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Dienst­unfähig­keits­versicherung

Wer als Beamtin oder Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauernd nicht mehr dienstfähig ist, wird nach § 26 Beamtenstatus­gesetz in den Ruhestand versetzt, mit einer Versorgung, die je nach Dienstzeit und Laufbahn deutlich unter dem letzten Gehalt liegen kann. Hier steht, was die Dienst­unfähig­keits­klausel regelt und worauf Sie achten sollten.

— Was das in Köln bedeutet

Kölner Wohnsituationen sind selten Standard: Altbau im Veedel, Wohnung im Hinterhaus, Reihenhaus im Umland zwischen Frechen, Hürth, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Beim Versicherungs­schutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken. Wir klären das vorher, nicht im Schadenfall.

Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.

SO LÄUFT DIE BERATUNG
1Termin oder Nachricht

Sie buchen einen Termin oder schreiben uns — ohne Vorbereitung Ihrerseits.

2Bestands­aufnahme

Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.

3Marktvergleich

Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.

4Empfehlung mit Begründung

Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.

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Als Versicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Für Beamte kann das auseinanderfallen: Der Dienstherr hält jemanden für dienstunfähig, der Versicherer verneint die Berufs­unfähig­keit.
  • Bei einer echten Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn an, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
  • Wer erst nach ersten Beschwerden fragt, findet oft nur noch Verträge mit Ausschlüssen oder Zuschlägen.

Dienst­unfähig­keits­versicherung im Detail.

Dienst­unfähig­keit ist nicht Berufs­unfähig­keit

Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit werden nach § 26 Beamtenstatus­gesetz in den Ruhestand versetzt, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Ob das der Fall ist, stellt der Dienstherr fest, nicht ein Versicherer. Diese Feststellung ist der Auslöser, um den es bei der Absicherung geht.

Eine normale Berufs­unfähig­keits­versicherung prüft dagegen nach ihren eigenen Bedingungen, ob Sie Ihren Beruf zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben können. Für Beamte kann das auseinanderfallen: Der Dienstherr hält jemanden für dienstunfähig, der Versicherer verneint die Berufs­unfähig­keit. Die Dienst­unfähig­keits­klausel soll genau diese Lücke schließen.

Warum Beamte in Köln früh prüfen sollten

Köln ist Verwaltungs-, Schul- und Justizstandort: Beamte arbeiten bei der Stadt, beim Land, beim Bund, in Schulen, bei Polizei, Feuerwehr, Gerichten und Finanzamt. Wie hoch die Versorgung im Fall einer Dienst­unfähig­keit ausfällt, hängt von Laufbahn, Dienstzeit und dem geltenden Versorgungs­recht ab und kann besonders zu Beginn der Laufbahn deutlich unter dem letzten Gehalt liegen.

Hinzu kommt der Gesundheitszu­stand. Je früher Sie abschließen, desto einfacher fällt meist die Gesundheits­prüfung. Wer erst nach ersten Beschwerden fragt, findet oft nur noch Verträge mit Ausschlüssen oder Zuschlägen.

Worauf es bei der Klausel ankommt

✓
Echte Dienst­unfähig­keits­klauselDer Versicherer erkennt die Feststellung des Dienstherrn an, ohne die Dienst­unfähig­keit nach eigenen Maßstäben neu zu prüfen.
✓
Geltung auch bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienst­unfähig­keit nach § 26 Beamtenstatus­gesetz.
✓
Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf.
✓
Nach­versicherungsgarantie bei Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheits­prüfung.
✓
Laufzeit bis zur Pensionsgrenze und eine Rente, die zur geplanten Versorgungs­lücke passt.

Die Klauseln unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stärker als der Beitrag. Wir lesen die Bedingungen mit Ihnen, legen sie nebeneinander und sagen offen, wenn ein Angebot die Klausel nur dem Namen nach enthält.

So beraten wir Beamte in Köln

Wir klären Ihren Status (Probe, Widerruf, Lebenszeit), Ihre voraussichtliche Versorgung und Ihre vorhandenen Verträge. Danach vergleichen wir passende Angebote auf Basis der Bedingungen, nicht nur der Beiträge. Die Beratung kostet Sie nichts, wir werden als Versicherungs­makler über die im Beitrag enthaltene Courtage vergütet.

Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfs­check in ein paar Minuten.

Häufige Fragen.

Was kostet die Beratung?

Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichs­portal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen Dienst­unfähig­keit und Berufs­unfähig­keit?

Dienstunfähig ist, wer nach der Feststellung des Dienstherrn dauernd unfähig ist, die Dienstpflichten zu erfüllen (§ 26 Beamtenstatus­gesetz). Berufs­unfähig­keit prüft ein Versicherer nach den Bedingungen seines Vertrags. Die Dienst­unfähig­keits­klausel verbindet beides.

Wann zahlt die Dienst­unfähig­keits­klausel?

Bei einer echten Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn an, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Bei einer unechten Klausel prüft er zusätzlich selbst. Welche Fassung gilt, steht in den Bedingungen.

Ab wann sollten Beamte abschließen?

Möglichst früh, solange die Gesundheits­prüfung unkompliziert ist. Wer erst nach ersten Beschwerden anfragt, bekommt oft nur Verträge mit Ausschlüssen oder Zuschlägen.

Warum ein Makler aus Köln und nicht irgendeiner im Internet?

Weil Absicherung mit Ihrem Leben zu tun hat, nicht nur mit einem Tarif. Wer in Köln zu Hause ist, kennt die Themen, die hier wirklich anfallen — vom ersten WG-Zimmer über die Familiengründung bis zur Frage, was mit der Wohnung passiert, wenn sich etwas ändert. Und Sie haben einen Ansprechpartner mit Namen statt einer Hotline.

Beraten Sie auch persönlich in Köln?

Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.

— UND JETZT?
Dienst­unfähig­keits­versicherung: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir prüfen auch, ob Ihr bestehender Vertrag gut ist — dann sagen wir Ihnen genau das.
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Das hängt damit zusammen.

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