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Unabhängiger Versicherungsmakler
Das Wort „unabhängig“ steht auf vielen Maklerseiten und wird selten erklärt. Hier steht, was es rechtlich heißt, wie ein Makler bezahlt wird und woran Sie erkennen, ob jemand wirklich im Auftrag des Kunden arbeitet. Unabhängig heißt hier: an keinen Versicherer gebunden, frei in der Anbieterauswahl; vergütet wird über die Courtage des Versicherers.

Kölner Wohnsituationen sind selten Standard: Altbau im Veedel, Wohnung im Hinterhaus, Reihenhaus im Umland zwischen Frechen, Hürth, Leverkusen und Bergisch Gladbach. Beim Versicherungsschutz macht genau das den Unterschied — zwischen Mietwohnung, Eigentum und Vermietung liegen andere Pflichten und andere Lücken. Wir klären das vorher, nicht im Schadenfall.
Bevor es ins Detail geht: Wenn Sie lieber gleich fragen — wir antworten auch auf die kurze Frage zwischendurch.
Wir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
- Ein Versicherungsmakler wird in der Regel über eine Courtage vergütet, die im Beitrag enthalten ist.
- Unabhängig heißt: an keinen Versicherer gebunden, frei in der Anbieterauswahl; vergütet wird über die Courtage des Versicherers.
- Ein Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt nur für einen Versicherer, ein Makler vergleicht über mehrere Anbieter und vertritt den Kunden.
Unabhängiger Versicherungsmakler im Detail.
Was „unabhängig“ bei einem Versicherungsmakler bedeutet
Das Wort wird oft benutzt und selten erklärt. Rechtlich ist ein Versicherungsmakler nach § 59 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz jemand, der gewerbsmäßig für den Auftraggeber Versicherungsverträge vermittelt, ohne von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Die Erlaubnis dafür erteilt nach § 34d Gewerbeordnung die Industrie- und Handelskammer. Gemeint ist also die Unabhängigkeit von einzelnen Versicherern, nicht von der Vergütung.
„Unabhängig“ heißt hier: an keinen Versicherer gebunden, frei in der Anbieterauswahl; vergütet wird über die Courtage des Versicherers.
Makler, Mehrfachagent und Ausschließlichkeitsvertreter
Ob jemand Makler ist, sehen Sie im Vermittlerregister. Dort steht auch, welche Erlaubnis vorliegt.
Wie ein Makler bezahlt wird, und was das für Sie heißt
Ein Versicherungsmakler wird in der Regel über eine Courtage vergütet, die im Beitrag enthalten ist. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten, aber ein Anreiz: Verträge mit Courtage bringen Einnahmen. Das sagen wir offen, weil es zur Einordnung gehört. Ihr Schutz dagegen ist die Pflicht des Maklers, im Interesse des Kunden zu beraten, und die Nachvollziehbarkeit der Empfehlung.
So arbeiten wir in Köln
Wir sind an keinen Versicherer gebunden und frei in der Anbieterauswahl; vergütet werden wir über die Courtage des Versicherers. Wir stellen Ihre Verträge neben den Markt, begründen jede Empfehlung und sagen auch, wenn Ihr bestehender Schutz bereits passt. Entscheiden müssen Sie nichts, und wechseln müssen Sie nur, wenn es für Sie einen Grund gibt.
Sie wissen jetzt, worauf es ankommt. Wo Sie selbst stehen, zeigt der Bedarfscheck in ein paar Minuten.
Häufige Fragen.
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.
Was bedeutet „unabhängiger Makler“?
Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden und ist keinem Versicherer verpflichtet (§ 59 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz). Die Erlaubnis dafür erteilt die Industrie- und Handelskammer nach § 34d Gewerbeordnung. Unabhängig heißt: an keinen Versicherer gebunden, frei in der Anbieterauswahl; vergütet wird über die Courtage des Versicherers.
Wie wird ein Makler bezahlt?
In der Regel über eine Courtage, die im Beitrag enthalten ist. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dass Einnahmen aus vermittelten Verträgen entstehen, gehört zur Einordnung.
Was unterscheidet einen Makler vom Ausschließlichkeitsvertreter?
Ein Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt nur für einen Versicherer, ein Makler vergleicht über mehrere Anbieter und vertritt den Kunden. Im Vermittlerregister sehen Sie, welche Erlaubnis jemand hat.
Betreuen Sie auch das Kölner Umland und den Rhein-Erft-Kreis?
Ja. Neben Köln gehören Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Wesseling, Kerpen, Bergheim, Erftstadt, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Rösrath zu unserem Gebiet. Weil die Beratung online läuft, spielt die Entfernung ohnehin keine Rolle.
Beraten Sie auch persönlich in Köln?
Ja — persönlich heißt bei uns online: per Video oder Telefon, mit einem festen Ansprechpartner, der Köln kennt. Sie müssen sich keinen Termin in der Innenstadt freischaufeln und kein Ladenlokal im Veedel mitbezahlen — Sie brauchen nur ein Gerät mit Internet, den Rest richten wir ein.
