
Betriebliche Krankenversicherung
Ein Mitarbeiter Benefit, der allen hilft
Wir bieten unabhängige Beratung für Ihre bKV
Die betriebliche Krankenversicherung ( bKV ) kurz erklärt

Die Gesundheit ihrer Mitarbeiter liegt Arbeitgebern am Herzen – denn nur gesunde Mitarbeiter können volle Leistungen bringen.
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schaffen Sie als Arbeitgeber eine optimale Gesundheitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter und dadurch eine höhere Produktivität. Ebenso steigt die Attraktivität Ihres Betriebes und die Mitarbeiterbindung nimmt zu (weniger Personalfluktuation).
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bietet ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV in den Bereichen ambulante und zahnärztliche Vorsorge, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen. Der Versicherungsschutz ist ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit ab einer Betriebsgröße von 5 Personen möglich.
Durch die Vorsorgeleistungen lassen sich Krankheiten frühzeitig erkennen und fallen so weniger schwer aus oder entstehen gar nicht erst. Im Idealfall verringern sich Dauer und Intensität von gesundheitlichen Einschränkungen, die Zahl der Ausfalltage schrumpft, die Produktivität steigt.
bKV als Mitarbeiter Benefit im Wettbewerb um die besten Fachkräfte
Die Anfänge der Auswirkungen des demographischen Wandels spüren wir schon heute. Die Deutschen werden immer älter – nur leider werden wir auch immer weniger. Für die Arbeitswelt ist das natürlich eine Herausforderung. Ältere Mitarbeiter haben im Schnitt mehr Krankheitstage als jüngere, die Unternehmen brauchen aber zukünftig mehr denn je deren Wissen und Erfahrung – eine direkte Folge der demografischen Entwicklung.
Schon heute gibt es einige Wirtschaftszweige, bei denen immer weniger Stellen mit Fachkräften besetzt werden können. Ein Ausgleich über ausländische Arbeitskräfte wird leider nur zum Teil möglich sein.
Nur der attraktive Arbeitgeber wird deshalb den Wettbewerb um die besten Talente gewinnen und zukunftsfähig bleiben. Mit einer attraktiven betrieblichen Krankenversicherung hebt sich das Unternehmen von anderen ab und zeigt die Wertschätzung für seine Mitarbeiter.
Welchen Aufwand haben Arbeitgeber mit der betrieblichen Krankenversicherung?
Die Aufwendungen zur betrieblichen Krankenversicherung sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben ansetzbar.
Die Verwaltung der betrieblichen Krankenversicherung ist für den Arbeitgeber denkbar einfach:
Die Auswahlberatung des passenden Produktes für Ihre Zwecke übernehmen wir in Absprache mit Ihnen. Nachfolgend übernehmen wir die Aufklärung der Mitarbeiter und die Abwicklung mit der Versicherung. Wenn die bKV einmal bei Ihnen etabliert ist müssen Sie einfach zum festgelegten Zeitpunkt die Zu- und Abgänge von Mitarbeitern melden – alles Weitere wird erledigt. Der Arbeitnehmer rechnen im Leistungsfall direkt mit der Versicherung ab.
Vorteile Arbeitgeber
- Höhere Arbeitgeberattraktivität
- Starke Personalbindung
- Fachkräftegewinnung
- Weniger Fehlzeiten
- Kürzere Fehlzeiten
- Höhere Produktivität
- Kein Aufwand
- Abzugsfähige Betriebsausgabe
Vorteile Mitarbeiter
- Keine Kosten
- Keine Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeiten
- Einschluss von Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen
- Mehr und bessere Leistungen als mit einer reinen GKV
- Regelmäßige Vorsorge
- Die ganze Familie kann mit abgesichert werden
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Modelle der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
Jeder Betrieb und jeder Mitarbeiter ist individuell. Die Beweggründe und die Ziele, die mit einer betrieblichen Krankenversicherung verfolgt werden, sind es ebenso. Daher bietet die bKV an sich, aber auch die unterschiedlichen Anbieter, eine große Vielfalt an Möglichkeiten, sodass flexibel auf die jeweiligen Anforderungen und den Bedarf von Unternehmen und Belegschaft eingegangen werden kann. Um hier das richtige Produkt zu finden ist folglich eine unabhängige Beratung wichtig.
Grundsätzlich kann man bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zwischen einem klassischen Bausteinmodell mit definierten Leistungen und einem flexiblen Budgetmodell unterscheiden.

Bausteinmodell

Budgetmodell
Das Bausteinmodell in der bKV
Um eine hohe Wertschätzung des Benefits bKV zu erzielen, sollten Unternehmen bei der Auswahl der Bausteine darauf achten, dass die angebotene Leistung für möglichst viele Mitarbeiter/innen von Nutzen ist.
Bei den Bausteinen gehen wir von folgender Nutzenabstufung aus, wobei Nutzen hier mit der Anzahl der potenziellen zu erreichenden Mitarbeiter/innen definiert ist:

Höchster Nutzen: Zahnvorsorge- und Zahnersatz

Mittlerer Nutzen: Ambulante Angebote - Brille, Heilpraktiker & Naturheilverfahren

Niedrigerer Nutzen: Stationäre Absicherung
Budgettarif als flexibles Modell der bKV
Kleine und mittelgroße Unternehmen haben oftmals keine klar definierte Benefit-Strategie, die Anhaltspunkte für eine passgenaue Wahl einer geeigneten Krankenzusatzversicherung bietet, da Ihnen hierfür schlichtweg die Ressourcen fehlen. Mit guter Beratung ist dennoch das Bausteinmodell eine Möglichkeit für diese Betriebe, viel flexibler zeigt sich da aber oftmals das Budgetmodell bestimmter bKV-Tarife. Dies passt vorallem deswegen sehr gut zu kleinen und mittleren Betrieben, weil deren Stärke in der Personalgewinnung und -bindung oftmals ohnehin schon Flexibilität, Wertschätzung des Individuums und eine persönliche Atmotspähre des Vertrauens ist.
Budgetmodell der bKV in Kürze
- Es gibt ein Gesamtbudget zur Deckung von Gesundheitsleistungen
- Auswahlmöglichkeit: Die Mitarbeitenden können individuell nach Ihrem Bedarf über die Nutzung entscheiden
- Hohe Flexibilität und hoher Nutzen, da individuell entschieden werden kann
- Vertrauen und Wertschätzung werden durch die Individualisierung und der Möglichkeit selbst zu entscheiden vermittelt
Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:
Interessiert?
Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf und lassen Sie sich und Ihren Arbeitgeber
unverbindlich und unabhängig zur betrieblichen Krankenversicherung beraten!
Weitere Informationen rund um
die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
GKV - Bedarfsgerechte Leistungen, aber nicht mehr als notwendig
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Danach haben Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung. GKV-Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dazu gehören etwa die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Im Klartext bedeutet das: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Für GKV-Versicherte fallen in einigen Bereichen teils sehr hohe Zuzahlungen an, die aus eigener Tasche zu begleichen sind. Die Zuzahlungspflicht besteht zum Beispiel bei stationärer Behandlung, Heil- und Hilfsmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln sowie bei Zahnersatzleistungen. Um Risiken aus Leistungslücken abzudecken, können gesetzlich Versicherte private Zusatzversicherungen abschließen. Leistungen und Beitragshöhe richten sich hier nach den vertraglichen Vorgaben des Privatversicherungsanbieters. Eine zusätzliche Hürde können Vor- oder chronische Erkrankungen bilden, da die meisten privaten Krankenversicherer in diesen Fällen eine Aufnahme ablehnen.
Quelle: Haufe
Betriebliche Krankenversicherung: Gesundheitsfürsorge als Mitarbeiter Benefit

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Zugang zu einem Leistungsspektrum im Bereich der Gesundheitsvorsorge und -versorgung bieten, das ihnen in den ausgewählten Bereichen Privatpatientenstatus verschafft. Damit hat sich der Trend-Benefit bKV zwischenzeitlich zu einem relevanten Baustein für ein zeitgemäßes und tragfähiges Mitarbeiter-Benefit-Angebot entwickelt.
Eine deutliche Steigerung der Wertschätzung des Arbeitgebers wird vor allem durch die wahrgenommene Fürsorge gesteigert (es wird sich um die Gesundheit gekümmert und gesorgt, nicht nur um die Leistung - der Mitarbeitende wird mehr als Mensch gesehen). Zusätzlich wird aber auch in zweifacher Hinsicht der monetäre Wert dieses Benefits wahrgenommen: Der Arbeitgeber übernimmt die Versicherungsprämie der bKV und diese leistet bei Arzt- und Behandlungskosten, die andernfalls privat getragen werden müssten, da die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht übernommen hätte.
Ebenso wird das Wohlbefinden gesteigert, da durch Vorsorgen und bessere Behandlungen der Gesundheitszustand generell verbessert werden kann.
Zusatzleistungen in der bKV
Mit der Einrichtung einer bKV-Lösung erhalten Mitarbeitende neben der Deckung der Krankenversicherungsleistungen außerdem Zugang zu Zusatzleistungen und Services. Über das Zusatzangebot, das von Anbieter zu Anbieter variiert, versuchen die Versicherer sich von Wettbewerbern zu differenzieren und abzuheben. Hier beraten wir Sie gerne zu dem passgenauen Angebot für Ihr Unternehmen.
Folgende Angebote gibt es derzeit:
- medizinischen Hotlines
- Videosprechstunden
- Facharztvermittlung
- Terminvergabe
- Pflegedienstleistungen Pflegeplatzgarantie
Wer im Bereich Angehörigenpflege seine Mitarbeitenden entlasten und unterstützen möchte, um die Arbeitskraft zu erhalten, dem empfehlen wir eine betriebliche Pflegeversicherung.
Sachbezug bKV - Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung
Das Angebot einer Zusatzleistung ist über die Sachkostenpauschale lohnsteuer- und sozialabgabenfrei und wirkt so effektiver als eine reine Lohnerhöhung.
Dazu müssen zwei Voraussetzungen beachtet werden: Die bKV-Beiträge können nur dann als Sachlohn bewertet werden, wenn die Arbeitnehmenden nur den Versicherungsschutz selbst und nicht die Auszahlung des entsprechenden Werts verlangen können. Die Summe aller Sachbezüge darf darüber hinaus die Freigrenze von monatlich 50 Euro je Mitarbeiter nicht übersteigen.