Grafik mit dem Text '360° Gewerbe-Absicherung' und einer Person, die auf Stufen steht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Versicherung Unternehmen / Firmen

Unabhängiger Versicherungsmakler
für Ihr Gewerbe 


Gerne beraten wir Sie bei der individuellen
Absicherung Ihres Unternehmens & Ihrer Existenz



Lernen Sie unsere 360°-Beratung kennen oder kommen Sie hier direkt zu den gewünschten Versicherungen:


 
 

Welche Versicherungen brauchen Unternehmen?

Übersicht der wichtigsten Gewerbeversicherungen:

 

Versicherungsart

Schutzbereich (kurz)

Pflicht

Einstiegspreis ca.

Zielgruppe

Besonderheiten

Betriebshaftpflichtversicherung

Schäden an Dritten durch betriebliche Tätigkeit

✅ für viele Branchen (z. B. Handwerk, Gastro)

ab 120 €/Jahr

Handwerk, Gastronomie, Dienstleister

Basisabsicherung für fast alle Gewerbe

Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht

Finanzielle Schäden durch Fehlberatung

✅ für beratende Berufe

ab 250 €/Jahr

Berater, Anwälte, Steuerberater

Oft gesetzlich vorgeschrieben

Produkthaftpflichtversicherung

Schäden durch fehlerhafte Produkte

✅ für Hersteller & Verkäufer (Quasi-Hersteller)

ab 300 €/Jahr

Produzierendes Gewerbe, Händler

Pflicht bei Verkauf unter eigenem Namen oder Label

Cyberversicherung

Hackerangriffe, Datenverlust, DSGVO-Bußgelder

❌ empfohlen

ab 350 €/Jahr

Alle digital arbeitenden Unternehmen

Übernimmt auch PR-Kosten und Wiederherstellung

IT-Haftpflichtversicherung

Programmierfehler, Datenverlust, Cyberrisiken

❌ empfohlen für IT-Berufe

ab 300 €/Jahr

IT-Dienstleister, Softwareentwickler

Kombination aus Berufs- und Cyberhaftpflicht

D&O-Versicherung

Haftung der Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen

❌ freiwillig

ab 500 €/Jahr

GmbH, AG, Vereine, Stiftungen

Schutz des Privatvermögens der Geschäftsleitung

Firmenrechtsschutzversicherung

Juristische Auseinandersetzungen

❌ empfohlen

ab 250 €/Jahr

Alle Unternehmen

Deckt Anwalts- und Gerichtskosten

Betriebsinhaltsversicherung

Schäden am Inventar durch Feuer, Wasser, Einbruch

❌ empfohlen

ab 150 €/Jahr

Einzelhandel, Büros, Praxen

Ergänzung zur Gebäudeversicherung

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Schäden am Firmengebäude

✅ bei Finanzierung

ab 250 €/Jahr

Eigentümer von Betriebsimmobilien

Voraussetzung bei Bankkrediten

Maschinenbruchversicherung

Schäden an Maschinen durch Bedienfehler oder Unfall

ab 400 €/Jahr

Industrie, Produktion

Wichtig bei teuren Maschinen

Elektronikversicherung

Schäden an elektronischen Geräten

ab 200 €/Jahr

Büros, Praxen, IT-Firmen

Schutz für PCs, Server, Medizintechnik etc.

Flottenversicherung

Fuhrparkabsicherung

✅ ab 3 Fahrzeugen

ab 500 €/Jahr

Logistik, Handwerk, Außendienst

Mengenrabatt möglich

Rückrufkostenversicherung

Kosten für Produktrückruf

ab 350 €/Jahr

Hersteller, Händler

Ergänzung zur Produkthaftpflicht

Transportversicherung

Schäden beim Warentransport

✅ für Spediteure

ab 250 €/Jahr

Logistik, Handel

Schutz für eigene und fremde Waren

Frachtführerversicherung

Haftung für transportierte Güter

✅ bei gewerblichem Güterverkehr

ab 300 €/Jahr

Speditionen, Kurierdienste

Pflicht bei gewerblichem Güterverkehr

Glasversicherung Gewerbe

Schäden an Schaufenstern, Glastüren

ab 100 €/Jahr

Einzelhandel, Gastronomie

Ergänzung zur Inhaltsversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schäden auf Baustellen

✅ bei Bauvorhaben

ab 150 €/Jahr

Bauherren, Investoren

Pflicht bei Neubau oder Umbau

Betriebliche Unfallversicherung

Unfälle von Mitarbeitenden

ab 200 €/Jahr

Unternehmen mit körperlicher Tätigkeit

Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Zusatzleistungen für Mitarbeitende

ab 10 €/Mitarbeiter/Monat

Arbeitgeber mit Benefits

Steuerlich gefördert, Imagegewinn

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Rentenvorsorge für Mitarbeitende

✅ bei Anfrage durch MA

Aufwandneutral

 

 

 

Hinweis: Preise sind Richtwerte und hängen von Branche, Versicherungssumme und individuellen Risiken ab.

 
 
Logo von 360° Gewerbe-Abicherung mit Würfeln, die das Wort 'MISSION' bilden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Versicherung Unternehmen: Unsere 360°-Gewerbeabsicherung


Risiken verstehen und Lösungen finden anstatt Lösungen zu beraten ohne Risiken betrachtet zu haben

So fasste ein Kunde unsere Beratung begeistert zusammen

360°-Gewerbeabsicherung bedeutet bei uns mit Ihnen im Gespräch sämtliche geschäftlichen Risiken, aber auch Haftungsrisiken beispielsweise aus gesetzlichen Vorschriften zu beleuchten, um anschließend für Sie ein passendes Konzept zur Risikoauslagerung zu erstellen.

Die anschließende vollumfängliche Absicherung ist dabei als lebendiges Konzept zu betrachten, sodass wir stets auf Änderungen in Ihrem Geschäft reagieren: Neues Produkt? Neues Personal? Umsatzveränderungen? Neue Standorte? usw.

 

Finden Sie nachfolgende nähergehende Informationen zu den Themen:


 
 

Weitere Versicherungen gegen Eigenschäden

  • LKW Versicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Kunstversicherung
  • Manager-Rechtsschutzversicherung
  • Autoinhaltsversicherung
  • Photovoltaikanlagenversicherung
  • Warenkredit-/Forderungsausfallversicherung
  • Entführung und Lösegeld
  • Terrorversicherung
  • u.v.m.

Weitere Haftpflichtversicherungen

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Versicherungen für Datenschutzbeauftragte
  • Umweltschadenversicherung
  • Drohnenversicherung
  • Diskriminierungshaftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadensversicherung
  • Kautionsversicherung
  • u.v.m.
 

Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:


Versicherung Unternehmen: Interessiert?



Dann lernen Sie Ihren zukünftigen Versicherungsmakler für Unternhemen / Firmen / Gewerbe aus Köln kennen.


Wir beraten Sie gerne!


 
 

Versicherung Unternehmen: Informationen zu Haftungsrisiken

für Unternehmen & Unternehmer

Regulatorik / Vorschriften / Gesetze auf die der Geschäftsführer u.a. achten muss



Rotes Icon mit einem Schild und einem Schloss, umgeben von roten Sternen, symbolisiert Datenschutz.

DSGVO

Jedes Unternehmen in Deutschland ist aufgrund der DSGVO zur Umsetzung des Datenschutzes verpflichtet. Geschieht dies nicht, muss ein Unternehmen mit einem Reputationsverlust, empfindlichen Bußgeldern und einem Haftungsrisiko für die Geschäftsführung rechnen. Folgende Punkte sollten Sie daher zwingend beachten: 1.) Datenschutz-Pflichten umsetzen, kommunizieren und leben, 2.) DSGVO-Prozesse definieren und etablieren, 3.) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (der GF darf dies nicht sein), 4.) Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zum Datenschutz. Wir empfehlen daher die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten mit digitaler Schulungslösung sowie den Abschluss einer Cyber-Versicherung = Übernahme von Strafzahlungen (wenn grundsätzlich die Pflichten eingehalten wurden es aber dennoch zu einem Schaden kommt)
Rotes Icon mit einer Lupe und einer Stoppuhr, symbolisiert Arbeitszeiterfassung.

Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damit hat das BAG verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) auch von den deutschen Arbeitgebern zu beachten ist. Es können sich bei Missachtung und rechtlichen Streitigkeiten Haftungsvolumina und auch Geldbußen ergeben

Rotes Icon mit einem Schild und einem Häkchen, das das Hinweisgebergesetz symbolisiert.

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um, mit dem Ziel Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, vor Repressalien zu schützen. Whistleblowern solle es so möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen (§ 1 HinSchG). Das Wichtigste in Kürze: 1.)Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower vor (beruflichen) Repressalien. 2.) Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern müssen eine interne Meldestelle einrichten. 3.) Die Entgegennahme anonymer Meldungen ist nicht verpflichtend. 4.) Für die Bearbeitung von Meldungen und Rückmeldung an hinweisgebende Personen gelten gewisse Fristen.
Rotes Icon, das ein Dokument und einen Handschlag darstellt, symbolisiert rechtliche Vereinbarungen.

Nachweisgesetz

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) verpflichtet Arbeitgeber seit August 2022 transparent die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dabei müssen diverse Punkte dokumentiert werden. Diese Pflicht gilt bei Neueinstellungen seit dem 1.8.22. Allerdings: Ändern sich die wesentlichen Arbeitsbedingungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer spätestens am Tag der Änderung unterrichtet haben. Gesetzesänderungen oder Änderungen in Tarifverträgen oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen müssen weiterhin nicht schriftlich angezeigt werden. Bei Verstoß drohen Bußgelder. In unserer Zusammenarbeit ist es somit wichtig diesen Punkt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, aber auch der betrieblichen Krankenversicherung (vorsichtshalber) zu beachten.

Rotes Icon, das NIS2 und KRITIS mit einem Schild und einem Häkchen darstellt.

NIS2 / KRITIS / DORA

Es gibt zahlreiche Vorschriften die die Cyber-Sicherheit / Informationssicherheit in Unternehmen verscheidener Branchen erhöhen sollen. Beispielhaft hier die NIS2 - Network and Information Systems Directive 2 in Kürze: NIS2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen gegenüber NIS2 massiv. Grundsätzlich wird zwischen “Besonders wichtige Einrichtung” und “Wichtige Einrichtung” unterschieden, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind. Die Betroffenheit ergibt sich dabei aus der Branche / des Sektors sowie der Unternehmensgröße. Darüber hinaus ist die Lieferkettenverknüpfung zu beachten. Hält man sich nicht an die Vorgaben und kann damit nachweisen, dass man sich um die IT-Sicherheit gekümmert hat, drohen empfindliche Strafen: 2% des Jahresumsatzes oder bis zu 10 Mio € bei “besonders wichtigen Einrichtungen”. 1,4% des Jahresumsatzes oder 7 Mio € bei “wichtigen Einrichtungen”. Es entscheidet immer der jeweils höhere Betrag. Proaktive Kontrollen bei “Besonders wichtigen Einrichtungen” - aktuell alle 3 Jahre. Reaktive Kontrollen bei “wichtigen Einrichtungen” (nur bei Verdacht). Hierbei wichtig: Die Geschäftsführung darf sich zwar für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen und deren Überwachung eines Dritten bedienen, allerdings kann nicht durch DIenstleistungsverträge o.ä. die Haftung übertragen werden, ebenso wenig darf die Haftung per Vertrag für die Führungskraft ausgeschlossen werden oder es im Schadensfall zu einer “gütlichen und geringen” Einigung kommen, wenn die Gesellschafter die Geschäftsführung aufgrund der Pflichtverletzung haftbar macht.
Grünes Symbol eines Clipboards mit einem Blatt und Textzeilen für Nachhaltigkeitsberichte.

CSRD

Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird: 1.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen, 2.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen, 3.) für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: kapitalmarkt­orientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Dabei gilt die sog. doppelte Wesentlichkeit, wonach Unternehmen verpflichtet sind, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls extern geprüft werden müssen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dabei den gleichen Stellenwert erlangen wie die Finanzberichterstattung. Damit wird der Tätigkeits- und Verantwortungsbereich von Geschäftsführern erweitert und es können sich hieraus neue Haftungsprobleme ergeben.

Rotes Symbol mit Zahnrädern, einem Werkzeug und einem Diagramm mit aufsteigenden Balken.

STARUG

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRug) StaRUG richtet sich unabhängig von einer Restrukturierung an alle „haftungsbeschränkten Unternehmensträger“, also insbesondere an alle Kapitalgesellschaften, und fordert von diesen eine Krisenfrüherkennung und Maßnahmen zur Krisenprävention, woraus Anforderungen an das Risikomanagement abgeleitet werden. Für die Geschäftsführung wichtig zu wissen ist, dass es sich nicht um ein Gesetz handelt, welches erst Handlungen mit Feststellung der Insolvenz fordert, sondern fortlaufende Risikofrüherkennung und frühzeitiges Krisenmanagement durch die Geschäftsleiter vorsieht. Das bdeutet für jeden Geschäftsführer/-leiter, dass man Maßnahmen implementieren muss, um Risiken vorzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen. Abgeleitet hieraus ergibt sich quasi die Pflicht zur Risikoauslagerung jeglicher Risiken wo dies möglich ist. EBenso muss sich laufend um die Unternehmensstrategie gekümmert werden (Marketing - Welche Maßnahmen sind ergriffen? Wie erfolgreich? etc.; IT-Sicherheit; Personalengpässe; Wettbewerber; Marketveränderungen; usw.). Andernfalls droht wieder der Haftungsdurchgriff auf die Geschäftsführung.
Drei rote, kreisförmige Symbole in einer Reihe auf schwarzem Hintergrund.

Weitere & branchenspezifische Regulatorik

Es gibt noch zahlreiche weitere mögliche und vor allem branchenspezifischen Regulatoriken. Wir können jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Was wir hier zeigen wollen: Wir hören unseren Kunden bei Ihren Herausforderungen genauestens zu und bringen die hier aufgeführten Themen mit, da Sie auch oftmals unbekannt sind, sodass sich unser Kunde mit diesen Regulatoriken beschäftigen kann und je nachdem auch die ein oder andere pragmatische Lösung von uns an die Hand bekommt.
 
 

 

Versicherung Unternehmen: Unser ergänzendes Gewerbeökosystem

Mit Dienstleistungen von Partnern gemeinsam die Herausforderungen lösen

Haftungsrisiken bedeuten, dass der Unternehmer keine Chance zur Entscheidungsfindung nach dem Motto "Mut zur Lücke" hat. Es gibt einfach zahlreiche Regulatoriken mit dem sich jeder auseinander setzen muss, wobei diese meistens von Branche und Größe des Unternehmens abhängen.

Mit unserem für Sie aufgebauten Netzwerk von Dienstleistern möchten wir Ihnen schnell und unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten für diese Herausforderungen an die Hand geben können.

Warum wir das machen? Vor der Risikoauslagerung an eine Versicherung steht das Risiko zu verstehen. Haben wir die Risiken verstanden möchten wir Sie nicht mit zahlreichen Thematiken unaufgeklärt alleine lassen, nur, weil wir auf das Thema Versicherungen spezialisiert sind, sondern wir wollen Lösungen bieten.

 
 

 

Versicherung Unternehmen: Gewerbefinanzierung bei Bedarf

Wachstum durch Finanzierungen fördern



 

 
 
 

Das sagen unsere Kunden auf Google über uns:


Versicherung Unternehmen: Interessiert?



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Wir beraten Sie gerne!


 

Wir sind in Köln und der gesamten Umgebung für Sie da:
Wesseling, Brühl, Erftstadt, Hürth, Frechen, Kerpen, Bergheim, Pulheim, Leverkusen,
Opladen, Bergisch Gladbach, Bensberg, Refrath, Rösrath, Overath, Troisdorf, Siegburg, Hennef, …