißt: Je teurer das Fahrrad, desto höher ist die zu zahlende Prämie. Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für einen Schadensfall. Sollten bei einem Diebstahl zwei Fahrräder im Werte von 4.000 Euro gleichzeitig gestohlen werden, werden auch nur 2.000 Euro ersetzt. Es sei den es war nicht ein Diebstahl sondern zwei. Daher ist es besser, wenn die Familie unterwegs ist, die Räder einzeln abzuschließen.
Nachtzeitklausel mit einschließen
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die in ihrem Vertrag von vornherein eine Versicherungssumme von zum Beispiel 3.000 Euro für das Risiko Fahrraddiebstahl ohne Zuschlag in der Hausratversicherung eingeschlossen haben. Das ist für den Verbraucher besonders von Vorteil, der für seinen Hausrat nur eine geringe Versicherungssumme benötigt, aber im Besitz eines teuren Fahrrades ist.
Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungsschutz auch ohne Nachtzeitklausel.
Was verlangen die Versicherer im Schadenfall? Es müssen Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahlmeldung unverzüglich bei der Polizei erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer gegen diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Deshalb ist es wichtig, die Anschaffungsrechnung gut aufzubewahren. Am Besten bei uns in der App.
Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann.
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