Zeichnet sich ab, dass Sie oder ein Angehöriger Hilfe brauchen, ist es Zeit, Pflegeleistungen zu beantragen.
Antrag. Sie als Angehöriger oder – wenn es möglich ist – der Versicherte selbst stellen bei der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Krankenversicherung.
Gutachterbesuch. Innerhalb weniger Wochen danach wird ein Gut- achter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kommen, um zu ermitteln, wie um- fangreich der Hilfebedarf ist. Für privat Versicherte kommt ein Gut- achter der Firma Medicproof. Hilfreich ist, wenn Sie eine weitere Person beim Gutachterbesuch dabeihaben, zum Beispiel einen Mitarbeiter des Pflegedienstes.
Pflegetagebuch. Die Zeit bis zum Gutachterbesuch sollten Sie nutzen, um in ein Pflegetagebuch einzutragen, welche pflegerischen Tätigkeiten anfallen und wie viel Zeit etwa zur Unterstützung bei der Körperpflege oder Hauswirtschaft notwendig ist.
Warten auf die Einstufung. Die Entscheidung über die Pflegestufe muss die Pflegeversicherung dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach seinem Antrag in einem schriftlichen Bescheid mitteilen.
Widerspruch. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie als gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherter innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Zunächst genügt ein formloses Schreiben. Eine ausführliche Begründung für den Widerspruch können Sie nachreichen. Auch Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung können Widerspruch einlegen.
Klagen. Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, bleibt für gesetzlich Versicherte noch die Möglichkeit, vor das Sozialgericht zu ziehen. Privat Versicherte müssen bei einem Zivilgericht für die Leistung kämpfen.
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