Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit ohne Austrittsvereinbarung zunächst nichts. Bis Ende 2020 kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) britischen Versicherern die Abwicklung ihres Geschäfts erlauben, nach Ablauf dieser Frist ist eine Geschäftserlaubnis erforderlich.
Zudem haben britische Lebensversicherer vielfach ihre mit EU-Bürgern geschlossenen Verträge zu Drittlandniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedsstaaten verlagert. Für diese Kunden ist der Brexit auch langfristig kein Thema.
Falls Großbritannien Ende März aus der EU austritt, sollten europäische Autofahrer auf der Insel eine Grüne Karte ihrer Versicherung dabei haben. Der Schutz einer Kfz-Versicherung gilt in Großbritannien zwar auch nach einem Brexit weiterhin ohne Einschränkungen – aber die britischen Behörden könnten von EU-Bürgern bei der Einreise verlangen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Das geht mit einer Grünen Karte einfach und unkompliziert. Sie wird in vielen Nicht-EU-Staaten als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung akzeptiert. Die Grüne Karte können Autofahrer kostenlos bei ihrem Kfz-Versicherer anfordern.
Bislang ist eine Grüne Karte bei der Einreise nach Großbritannien nicht nötig: Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie in Serbien und der Schweiz gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen – hier wird ein gültiges Kennzeichen als ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes akzeptiert.
Für den Umfang dieser Versicherungen hat der Brexit keine Konsequenzen. Ihr Schutz gilt in aller Regel weltweit – also auch in einem Großbritannien, das nicht mehr EU-Mitglied ist.
Quelle:
Die Versicherer – Das Verbraucherportal des GDV