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— Wissen · 30. September 2019 · ca. 2 Min. Lesezeit

E-Scooter: Wer zahlt was bei Unfällen?

E-Scooter: Wer zahlt was bei Unfällen?
Das Wichtigste in Kürze
  • Seitdem die Elektroroller auf deutschen Straßen zugelassen sind, häufen sich die Unfälle und Verkehrsverstöße mit den elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
  • Oft sind die Fahrer betrunken, fahren mit mehreren Personen auf den Rollern, bewegen sich auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung.
  • Wer als Unbeteiligter in einen Unfall mit einem E-Roller verwickelt und dabei verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz.

In Berlin fährt ein 29-Jähriger auf einem E-Scooter erst auf dem Gehweg, überquert dann eine rote Ampel und stößt zuletzt mit einem Kleintransporter zusammen. Schwer verletzt wird er ins Krankenhaus gebracht. In Bochum holt die Polizei in der Nacht eine Gruppe von acht jungen Männern von den Rollern, die offensichtlich zu tief ins Glas geschaut haben. Seitdem die Elektroroller auf deutschen Straßen zugelassen sind, häufen sich die Unfälle und Verkehrsverstöße mit den elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Oft sind die Fahrer betrunken, fahren mit mehreren Personen auf den Rollern, bewegen sich auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung. Die Polizei München hat seit Zulassungsbeginn im Juni bereits 46 Unfälle gezählt, bei denen E-Scooter involviert waren. Dabei wurden 29 Menschen verletzt. „Außerdem hatten wir 950 Trunkenheitsfahrten und 56 Fahrten unter Drogeneinfluss“, sagt ein Sprecher. „Die meisten Verstöße gegen die Straßenverkehrs­ordnung betreffen Leih-Scooter.“

Wer als Unbeteiligter in einen Unfall mit einem E-Roller verwickelt und dabei verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Laut Gesetz müssen alle Halter eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung abgeschlossen haben, auch die Verleihfirmen. Für den Verleiher Tier übernimmt das europaweit die Axa, bei Circ ist es die Signal Iduna, und Lime und Bird sind über die HUK-Coburg versichert. Die Anbieter springen ein, wenn der Fahrer des Scooters einem Dritten einen Schaden zufügt, ihn beispielsweise verletzt oder sein Auto beschädigt.

Das Unfallrisiko des Fahrers ist dadurch nicht gedeckt. „Wird der Fahrer selbst verletzt, kommt die Kranken­versicherung für die akuten Behandlungs­kosten auf“, sagt ein Sprecher der HUK-Coburg. Bleibt er dauerhaft körperlich eingeschränkt, übernimmt die Kosten möglicherweise die private Unfall­versicherung , falls er eine hat.

DIn solchen Fällen zahlt die private Haft­pflicht­versicherung des Nutzers übrigens nicht. „Die Privat­haftpflicht greift nicht bei geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen“, sagt der HUK-Coburg-Sprecher. Den Schaden muss der Nutzer komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Quelle: ©SZ vom 24.09.2019/mxh

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