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12. Februar 2019Die Privathaftpflicht sollte von Zeit zu Zeit auf Aktualität überprüft werden, da die Versicherer immer wieder neue und sehr interessante Punkte in ihr Bedingungswerk mit aufnehmen. Ganz aktuell ist es zum Beispiel der Punkt der Übernahme von Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen.
Wer kennt es nicht, man leiht sich mal eben das Auto von Freunden und ausgerechnet dann passiert es und es kommt zum Unfall. Wenn die KFZ Versicherung Ihres Freundes jetzt bezahlt, wird der KFZ Versicherer zum 01.01. des Folgejahres natürlich auch die Haftpflicht und Vollkaskoversicherung Ihres Freundes hochstufen.
Damit die Freundschaft darunter nicht leidet, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie kommen privat für den Schaden auf, sodass die KFZ Versicherung Ihres Freundes für den Schaden nicht aufkommen muss oder noch besser, sie haben eine Privathaftpflichtversicherung, die dieses Risiko absichert. Zur Zeit bieten diesen Punkt noch nicht sehr viele Versicherer an, daher lohnt sich ein Blick ins kleingedruckte.
Sollte diese Absicherung gewünscht sein, werden wir selbstverständlich bei der Wahl des Versicherers für Sie darauf achten. Sprechen Sie uns einfach darauf an. Wir gehen auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Wünsche ein.
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