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5. Januar 2022Versorgungsausgleich / Rentenausgleich bei Scheidung
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Die private und betriebliche Altersvorsorge
Der Versorgungsausgleich ist bei einer Scheidung ein wichtiges Thema. In diesem Blogbeitrag erklären wir was der Versorgungsausgleich ist und beziehen uns insbesondere hierbei auf den Bereich private und betriebliche Altersvorsorge.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Nach deutschem Familienrecht ist bei Scheidung ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Altersversorgungs- und Erwerbungsfähigkeitsansprüche herzustellen. Dies ist der sogenannte Versorgungsausgleich, der im Rahmen einer Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird.
Was fällt unter den Versorgungsausgleich?
Neben den gesetzlichen, öffentlichen & berufsständischen Alters- und Zusatzversorgungen sind die privaten und betrieblichen Altersvorsorgen bzw. Rentenversicherungen mit ihren Anwartschaften in den Ausgleich mit einzubeziehen, sofern kein Ehevertrag mit anderweitig lautenden Regelungen getroffen worden ist. Dies gilt dann, wenn der private Vertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Ist eine Einmalzahlung oder zumindest die Option hierzu vertraglich vereinbar fällt die Altersvorsorge unter den Zugewinnausgleich und nicht unter den Versorgungsausgleich.
Versorgungen mit Versorgungsausgleich
- Gesetzliche Rentenversicherung (Entgeltpunkte)
- Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker)
- Private Rentenversicherung, die zwingend in einer Rente mündet oder bei denen das Rentenwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeübt wurde
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
- Riester-Rente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Rürup-Rente
Versorgungen ohne Versorgungsausgleich
- Kapitallebensversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Renten ohne Bezug zum Alter, wie Opferrenten oder private Unfallrenten
Wann gilt der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich gilt grundsätzlich nach 3 Jahren Ehe. Innerhalb der 3 Jahre kommt dieser nur zur Anwendung, wenn ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag hierauf stellt. Ebenso zu beachten ist, dass in einem Ehevertrag nichts anderes geregelt sein darf. Das Gericht kann darüber hinaus den Ausgleich verhindern, wenn dieser „grob unbillig“ – z.B. bei Bedrohung oder körperlicher Gewalt – wäre.
Wie wird der Zeitraum & die Höhe für den Versorgungsausgleich bestimmt?
Die Ehezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Heirat. Als Stichtag für das Ende wird der Monat des Tages gewertet, an welchem der Scheidungsantrag erhalten wurde.
Die Höhe des Ausgleichswertes ermittelt das Familiengericht nach Offenlegung bestehender Versorgungsanwartschaften. Dies wird prinzipiell zwischen den Anwälten und dem Gericht geregelt. Der dann mitgeteilte Wert kann für die Findung eines entsprechenden Produktes zum Versorgungsausgleich verwendet werden.
Was bedeutet interne & externe Teilung?
Grundsätzlich gilt, dass eine interne Teilung Vorrang hat.
- Interne Teilung
Einfach gesagt bedeutet die interne Teilung die Teilung der Anwartschaften beim bestehenden jeweiligen Versorgungsträger. In diesem Fall wird dann beim Träger ein neues Versicherungskonto für den Ausgleichsempfänger angelegt. Zu empfehlen ist dieses Verfahren dann, wenn die Rentenansprüche durch den Versorgungsausgleich beim gleichen Versicherungsträger aufgestockt werden. Nachteilig in diesem Verfahren sind die zusätzlichen Kosten bei der Teilung, da sich der Träger den Verwaltungsaufwand bezahlen lässt. Diese Kosten werden dann hälftig auf beide Ehepartner verteilt und betragen zumeist 3% der laufenden Bezüge.
- Externe Teilung
Gegenteilig zur internen Teilung ist die externe Teilung, bei der die Anwartschaft auf einen anderen Versicherungsträger übertragen wird, indem der Ausgleichsbetrag entsprechend überwiesen wird. Hierbei ist es für den gerichtlichen Termin wichtig eine entsprechende Bestätigung über die Annahme des neuen Trägers vorlegen zu können. Zu beachten sind bei der externen Teilung Höchstbeträge, bis zu welchen dieses Verfahren überhaupt möglich ist. Von Vorteil in diesem Verfahren ist die Wahlmöglichkeit des Trägers und damit bei guter Beratung und Auswahl die Möglichkeiten der Rendite und Mehrung der Anwartschaft. Darüber hinaus werden zusätzliche Verwaltungskosten aufgrund der direkten Zahlung des Versorgungsträgers auf das Versicherungskonto des Ausgleichsberechtigten vermieden.Eine externe Teilung wird darüber hinaus in der Regel auch bei Beamtenanwartschaften statt.
Wann sich ein Verzicht auf Versorgungsausgleich lohnt:
Grundsätzlich kann auch auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Die Ehepartner können hierbei ohne die Einschaltung des Gerichts einen einvernehmlichen Vergleich schließen.
Ein Verzicht ist günstig, wenn:
- Die Kosten einer Teilung zu hoch sein sollten
- Das Ergebnis des Versorgungsausgleichs „unfair“ wäre
- Beide Partner einen solchen Ausgleich nicht wünschen
- Eine Vereinbarung zum Übertrag von Anwartschaften durch Zahlung von einem Ausgleichsbetrag oder einer anderen Gegenleistung getroffen wurde
Welche Produkte erfüllen die gerichtlichen Anforderungen für den Versorgungsausgleich?
Das Produkt muss die Anforderungen nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG erfüllen. Dies sind grundsätzlich Basis-Rentenversicherungen, Riester-Verträge, gesetzl. Rentenversicherung und Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
Was passiert, wenn kein privates Vorsorgeprodukt gewählt wurde?
Die Auszahlung zur freien Verfügung ist grundsätzlich nicht möglich, sondern muss in eine angemessene Zielversorgung anleget werden. Sollte kein privates Produkt gewählt werden wird die Summe daher automatisch in die Versorgungsausgleichskasse gezahlt, womit dann in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anrecht erworben wird. Aufgrund fehlender Anlagemöglichkeiten und den damit verbunden Renditechancen ist dies von unserer Seite jedoch nicht zu empfehlen, da die Rendite der entscheidende Faktor hin zu einer guten Altersabsicherung bzw. Ihrer Rentenabsicherung ist.
Was leisten wir als Versicherungsmakler für Sie und wie helfen wir Ihnen in dieser Lebensphase der Scheidung weiter?
Wir leisten Beratung in der Wahl eines geeigneten privaten Vorsorgeproduktes, wickeln alles entsprechend für Sie ab und stellen bei Abschluss sicher, dass Sie die für das Gericht benötigte Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die Entgegennahme des Ausgleichswertes aus dem externen Versorgungsausgleich erhalten sowie dort aufgeführt wird, dass es sich um eine zertifizierte Altersvorsorge nach §15 Abs. 2, Abs. 4 VersAusglG handelt. Darüber hinaus arbeiten wir auch auf Ihren Wunsch hin gerne direkt mit ihrem Anwalt zusammen. Ebenso helfen wir Ihnen gerne bei allen anderen finanziellen und versicherungsrelevanten Themen in dieser Lebensphase (hier mehr erfahren) weiter und betreuen Sie umfänglich.
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