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Private Krankenversicherung für Beamte in Köln: Beihilfe, Öffnungsaktion, Wechsel

Als Beamter brauchen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung für den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Die Beihilfe des Dienstherrn trägt einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest sichern viele Beamte über einen beihilfekonformen privaten Tarif ab. Das ist ein gängiger Weg, aber nicht der einzige. Dieser Beitrag beantwortet für Beamte in Köln fünf Fragen: Brauche ich eine PKV, was zahlt die Beihilfe, was ist die Öffnungsaktion, wann lohnt ein Wechsel und was prüft ein Makler.
Brauche ich als Beamter in Köln eine private Krankenversicherung?
Eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Eine Krankenversicherung benötigen Sie aber, denn in Deutschland besteht Versicherungspflicht. Bei individueller Beihilfe zahlt der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil, sondern erstattet einen Teil der Behandlungskosten. Für den Rest ist die private Krankenversicherung ein gängiger Weg.
Die Alternative ist die freiwillige gesetzliche Versicherung. Sie kann in Betracht kommen, wenn Ihr Dienstherr eine pauschale Beihilfe anbietet, wenn viele Angehörige mitversichert werden sollen oder wenn Vorerkrankungen den Zugang zur PKV erschweren. Welche Lösung passt, hängt von Dienstherr, Status, Bundesland und Ihrer persönlichen Lage ab. Prüfen Sie beide Wege, bevor Sie sich festlegen. Eine Entscheidung für die PKV lässt sich später nicht ohne Weiteres umkehren.
Was zahlt die Beihilfe, und was bleibt offen?
Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Die Höhe richtet sich nach Dienstherr, Familienstand, Zahl der Kinder und Versorgungsstatus. Ob Sie individuelle Beihilfe, pauschale Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten, regelt das Recht Ihres Dienstherrn. Das kann sich ändern, zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder im Ruhestand.
Der verbleibende Kostenanteil wird bei Beamten mit PKV üblicherweise über einen beihilfekonformen Tarif abgesichert. Dazu zählen:
- der Anteil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt,
- je nach Tarif einzelne Leistungen, die nach Beihilferecht nicht oder nur begrenzt erstattungsfähig sind,
- Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, sofern Sie diese wünschen.
Der private Tarif muss zur Beihilfe passen. Beide Teile sollten aufeinander abgestimmt sein; mögliche Ausschlüsse, Höchstgrenzen und Selbstbehalte prüfen Sie gesondert. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, muss auch der Tarif angepasst werden. Viele Versicherer bieten dafür Anpassungsoptionen an. Prüfen Sie diese Möglichkeit schon beim Abschluss, nicht erst bei der Geburt des ersten Kindes.
Bei der Abrechnung gehen Sie in der Regel in Vorleistung. Sie reichen die Rechnungen bei der Beihilfestelle und beim Versicherer ein und erhalten die jeweiligen Anteile erstattet. Wie schnell das geschieht und welche Belege nötig sind, unterscheidet sich je nach Dienstherr und Versicherer.
Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Regelung der privaten Krankenversicherer. Sie soll neu verbeamteten Personen den Zugang zur PKV erleichtern, auch wenn Vorerkrankungen bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen nehmen teilnehmende Versicherer Antragsteller auf, ohne sie wegen Vorerkrankungen abzulehnen. Mit Risikozuschlägen kann dennoch zu rechnen sein. Ihre Höhe regeln die Teilnahmebedingungen.
Ob die Öffnungsaktion für Sie gilt, hängt von Ihrem Status, dem Zeitpunkt der Antragstellung und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Voraussetzungen und Zeitpunkt klären Sie deshalb vor dem Antrag mit dem Versicherer. Auch wer die Öffnungsaktion nutzen kann, sollte Tarife vergleichen, weil Leistungen und Beitragsentwicklung unterschiedlich ausfallen.
Ein praktischer Rat: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, sobald Ihre Verbeamtung absehbar ist. Wer den Zeitpunkt verpasst, muss unter Umständen eine reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dann entscheidet der Versicherer nach Ihren Angaben, ob und zu welchen Bedingungen er Sie aufnimmt.
Wann lohnt sich ein Wechsel in der PKV?
Ein Wechsel lohnt sich, wenn der neue Tarif dauerhaft besser zu Ihrer Lage passt. Der Beitrag allein reicht als Grund nicht aus. Anlässe können Leistungslücken, eine geänderte Lebenssituation, ein Wechsel des Dienstherrn oder eine spürbare Beitragsentwicklung im bestehenden Tarif sein. Beiträge und Tarife können sich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 203 VVG) ändern.
Unterscheiden Sie zwei Wege. Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers sieht das Gesetz einen Anspruch auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz vor (§ 204 VVG). Ihre bisherigen Rechte bleiben dabei grundsätzlich erhalten. Für Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden.
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer ist mehr zu bedenken. Bei Verträgen ab 2009 wird von den aufgebauten Alterungsrückstellungen grundsätzlich nur der gesetzliche Übertragungswert mitgegeben. Zudem ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Kündigen Sie den alten Vertrag deshalb erst, wenn der neue Schutz schriftlich bestätigt ist. Gerade bei Vorerkrankungen kann ein vorschneller Wechsel dazu führen, dass Sie später keinen gleichwertigen Schutz erhalten.
Was prüft ein Makler bei der PKV für Beamte?
Ein Makler nach § 34d Abs. 1 GewO prüft Ihren Bedarf, vergleicht Tarife mehrerer Anbieter und begründet seine Empfehlung. Er arbeitet mit einer hinreichenden Marktauswahl im Sinne des § 60 VVG und legt Einschränkungen offen. Bei Beamten sind das typischerweise diese Prüfpunkte:
- Beihilfekonformität: Passt der Tarif zu Ihrem Beihilfesatz und Ihrem Dienstherrn?
- Leistungsumfang: Was ist enthalten, was ausgeschlossen, wie sind Hilfsmittel, Zahnersatz und Psychotherapie geregelt?
- Beitragsentwicklung: Wie haben sich die Beiträge bisher entwickelt, und wie sind Rückstellungen für das Alter aufgebaut?
- Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Passt das zu Ihrer Lage, auch wenn die Beihilfe nur Teile erstattet?
- Gesundheitsfragen: Welche Angaben sind nötig, und wie lassen sie sich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten?
- Anwartschaft: Kann für Anwärter oder Referendare eine Anwartschaft den späteren Zugang sichern?
- Dienstunfähigkeit: Reicht Ihr Schutz, wenn Sie aus dem Dienst ausscheiden müssen?
Bei den Gesundheitsfragen gilt: Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall den Schutz gefährden. Wir bereiten diese Fragen gemeinsam mit Ihnen vor. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Was kostet die Beratung zur PKV?
In der Regel entsteht kein separates Beratungshonorar. Die Courtage ist im Beitrag einkalkuliert und wird vom Versicherer gezahlt. Bei Netto- und Direkttarifen kann das abweichen. Lassen Sie sich die Vergütung erklären, gleich bei welchem Berater Sie sich informieren.
Wie läuft die Beratung bei Cologne Insurance ab?
Cologne Insurance berät als freier Versicherungsmakler für Köln und das Umland. Die Beratung findet per Video oder Telefon statt, nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort. Zuerst klären wir Ihren Status, Ihre Beihilfe und Ihre Familiensituation. Danach sichten wir bestehende Verträge, stellen Tarife gegenüber und besprechen die Ergebnisse. Verbindlich sind am Ende die Bedingungen der jeweiligen Tarife. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzt das nicht.
- Beitrag nach Einkommenwer mehr verdient, zahlt mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Familie beitragsfrei mitversichertKinder und Partner ohne eigenes Einkommen kosten nichts extra.
- Leistungen per Gesetzder Katalog kann sich ändern, für alle Versicherten gleich.
- Rückkehr jederzeit möglichsolange Versicherungspflicht besteht.
- Beitrag nach Alter, Gesundheit, TarifEinkommen spielt keine Rolle, jede Person zahlt eigen.
- Leistungen stehen im VertragBeitrag und Bedingungen lassen sich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen anpassen (§ 203 VVG).
- Wahlleistungen wählbarZahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker.
- Rückweg nur eingeschränkt möglichab 55 ist die Rückkehr in die GKV an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb ist das keine Tarif-, sondern eine Lebensentscheidung. Wir rechnen beide Wege durch — auch den Beitrag im Ruhestand, nicht nur den Einstiegspreis.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie lohnt der genaue Blick: Die Erstattungshöhe steht im Tarif und unterscheidet sich je nach Tarif deutlich.
IM TARIF GEPRÜFT, NICHT IM PROSPEKTEin- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen. Wichtiger als der Komfort: freie Krankenhauswahl und offener Hilfsmittelkatalog.
LEISTUNG VOR KOMFORTDie private Pflegepflichtversicherung ist automatisch dabei — sie deckt wie die gesetzliche nur einen Teil der echten Pflegekosten. Der Rest ist Vorsorgethema.
PFLICHTTEIL DECKT NICHT ALLESWir klären, was da ist, was fehlt und was Ihnen wichtig ist.
Wir prüfen Bedingungen statt nur Preise und decken Doppeltes auf.
Sie entscheiden. Wechseln müssen Sie nichts, und was gut ist, bleibt.
Wischen Sie durch die Schritte.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO vergütet über die im Beitrag enthaltene Courtage — keine Zusatzkosten.
Stand: 3. November 2026. Beiträge, Bedingungen und Rechtslage ändern sich — ob das hier Beschriebene auf Ihre Situation passt, klären wir am besten im Gespräch. Kostenfrei nachfragen.
Redaktion Cologne Insurance · aktualisiert am 4. November 2026
Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns. Mehr zum Einsatz von KI.
Häufige Fragen
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich angepasst), Selbstständige und Beamte. Für Beamte ist die PKV über die Beihilfe meist besonders günstig.
Wird die PKV im Alter unbezahlbar?
Beiträge können steigen, aber gute Tarife bilden Rücklagen für das Alter. Wir achten bei der Auswahl auf Beitragsstabilität und den gesetzlichen Basistarif als Sicherheitsnetz.
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist sie kostenfrei. Als Makler bekommen wir eine Courtage, die im Beitrag des Versicherers bereits enthalten ist — Sie zahlen also nicht extra dafür, dass jemand für Sie vergleicht. Und ein Punkt, den viele nicht wissen: Diese Vergütung steckt in nahezu jedem Tarif — auch wenn Sie über ein Vergleichsportal in Eigenregie abschließen. Sie sparen dort also kein Geld, sondern nur die Beratung, das Know-how und die Haftung eines Maklers für seine Empfehlung. Eine andere Vergütung gäbe es nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbaren.
Beraten Sie in allen Kölner Veedeln?
Ja. Die Beratung läuft online per Video oder Telefon, damit spielt es keine Rolle, ob Sie in Nippes, Ehrenfeld, Sülz oder Porz wohnen. Sie brauchen keinen Termin in der Innenstadt und keine Anfahrt.
Ich wohne zur Miete in Köln — brauche ich überhaupt eine Beratung?
Gerade dann lohnt der Blick. Mietwohnungen bringen eigene Themen mit: Haftung gegenüber dem Vermieter, Wasserschäden im Altbau, Fahrraddiebstahl, Untermiete. Vieles davon ist mit dem richtigen Baustein abgedeckt — oder eben nicht.
