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Schutz unter Wasser

Tauch­versicherung

Unser Absicherungskonzept für Taucher: eine Unfall­absicherung, die tauchtypische Gesundheits­schäden ausdrücklich nennt, und ein Reise- und Auslandskranken­schutz. Alle Leistungen gelten im vereinbarten Umfang; maßgeblich sind die Bedingungen.

ZWEI BAUSTEINE — EIN KONZEPT
Baustein 2: Reise- und Auslandskranken­schutz
  • Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland.
  • Krankenhaus und Medikamente im vereinbarten Umfang.
  • Krankenrücktransport, Notruf und Assistance.

Wahlweise als reine Auslandsreisekranken­versicherung oder mit Rücktritt, Abbruch und Gepäck, je nach Variante.

Was eine Tauch­versicherung abdeckt.

Eine Tauch­versicherung besteht bei uns aus zwei Bausteinen: einer Unfall­absicherung, die Dekompressionskrankheit, Trommelfell­verletzungen und die Druckkammerbehandlung ausdrücklich nennt, und einem Reise- und Auslandskranken­schutz. Alle Leistungen gelten im vereinbarten Umfang.

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Tauchtypische Schäden ausdrücklich genanntDekompressionskrankheit und Trommelfell­verletzung, für Sport- und Hobbytaucher.
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DruckkammerTherapiekosten bei Dekompressionskrankheit Typ I und II, einschließlich notwendiger Druckkammerbehandlung.
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Transport zur Druckkammerärztlich angeordnet, über die Bergungs- und Rettungskosten (Premium-Ausführung: unbegrenzt).
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Invalidität bis 375.000 €75.000 € Grundsumme, 500 % Progression, bei Vollinvalidität.
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Heilbehandlung im AuslandBehandlung, Krankenhaus, Medikamente, Rücktransport und Assistance über den Reiseschutz.
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Unfalltod: Erwachsene bis 250.000 €, Kinder bis 25.000 €nur nach einem versicherten Unfall; kein Ersatz für eine Risiko­lebens­versicherung.

Wann sich eine Tauch­versicherung lohnt.

Sie lohnt sich, wenn Ihre bestehenden Verträge Tauchunfall, Druckkammer und Rücktransport nicht ausdrücklich regeln. Das prüfen wir vorab, auch mit dem Ergebnis, dass Ihr Schutz schon reicht.

Ein Tauchunfall kann eine teure Heilbehandlung auslösen, die Druckkammer ist das bekannteste Beispiel. Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen, legen sie neben Ihre bestehenden Verträge und sagen Ihnen auch, wenn Ihr Schutz schon reicht.
  • Alle genannten Leistungen gelten im vereinbarten Umfang; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
  • Andere Kostenträger gehen einer Leistung aus der Unfall­versicherung grundsätzlich vor.
  • Die Unfall-Todesfall­leistung ist kein Ersatz für eine Risiko­lebens­versicherung: Sie greift nur bei einem versicherten Unfalltod, nicht bei einem krankheitsbedingten Todesfall.
SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

Schritt 1 von 4

Wischen Sie durch die Schritte.

Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Häufige Fragen zur Tauch­versicherung.

Was deckt eine Tauch­versicherung ab?

Unser Konzept hat zwei Bausteine: die Unfall­absicherung (tauchtypische Schäden, Druckkammer, Bergung, Invalidität, Unfalltod) und den Reise- und Auslandskranken­schutz (Heilbehandlung im Ausland, Krankenrücktransport, Assistance). Alle Leistungen gelten im vereinbarten Umfang; maßgeblich sind die Bedingungen.

Zahlt eine Tauch­versicherung die Druckkammer?

Bei Dekompressionskrankheit Typ I und II können die notwendigen Therapiekosten übernommen werden, einschließlich einer medizinisch notwendigen Druckkammerbehandlung. Auch der ärztlich angeordnete Transport zur nächsten Druckkammer zählt zu den Bergungs- und Rettungskosten. Andere Kostenträger gehen grundsätzlich vor.

Was ist bei einem Tauchunfall versichert?

Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) und Trommelfell­verletzungen beim Tauchen sind für Sport- und Hobbytaucher ausdrücklich genannt, dazu Bergung und Rettung, dauerhafte Unfallfolgen (Invalidität) und der Unfalltod, jeweils im vereinbarten Umfang.

Reicht meine Auslandskranken­versicherung beim Tauchen?

Das hängt vom Tarif ab: Manche schließen Tauchen aus oder begrenzen es. Der Reise- und Auslandskranken­schutz unseres Konzepts sichert die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland ab, bei Notwendigkeit auch eine Druckkammerbehandlung. Wir prüfen auch Ihre bestehenden Bedingungen.

Ist eine Tauch­versicherung nötig, auch wenn ich nur im Urlaub tauche?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Ihre Verträge Tauchunfall, Druckkammer, Bergung und Rücktransport ausdrücklich regeln. Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen und sagen Ihnen, wenn Ihr Schutz schon reicht.

Worauf achte ich beim Vergleich von Tauch­versicherungen?

Auf drei Dinge: ob tauchtypische Schäden wie Dekompressionskrankheit ausdrücklich genannt sind, ob die Druckkammerbehandlung samt Transport geregelt ist und ob der Auslandskranken­schutz Tauchen nicht ausschließt. Verbands- und Spezialangebote können sinnvoll sein; wir legen sie neben Ihre übrigen Verträge und zeigen Überschneidungen und Lücken.

Ist meine Tauchausrüstung mitversichert?

Für Sportgeräte nennt das Konzept eine Absicherung bis 2.000 €, ausdrücklich genannt sind Surfgeräte und Stand-Up-Paddle-Boards, jeweils im Zusammenhang mit einem versicherten Unfall. Tauchausrüstung steht in der Leistungsübersicht nicht; wir klären das vor Ihrer Entscheidung.

Was kostet eine Tauch­versicherung?

Beiträge nennen wir hier nicht, sie hängen von Ihren Angaben ab. Sie schildern kurz, wohin und wie Sie tauchen, wir prüfen die Bedingungen und melden uns mit einer unverbindlichen Einordnung.

— UND JETZT?
Tauch­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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