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— Wissen · 19. Januar 2022 · ca. 1 Min. Lesezeit

Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung (HuG)

Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (HuG)
Das Wichtigste in Kürze
  • In Schadensfällen und den teilweise erheblichen Schadenssummen springt dann ihre Haus- und Grundhaftpüflicht­versicherung ein.
  • Berechtigte Schaden­ersatzansprüche werden von der Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungs­summen übernommen.
  • Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit.

Gehwege und Hauseingänge jeden Morgen von Eis und Schnee befreien kostet viel Zeit. Nur ein einziges Mal darauf verzichtet und schon ist es passiert. Ein Mieter rutscht aus und stürzt schwer.

Kommt ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder im Treppenhaus zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Der Geschädigte kann Ihnen gegenüber Schadenersatz- forderungen geltend machen und das kann ganz schön teuer werden.

Eine Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung ist für Sie als Vermieter unerlässlich, wenn Sie fahrlässig Ihre sog. Verkehrs­sicherungspflichten verletzt haben.

Besitzen Sie im Schadenfall keine Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung müssen Sie für evtl. Behandlungs­kosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld selbst aufkommen.

Als Vermieter oder Eigentümer einer Immobilie haften Sie für Schäden, die Sie fahrlässig verursacht haben und die auf Ihrem Grundstück passieren. In Schadensfällen und den teilweise erheblichen Schadenssummen springt dann ihre Haus- und Grundhaftpüflicht­versicherung ein.

  • Der Gehweg wurde nicht von Eis und Schnee befreit und ein Passant stürzt und verletzt sich.
  • Ein Mieter stolpert über eine defekte Stufe im Treppenhaus und bricht sich ein Bein.
  • Ein Dachziegel fällt vom Dach und verletzt einen Fußgänger.
  • Der Hauseingang ist schlecht beleuchtet und der Briefträger stürzt.

Die Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung prüft, ob die Schaden­ersatzansprüche berechtigt sind. Das heißt, das unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, ggfs. vor Gericht. Die Kosten hierfür trägt die Haft­pflicht­versicherung .

Berechtigte Schaden­ersatzansprüche werden von der Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung im Rahmen der Bedingungen und Versicherungs­summen übernommen.

Sofern Sie über eine private Haft­pflicht­versicherung verfügen, ist die selbstgenutzte Immobilie in den meisten Verträgen mitversichert. Die Police sollten Sie am besten einmal überprüfen, was auch wir gerne für Sie übernehmen können.

Für Vermieter bleibt also der Abschluss einer zusätzlichen Haus- und Grund­haftpflicht­versicherung anzuraten.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unabhängig, undverbindlich und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

AUF EINEN BLICK — WAS DRIN IST UND WAS NICHT
✓ Das ist versichert
  • Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schädenin praktisch unbegrenzter Höhe versicherbar.
  • Abwehr unberechtigter Forderungendie Versicherung streitet für Sie, auch vor Gericht.
  • MietsachschädenSchäden an gemieteter Wohnung und Einrichtung.
  • Forderungs­ausfallwenn der Schädiger ohne Versicherung und Geld dasteht.

Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten — die Deckungssumme allein sagt wenig.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten unabhängig — im Auftrag des Kunden, nicht der Versicherer.
Termin buchenAnfrage senden0221 16829452

Stand: 19. Januar 2022. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich (dieser Beitrag ist älter) — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Wir empfehlen eine hohe Deckungssumme, da Personenschäden sehr teuer werden können. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist meist gering.

Sind meine Kinder mitversichert?

In Familientarifen in der Regel ja. Wichtig ist die Frage, ob auch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) über eine Zusatzklausel abgesichert sind.

Wie läuft das bei Ihnen ab?

Am Anfang steht ein Gespräch, in dem vor allem Sie reden: Was haben Sie, was ist Ihnen wichtig, wovor haben Sie Respekt. Danach sehen wir uns Ihre Verträge an und vergleichen den Markt. Am Ende steht eine Empfehlung mit Begründung — die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

Was gilt für Wohnungen und Häuser in Rheinnähe?

Teile von Köln liegen in ausgewiesenen Überschwemmungs­gebieten — von Rodenkirchen bis Zündorf. Dort entscheidet der Elementar­baustein in Gebäude- und Hausrat­versicherung über den Ernstfall; ohne ihn sind Überschwemmung und Rückstau nicht versichert. Ob Ihre Police ihn enthält, steht in wenigen Zeilen.

Das passt dazu.

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